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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unfall mit fremden Roller wie geht es weiter?


kakashi
2010-11-14, 12:16:13
Hallo.

Und zwar geht es darum das jemand seinen Roller mehreren geliehen hat zum Fahren.
An dem Tag war es am Regnen und es war auch ziemlich rutschig. Eine Person ist mit dem Roller 1-2 hingefallen, aber angeblich nur auf Rasen und auf Matsch wo der Boden etwas härter ist. Eine andere Person ist mit dem Roller nur einmal hingefallen, aber auf dem Bürgersteig.

Jetzt sind am Roller kratzer drauf.
Die Person die dem Roller gehört hat das bemerkt und es haben mehrere Leute bestätigt das 2 Personen mit den Roller hingefallen sind, aber bei wem die Kratzer letztendlich entstanden sind weiß keiner.
Jetzt verlangt er einfach ca. 200-300 Euro von der Person, die auf dem Bürgersteig damit hingefallen ist, weil er meint das auf Rasen oder auf Matsch wo der Boden etwas härter ist keine Kratzer entstehen könnten. Aber er selber hat nicht gesehen wie die Personen hingefallen sind, es haben nur Zeugen ausgesagt.

Wenn ihm die Summe von 200-300 Euro nicht erstattet werden will er eine Anzeige gegen den Fahrer, der auf dem Bürgersteig hingefallen ist machen.

Frage: Was kann man machen? Es ist unklar bei wem die Kratzer entstanden sind und es wird einfach gesagt das die Person, die auf dem Bürgerstein hingefallen ist für den Schaden aufkommen muss. Es muss auch gesagt sein das er an dem Tag mehrere mit seinem Roller fahren lies.

Was kann man jetzt machen? Würde eine Versicherung zahlen? Was passiert wenn er doch eine Anzeige macht?

Bitte um Rat

alkorithmus
2010-11-14, 12:19:49
"Die Person" ist nicht ganz helle, so scheint mir. Jedenfalls hat "Die Person" nun ein paar Freunde weniger und ein paar Kratzer mehr. Das Geld sieht "Die Person" nicht, denke ich.

Don-Roland
2010-11-14, 12:21:47
Matsch härter als ein Bürgersteig? Besser mehr zur Schule gehen als auf dem Gehsteig Roller fahren...

kakashi
2010-11-14, 12:33:00
Nein ich sage das der Matsch einen härteren Boden hat als auf Rasen.
Bürgerstein ist natürlich härter.

Aber dazu muss noch gesagt werden das ich, der damit gefallen ist einen Autoführerschein hat und der andere der damit noch gefallen ist gar keinen Führerschein hat.
Außerdem ist es unklar bei wem die Kratzer entstanden sind, einfach zu sagen das die Person schuld ist die am Bürgersteig gefallen ist, finde ich unfair.

Er droht aufjedenfall mit einer Anzeige und ich wollte mich vohrer lieber informieren.
Oder soll ich direkt bei der Polizei nachfragen?

alkorithmus
2010-11-14, 12:34:36
Können Zeugen bestätigen, dass du dich damit hingelegt hast?

Lawmachine79
2010-11-14, 12:35:39
Nein ich sage das der Matsch einen härteren Boden hat als auf Rasen.
Bürgerstein ist natürlich härter.

Aber dazu muss noch gesagt werden das ich, der damit gefallen ist einen Autoführerschein hat und der andere der damit noch gefallen ist gar keinen Führerschein hat.
Außerdem ist es unklar bei wem die Kratzer entstanden sind, einfach zu sagen das die Person schuld ist die am Bürgersteig gefallen ist, finde ich unfair.

Er droht aufjedenfall mit einer Anzeige und ich wollte mich vohrer lieber informieren.
Oder soll ich direkt bei der Polizei nachfragen?
Polizei solltest Du nicht fragen. Ruf morgen zur Geschäftszeit mal bei Deinem Amtsgericht an, lass Dich zu einem Richter durchstellen und frag' ihn direkt. Wichtig ist, daß Du ihm das mit dem Gras und dem Matsch möglichst genau erklärst.

alkorithmus
2010-11-14, 12:38:10
Oh Gott, erwähne nicht das Gras! ;(

Don-Roland
2010-11-14, 13:03:43
Falls man bei euch einen "Mopedausweis" benötigt macht sich der Rollerbesitzer mitschuldig wenn er jemanden ohne Fahrerlaubnis fahren lässt.
Außer es war ein Privatgrundstück und alle hatten die Erlaubnis vom Grundeigentümer.

