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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : DSL-Vertrag, Umzug ist kein Kündigungsgrund


blackbox
2010-11-11, 18:04:59
Hier nachzulesen:
http://www.focus.de/digital/tarife/dsl-vertrag-umzug-ist-kein-kuendigungsgrund_aid_571085.html

Meine Meinung: ein Kniefall vor dem Kapitalismus.
Das Urteil ist ein Blankocheck für die Provider.
Unfassbar. Ich bin mir sicher, das kommt vor dem europäischen Gerichtshof.

Ric
2010-11-11, 18:14:19
Was für ein Blankoscheck? Für was?


Es gilt immer noch der Grundsatz, das Verträge so zu halten sind, wie sie geschlossen werden.
Bei Dauerschuldverhältnissen mit fester Laufzeit ist da nur in besonderen Fällen eine Kündigung möglich - hier lautet das Urteil, dass bei einem Umzug kein solcher Grund vorliegt.

Die Rosinentheorie kannst du vergessen. Du kannst dir nicht erwarten, das der Provider günstigere Konditionen weitergibt, dazu noch ein paar Geschenke in Form von Hardware und dann auf die Planungssicherheit verzichtet wird.

#44
2010-11-11, 18:14:44
Der letzte Abschnitt des Artikel erklärt es doch einwandfrei. Was soll daran verkehrt sein?

Selbst schuld wenn man nur auf den Preis schaut und die Anbieter dann auf dieses wenige Geld angewiesen sind.

„Ein solcher Grund besteht grundsätzlich nicht, wenn er aus Vorgängen hergeleitet wird, die dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen
Hinzu kam, so das Gericht, dass der Internetkunde beim Vertragsabschluss durchaus die Möglichkeit gehabt hätte, gegen eine höhere Grundgebühr kürzere Laufzeiten zu vereinbaren. Die langfristige Bindung an den Anbieter sei also die „wirtschaftliche Gegenleistung“ des Klägers für den niedrigeren monatlichen Preis gewesen. Er trage daher grundsätzlich das Risiko, die Dienstleistung aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können.

Das Urteil beleuchtet dabei auch ein Detail der Kostenkalkulation der Internetanbieter: Die Investitionen des beklagten Unternehmens wie zum Beispiel kostenfreie Router oder WLAN-Sticks im Rahmen der günstigeren Laufzeitverträge, so der Bundesgerichtshof, amortisieren sich demnach erst innerhalb des zweiten Vertragsjahres.

€: Ich dachte auch erst, dass es unerhört ist. Aber letztlich muss ich dem BGH zustimmen, wenn ausgeführt wird, dass man selbst das Risiko trägt, wenn man einen Vertrag abschließe, der solche Umstände nicht berücksichtigt.

Black-Scorpion
2010-11-11, 18:16:07
Warum sollte es ein Kündigungsgrund sein? Vertrag ist nun mal Vertrag. Außerdem besteht bei fast allen Providern die Möglichkeit mit seinem Vertrag um zuziehen. Wenn man eine Begründung für den Umzug hat (beruflich) und dort wirklich keine Möglichkeit ist den Vertrag fortzusetzen kann man halt nur auf Kulanz der Anbieter hoffen.

blackbox
2010-11-11, 18:49:21
:D genau diese Art Antworten habe ich im 3DCenter erwartet. :D

Leute, jetzt denkt doch mal nach....... es gibt ja nicht nur DSL-Verträge.... was ist denn z.B. mit euren Stromverträgen.... oder Wasser.... oder Gas.... und ihr zieht um. Tja, nach eurem Weltbild müsstet ihr die auch alle weiter zahlen. Dann viel Spaß beim Umziehen. :D

Black-Scorpion
2010-11-11, 19:02:10
Warum sollen wir weiter denken? Wer sich auf Laufzeitverträge einlässt und sich nicht über die Konsequenzen im klaren ist ist selbst Schuld. Soll ich jetzt jeden bedauern der wegen fünf Euro einen Jahresvertrag für Strom abschließt? Ne du dafür ist mir meine Zeit zu Schade um die Leute zu bedauern. Wer beim unterschreiben nur von Zwölf bis Mittag denkt hat halt Pech.

#44
2010-11-11, 19:08:52
Leute, jetzt denkt doch mal nach....... es gibt ja nicht nur DSL-Verträge.... was ist denn z.B. mit euren Stromverträgen.... oder Wasser.... oder Gas.... und ihr zieht um. Tja, nach eurem Weltbild müsstet ihr die auch alle weiter zahlen.

