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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Vertragsabbruch bei DSL Provider


Masterp
2010-11-18, 15:39:30
Nabend,

Problem:

Freundin ist bei Arcor und hat dort seit über einem Jahr ein Vertrag mit Telefon + DSL 6000 . Jetzt zieht Sie nächsten Monat um und am neuen Wohnort gibts maximal 2000 DSL. Ich weiss, dass man Vertraglich nur herauskommt wenn der Provider DSL dort nicht anbieten kann. Jetzt ist es aber so, dass der jetzige Vertrag aber auf DSL 6000 beruht und beim neuen Umzug hätte Sie gleiche Kosten für weniger Leistung. Wäre das ein angemessener Kündigungsgrund um aus den Vertrag vorzeitig rauszukommen ?

kiX
2010-11-18, 15:48:15
Nabend,

Problem:

Freundin ist bei Arcor und hat dort seit über einem Jahr ein Vertrag mit Telefon + DSL 6000 . Jetzt zieht Sie nächsten Monat um und am neuen Wohnort gibts maximal 2000 DSL. Ich weiss, dass man Vertraglich nur herauskommt wenn der Provider DSL dort nicht anbieten kann. Jetzt ist es aber so, dass der jetzige Vertrag aber auf DSL 6000 beruht und beim neuen Umzug hätte Sie gleiche Kosten für weniger Leistung. Wäre das ein angemessener Kündigungsgrund um aus den Vertrag vorzeitig rauszukommen ?
Nein. :rolleyes:

Jedes Mal die selbe Frage, normalerweise aber im anderen Unterforum (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/forumdisplay.php?f=110).

Im den AGB steht eindeutig drin, dass die Geschwindigkeit BIS ZU 6000 beträgt (oder 16000 oder WAS AUCH IMMER).
Das ist die Grundlage auf der der Provider sagt "Vertrag wird weitergeführt, was wir da anbieten können stellen wir dann bei der Schaltung fest".

drdope
2010-11-18, 15:56:24
--> http://www.golem.de/showhigh2.php?file=/1011/79339.html&wort[]=DSL&wort[]=Urteil
Leider verloren.... :(

Stormtrooper
2010-11-18, 15:59:03
Es wäre nicht mal ein Kündigungsgrund wenn am neuen Wohnort nicht mal ein Telefonanschluß zur Verfügung stehen würde.

Masterp
2010-11-18, 16:00:42
Es wäre nicht mal ein Kündigungsgrund wenn am neuen Wohnort nicht mal ein Telefonanschluß zur Verfügung stehen würde.


Das mag sein jedoch nicht, wenn kein DSL dort wäre.

--> http://www.golem.de/showhigh2.php?file=/1011/79339.html&wort[]=DSL&wort[]=Urteil
Leider verloren.... :(


Ja, das war mir auch schon bekannt. Unklar war mir lediglich, wie es vertraglich ausschaut wenn man für DSL 6000 bezahlt aber dann nur noch DSL 2000 bekommt. Schliesslich bezahlt man ja die dortige Leistung DSL 6000 monatlich per Zuschlag.

Nein. :rolleyes:

Jedes Mal die selbe Frage, normalerweise aber im anderen Unterforum (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/forumdisplay.php?f=110).



Tschuldige Einstein, wenn mein Wissen in solch Vertragsfragen Lücken hat und solch Themen hier nicht sticky sind.

Shinjo
2010-11-18, 16:10:25
Ich könnte schwören das in einer nachricht über das Urteil stand das der Besitzer des anschluss einfach die zahlung eingestellt hatte und der Provider geklagt hat.
Das einzige was man wirklich machen kann wäre wohl da anzurufen, die sache zu erklären und auf kulanz zu hoffen was normalerweise keine probleme darstellt.