kakashi
2010-11-14, 13:06:07
Es war auf einem Schulgelände und Umgebung.
Und es können Zeugen, also aus unserem "Freundeskreis" bezeugen das beide gefallen sind.

rotkäppchen
2010-11-14, 13:14:13
wenn man sich im grad/matsch langlegt kommen keine kratzer an die maschine.
gibt zu sehr nach.
bisschen nachdenken soll helfen.

aber der eigentümer ist auch selbst schuld.
und du bist ehrlich gesagt dumm. wenn man einen fehler macht und eigentum anderer unter zeugen beschädigt, sollte man dazu stehen.
sag ihm und haltet es schriftlich fest, dass er die reparatur über deine versicherung laufen lassen kann und gut ist.
das geld wird er mit sicherheit nur haben wollen, damit er es woanders reininvestieren kann.
ein paar kratzer an nem roller stören nur in der optik.

Der Fünfte Elefant
2010-11-14, 13:16:55
Ziemlich einfache Sache - Pech gehabt. Um Schadensersatzansprüche zu begründen muß schon einer Person das Verschulden nachgewiesen werden, eine bloße Vermutung .... genügt da nicht

noid
2010-11-14, 13:25:02
Ich bin mir sicher, dass die Versicherung des Rollerfahrers sich auch freut, wenn das ne Roller"hure" ist. X-D

Was ein Kack... wie alt seid ihr eigentlich? Auf dem Schulhof einen auf dicke Hose machen, die Anwohner nerven und dann sowas. Sucht euch ein gescheites Hobby.

@HHFreak: im Gras liegen oftmals Steine etc, und ob das Schäden hinterlässt. Wohl mehr Lack, aber selbst das Hinfallen kann Teile kaputt machen.

Chrisch
2010-11-14, 13:27:13
200-300€ verlangen und hinterher für 10€ bei eBay nen neues Verkleidungsteil kaufen xD

Der will sich so bestimmt nur seine neue "Hyper Custom" Lackierung finanzieren ;)

Darf man fragen um was für nen Roller es sich gehandelt hat?

PS: Für 300€ bekommt man bei div. Anbietern komplette Verkleidungen (schon lackiert) :D

Gruß

Lawmachine79
2010-11-14, 13:32:11
Ich denke alle Beteiligten haben sich so "unbeschwert" verhalten daß hier keiner gegen irgendwen irgendwas geltend machen kann.

Megamember
2010-11-14, 13:55:54
200-300€ verlangen und hinterher für 10€ bei eBay nen neues Verkleidungsteil kaufen xD

Der will sich so bestimmt nur seine neue "Hyper Custom" Lackierung finanzieren ;)

Darf man fragen um was für nen Roller es sich gehandelt hat?

PS: Für 300€ bekommt man bei div. Anbietern komplette Verkleidungen (schon lackiert) :D

Gruß

Bei meinem TPH 125 hat die vordere Verkleidung alleine schon über 200 glaub ich gekostet +ANbau. Für 10 kriegste nichtmal ein Blinkerglas.

Chrisch
2010-11-14, 14:34:16
Dann weiß ich nicht wo du einkaufen gehst ;)

Das Piaggio teuer ist ist klar, aber wie schon gesagt gibt es von div. anderen Anbietern (z.B. BCD) komplette Verkleidungen fertig lackiert für "schmales" Geld.

IchoTolot
2010-11-14, 14:48:52
und der andere der damit noch gefallen ist gar keinen Führerschein hat.

Lol.. Sorry, aber..


Wie kann man jemandem den Roller in die Hand drücken, der keinen Führerschein hat? Ich gebe mein Auto auch niemanden ohne Führerschein, und selbst wenn, muss das bei der Versicherung meines Wissens eingeschlossen sein.
Wieso fährt derjenige auf Rasen, wenn es nass ist?? Und wenn es nass ist, fährt man doch erst Recht sehr vorsichtig.


Meine Meinung wegen den Kratzern:

Pech gehabt, Kratzer sind ja nun nicht schlimm. Für mich klingt das nach "Abzocke". Ein "Freund" der mir mit sowas droht, war mal mein "Freund".

HAL
2010-11-14, 16:31:30
Was soll die Polizei da machen?
Es handelt sich um eine Zivilsache, da hat die nix mit zu tun.

Eine Anzeige wegen der fehlenden Fahrerlaubnis kann gaaanz schnell nach hinten losgehen - denn wer jemanden ohne Fahrerlaubnis fahren lässt begeht selbst eine Ordnungswidrigkeit - und die is m.W. mit mal eben 6 Punkten bewehrt.
Mal abgesehen davon dass man hier durchaus auf den Straftatbestand der Erpressung kommen könnte...

