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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probleme beim Kauf eines Gebrauchtwagens


Cowboy28
2010-11-17, 18:40:43
Eine Freundin von mir hat sich vorgestern einen gebrauchten Golf gekauft, der Verkäufer (Händler) hat ihr den Wagen unter der Vorgabe verkauft, dass der Wagen erst neuen TÜV bekommt, wenn sie den Wagen bezahlt hat, der Hinweis "TÜV 11/2012" ist auch im Vertrag vermerkt.

Des weiteren findet sich im Vertrag die Formulierung "Bastlerfahrzeug ohne jegliche Ansprüche", der Verkäufer meinte das bedeute das keine Garantie/Gewährleistung auf den Wagen gegeben wird. Ist die Formulierung korrekt, weil ein "Bastlerfahrzeug" bekommt doch i.d.R. keinen TÜV, oder?

Zum Thema TÜV, sie wartet seit 2 Tagen darauf das der Wagen die Plakette bekommt, der Händler meinte das würde sich noch verzögern, was in meinen Augen fadenscheinig klingt und auf technische Mängel deutet, die das ganze verzögern. Laut ihrer Aussage war der Wagen bei der Probefahrt aber okay.

Ich habe ihr trotzdem geraten vom Kaufvertrag zurück zu treten, würde das ohne weiteres gehen?

x-force
2010-11-17, 19:16:49
wenn ich keine ahnung von autos hätte, würde ich ausschließlich mit garantie kaufen.

natürlich kann sie nicht ohne weiteres vom vertrag zurücktreten.

Chrisch
2010-11-17, 19:21:51
google mal nen bisschen, Händler können die Gewährleistung mit dem lächerlichen Satz nicht umgehen ;)

Dazu gab es vor nicht all zu langer Zeit auch ne Reportage im TV :)

Aber wenn es schon so beim Händler anfängt (bestimmt nen Abdul um die Ecke) dann würde ich davon auch die Finger lassen und vom Kauf zurück treten.

Der Fünfte Elefant
2010-11-17, 19:53:00
Solange das Auto die Plakette nicht hat, ist der Kaufvertrag nicht erfüllt --> angemessene Frist setzen, Ersatzfahrzeug für die Zeit bis zur Erüllung fordern.

_DrillSarge]I[
2010-11-17, 20:01:40
"Bastlerfahrzeug ohne jegliche Ansprüche" = idR schrottmühle/unfallfahrzeug etc.

klingt eher so als hätte sie sich da übern tisch ziehen lassen

KinGGoliAth
2010-11-17, 20:30:26
I[;8395454']"Bastlerfahrzeug ohne jegliche Ansprüche" = idR schrottmühle/unfallfahrzeug etc.

klingt eher so als hätte sie sich da übern tisch ziehen lassen

oh ja, das klingt wirklich ganz böse. da sollte sie schnell versuchen wieder rauszukommen.

auch auf die gefahr hin mich unbeliebt zu machen aber warum geht das weib auch alleine los zum auto kaufen? da kann sie ja auch gleich nachts alleine durch kapstadt rennen. :facepalm:

MojoMC
2010-11-18, 03:10:35
der Hinweis "TÜV 11/2012" ist auch im Vertrag vermerkt.Gut, dass es im Vertrag vermerkt ist.

Des weiteren findet sich im Vertrag die Formulierung "Bastlerfahrzeug ohne jegliche Ansprüche", der Verkäufer meinte das bedeute das keine Garantie/Gewährleistung auf den Wagen gegeben wird. Ist die Formulierung korrekt, weil ein "Bastlerfahrzeug" bekommt doch i.d.R. keinen TÜV, oder?Ob ein Händler so einfach die Gewährleistung ausschließen kann? Dann würden so viele nicht mehr "nur an Export" verkaufen...

