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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zollbestimmungen für Ausländer (nicht-EU)


none
2010-11-15, 20:37:51
Guten Abend,

ich habe mal wieder eine Nuss, an der ich mir den Kopf knacke.
Es geht um's Thema Zoll; selber habe ich schon ein paar Erfahrungen zweiter Hand gemacht, dass man auf allerlei Waren aus dem nicht-EU-Ausland bei Einfuhr Zoll bezahlen muss - es sei denn, die Anschaffung (bzw. der Kaufbeleg) sind älter als sechs Monate.
Ist also nicht, aus dem USA-Urlaub mal eben das günstige Notebook mitnehmen, da müsste man schon ein halbes Jahr gelebt haben.

Aber, wie ist es denn wenn ein Amerikaner nach Deutschland fliegt, und praktisch einen Tag oder so vor der Abreise sein Gerät o.Ä. erstanden hat? Wird er dann auch vom Zoll belangt? Oder nur, wenn er länger als eine bestimmte Zeit in Deutschland bleiben will?

Auf der Zoll-Seite konnte ich dazu keine Informationen sammeln, außer halt die allgemein gültige Freigrenze für allerlei Waren.
Nur, wie machen das dann Geschäftsreisende? Oder bin ich da auf dem Holzweg?

Vielen Dank für die Anteilnahme :-)

Mark
2010-11-15, 20:40:50
Zoll muss nur bezahlt werden, wenn die mitgeführten im Wirtschaftskreislauf von Deutschland verbleiben, d.h. grob gesagt: solang er das Notebook wieder mitnimmt muss er als Nichtdeutscher auch keinen Zoll zahlen.

Aber falls du mit dem Gedanken spielst dass ein Verwandter dir ja ein kleines Geschenk aus den USA mitbringt, so müsste er dies ja eigentlich verzollen (denn es bleibt ja in Deutschland), aber praktisch hat dies keine Relevanz. Er könnte das Notebook ja einfach verloren haben.