Du würdest unkündbare Zeitverträge bei Strom/Wasser/Gas eingehen? Das kuriose ist doch eher, dass genau DAS bei DSL/Festnetz passiert...
Aber ist halt billig...

Wenn man das tut - weil es eben günstiger ist - muss man das Risiko tragen, dass sich das pers. Umfeld in einem solchen Zeitraum ändern kann. Mehr sagt das Urteil im Endeffekt nicht.

Heimatsuchender
2010-11-11, 19:13:39
:D genau diese Art Antworten habe ich im 3DCenter erwartet. :D

Leute, jetzt denkt doch mal nach....... es gibt ja nicht nur DSL-Verträge.... was ist denn z.B. mit euren Stromverträgen.... oder Wasser.... oder Gas.... und ihr zieht um. Tja, nach eurem Weltbild müsstet ihr die auch alle weiter zahlen. Dann viel Spaß beim Umziehen. :D


Tja. Selbst schuld. Ich binde mich doch nicht mit Jahresfrist oder noch länger an einen Strom-, Gas- Wasseranbieter. Das kann ich (sofern vorhanden) alles monatlich kündigen. Da würde mir auch im Traum nicht einfallen, mich längerfristig zu binden.


tobife

KillerCookie
2010-11-12, 00:07:51
Wenn man Laufzeitverträge abschließt, dann sollte man auch damit rechnen sie einhalten zu müssen. Das fängt bei Strom, Gas, Wasser, Telefon/Internet an und hört bei Versicherungen (inkl. der Krankenkasse) auf. Wer sich für güsntige Preise entscheidet muss auch zur Laufzeit stehen. Das ist nur die logische Konsequenz.

Maik

tombman
2010-11-12, 00:29:59
Was der Provider aber anbieten hätte können, wäre zb die Zahlung des Differenzbetrages zu einem Vertrag mit laufender Kündigungsmöglichkeit.
Also eine Rückrechnung, so als ob der Kunde einen anderen Vertrag gehabt hätte. Dann würde dem Provider nämlich kein Verlust entstehen.

Geht natürlich nur auf Kulanz und nur wenn es monetär für den Kunden Sinn macht- ansonsten muß er die jetzige Kröte eben fressen...

ShadowXX
2010-11-12, 00:48:58
Was für ein Blankoscheck? Für was?
Es gilt immer noch der Grundsatz, das Verträge so zu halten sind, wie sie geschlossen werden.
Bei Dauerschuldverhältnissen mit fester Laufzeit ist da nur in besonderen Fällen eine Kündigung möglich - hier lautet das Urteil, dass bei einem Umzug kein solcher Grund vorliegt.
Die Rosinentheorie kannst du vergessen. Du kannst dir nicht erwarten, das der Provider günstigere Konditionen weitergibt, dazu noch ein paar Geschenke in Form von Hardware und dann auf die Planungssicherheit verzichtet wird.
Der letzte Abschnitt des Artikel erklärt es doch einwandfrei. Was soll daran verkehrt sein?

Selbst schuld wenn man nur auf den Preis schaut und die Anbieter dann auf dieses wenige Geld angewiesen sind.




€: Ich dachte auch erst, dass es unerhört ist. Aber letztlich muss ich dem BGH zustimmen, wenn ausgeführt wird, dass man selbst das Risiko trägt, wenn man einen Vertrag abschließe, der solche Umstände nicht berücksichtigt.
Warum sollte es ein Kündigungsgrund sein? Vertrag ist nun mal Vertrag. Außerdem besteht bei fast allen Providern die Möglichkeit mit seinem Vertrag um zuziehen. Wenn man eine Begründung für den Umzug hat (beruflich) und dort wirklich keine Möglichkeit ist den Vertrag fortzusetzen kann man halt nur auf Kulanz der Anbieter hoffen.
Um euch mal kurz alle Auszuhebeln....wenn man ins Ausland zieht ist so eine Kündigung (auch bei Langzeitverträgen) durchaus Rechtskräftig. Da gibt es auch Urteile drüber.

So...und jetzt erklärt mir mal den Unterschied zu dem obigen Fall, wo er an einen Ort zieht wo der Provider keine Leistung liefern kann.

Das ist nebenbei der zweite Punkt: zu einem Vetrag gehören immer 2 Parteien und beide müssen diesen einhalten...der Provider kann dies aber nicht.