StarGoose
2010-11-18, 16:19:49
naja bei 1,5 jahren ist das ende der laufzeit ja nichtmehr weit hin das hält sich also in grenzen da würde ich einfach mal nett mit arcor reden was man da machen kann
wenn sie sich quer stellen kann man ja mit dem druckmittel kommen das dann definitiv in 6 monaten ein kunde weg ist usw. usf.

und ob dieses neue urteil zieht hängt auch von den restlichen umständen ab
warum so geurteilt wurde steht ja in der urteilsbegründung und hängt auch von den umständen ab
so wie es anklang hat der kunde bei 1&1 wohl nicht nur den pro monat preiswerteren tarif genommen (mit längerer laufzeit) sondern anscheinend auchnoch vergünstigungen in form von subventionierter teurerer hardware erhalten und es war erst 1/4 der laufzeit rum

hat der anbieter zum zeitpunkt des vertragsabschlußes keinen vertrag mit kürzerer laufzeit angeboten konnte man ihn auch nicht auswählen. da sieht es meines erachtens schonwieder anders aus
auch fraglich wie die agb bei arcor im gegensatz zu 1&1 in dem fall aussehen
ich halte das urteil jedenfalls für nicht wirklich überall greifend und das wird bestimmt nochmal aufgerollt

auf jeden fall kann erstmal höflich vorfühlen beim provider nicht schaden

Stormtrooper
2010-11-18, 16:30:13
Das mag sein jedoch nicht, wenn kein DSL dort wäre.


Auch dann.
Was kann der Provider wenn du umziehst?

RaumKraehe
2010-11-18, 16:31:36
Arcor gibt es doch gar nicht mehr. Das ist jetzt Vodafone.

Masterp
2010-11-18, 16:39:11
Auch dann.
Was kann der Provider wenn du umziehst?

Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass es ein Sonderkündigungsrecht gibt, wenn der Provider am neuen Wohnort nicht DSL bereitstellen kann.
Sollte es tatsächlich solch ein Urteil/Gesetzestext geben, bzw. jemand kennen, wäre es fein wenn das mal wer posten könnte.

Masterp
2010-11-18, 16:44:38
naja bei 1,5 jahren ist das ende der laufzeit ja nichtmehr weit hin das hält sich also in grenzen da würde ich einfach mal nett mit arcor reden was man da machen kann
wenn sie sich quer stellen kann man ja mit dem druckmittel kommen das dann definitiv in 6 monaten ein kunde weg ist usw. usf.


Hatte da vorhin angerufen um das mal persönlich zu klären. Witziger Weise steht bei Vodafone unter DSL Verfügbarkeit, dass beim neuen Wohnsitz kein DSL verfügbar sei jedoch sagt die Hotline genau das Gegenteil *Konfuz*.
Naja, ich hab hier lediglich die Möglichkeit, vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen und die restliche Auslösesumme zu zahlen oder der Vertrag läuft so weiter jedoch für uns mit DSL 2000 anstatt 6000. Als Entschädigung würden wir noch ne Easybox von Arcor bekommen *toll*.

Hänge gerade in den Seilen, in der Hoffnung, dass die besagte 2000er Leitung auf dem Lande hoffentlich nicht noch weniger ist.

Stormtrooper
2010-11-18, 16:50:17
Sollte es tatsächlich solch ein Urteil/Gesetzestext geben, bzw. jemand kennen, wäre es fein wenn das mal wer posten könnte.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1675a2d1bdccab4c2c7597807d9665ed&anz=1&pos=0&nr=53938&linked=pm&Blank=1

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht kündigen kann, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind.
Der Kläger hatte keinen wichtigen Grund zur Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 oder § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB*. Ein solcher Grund besteht grundsätzlich nicht, wenn er aus Vorgängen hergeleitet wird, die dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen. Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar.

Evil Ash
2010-11-18, 16:50:45
Und wie läuft das dann? Ich ziehe um und am neuen Standort gibt es kein DSL. Ich muss aber weiterzahlen.
Wie ist das mit dem Nachmieter, der in die alte Wohnung zieht? Da ich ja den Anschluss noch bezahle, kann er nicht telefonieren bzw. einen neuen Anschluss beauftragen?

Was soll der ganze Mist? Wozu Geld bezahlen, wenn keine Leistung da ist ...??

Stormtrooper
2010-11-18, 17:02:16
Was soll der ganze Mist? Wozu Geld bezahlen, wenn keine Leistung da ist ...??