Wer die Kratzer verursacht hat kann im Nachhinein nicht mehr festgestellt werden. Also unter Lehrgeld verbuchen...

Mark
2010-11-14, 16:36:48
Lass dir von jedem 20€ geben und die Sache ist gegessen. Einfach den Roller nicht mehr ausleihen.

The_Strip
2010-11-14, 16:48:05
Eine Anzeige wegen der fehlenden Fahrerlaubnis kann gaaanz schnell nach hinten losgehen - denn wer jemanden ohne Fahrerlaubnis fahren lässt begeht selbst eine Ordnungswidrigkeit - und die is m.W. mit mal eben 6 Punkten bewehrt.
Mal abgesehen davon dass man hier durchaus auf den Straftatbestand der Erpressung kommen könnte...Und genau da würde ich ansetzen. Der TS ist ja nicht der Verleiher, sondern derjenige, der jetzt zahlen soll. Mit dem Besitzer und dem Matschfahrer reden und klar machen, was die angedrohte Anzeige bzw. eine eigene so für Auswirkungen haben kann...

airbag
2010-11-14, 17:07:26
wenn man sich im grad/matsch langlegt kommen keine kratzer an die maschine.
gibt zu sehr nach.
Wenn größere Steine im Gras oder im Matsch liegen, sollte es kein Problem geben einen fetten Kratzer reinzukriegen

derpinguin
2010-11-14, 18:40:26
Ich finde, beide Hinfaller sollten sich um die Behebung des Schadens kümmern.

HAL
2010-11-15, 11:58:59
Würde eine Versicherung zahlen?
Hatte ich übersehen:
Die Privathaftpflicht zahlt sowas nicht da der Schaden bei Gebrauch eines KfZ zustande gekommen ist - da ist die Haftung üblicherweise ausgeschlossen.

vad4r
2010-11-15, 13:17:03
Ich denke, der Rollerbesitzer sollte auf dem Schaden sitzenbleiben, damit er mal die Einschläge merkt.

Selbst Schuld.

KakYo
2010-11-15, 16:01:02
Hmmm...sowas sollte sich doch unter Freunden regeln lassen...wenn ich mir was ausleihe und es kaputt mache, komm ich natürlich für den Schaden auf, das das überhaupt einer Diskussion würdig ist...

Lasst den Kackroller reparieren mit günstigen Plastics aus der Bucht oder auch lackieren lassen und ihr beiden fahrunfähigen begleicht die Kosten zusammen. Das sollte sich doch unter Freunden regeln lassen.

radi
2010-11-15, 16:18:16
Hallo.

Und zwar geht es darum das jemand seinen Roller mehreren geliehen hat zum Fahren.
An dem Tag war es am Regnen und es war auch ziemlich rutschig. Eine Person ist mit dem Roller 1-2 hingefallen, aber angeblich nur auf Rasen und auf Matsch wo der Boden etwas härter ist. Eine andere Person ist mit dem Roller nur einmal hingefallen, aber auf dem Bürgersteig.

Jetzt sind am Roller kratzer drauf.
Die Person die dem Roller gehört hat das bemerkt und es haben mehrere Leute bestätigt das 2 Personen mit den Roller hingefallen sind, aber bei wem die Kratzer letztendlich entstanden sind weiß keiner.
Jetzt verlangt er einfach ca. 200-300 Euro von der Person, die auf dem Bürgersteig damit hingefallen ist, weil er meint das auf Rasen oder auf Matsch wo der Boden etwas härter ist keine Kratzer entstehen könnten. Aber er selber hat nicht gesehen wie die Personen hingefallen sind, es haben nur Zeugen ausgesagt.

Wenn ihm die Summe von 200-300 Euro nicht erstattet werden will er eine Anzeige gegen den Fahrer, der auf dem Bürgersteig hingefallen ist machen.

Frage: Was kann man machen? Es ist unklar bei wem die Kratzer entstanden sind und es wird einfach gesagt das die Person, die auf dem Bürgerstein hingefallen ist für den Schaden aufkommen muss. Es muss auch gesagt sein das er an dem Tag mehrere mit seinem Roller fahren lies.

Was kann man jetzt machen? Würde eine Versicherung zahlen? Was passiert wenn er doch eine Anzeige macht?