Sorry...aber für mich ist der Fall Glasklar: geschmierte Richter.

LovesuckZ
2010-11-12, 01:09:13
Was passiert eigentlich mit dem Anschluss. Legt denn der Provider einen neuen in die Wohnung? Und wem gehört der Anschluss? Dem Vermieter und somit Mieter oder dem Provider?

tombman
2010-11-12, 01:13:25
Was passiert eigentlich mit dem Anschluss. Legt denn der Provider einen neuen in die Wohnung? Und wem gehört der Anschluss? Dem Vermieter und somit Mieter oder dem Provider?
Das frag ich mich auch. Zahlt der Vormieter dann das DSL des Nachmieters? :ulol:
Woot, gratis DSL :facepalm:

KillerCookie
2010-11-12, 02:32:04
Das frag ich mich auch. Zahlt der Vormieter dann das DSL des Nachmieters? :ulol:
Woot, gratis DSL :facepalm:

Wenn der Vormieter seinen Anschluss nicht sperren lässt, dann bleibt er natürlich vorläufig durch den Nachmieter nutzbar. Wäre dem nicht so, würde der Anbieter seinen Vertrag nicht erfüllen.

Was passiert eigentlich mit dem Anschluss. Legt denn der Provider einen neuen in die Wohnung? Und wem gehört der Anschluss? Dem Vermieter und somit Mieter oder dem Provider?

Der Anschluss gehört im Telefonnetz bis zur 1. TAE dem Netzbetreiber. Wenn der Vormieter seinen Anschluss sperrt wird entweder ein zweiter Anschluss (Reserveadernpaar) geschaltet, oder, falls der Aufwand unwirtschaftlich groß ist, der Vormieter aus Kulanz aus dem Vetrag entlassen. So verhält es sich zumindest in der Praxis.

*edit:

... Das ist nebenbei der zweite Punkt: zu einem Vetrag gehören immer 2 Parteien und beide müssen diesen einhalten...der Provider kann dies aber nicht.

Sorry...aber für mich ist der Fall Glasklar: geschmierte Richter.

Du sagst es doch schon selbst: Beide Parteien müssen den Vertrag einhalten. Durch einen Umzug, weg vom vertraglich vereinbarten Leistungsort, änderst du doch aktiv die Gegenbenheiten und nicht dein Anbieter.

duty
2010-11-12, 04:29:53
Was für ein Blankoscheck? Für was?


Es gilt immer noch der Grundsatz, das Verträge so zu halten sind, wie sie geschlossen werden.
Bei Dauerschuldverhältnissen mit fester Laufzeit ist da nur in besonderen Fällen eine Kündigung möglich - hier lautet das Urteil, dass bei einem Umzug kein solcher Grund vorliegt.

Die Rosinentheorie kannst du vergessen. Du kannst dir nicht erwarten, das der Provider günstigere Konditionen weitergibt, dazu noch ein paar Geschenke in Form von Hardware und dann auf die Planungssicherheit verzichtet wird.

Falsch auf der anderen Seite kannst du aber den Provider dann auf Vertragserfüllung Verklangen also der muß dafür sorgen, das du seine Leitung die du ja nun bezahlst auch erbringt ,weil es handelt sich ja um einen DSL Vertrag der die Nutzung des Internet bereit stellt .

so weit kommt das noch das man hier in Deutschland behindert wird, wenn man die Wohnung wechseln muß oder will, wegen DSL Knebel Vertrag = ABO Fallo ?

ich schätze mal der Anwalt hatte keine A...ung und daher so ein Urteil ?


Geschenke in Form von Hardware
die kann der ja dann zurück verlangen wenn vorzeitig
gekündigt wird, das auch rechtens ist ,auf der anderen Seite haben wir Vertrags Freiheit was heißt es zwingt ja keiner einem so einen Knebel Vertrag abzuschließen.
und ein Vertrag ist erst gültig wenn man Kenntnis von der AGB hat, wo zu der Provider gesetzlich verpflichtet ist ,
ich weiß ja nicht wie das ist, wenn man angerufen wird und am Telefon ein 24 Monats Vertrag gemacht wird und man erst die AGB nach 4 Wochen bekommt und erst nach 4 Wochen erfährt das 24 Monate sind und am Telefon was anderes gesagt wird, was immer gerne gemacht wird , da wird gelogen bis sich die Balken biegen um den dummen fast entmündigten Kunden schn ell in einen Vertrag zu bekommen.

