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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reines Interesse: Streitet hier jemand mit der EWE AG?


deekey777
2010-11-09, 11:20:35
Moin!

Es geht um folgendes: Am 01.04.2007 war die EWE AG so schlau und änderte ihre AGB und erhöhte ab 01.04.2008 aufgrund dieser AGB (bzw. einer bestimmten Klausel) einseitig den Arbeitspreis für Erdgas.

Nach mehreren Intstanzen hat der BGH diese eine Klausel gekippt, so dass die Erhöhungen, die auf diese unwirksame Klausel zurückzuführen sind, rechtlich nicht zu halten sind.

Die EWE verschickte nach dem Urteil ein Rundschreiben, wonach sie sich als Siegerin ansah, was ihr sehr übel genommen wurde (sie wurde deswegen abgemahnt, wenn mich nicht alles täuscht).

Sehr viele Kunden haben gleich nach dem Urteil Schreiben an die EWE geschickt, mit der Aufforderung, den tatsächlich zustehenden Betrag auszurechnen und die zuviel bezahlten Beträge zu erstatten. Natürlich unter Fristsetzung.

Anscheinend ignoriert die EWE AG diese Schreiben und unterbreitete stattdessen einen Schlichtungsvorschlag, der einfach nur lächerlich ist (die Beträge sind einfach zu niedrig).

Jetzt wird im Gerichtsbezirk des OLG Oldenburg geklagt. Meist vor den Amtsgerichten, da die Höhe der Rückforderunge unter 5.000,01 EUR liegt.

Also: Wer ist dabei?

soLofox
2010-11-10, 07:54:55
wir nicht, aber wir haben nun aufgrund der gaspreiserhöhung zum 01.12.10 den vertrag gekündigt und wechseln.

ich hoffe dass viele leute nachziehen, was EWE da abzieht ist einfach nur noch mega dreist.

die kündigung habe ich vor ca. 1 1/2 wochen als einschreiben verschickt, es ist noch keine antwort da. morgen rufe ich dort an. drecksladen ;)

Cadmus
2010-11-10, 10:34:48
Leider ist die EWE hier der Grundversorger, darum trauen sich wohl einige Leute nicht, gegen die vorzugehen, in der Angst, dass ihnen das Gas abgeklemmt wird. Wird aber nicht passieren. Wir haben nach unserem Hauskauf auch sofort die Verträge mit der EWE gekündigt. Also, setzt euch gegen den Drecksladen zur Wehr und wechselt zu einem Anbieter, der die Worte "Service" und "Freundlichkeit" noch kennt.

soLofox
2010-11-10, 11:34:11
also 1., wie du schon sagtest, darf die EWE einem den gashahn nicht zudrehen!

und 2. gibt es genug alternativen für strom und gas. einzig die wasserversorgung ist zum beispiel in oldenburg auf die EWE AG beschränkt, soviel ich weiss. im kompletten umkreis ist es der OOWV (oldenburgisch-ostfriesischer wasserverband), der die städte und gemeinden mit wasser versorgt. wer in leer das wasser liefert, weiss ich nicht. auch die EWE?

Cadmus
2010-11-10, 11:43:15
In Leer sind die Stadtwerke Leer zuständig: http://www.stadtwerke-leer.de/fileadmin/stadtwerke-leer/index.html

Unser Haus steht allerdings knapp 15 km ausserhalb, deswegen ist für uns der Wasserversorgungsverband Moormerland–Uplengen–Hesel–Jümme zuständig: http://www.wmuhesel.de/

soLofox
2010-11-10, 11:47:50
na dann ist man ja unabhängig von der EWE AG. in oldenburg ist man gezwungen das wasser von denen zu beziehen. was allerdings auch nicht heisst, dass es schlecht ist.

trotzdem, der gasvertrag wird gekündigt und strom müssen wir vorerst von der EWE beziehen, da wir auf den online-tarif umgestellt haben und der hat eine vertragslaufzeit von 12 monaten.