Bitte um Rat

geilo ;D

Scheint ja ne super Truppe zu sein :D

Aus den eigenen Fehlern lernt man bekanntlich am meisten. Der Besitzer sollte das demnach mal selber bezahlen :D

rotkäppchen
2010-11-15, 21:38:37
Hatte ich übersehen:
Die Privathaftpflicht zahlt sowas nicht da der Schaden bei Gebrauch eines KfZ zustande gekommen ist - da ist die Haftung üblicherweise ausgeschlossen.

falsch.
ne freundin hat mal als beifahrer (kein führerschein und demnach kein eigenes auto), ohne zu gucken die tür aufgemacht, bzw. offen gelassen und da ist ein radfahrer in die tür (ohne beleuchtung unterwegs gewesen).
dieser ist im bogen ins gebüsch, da wieder raus, gepöbelt, aufs rad und weg war er.
der halter konnte ihn auch nicht mehr fassen.

die haftpflicht der freundin musste zahlen und hat auch ohne probleme.
hätte sie n auto und demnach ne versicherung für pkw hätte die gezahlt.

The_Strip
2010-11-16, 15:51:00
die haftpflicht der freundin musste zahlen und hat auch ohne probleme.
hätte sie n auto und demnach ne versicherung für pkw hätte die gezahlt.Und die wäre dann in der Prämie gestiegen, was doch sehr unfair ist :mad:

rotkäppchen
2010-11-16, 17:11:58
Und die wäre dann in der Prämie gestiegen, was doch sehr unfair ist :mad:


ich habe letztens (ok ist mittlerweile n jahr her) ein schaden an nem fremden auto verursacht, meine kasko hats gezahlt und ich bin nicht hochgestuft worden.
das wird man nur, zumindest bei meiner, wenn ich den schaden an meinem auto hätte reparieren lassen.

AtTheDriveIn
2010-11-16, 19:10:44
ich habe letztens (ok ist mittlerweile n jahr her) ein schaden an nem fremden auto verursacht, meine kasko hats gezahlt und ich bin nicht hochgestuft worden.
das wird man nur, zumindest bei meiner, wenn ich den schaden an meinem auto hätte reparieren lassen.
falsch. Standard ist das KFZ Haftpflicht die Schäden beim Gegner deckt und ja du wirst hochgestuft. 1-2 SFK.

Schadensfreiheitsklasse für KFZ Haftpflicht und Kasko sind aber getrennt

rotkäppchen
2010-11-16, 19:17:37
also mein auto ist kasko versichert und so einen freiheitsrabatt habe ich da für den angegeben unfall nicht mehr gehabt, da ich zuvor jmd. angeditscht hatte und es an meinem auto ausbessern musste schon.
ich hatte da ja nachgefragt und die meinte, so lange ich die kasko nicht für mein auto nehme, wird nichts hochgestuft.

The_Strip
2010-11-18, 00:14:38
Die Kasko nicht, deine Haftpflicht aber doch?!

rotkäppchen
2010-11-18, 07:50:23
nein, meine beiträge sind alle geblieben wie gehabt.

HAL
2010-11-18, 08:57:52
falsch.
ne freundin hat mal als beifahrer (kein führerschein und demnach kein eigenes auto), ohne zu gucken die tür aufgemacht, bzw. offen gelassen und da ist ein radfahrer in die tür (ohne beleuchtung unterwegs gewesen).
[...]
die haftpflicht der freundin musste zahlen und hat auch ohne probleme.

Das ganze Thema ist ein bisschen komplexer aber in diesem Fall muss die Privathaftpflicht tatsächlich zahlen.

Wenn sie das Fahrzeug eines anderen fährt und damit einen Unfall verursacht zahlt diese aber nicht die dadurch an diesem Fahrzeug verursachten Schäden!
Tür aufmachen ist nicht das was die Versicherung unter "bestimmungsgemäßem Gebrauch" versteht.

hätte sie n auto und demnach ne versicherung für pkw hätte die gezahlt.
Die Haftpflicht ihres Fahrzeuges (sofern vorhanden) hätte gar nichts gezahlt. Denn die zahlt nur Schäden die durch das versicherte Fahrzeug entstanden sind.

Stormtrooper
2010-11-18, 09:16:54
die haftpflicht der freundin musste zahlen und hat auch ohne probleme.
hätte sie n auto und demnach ne versicherung für pkw hätte die gezahlt.

Dann lief hier definitv was falsch.
Wenn ein Schaden durch einen PKW verursacht wird muß IMMER die Haftpflicht des PKWs zahlen, da nie eine Person, sondern immer der PKW versichert ist.