Die Leistung ist doch da, am vertraglich vereinbartem Standort.

onkel2003
2010-11-18, 17:58:43
Ja, das war mir auch schon bekannt. Unklar war mir lediglich, wie es vertraglich ausschaut wenn man für DSL 6000 bezahlt aber dann nur noch DSL 2000 bekommt. Schliesslich bezahlt man ja die dortige Leistung DSL 6000 monatlich per Zuschlag.

ich hatte dsl 16000 bei der telekom nach umzug haben sie mich auf 3000 gemacht die leitung konnte aber 6000. kein cent haben die ein gutgeschrieben und auch nicht aus den vertrag gelassen.

zum vertragsende gekündigt ab nach vodafone und auf die gleiche leitung 6000 bekommen.

du kannst nur eins machen bei vodafone fragen ob sie auf den kleineren tarif umstellen dafür haben sie wieder 2 jahre nen kunden, vodafone wird das schon machen.
vodafone wird dir auch das max auf der leitung freischalten was geht.

knuglifix
2010-11-18, 18:55:39
Wie ist das mit dem Nachmieter, der in die alte Wohnung zieht? Da ich ja den Anschluss noch bezahle, kann er nicht telefonieren bzw. einen neuen Anschluss beauftragen?

Der Anschluss selbst wird wieder freigestellt sobald du deinem Provider mitteilst das du umgezogen bist. Damit kann der Nachmieter sich einen neuen Anschluss besorgen. Dieser muss den alten nicht übernehmen oder der gleichen.

Bezogen auf den Vertrag ändert das aber nichts. Zwar schrieb einer im Heise oder Golem Forum man könnte dann aus den Vertrag raus weil der Provider den Anschluss nicht bereit stellt. Aber da hier der Umzug des Kunden der Grund ist gilt das nicht.

...

kiX
2010-11-18, 23:45:47
Tschuldige Einstein, wenn mein Wissen in solch Vertragsfragen Lücken hat und solch Themen hier nicht sticky sind.
Obwohl das Thema nun geklärt ist:
google nach "DSL" und "Umzug" und gleich die ersten Treffer liefern dir die Antwort. Da muss man als nicht "wissen" und auch keine "Stickies" für haben. ;)

AlfredENeumann
2010-11-19, 12:14:21
Was du machen kannst ist einen Brief aufsetzten und eine 6Mbit Leitung gem. Vertrag am neuen Standort einzufordern. Abwarten was von denen als Antowort kommt. ggf. kann man dann nach verhandeln bzgl. einer Minderung des Preises.
Oder einfach Kündigen.
Es gibt Anbieter die bei einem Wechsel für einen bestimmten Zeitraum die GG übernehmen.

[dzp]Viper
2010-11-19, 12:22:58
Brief aufsetzen und die Lage genau erklären. Dann um ein Angebot von Vodafone fordern welches diese Begrenzungen mit einbezieht.

Wenn alles klappt, wird der mtl. Preis um 5-10€ gedrückt.

Oder du versuchst eben doch zu kündigen. Da musst du aber viel Glück haben. Oder du läßt es auf einem Vergleich hinausgehen. Das heißt du bezahlst eine Ablösesumme und der Vertrag wird dann beendet.

Stormtrooper
2010-11-19, 12:27:35
Was du machen kannst ist einen Brief aufsetzten und eine 6Mbit Leitung gem. Vertrag am neuen Standort einzufordern.

Lach...
Was soll das denn bringen?
Einfordern kannst du gar nichts.

LovesuckZ
2010-11-19, 12:32:27
Der Anschluss selbst wird wieder freigestellt sobald du deinem Provider mitteilst das du umgezogen bist. Damit kann der Nachmieter sich einen neuen Anschluss besorgen. Dieser muss den alten nicht übernehmen oder der gleichen.
...

Hier stellt sich mir die frage, auf welcher Ebene man den Vertrag betrachtet. Wenn er ortsgebunden ist, dann gehört natürlich auch der Anschluss in der Wohnung dazu. Immerhin muss ich zugriff auf die Leistungen haben. Wenn Arcor jedoch die Leitung zu dem Anschluss kappt, dann können sie den Vertrag nicht mehr erfüllen.
Betrachtet man den Vertrag nur als Vertrag auf einer eben ohne Ortsgebundenheit, dann wäre eine Erfüllung der Leistung am neuen Standort nicht mehr gegeben.