Laut ihrer Aussage war der Wagen bei der Probefahrt aber okay.Ah ja, und die Dame hat ausreichend Ahnung, dass sie die Bremse, Fahrwerk, Lager und andere Tüv-relevante Sachen durch die Probefahrt beurteilen kann?
Also bitte, das Auto fuhr, das Auto bremste und es hat nicht allzu doll geklappert. Genau das wird sie über die Probefahrt sagen können, oder? ;D

Cowboy28
2010-11-18, 07:37:13
Ich bin der Ansicht der Vertrag ist rechtswidrig, durch die Formulierung "Bastlerfahrzeug". Der Händler müsste dann doch den Vertrag abändern, oder sie kann davon zurücktreten. Bin kein Jurist, aber das ist mein Wissensstand.

Simon Moon
2010-11-18, 07:45:31
Geld schon bezahlt nehm ich an?

denk als nächstes kommt er und tischt nochmals eine Summe auf, die es für die Reperatur braucht...

Wie sieht denn der Vertrag aus?

Cowboy28
2010-11-18, 07:53:05
Der Vertrag sieht vor das das Geld bar bei Übergabe gezahlt wird, bezahlt ist der Wagen aber schon... :rolleyes:

Der Typ meinte wohl das er den TÜV erst neu macht, wenn der Wagen bezahlt ist. Ist schon dreist! Ich hoffe sie kann ohne weiteres zurücktreten, bzw. ohne einen Anwalt einschalten zu müssen.

Simon Moon
2010-11-18, 08:03:46
Der Vertrag sieht vor das das Geld bar bei Übergabe gezahlt wird, bezahlt ist der Wagen aber schon... :rolleyes:
Was für ein "Händler" ist das? Hat der eine feste Verkaufsfläche für seine Karren oder haben sie sich auf einem windigen Parkplatz getroffen?
Der Typ meinte wohl das er den TÜV erst neu macht, wenn der Wagen bezahlt ist. Ist schon dreist! Ich hoffe sie kann ohne weiteres zurücktreten, bzw. ohne einen Anwalt einschalten zu müssen.
Naja, erstmal wären die exakten Wortlaute des Vertrags interessant. Und auch den Betrag um den es überhaupt geht.

btw. zu rein wissenschaftlich, statistischen Gründen, kannst du die Qualitäten dieser Freundin im Bett abschätzen?

[dzp]Viper
2010-11-18, 08:07:38
Der Vertrag sieht vor das das Geld bar bei Übergabe gezahlt wird, bezahlt ist der Wagen aber schon... :rolleyes:
Naja da seid ihr doch aber selber Schuld. Bei mir hätten da schon alle Alarmglocken geläutet wenn er mir gesagt hätte, dass das ein Bastlerfahrzeug wäre und er trotzdem TÜV machen will.

Bastlerfahrzeuge sind nämlich normal nur die Fahrzeuge die nicht mehr wirklich fahren bzw. Straßentauglich sind...

An eurer Stelle würde ich hingehen und einen Großteil des Geldes zurückverlangen. Eine Anzahlung kann der Händler ja gerne behalten.. aber den Rest des Geldes bekommt er erst wieder wenn er das Fahrzeug Straßentauglich mit TÜV euch übergibt...

Also hingehen - Geld zurückverlangen - fertig. Stellt der Händler sich quer, mit Anwalt drohen und direkt auf die Zeile im Kaufvertrag hinweisen wo steht, dass das Geld erst bei Fahrzeugübergabe bezahlt wird...

Macht Nägel mit Köpfen... mit jedem Tag der vergeht, fallen eure Chancen da wieder rauszukommen...

geforce
2010-11-18, 08:17:49
ALLES schriftlich mit Frist und immer mit einem Zeugen auftreten.

Allerdings finde ich 2 Tage Verzögerung noch nicht kritisch!

Und überhaupt: Ein Händler kann und darf sich nicht vor seiner Gewährleistungspflicht mir irgendeiner Klausel im Vertrag drücken. Er verkauft an eine Privatperson und somit gibts da keine Diskussion. Man könnte lediglich zusätzlich einen Vertrag aufsetzen der sowas vereinbart, ist aber vor Gericht auch nicht haltbar...