Marbleearth
2010-11-12, 07:56:32
Im oben genannten Fall geht es ja darum, dass der Kunde eine kürzere Laufzeit zu einem höheren monatlichen Preis hätte wählen können.

Auf Anbieter die für ihre Tarife nur eine Standardlaufzeit ohne Wahlmöglichkeit haben trifft das Urteil also imo gar nicht zu.

Viele Anbieter schreiben sogar in ihre AGB, dass sie ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug freiwillig einräumen.

Silentbob
2010-11-12, 08:18:40
Die Diskussion hatte ich vor ein paar Jahren mit der Telekom auch. Ich musste damals kurzfristig umziehen und am neuen Wohnort war kein DSL verfügbar. Es hat mich etliche Telefonate gekostet den Telekomikern zu erklären das ich natürlich den Vertrag gerne
laufen lasse wenn ich dafür auch DSL geliefert kriege :ugly:

Letztendlich wurde die Kündigung akzeptiert.

Sollen die Affen mal Bundesweit das Netz ausbauen dann hätte man im Jahre 2010 solche Probleme gar nicht mehr,

Xilavius
2010-11-12, 08:24:59
Die Diskussion hatte ich vor ein paar Jahren mit der Telekom auch. Ich musste damals kurzfristig umziehen und am neuen Wohnort war kein DSL verfügbar. Es hat mich etliche Telefonate gekostet den Telekomikern zu erklären das ich natürlich den Vertrag gerne
laufen lasse wenn ich dafür auch DSL geliefert kriege :ugly:

Letztendlich wurde die Kündigung akzeptiert.

Sollen die Affen mal Bundesweit das Netz ausbauen dann hätte man im Jahre 2010 solche Probleme gar nicht mehr,

Warum sollten sie?

Selbst wenn sie es vor hätten bundesweit alles auf 16k DSL aufzurüsten wären schon viele wieder neidisch auf VDSL, dann wollen alle VDSL haben wo der Bau von neuem beginnt.

Ganz Deutschland auf ein Niveau zu bekommen geht schonmal gar nicht, zumal die Telekom ausbauen darf aber die Leitungen Fremdanbietern zur Verfügung stellen muss.

Zum Thema wie schon Vorposter geschrieben hatten bin ich ebenfalls der Meinung Verträge nun einmal Verträge sind und sie wirklich nur mit beidseitigem Einverständnis vorher gelöst werden sollten.

Crop Circle
2010-11-12, 08:32:13
Gab es nicht ein Urteil, wonach Jahresverträge in Fitnessstudios kundbar sind, wenn man umzieht, oder nicht in der Lage ist zu trainieren. Wo ist denn da jetzt der Unterschied. Wissen die Richter wahrscheinlich selbst nicht.

Ric
2010-11-12, 09:19:23
Falsch auf der anderen Seite kannst du aber den Provider dann auf Vertragserfüllung Verklangen also der muß dafür sorgen, das du seine Leitung die du ja nun bezahlst auch erbringt ,weil es handelt sich ja um einen DSL Vertrag der die Nutzung des Internet bereit stellt .


Geschuldeter Leistungsort, ist der vertraglich vereinbarte Ort. Darum ist deine Argumentation fehlerhaft. Der Provider muss nur am Leistungsort den Port schalten und bereitstellen. Leistungsort ist nicht überall.

#44
2010-11-12, 09:40:15
Das ist nebenbei der zweite Punkt: zu einem Vetrag gehören immer 2 Parteien und beide müssen diesen einhalten...der Provider kann dies aber nicht.

Sicher kann der Provider das, wenn im Vertrag spezifiziert ist wo der Anschluss bereitgestellt werden soll.

Um euch mal kurz alle Auszuhebeln....wenn man ins Ausland zieht ist so eine Kündigung (auch bei Langzeitverträgen) durchaus Rechtskräftig. Da gibt es auch Urteile drüber. Hier ist die Frage wie sich die Situation im Einzelfall darstellt. Anbieter haben die Angewohnheit ihre Verträge anzupassen, wenn Urteile solche "Lücken" auftun.

Ausserdem: Quelle plz.

Silentbob
2010-11-12, 09:57:18
Warum sollten sie?

Selbst wenn sie es vor hätten bundesweit alles auf 16k DSL aufzurüsten wären schon viele wieder neidisch auf VDSL, dann wollen alle VDSL haben wo der Bau von neuem beginnt.