Da man einen Lautzeitvertrag zum Beispiel von einem Fitnessstudio außerordentlich kündigen kann, wenn die Firma am neuen Wohnort nicht vertreten ist, sollte dies auch auf Telekommunikationsverträge gelten, wenn diese keine kurzen Laufzeiten als Option anbieten.

Evil Ash
2010-11-19, 13:23:27
Der Anschluss selbst wird wieder freigestellt sobald du deinem Provider mitteilst das du umgezogen bist. Damit kann der Nachmieter sich einen neuen Anschluss besorgen. Dieser muss den alten nicht übernehmen oder der gleichen.

Bezogen auf den Vertrag ändert das aber nichts. Zwar schrieb einer im Heise oder Golem Forum man könnte dann aus den Vertrag raus weil der Provider den Anschluss nicht bereit stellt. Aber da hier der Umzug des Kunden der Grund ist gilt das nicht.

...

Ja super, und wenn ich ihm, den Provider das nicht mitteile, dass ich umziehe und den Anschluss nur sperren würde? Da der Vertrag ja sowieso nicht gekündigt wird?
Dann schaut der Nachmieter in die Röhre, oder wie? :D

[dzp]Viper
2010-11-19, 13:29:23
Hier stellt sich mir die frage, auf welcher Ebene man den Vertrag betrachtet. Wenn er ortsgebunden ist, dann gehört natürlich auch der Anschluss in der Wohnung dazu. Immerhin muss ich zugriff auf die Leistungen haben. Wenn Arcor jedoch die Leitung zu dem Anschluss kappt, dann können sie den Vertrag nicht mehr erfüllen.

Und genau hier ist dann das Problem des Nachmieters.. er bekommt kein Internet.

Der Provider läßt dann nämlich den Port weiterhin auf dem Namen des Vertragspartners laufen und dieser Port kann dann nicht an den Nachmieter vergeben werden...

Und das ganze läuft dann solange bis der Vertrag abgelöst wird oder eben ausläuft bzw. gekündigt wird.

Ja super, und wenn ich ihm, den Provider das nicht mitteile, dass ich umziehe und den Anschluss nur sperren würde? Da der Vertrag ja sowieso nicht gekündigt wird?
Dann schaut der Nachmieter in die Röhre, oder wie? :D

Bingo.... leider.. wurde mir vor 3 Tagen genau so von der Telekom bestätigt... :ugly:

duty
2010-11-19, 14:22:37
Nabend,

Problem:

Freundin ist bei Arcor und hat dort seit über einem Jahr ein Vertrag mit Telefon + DSL 6000 . Jetzt zieht Sie nächsten Monat um und am neuen Wohnort gibts maximal 2000 DSL. Ich weiss, dass man Vertraglich nur herauskommt wenn der Provider DSL dort nicht anbieten kann. ?
Irrtum lt. des aktuellen Urteils muß sie sogar weiter zahlen wenn kein DSL verfügbar ist ich hatte vor ein paar Tagen ma in die AGB von Arcor
gekuckt, da gibt es kein Recht zur Kündigung .

Pech gehabt :eek:

da braucht man auch gar nicht weiter Diskutieren es ist vom BGH so entschieden wurden .

Mr.Fency Pants
2010-11-19, 15:08:43
Lach...
Was soll das denn bringen?
Einfordern kannst du gar nichts.

Man kann aber Druck machen. In der heutigen Zeit wo sich alle Anbieter mit Niedrigpreisen gegenseitig unterbieten, ists für Vodafone besser einen Altkunden zu behalten, als neue anwerben zu müssen. Ich würde das auf jeden Fall machen, so was Ähnliches hat bei meinem Provider auch gewirkt, um den Preis zu senken.

Black-Scorpion
2010-11-19, 18:23:03
Und auf welcher Grundlage soll der Preis gesenkt werden? Das kleinste DSL Paket ist DSL6000. Und da es bis zu heißt und DSL3000 (was den alten Tarifen entspricht) geht, besteht keine Grundlage für eine Preisanpassung.