MfG Richard

Cowboy28
2010-11-18, 08:32:40
Und überhaupt: Ein Händler kann und darf sich nicht vor seiner Gewährleistungspflicht mir irgendeiner Klausel im Vertrag drücken. Er verkauft an eine Privatperson und somit gibts da keine Diskussion. Man könnte lediglich zusätzlich einen Vertrag aufsetzen der sowas vereinbart, ist aber vor Gericht auch nicht haltbar...


Ich kenne die weiteren Vertragsbedingungen nicht, aber mir scheint der Vertrag ist rechtlich nicht haltbar. Wenn er das ablehnt wird sie sich an einen Anwalt wenden. Alleine die Klausel "Bastlerfahrzeug ohne jegliche Ansprüche" ist ja schon rechtswidrig. Ich hoffe sie kommt damit durch.


btw. zu rein wissenschaftlich, statistischen Gründen, kannst du die Qualitäten dieser Freundin im Bett abschätzen?


Nein, kann ich nicht! :tongue:

Gibt es eine Korrelation zwischen Sex und Dummheit beim Autokauf? Klingt sehr interessant... :biggrin:

captainsangria
2010-11-18, 08:36:07
I
Gibt es eine Korrelation zwischen Sex und Dummheit beim Autokauf? Klingt sehr interessant... :biggrin:Dumm fickt gut.

Tigershark
2010-11-18, 09:15:26
Ich kenne die weiteren Vertragsbedingungen nicht, aber mir scheint der Vertrag ist rechtlich nicht haltbar. Wenn er das ablehnt wird sie sich an einen Anwalt wenden. Alleine die Klausel "Bastlerfahrzeug ohne jegliche Ansprüche" ist ja schon rechtswidrig. Ich hoffe sie kommt damit durch.


Wieso sollte die Klausel rechtswidrig sein? Sie ist bestenfalls rechtlich unwirksam, und das bewirkt nichts, ausser dass das nicht von Relevanz ist bei einer Betrachtung des Falles. Da jeder Halbaffe in seinem Kaufvertrag eine salvatorische Klausel (wiki) hat, ändert das an der Gültigkeit des Vertrages GAR nichts. Manchmal soll man halt einfach nicht dumm sein. Klingt hart, aber das ist halt Lehrgeld das man zahlt für sowas...

Ich drück die Daumen dass alles glatt läuft, aber eine rechtliche Handhabe sehe ich da nicht. Übrigens: Ist es nun ein Kies-ali oder ein VW Vertragshändler?

Cowboy28
2010-11-18, 10:55:25
Ist es nun ein Kies-ali oder ein VW Vertragshändler?


Nee, ist wohl kein "Kies-Ali" :biggrin:, aber auch kein Vertragshändler. Sie will heute nochmal hin, mal sehen was sie erreicht.

Dumm fickt gut.

Dann muss die Frau ne Granate im Bett sein! *lol*

Franklin
2010-11-18, 10:59:00
Steht dort irgendwo "im Auftrag"?
Dann muss er keine Garantie geben.

Alexander
2010-11-18, 11:47:44
Wie alt ist die Karre denn? Ich habe auch mal ein Auto gekauft bei dem der TÜV kurz vorm Ablaufen war. Im Rahmen des Kaufvertrages haben wir uns darauf geeinigt, dass TÜV/AU neu gemacht werden, bevor ich den Wagen abhole und alle dabei entstehenden Kosten der Händler trägt. War allerdings ein VW-Händler und der Wagen noch recht jung.

BlackZed
2010-11-18, 11:49:49
Dumm fickt gut.

Diese Erfahrung kann ich nicht teilen.

DK2000
2010-11-18, 15:05:33
Klar wollte der Typ die Kohle vorher habe, TÜV auf Umwegen kostet halt mehr! ;D

http://friendsoftheprogram.net/wp-content/uploads/2010/02/its-a-trap.jpg