Alexander
2010-11-10, 11:58:05
trotzdem, der gasvertrag wird gekündigt
Tue dir einen Gefallen und schau vorher nach wie teuer die Ersatzversorgung deines Grundversorgers ist. Es passiert nämlich desöfteren -wie schon zum zweiten mal bei mir- dass die Kündigung klappt aber nicht der Neuabschluss. --> mehrere Monate in der teuren Ersatzversorgung.

Ich wechsle in Zukunft immer erst ab Mai. Dann habe ich im Problemfall in Sommer die Ersatzversorgung. Und dann verbraucht man besonders wenig Gas.

soLofox
2010-11-10, 12:43:34
dieser grundversorgungstarif ist immer teuer, egal wo man ist.

da wir nicht zum günstigsten anbieter wechseln sondern zu eprimo (tochterfirma RWE), gehe ich erstmal nicht von problemen aus. ich hatte ausserdem schonmal strom bei denen und da hat alles super geklappt.

wichtig war uns auch nicht einmal, dass der neue anbieter viel günstiger ist, hauptsache die EWE AG sieht, dass viele leute abhauen jetzt.

Yups
2010-11-10, 14:25:22
... wir haben direkt bei der EWE gekündigt. Die sind bei uns unten durch.

soLofox
2010-11-10, 14:56:51
habt ihr schon die bestätigung? zum 01.12.? oder zum 01.01.?

Alexander
2010-11-10, 15:02:05
dieser grundversorgungstarif ist immer teuer, egal wo man ist.

Das ändert nichts daran, dass man in der Ersatzversorgung lieber in den Monaten sein sollte, in denen man wenig gas verbraucht.

da wir nicht zum günstigsten anbieter wechseln sondern zu eprimo (tochterfirma RWE), gehe ich erstmal nicht von problemen aus. ich hatte ausserdem schonmal strom bei denen und da hat alles super geklappt.

Ich hatte mir gerade an diesem Wochenende die Bewertungen von eprimio durchgelesen. So mancher beklagt sich darüber in der Ersatzversorgung gelandet zu sein, weil der Wechsel sich verzögerte. Außerdem beklagen viele, dass nach einem Jahr die Preise massiv steigen. Ich gehe daher zu Rhein Energie Express.

soLofox
2010-11-10, 15:05:30
pech kannst du mit jedem anbieter haben. du darfst quasi gar nicht kündigen. klar kanns schief gehen, aber jetzt noch einen dicken winter der EWE AG geld in den rachen werfen - nee, wir bleiben bei der kündigung.

Alexander
2010-11-10, 15:07:28
Ich versuche dir doch nur zu helfen.

soLofox
2010-11-10, 15:10:15
Ich versuche dir doch nur zu helfen.


ja, ist ja auch schön wie du dich sorgst :freak: :biggrin:

ich denke das klappt schon alles.

Alexander
2010-11-10, 15:11:22
Du warst schon mal lustiger.

soLofox
2010-11-10, 15:13:59
Du warst schon mal lustiger.

nicht dass ich wüsste.

Alexander
2010-11-10, 15:43:58
nicht dass ich wüsste.
Da bleibt mir nur noch eines zu tun:
Ich wünsche dir 3 Monate Ersatzversorgung und nach dem Ende der Preisbindung eine massive Preisanhebung durch eprimio. :P :D

Yups
2010-11-10, 16:45:05
habt ihr schon die bestätigung? zum 01.12.? oder zum 01.01.?

Ich glaube zum 1.12., müsste aber nochmal nachschauen.
Wir versuchen es jetzt mit goldgas :freak:

Alexander
2010-11-10, 18:18:00
Ich glaube zum 1.12., müsste aber nochmal nachschauen.
Wir versuchen es jetzt mit goldgas :freak:
Goldgas ist der bestbewertete Anbieter.