FireFrog
2010-11-19, 18:32:41
Nur zur frage was wenn kein DSL möglich ist am neuen Wohnort,
ich war Kabeldeutschlandkunde und bin Umgezogen wo kein Kabelanschluss möglich war, daher wurde der Vertrag kostenlos aufgelöst zum Monatsende.

Marbleearth
2010-11-19, 18:42:42
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1675a2d1bdccab4c2c7597807d9665ed&anz=1&pos=0&nr=53938&linked=pm&Blank=1

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht kündigen kann, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind.
Der Kläger hatte keinen wichtigen Grund zur Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 oder § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB*. Ein solcher Grund besteht grundsätzlich nicht, wenn er aus Vorgängen hergeleitet wird, die dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen. Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar.

Das im Urteil entscheidende Detail hast du leider nicht mit zitiert.
Es ging darum, dass der Provider kürzere Laufzeiten zu höheren monatlichen Gebühren angeboten hat (bzw. ging es desweiteren um subventionierte Geräte). Ist das bei der Freundin des TS nicht der Fall, trifft das Urteil hier auch nicht zu.

Stormtrooper
2010-11-19, 18:49:11
Das im Urteil entscheidende Detail hast du leider nicht mit zitiert.
Es ging darum, dass der Provider kürzere Laufzeiten zu höheren monatlichen Gebühren angeboten hat (bzw. ging es desweiteren um subventionierte Geräte). Ist das bei der Freundin des TS nicht der Fall, trifft das Urteil hier auch nicht zu.

Nein, du hast das Urteil nicht richtig gelesen.
Denn das ist erstmal die eigentliche Begründung und dann steht da.

Hinzu trat im Streitfall, dass die vergleichsweise lange Laufzeit des DSL-Anschlussvertrags die wirtschaftliche "Gegenleistung" des Klägers für einen niedrigen monatlichen Grundpreis war und auch ein Vertragsschluss mit kürzerer Laufzeit oder monatlicher Kündbarkeit zu höheren Kosten möglich gewesen wäre. Zudem amortisierten sich die Investitionen des Unternehmens, das dem Kunden insbesondere die notwendige technische Ausrüstung (Router, WLAN-Stick) zur Verfügung stellte, erst innerhalb des zweiten Vertragsjahrs.

Marbleearth
2010-11-19, 19:05:58
Nein, du hast das Urteil nicht richtig gelesen.
Denn das ist erstmal die eigentliche Begründung und dann steht da.

Hinzu trat im Streitfall, dass die vergleichsweise lange Laufzeit des DSL-Anschlussvertrags die wirtschaftliche "Gegenleistung" des Klägers für einen niedrigen monatlichen Grundpreis war und auch ein Vertragsschluss mit kürzerer Laufzeit oder monatlicher Kündbarkeit zu höheren Kosten möglich gewesen wäre. Zudem amortisierten sich die Investitionen des Unternehmens, das dem Kunden insbesondere die notwendige technische Ausrüstung (Router, WLAN-Stick) zur Verfügung stellte, erst innerhalb des zweiten Vertragsjahrs.


Das bedeutet, dass es nicht unbedingt so ausgegangen wäre, wenn dieser zusätzliche Fakt nicht gegeben gewesen wäre.
Dass man das nun auf alle DSL Verträge grundsätzlich umlegen kann, wage ich zu bezweifeln!

kiX
2010-11-19, 19:19:16
Nur zur frage was wenn kein DSL möglich ist am neuen Wohnort,
ich war Kabeldeutschlandkunde und bin Umgezogen wo kein Kabelanschluss möglich war, daher wurde der Vertrag kostenlos aufgelöst zum Monatsende.
Das ist bei Kabeldeutschland normal, jedoch eine Kulanzregelung des Unternehmens.

Das bedeutet, dass es nicht unbedingt so ausgegangen wäre, wenn dieser zusätzliche Fakt nicht gegeben gewesen wäre.
Dass man das nun auf alle DSL Verträge grundsätzlich umlegen kann, wage ich zu bezweifeln!
Solange zu dem anderen Fall, bei dem die Variante mit kürzeren Laufzeiten fehlt, keiner sich bis oben hin durchklagt und etwas anderes bestätigt kriegt, muss man das wohl so "umlegen".