Also ich würde als Schadenverursacher bezahlen.
1. Bist du dazu verpflichtet, da du ihm einen Schaden zugefügt hast.
2. Ist das definitiv keine Erpressung sondern sein gutes Recht.
3. Für die Sachbeschädigung ist zwar die Polizei erstmal die falsche Anlaufstelle, sollte er aber zur Polizei gehen und die Sache zur Anzeige bringen, zieht ihr ohne Führerschein definitiv den kürzeren, erst recht wenn er sich selber stellt.
Im schlimmsten Fall entscheidet ein Sachverständiger ob der Schaden durch eine Wiese und Matsch entstanden sein kann oder doch durch den Bordstein entstand und dann wirds für den Verursacher richtig teuer.

Und was seid ihr eigentlich für rückratlose Leute???
Wenn ich einen Schaden verursache begleiche ich ihn.

kakashi
2010-12-08, 16:39:18
Nochmal vorab, dieser Typ ist nicht mein Freund, das war der zweite Tag das ich ihn kannte und da ist das dann auch alles passiert.

Ich habe ihm auch gesagt das er sich an dem anderen Typ wenden soll der auch mit dem Roller hingefallen, aber das tut er nicht.
Ich sehe nicht ein das alles an mir kleben bleibt, ich bin gerne dafür bereit was zu tun wenn sich der andere Schuldige mit beteiligt.
Er hat mir gesagt ich soll das Geld auf seinen Konto überweisen und er würde das dann angeblich seiner Mutter weiter geben, wenn nichts geschieht droht er mit Schläge/Anzeige. Obwohl bei einer Anzeige kriegt er selber ärger, weil er einfach Leute ohne Führerschein damit fahren lies.

Und außerdem welche Versicherung soll denn für den Schaden aufkommen?
Ich bin noch Schüler und bin über meine Mutter versichert, welche Versicherung würde denn da in betracht kommen? bzw. die von meiner Mutter?

Stormtrooper
2010-12-08, 17:49:00
Obwohl bei einer Anzeige kriegt er selber ärger, weil er einfach Leute ohne Führerschein damit fahren lies.

Als Fahrer bekommst du aber die weitaus größeren Probleme, als der der dich fahren hat lassen.


Und außerdem welche Versicherung soll denn für den Schaden aufkommen?
Ich bin noch Schüler und bin über meine Mutter versichert, welche Versicherung würde denn da in betracht kommen? bzw. die von meiner Mutter?
Kurz gesagt, gar keine.

EureDudeheit
2010-12-08, 18:57:32
Ich werfe mal § 830 BGB in den Raum...

(1) Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat.

(2) Anstifter und Gehilfen stehen Mittätern gleich.

The_Strip
2010-12-08, 20:06:54
Als Fahrer bekommst du aber die weitaus größeren Probleme, als der der dich fahren hat lassen.


Kurz gesagt, gar keine.Er selbst hat aber wohl einen Führerschein, also nicht so wild. Zumindest nicht im Vergleich zu den beteiligten Personen, die ohne Führerschein gefahren sind bzw. diese haben fahren lassen.

Stormtrooper
2010-12-08, 22:27:02
Er selbst hat aber wohl einen Führerschein, also nicht so wild. Zumindest nicht im Vergleich zu den beteiligten Personen, die ohne Führerschein gefahren sind bzw. diese haben fahren lassen.

Nichts anderes hab ich doch geschrieben.

The_Strip
2010-12-10, 13:02:51
Nichts anderes hab ich doch geschrieben.Sorry, wenn ich dich falsch verstehe, aber wieso sollte er größere Probleme als der Besitzer bekommen? Er hat einen Führerschein und hat sich langgelegt, blöd, aber passiert halt.
Die anderen, die gefallen sind haben keinen Führerschein, also mächtig extra Ärger!
Der Besitzer hat seinen Roller wissentlich an Personen ohne Führerschein verliehen, also auch einiges an Ärger.
Deswegen würde ich sagen, dass der TS am wenigsten zu verlieren hat.

edit:
Hab deinen Post nochmal angeschaut. Meinst du die anderen beteiligten Personen mit den größeren Problemen? Dann kämen wir überein :)

testmax
2010-12-10, 13:12:41
wer sein fahrzeug verleiht, ohne nachzudenken..........sollte mal seinen kopf nebst inhalt überprüfen gehen.
ist doch wahr. wenn die fahrer wirklich freunde wären, gäbe es diesen tread nicht.
an den ts.
nehm das als lehrgeld an und such dir "neue" freunde.

rolf

Omee
2010-12-24, 00:39:05
bist du dir eigentlich sicher, dass die kratzer vorher nicht da waren?