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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Vormundschaft" für Volljährige


Veeegie
2010-11-18, 22:13:45
Huhu,
ich weiss die Vormundschaft für Volljährige gibt es nicht in Deutschland.

Gibt es denn die Möglichkeit, dass Person A über alle wichtigen Sachen von Person B entscheiden/regeln kann quasi wie in einer Vormundschaft, wenn Person B dem vollkommen zustimmt?

Sprich finanzielle Sachen, Behördenkram und rechtliche Sachen.

Wenn es sowas gibt, wo kann man soetwas beantragen?
Wie lange dauert es in der Regel?

Ich weiss es ist ein PC Forum aber vllt. weiss es jemand. Ich bin grad erst vonner Arbeit gekommen und muss morgen früh schon wieder raus und es ist kein Ende in Sicht.

Wenn mir jemand helfen könnte, wär ich sehr dankbar

Veeegie

Acid-Beatz
2010-11-18, 23:13:30
So wie ichs grad verstehe müsste dir die entsprechende Person "nur" ne Vollmacht ausstellen, vorausgesetzt sie ist zurechnungsfähig und kann die "Tragweite" dieses Handelns einschätzen. Eine Vollmacht kann dir diese Person meines Wissens auch handschriftlich geben, eventuell muss es noch notariell beglaubigt werden, das weiß ich jetzt nicht.

Greez

Black-Scorpion
2010-11-18, 23:14:04
Vielleicht hilft dir das weiter. http://www.advocat24.de/user_files/rechtstipps/rechtstipp_betreuung.pdf

airbag
2010-11-19, 00:05:22
Gibt es denn die Möglichkeit, dass Person A über alle wichtigen Sachen von Person B entscheiden/regeln kann quasi wie in einer Vormundschaft, wenn Person B dem vollkommen zustimmt?

Sprich finanzielle Sachen, Behördenkram und rechtliche Sachen.
Klar kann sowas gehen. Genau weiß ich zumindestens, dass wenn Person A bei der Kontoeröffnungn eine Person B als Bevollmächtigten ernennt, dass dieser B genau in dem von dir genannten Fall auf das Konto zugreifen kann. Sprich B kann die Rechnungen, etc für A begleichen.
Behördengänge sollten kein Problem sein. Kenne das zumindestens von Bekannten(unteranderem Reisepassverlängerung, und so ).

Nur wenn man heiratet, muss man persöhnlich vor Ort sein. :D

basti333
2010-11-19, 00:05:58
Nennt sich Betreuung (früher hieß es entmündigung). Wenn die Person, für die eine Betreuung eingerichtet werden soll, noch komplett zurechnungsfähig ist, kann man das beim Amtsgericht machen lassen. Wird häufig gemacht bei leuten die Schwer Krank sind und bei denen dann angehörige entscheiden sollen was passiert, falls sie es mal nicht mehr selbst können.

Ob jetzt ein Körperlich und Geistig gesunder Mensch einen Betreuer bekommen kann bezweifel ich, man kann es halt nur schon mal festhalten falls mal etwas passiert.

Sollte die Person schon nicht mehr Zurechnungsfähig sein oder etwas in der art geht es ebenfalls über den Amtsrichter, der entscheidet dann letztenendes ob die Betreffende Person wirklich nicht mehr selbst Geschäftsfähig ist. Häufig wird auch ein Psychater/Arzt/Neurologe hinzugezogen, wenn nicht ganz klar ist was mit einer Person nicht stimmt, ob es wieder besser wird und wie schlimm es überhaupt ist etc.

Je nachdem um was es geht ist auch eine Patientenverfügung anzuraten, kann durchaus auch ergänzend zur Betreuung sein. Die Betreuung kann dann zwar bei Medizinischen Sachen durchaus entscheiden, aber die Patientenverfügung ist trozdem bindend.

Veeegie
2010-11-20, 22:42:27
Danke für eure Hilfe.
Hab mit dem Amtsgericht gesprochen und gehe Montag zum Arzt und lasse ein Attest ausstellen.
Der Rest wird dann im Eilverfahren geklärt.
Glüklicherweise waren die beim Amtsgericht mir sehr sher zuvorkommend und haben mir alles sehr gut erklärt, was ich so in der Form nie erwartet hätte.

danke

deekey777
2010-11-20, 23:07:14
Ich habe nicht unbedingt direkt, aber schon mit Betreuungen zu tun, da mein Ausbilder Betreuer und oft Verfahrenspfleger ist.
Als Betreuer hat man einiges zu tun und man muss höllisch aufpassen, sonst macht man sich sehr schnell schadensersatzpflichtig. Es fängt schon bei "Kleinigkeiten": Man versäumt bei einem Betreuten, der H4 bekommt, einen Antrag auf die GEZ-Befreiung zu stellen, oder von Zuzahlungen bei Medikamenten/Praxisgebühr zu befreien. Gerade wenn der Betreute höllische Angst vor Behörden(-gängen) hat.
Insbesondere Betreuer, die mit dem Betreuten verwandt sind, verlieren schnell den Überblick, was zu ihrem Aufgabenkreis gehört. Auch kommt es schnell zu Mißbrauchsfällen. Das andere Problem ist, dass Betreute selbst für sich handeln und immernoch handeln wollen, dann passiert sehr schnell was ganz Schlimmes.