Ganz Deutschland auf ein Niveau zu bekommen geht schonmal gar nicht, zumal die Telekom ausbauen darf aber die Leitungen Fremdanbietern zur Verfügung stellen muss.

Zum Thema wie schon Vorposter geschrieben hatten bin ich ebenfalls der Meinung Verträge nun einmal Verträge sind und sie wirklich nur mit beidseitigem Einverständnis vorher gelöst werden sollten.


Tja das ist deine Meinung, wahrscheinlich wohnst du in einer Grossstadt und hattest das Problem bisher noch nicht. In ländlichen Regionen kann man zum Teil froh sein wenn man DSL-Light (jaaaa das gibts noch) bekommt.

Bekannter von mir zahlt der Telekom monatlich Geld für eine DSL2000 leitung , es kommt aber leider nur DSL 500 an. Mancheiner wäre froh wenn er nach einem Umzug noch DSL Light bekommen würde.

Wenn eine vertraglich zugesicherte Leistung nach einem Umzug nicht verfügbar ist sollte es meiner Meinung nach ein Sonderkündigungsrecht geben. Es werden wohl kaum täglich 100.000 Kunden in DSL freie Zonen umziehen. Das hat meiner Meinung nach auch mit Kundenfreundlichkeit zu tun. Und das ist sowohl für die Terrokomm als auch für andere Provider ein Fremdwort.

ed1k
2010-11-12, 10:14:08
Gab es nicht ein Urteil, wonach Jahresverträge in Fitnessstudios kundbar sind, wenn man umzieht, oder nicht in der Lage ist zu trainieren. Wo ist denn da jetzt der Unterschied. Wissen die Richter wahrscheinlich selbst nicht.

Eigentlich gilt hier die Klausel der ortsgebundenen Leistung, sprich ziehst du in eine >50km entfernte Stadt (dort darf es das Studio natürlich nicht geben) dann kannst du den Vertrag außerordentlich Kündigen.

Aber die Sache mit dem DSL-Anbieter, verunsichert mich doch etwas.

KillerCookie
2010-11-12, 10:33:18
Gab es nicht ein Urteil, wonach Jahresverträge in Fitnessstudios kundbar sind, wenn man umzieht, oder nicht in der Lage ist zu trainieren. Wo ist denn da jetzt der Unterschied. Wissen die Richter wahrscheinlich selbst nicht.

Der vorliegende Fall ist durchaus unüblich, da der Anbieter anscheined auf eine Erfüllung besteht, trotz das er am neuen Standort überhaupt nichts liefern kann. Normalerweise wird an diesem Punkt kulanter gehandelt.

Sollte jedoch eine geringere DSL-Geschwindigkeit oder nur ein reiner Telefonanschluss (im voliegen Fall geht es um Internet Telefonie, da würde das nicht greifen) möglich sein, dann kann man schon auf den Vertrag bzw. dessen Mitnahme bestehen.

Der Fitnessstudio-Vergleich würde hier sogar passen - befindet sich am neuen Wohnort ein Fitnessstudio der Kette dann musst du den Vertrag dort weiterführen, auch wenn ggf. die Ausstattung von deinem bisherigen abweicht. (So zumindest bei meinem Studio)

Xilavius
2010-11-12, 12:58:07
Tja das ist deine Meinung, wahrscheinlich wohnst du in einer Grossstadt und hattest das Problem bisher noch nicht. In ländlichen Regionen kann man zum Teil froh sein wenn man DSL-Light (jaaaa das gibts noch) bekommt.

Bekannter von mir zahlt der Telekom monatlich Geld für eine DSL2000 leitung , es kommt aber leider nur DSL 500 an. Mancheiner wäre froh wenn er nach einem Umzug noch DSL Light bekommen würde.

Wenn eine vertraglich zugesicherte Leistung nach einem Umzug nicht verfügbar ist sollte es meiner Meinung nach ein Sonderkündigungsrecht geben. Es werden wohl kaum täglich 100.000 Kunden in DSL freie Zonen umziehen. Das hat meiner Meinung nach auch mit Kundenfreundlichkeit zu tun. Und das ist sowohl für die Terrokomm als auch für andere Provider ein Fremdwort.