Yups
2010-11-10, 19:25:46
Dann bin ich mal gespannt. Der Antrag geht morgen mit der Post raus ;)

deekey777
2010-11-22, 09:57:40
100% - Lösung rückt näher (http://www.energie-initiative-ol.de/?Archiv:100%25_-_L%F6sung_r%FCckt_n%E4her)
Interessanterweise kommt die EWE nicht auf die Idee, die Arbeitspreissenkung zum 01.08.2009 zurückzunehmen. X-D

deekey777
2010-12-23, 12:54:46
Der Energieversorger aus Oldenburg muss einem Gaskunden 217 Euro zurückzahlen. Das Verfahren war kurz: Nach acht Minuten war das Urteil gefallen. (http://www.ga-online.de/?id=540&did=35498)
;D

Yups
2010-12-23, 13:23:17
yay, klingt ja gut :) Sollte man deiner Meinung noch klagen? Oder kommt bald eine Grundsatzentscheidung? Bei uns geht es noch um ein bisschen mehr Geld als 200 ocken...

deekey777
2010-12-23, 13:35:20
yay, klingt ja gut :) Sollte man deiner Meinung noch klagen? Oder kommt bald eine Grundsatzentscheidung? Bei uns geht es noch um ein bisschen mehr Geld als 200 ocken...
Ich glaube kaum, dass es eine Grundsatzentscheidung geben wird (irgenwas wettbewerbsrechtliches).

Lohnen tut es sich schon: Geld liegt nicht auf der Straße. Aber nicht den Schlichtungsvorschlag annehmen.
Das Problem ist die Verjährung. Die Ansprüchen aus 2007 verjähren jetzt zum 31.12.2010. Aber die Preise wurden ab 1. April 2008 erhöht, so dass die Verjährung erst zum 31.12.2011 eintritt.

Natürlich ist das Ganze mit etwas Aufwand verbunden. An sich kann man das alles allein durchziehen und nicht gleich zum Anwalt laufen, zumindest das Ablehnungschreiben zum Schlichtungsvorschlag vom 06.10.2010 und ein Aufforderungsschreiben samt Fristsetzung und anschließende Mahnung (wenn man mehr Verzugszinsen haben will und nicht bloß Prozesszinsen seit Rechtshängigkeit) sollte man selbst schaffen können und machen müssen.

http://www.energie-initiative-ol.de/?Gaspreisprotest-_aber_richtig

deekey777
2011-01-10, 10:35:57
Mehrere Zeitungen berichten, dass die EWE wegen der Gaspreiserhöhung 40.000 Kunden verloren haben soll. Allein beim AG Oldenburg wurden 350 Klagen auf Rückforderung eingereicht. X-D

soLofox
2011-02-01, 09:12:18
die NWZ ist zwar ein graupenblatt, aber : http://www.nwzonline.de/Region/Artikel/2530403/EWE-verliert-27.000-Kunden-am-Gasmarkt.html

Yups
2011-02-01, 15:10:34
Habs heute auch gelesen, sehr geil! :freak:

deekey777
2011-06-23, 11:04:38
Jetzt hat das OLG Oldenburg einen Vogel abgeschossen:
http://www.nwzonline.de/Region/Artikel/2631957/EWE-Streit-um-Gaspreiserh%F6hungen-steht-vor-dem-Ende.html
Als Bemessungsgrundlage für die Rückzahlungen legte das OLG die Preise fest, die vor dem 1. April 2007 galten. Das waren für Privatkunden 4,51 Cent je Kilowattstunde und für Geschäftskunden 4,21 Cent je Kilowattstunde.
Bisher haben alle Amtsgerichte immer 4,11 Cent/kWh (Preis ab 01.04.2011) genommen; mit 4,51 Cent reduziert sich der Rückerstattungsanspruch um die Hälte.
Schon im Hinweisbeschluss im April hat der 5. Senat darauf hingewiesen, dass 4,51 Cent als Berechnungsgrundlage zu nehmen sind und nicht 4,11 Cent. Das wurde damit begründet, weil die Herabsenkung des Arbeitspreises auf 4,11 Cent schon auf der Grundlage der neuen AGB (ab 01.04.2011) vollzogen wurde, die vom BGH im Juli 2010 gekippt wurde. Das ist wirklich sehr interessant, weil die EWE über die Senkung des Arbeitspreises vor der Ankündigung der neuen AGB informiert hat. Wie der 5. Senat dazu kommt, dass die EWE bei der Herabsenkung des Arbeitspreises schon von den neuen AGB gebrauch machte, war im Hinweisbeschluss nicht zu finden. Auch meinten die Richter, dass die Kunden die Grundlage für die Rückerstattung nicht nach eigenem Belieben nehmen können, sondern den letzten Arbeitspreis, der aufgrund der damals gültigen AGB der EWE galt.