Surrogat
2010-11-22, 15:26:50
Auch kommt es schnell zu Mißbrauchsfällen.

Yep, selbst bei einer Bekannten erlebt, der als betreuer eingesetzte Anwalt war wohl ein bischen ...raffgierig..

Piffan
2010-11-24, 00:00:29
Das Beste ist ja, dass man als Bürger im Prinzip verpflichtet ist, Pflegefälle anzunehmen. Ich hatte selbst mal einen Brief, wo ich von Amts wegen eine Pflege übernehmen sollte. Einer meiner vielen Schwäger ist Jurist und sagte klipp und klar, dass es sich um eine nicht ausschlagbare Bürgerpflicht handele und ich da kaum rauskäme....

Ich habs dann aber doch geschafft mich rauszuwinden, aber das ist eine Sache, die ich lieber nicht weiter ausbreite. Auf alle Fälle fing der Stress schon im Vorfeld an, weil ich zur Besprechung ins zu Zeiten ins Amt kommen sollte, wo ich beruflich unabkömmlich war. ;D
Auf alle Fälle ging ich wohl dem Sachbearbeiter so auf den Sack, dass es dann irgendwie auslief ohne Bußgeldandrohung etc....Hoffentlich kommt da nicht mal so ein Jungspund und probiert es noch mal. :freak:

Surrogat
2010-11-24, 10:29:48
Das Beste ist ja, dass man als Bürger im Prinzip verpflichtet ist, Pflegefälle anzunehmen. Ich hatte selbst mal einen Brief, wo ich von Amts wegen eine Pflege übernehmen sollte. Einer meiner vielen Schwäger ist Jurist und sagte klipp und klar, dass es sich um eine nicht ausschlagbare Bürgerpflicht handele und ich da kaum rauskäme....

Ich habs dann aber doch geschafft mich rauszuwinden, aber das ist eine Sache, die ich lieber nicht weiter ausbreite. Auf alle Fälle fing der Stress schon im Vorfeld an, weil ich zur Besprechung ins zu Zeiten ins Amt kommen sollte, wo ich beruflich unabkömmlich war. ;D
Auf alle Fälle ging ich wohl dem Sachbearbeiter so auf den Sack, dass es dann irgendwie auslief ohne Bußgeldandrohung etc....Hoffentlich kommt da nicht mal so ein Jungspund und probiert es noch mal. :freak:


Oh das wusste ich noch gar nicht, dachte das würde nur für den beisitz bei gerichten gelten aka Schöffen

Aber ich meine dir kann doch keiner aufzwingen für einen wildfremden die Vormundschaft zu übernehmen? Und das muss doch auch vergütet werden...alleine der ganze Aufwand.

deekey777
2010-11-24, 10:47:25
Das Beste ist ja, dass man als Bürger im Prinzip verpflichtet ist, Pflegefälle anzunehmen. Ich hatte selbst mal einen Brief, wo ich von Amts wegen eine Pflege übernehmen sollte. Einer meiner vielen Schwäger ist Jurist und sagte klipp und klar, dass es sich um eine nicht ausschlagbare Bürgerpflicht handele und ich da kaum rauskäme....

Ich habs dann aber doch geschafft mich rauszuwinden, aber das ist eine Sache, die ich lieber nicht weiter ausbreite. Auf alle Fälle fing der Stress schon im Vorfeld an, weil ich zur Besprechung ins zu Zeiten ins Amt kommen sollte, wo ich beruflich unabkömmlich war. ;D
Auf alle Fälle ging ich wohl dem Sachbearbeiter so auf den Sack, dass es dann irgendwie auslief ohne Bußgeldandrohung etc....Hoffentlich kommt da nicht mal so ein Jungspund und probiert es noch mal. :freak:
Bist du sicher, dass du da nicht etwas verwechselst? Betreuung ist gerade keine Pflege. Und dsa Gericht bestellt einen ehrenamtlichen Betreuer erst, wenn es keine Verwandten gibt.