Deiner Vermutung muss ich leider widersprechen, selber wohne ich in einem 3000 Einwohner Kaff, weit weg von der nächsten Stadt.
In meinem Umfeld haben alle 16k DSL, die Leitung gibt auch locker mind. 14k am Abend zu Stoßzeiten ab.

Ich stimme dir zu das es ein Sonderkündigungsrecht geben sollte wenn die Leistung nicht mehr die gleiche ist. Schließlich wird beidseitig nicht mehr die vertraglich geregelte Leistung erbracht.

Ich habe selber mehrere Freunde in Berlin, die haben sage und schreibe auch nur 768er-2000er DSL zur Verfügung bekommen, das zum Thema Stadt-Land-Versorgung.

The Jackal
2010-11-14, 16:29:12
Die bindung erfolgt ja bei den meisten Verträgen nur auf 2 Jahre. Es ist durchaus zuzumuten das der Kunde das Risiko der 2 Jahre auf sich nehmen kann.
Dafür hat selbt die Telekom eine Regelung. Wenn man umzieht zahlt man zur auslöse aus dem Vertrag die hälfte der monatlichen Gebühren bis zum Vertraglaufzeitende.
Bespiel: Vertrag auf 2 Jahre, nach 6 Monaten Umzug. Monatliche Grundgebür 50€. Auslösesumme aus dem Vertrag 450€.
Nach den 2 Jahren und der automatischen Verlängerung um ein Jahr greift dies bei den Providern nicht mehr. Bedeutet: 2 Jahre + 1 Woche Umzug und Kündignung ohne Auslösesumme möglich.
Ich kann die Provider auch verstehen. 1&1 gibt ja schließlich mit seinem VDSL Vertrag auch eine AVM 7390 und die kostet alleine schon 249€.

urbi
2010-11-14, 16:58:43
Ich finde es auch ok solange es eine Möglichkeit gibt sich "freizukaufen". Schließlich bezahlt man bei 24 Monaten Vertragslaufzeit viel weniger.

Ich persönlich lasse mir den Luxus bester Kundenbetreuung und monatlicher Kündbarkeit etwa ~25€ kosten (im Vergleich zum leistungstechnisch formal gleichwertigen Massenanbieterangebot mit 24 Monaten Laufzeit).

Coda
2010-11-14, 16:59:09
"nur 2 Jahre". Ich finde das ist eine verdammt lange Zeit. Bei einem Jahr würde ich ja mit mir reden lassen.

The Jackal
2010-11-14, 17:07:57
Ich für meinen fall ziehe in keine Wohnung ein die nicht DSL-Anschlußmöglichkeit hat. Was soll ich auch in so einen Kuhdorf.

ed1k
2010-11-14, 17:09:31
Kann hier jmd. der sich wirklich mit dem BGB auskennt, sagen wie das mit Fitnessverträgen oder z.B. Solariumverträgen (macht ja kein Unterschied) aussieht? Ist das nur Kulanz oder gibts eine tatsächliche Gesetztesgrundlage (ortsgebundene Dienstleistung >50km),

5tyle
2010-11-14, 17:58:46
Tja ich hab erst im August dieses Sonderkündigungsrecht wg Umzug in Anspruch genommen.

Mein Vertrag wäre noch 18 Monate lang gelaufen.

Die 50 Euro Gutschrift die ich ein halbes Jahr zuvor bekommen hab, die hab ich natürlich behalten :biggrin:

Leider musste ich die Hardware wieder zurückschicken...
den Splitter, das Netzteil und so Kleinkram haben die allerdings nicht wieder bekommen. :freak:
wenigstens musste ich mir keinen neuen router kaufen da mein uraltes gerät nach jahren den geist aufgegeben hat...

Und ich muss dazu auch sagen, dass mir sogar mal Geld zurückerstattet wurde wo auf Grund von nicht näher definierbaren technischen Problemen mein Internet zwei Wochen lang nicht ging. Ist aber schon länger her.

Entspricht eben meinem eigenen Rechtsverständnis, dass wenn eine Dienstleistung nicht erbracht werden kann/wurde, diese auch nicht in Rechnung gestellt werden kann. Soweit ich weiß steht das so auch irgendwo im Gesetz. Wenn man eine gebuchte Dienstleistung nicht in Anspruch nimmt ist das wohl zwar was anderes, aber das ist nun mal nichterfüllung, unmöglichkeit oder whatever

Klar würde ich auch niemals einen Vertrag über 24 Monate abschließen, wenn ich kein Kündigungsrecht hätte. Wäre ja dumm.