Natürlich hat der Richter den EWE-Kunden gleich geraten, dass EWE-Kunden den von der EWE unterbreiteten Vergleich annehmen sollten. Dass dies mit Anerkennung der neuen AGB, die möglicherweie unwirksam sind, und Forderungsverzicht verbunden ist, hat man wohl vergessen.

Fetter Fettsack
2011-06-25, 01:10:40
Ich stehe da jetzt an. Wenn die AGB wirklich unwirksam sind, ist es doch von Relevanz, aus welchen Gründen sie das sind. Sind diese irgendwoher ersichtlich? Denn daran knüpft ja die Rechtsfolge an, unter welchen Umständen und Voraussetzungen eine Unwirksamkeit besteht.

deekey777
2011-06-25, 18:00:10
Meiner Meinung nach werden die Sondertarifkunden durch die neuen AGB insoweit benachteiligt, dass die Vertagslaufzeiten deutlich länger sind als bei Normalkunden (Grundversorgung). Man bindet sich jedesmal für sechs Monate.

Was die Preisanpassung angeht, so hat die EWE den Wortlaut der GasGVV 1:1 übernommen (das war ja der Punkt, der die AGB ab 01.04.2007 gekippt hat), also müssten alle Preisänderungen, die auf diesen AGB basieren, wirksam sein.

Das Dilemma ist: Nimmt man selbst den aktuellen Vergleich an, den die EWE an die Kläger unterbreitet hat, so bekommt man die Rückzahlung auf der Hrundlage von 4,11 Cent, kann die aktuellen AGB rügen, verzichtet aber auf die Geltendmachung aller Ansprüche bis zum 01.12.2010 (letzte Preiserhöhung).
Das heißt: Dem EuGH wurden die AGB der EWE zw. 2004 und 2007 zur Prüfung vorgelegt. Wenn der EuGH zum Schluss kommt, dass diese AGB nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind, so sind auf die darauf basierenden Preisanpassungen unrechtmäßig, so dass der Preis aus 2003 gilt - 3 Cent/kWh! Was bedeutet, dass man für den Zeitraum 01.04.2008 - 30.11.2010 (und nicht bloß bis 30.06.2009) einen Rückzahlungsanspruch hat, der 3,0 Cent als Bemessungsgrundlage hat und nicht 4,11 Cent bzw. 4,51 Cent. Nimmt man den Vergleich an, bleibt es bei 4,11 Cent; maximal hätte man dann noch einen Rückzahlungsanspruch ab 01.12.2010.

Das dicke ABER ist: An sich sind die Ansprüche aus 2008 am 31.12.2011 verjährt. Bis der EuGH entscheidet, haben wir schon 2013/14, also sind alle Ansprüche verjährt. Die Möglichkeit wäre § 814 BGB, denn der Kunde kann heute nicht wissen, was der EuGH entscheidet, also hat er keine Unkenntnis vom Rechtsgrund. Das könnte durchgehen.

Was wirklich wehtut: Bemessungsgrundlage von 4,51 Cent bedeutet, dass sich der Rückzahlungsanspruch um die Hälfte reduziert. Hat man mit 4,11 Cent geklagt, das Gericht die EWE zur Zahlung auf Grundlage von 4,51 Cent verurteilt, verliert man eigentlich. Denn die Klage ist dann zur Hälfte unbegründet, also muss man die Hälfte der eigenen Anwaltskosten und der Gerichtskosten tragen (die EWE bezahlt ihre Anwälte bestimmt pauschal, also hat sie keine Anwaltskoten, die sie einzeln geltend machen kann).

Ich finde es schon erstaunlich, dass sich der fünfte Senat des OLG Oldenburg für cleverer hält als die unteren Gerichte.

soLofox
2011-07-12, 09:04:07
http://www.nwzonline.de/Region/Artikel/2645078/EWE-erh%F6ht-Gaspreis-ab-September-um-15.8-Prozent.html

YEAH! :biggrin: