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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erfahrungen mit comtech?


Kira
2010-11-20, 01:23:52
Hi,

fasse mich kurz:

Habe ein Notebook bei comtech.de bestellt. Ausgepackt, Windows installiert --> Display ist defekt. Flackern und und und.

Alles wieder zusammengepackt und auf der Seite Retoure beantragt. Nun lese ich bei geizhals und Co., dass die Damen und Herren von Comtech gerne mal 50-100€ abziehen, weil man das Ding ja genutzt hat und Windows z.B. installiert hat :freak: (war 30min in Nutzung). Man sieht höchstens 1-2 Fettabdrücke auf dem Gehäuse, kein Klavierlack, aber glänzendes Gehäuse.

Ist das rechtens? Sollte ich lieber Fotos machen, damit die nachher nichts vorgaukeln können?

Philipus II
2010-11-20, 02:20:36
Rechtens ist es nicht. Eine Rechtsschutzversicherung vereinfacht den Klageweg bei Streitfällen extrem. Nur mal so als Hinweis...

DK2000
2010-11-20, 08:39:45
Hi,

fasse mich kurz:

Habe ein Notebook bei comtech.de bestellt. Ausgepackt, Windows installiert --> Display ist defekt. Flackern und und und.

Alles wieder zusammengepackt und auf der Seite Retoure beantragt. Nun lese ich bei geizhals und Co., dass die Damen und Herren von Comtech gerne mal 50-100€ abziehen, weil man das Ding ja genutzt hat und Windows z.B. installiert hat :freak: (war 30min in Nutzung). Man sieht höchstens 1-2 Fettabdrücke auf dem Gehäuse, kein Klavierlack, aber glänzendes Gehäuse.

Ist das rechtens? Sollte ich lieber Fotos machen, damit die nachher nichts vorgaukeln können?

Naja du hast ein defektes Gerät erhalten. Es hört sich so als ob du es quasi wegen "nichtgefallen" zurückschicken willst, anstatt es als Defekt zurückzuschicken.

Würde mich da an den Händler wenden und mit offenen Karten spielen, besonders wenn Comtech beim "Fernabsetzgesetz" so abgeht.

Ob du darauf bestehen kannst dass Comtech dir direkt das NB austauscht oder das Geld zurück gibt kann ich nicht genau sagen. Hab zwar bei Euronics gearbeitet, aber in solchen Fällen bekam der Kunde, nach Sichtung des Geräts, die Kohle zurück oder falls vorhanden den Lappi getauscht.
Das geschah zwar alles unter Vorbehalt (falls es sich rausstellt dass der Defekt z.B. durch Übertakten eingestellt hat und damit nicht in die Garantieleistung fällt). Aber bei DOAs (dead on arrival) war das nie nötig!

noid
2010-11-20, 09:02:14
Naja du hast ein defektes Gerät erhalten. Es hört sich so als ob du es quasi wegen "nichtgefallen" zurückschicken willst, anstatt es als Defekt zurückzuschicken.

Würde mich da an den Händler wenden und mit offenen Karten spielen, besonders wenn Comtech beim "Fernabsetzgesetz" so abgeht.

Ob du darauf bestehen kannst dass Comtech dir direkt das NB austauscht oder das Geld zurück gibt kann ich nicht genau sagen. Hab zwar bei Euronics gearbeitet, aber in solchen Fällen bekam der Kunde, nach Sichtung des Geräts, die Kohle zurück oder falls vorhanden den Lappi getauscht.
Das geschah zwar alles unter Vorbehalt (falls es sich rausstellt dass der Defekt z.B. durch Übertakten eingestellt hat und damit nicht in die Garantieleistung fällt). Aber bei DOAs (dead on arrival) war das nie nötig!

Ich glaube der Kunde kann auf Nachlieferung bestehen? Komplette Wahlfreiheit hat der Händler auch nicht 1000mal.

Kira
2010-11-20, 10:45:29
Habe sogar versucht ein Video davon zu machen, leider nicht so gute Quali und dazu noch falsch rum aufgenommen argh. kann man das in YT drehen?

http://www.youtube.com/watch?v=BgPTArLIxH8&feature=player_embedded

Das Notebook hat mir eigentlich gefallen, wenn auch nicht 100%, aber hauptsächlich geht es wegen einem Defekt zurück und ich habe kein Bock mehr auf ein weiteres. Ich gebe es mit Notebooks auf.

Habe nur Angst davor, dass Comtech sagt: Sie haben Kratzer usw drauf gemacht (die nicht vorhanden sind!) oder halt sie haben Windows installiert, was ja wohl logisch ist, wenn man das NB einschaltet, kommt das von selbst.

Was kann ich dann tun wenn die sowas sagen sollten? Ist ja dann Aussage gegen Aussage.

tombman
2010-11-20, 11:01:58
Ist es nicht völlig egal, was du damit gemacht hast, wenn es DEFEKT ist?

sei laut
2010-11-20, 11:23:22
Ist es nicht völlig egal, was du damit gemacht hast, wenn es DEFEKT ist?
Natürlich. Kira verwechselt RMA und FAG. (also zurück wegen defekt und zurück wegen nicht gefallen)
Achso, er wills über die FAG zurücksenden, weil er bei der RMA ein neues Gerät bekommt, was er nicht will. Das würde die Lage natürlich ändern. Dann können die Prozente geltend machen, wobei es da auch rechtliche Rahmenbedingungen gibt - vorallem wenn du es nur so kurz hattest.

Kira
2010-11-20, 11:37:32
Ich bin auf die Seite, habe Rücksendung gewählt, dann Gab es Reparatur und Widerruf. Habe Widerruf gewählt, Daten ausgefüllt und gut ist.

Ich habe das Gerät paar Std. da, da lass ich es doch nicht reparieren usw. Ich möchte einfach nur mein Geld schnellstens nzurück und gut ist.

ich glaube, ich werde Montag früh da mal anrufen und das auch telefonisch mal schildern, nicht dass sie dann versuchen was abzuziehen.

sei laut
2010-11-20, 11:40:56
Dein Startpost war halt veriwrrend. Da man nicht sofort darauf kommt, dass du vom Fernabgabegesetz Gebrauch machst.

tombman
2010-11-20, 11:59:47
Naja, aber dann könnten die sagen DU hättest es kaputt gemacht, da du ja keinen Fehler gemeldet hast, sondern einfach nur zurückschicken willst.
Ich würd da anrufen und sagen "Leute, das Teil war DOA, und ich will mein Geld zurück, also KEIN neues Gerät", und falls sie sich querstellen, fängst mit FAG an ;)

Spasstiger
2010-11-20, 12:07:35
Wo ich mal gearbeitet habe (nicht Comtech), hat man bei einer RMA innerhalb von zwei Wochen nach Kauf auf Wunsch den vollen Kaufpreis zurückerstattet bekommen, zumindest, wenn man den Artikel mit vollständigem Zubehör zurückgibt.

pr0g4m1ng
2010-11-20, 13:53:38
Nach § 357 Absatz 3 BGB muss ein Verbraucher "abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden."

"Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung unterrichtet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat."

Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung demnach nur, wenn das im Vertrag steht.

Auszug aus den AGB von Comtech:

"Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. "

Du musst aber nichts zahlen, wenn die Verschlechterung lediglich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist (siehe oben § 357 Absatz 3 Satz 3 BGB). Das kann man hier denke ich wohl annehmen. Zumindest dann wenn du Windows nicht installiert hast um das Gerät selbst zu nutzen, sondern erstmal nur so zum Testen. ;)

TB1333
2010-11-20, 14:04:39
Das ganze hört sich prinzipiell nach einem DOA-Fall an. Da solltest du normalerweise problemlos ein Austauschgerät erhalten. Aber das willst du ja scheinbar ohnehin nicht.

duty
2010-11-20, 14:33:30
Hi,

fasse mich kurz:

Habe ein Notebook bei comtech.de bestellt. Ausgepackt, Windows installiert --> Display ist defekt. Flackern und und und.

Alles wieder zusammengepackt und auf der Seite Retoure beantragt. Nun lese ich bei geizhals und Co., dass die Damen und Herren von Comtech gerne mal 50-100€ abziehen, weil man das Ding ja genutzt hat und Windows z.B. installiert hat :freak: (war 30min in Nutzung). Man sieht höchstens 1-2 Fettabdrücke auf dem Gehäuse, kein Klavierlack, aber glänzendes Gehäuse.

Ist das rechtens? Sollte ich lieber Fotos machen, damit die nachher nichts vorgaukeln können?


du mußt dich auf überhaupt nichts einlassen und kannst den Kauf sofort rückgängig machen, lt. hat man einen Gesetzliche3n Anspruch bei Neu Kauf, das die Ware heile und in einen tadellosen Zustand ist , dabei spielt es auch keine Rolle ob man Bestellt hat wo man eh ein Umtausch Recht hat, oder im Laden Geschäft gekauft hat .

Ein seriöser Händler tauscht so was anstandslos um, ein Rückgabe Recht hat man bei Bestellungen ja eh, Geld abziehen dürfen die übrigens nach aktuellster Rechtsprechung nicht.. die Infos die oft im Internet verbreitet werden sind auch nicht immer Aktuell.

Das Problem ist immer das mit dem Beweisen, wenn die z.b. behaupten alles war ok und du hättet kaputt gemacht, da muß denn Gerichtlich geklärt werden, da mußte denn Comtech verklagen.

mach auf jedenfall Fotos und das Gründlich von allen Seiten (aber richtig so das man auch die Serial NR sehen kann) von dem Gerät , schaden kann das nicht !

Kira
2010-11-21, 12:21:52
Ich danke euch. Ich werde morgen hier nach Rücksprache mit comtech updaten.

Ach ja, die Kommetare sind nicht alt, sind viele vom Oktober erst gewesen, die sich übe die Leute beschwert haben.

Man kriegt angeblich auch nu reinen Verrechnungsscheck und das würde länger dauern etc. Habe bislang noch nie einen gehabt, also kann ich da nicht mitreden :S?

Kira
2010-11-22, 12:34:34
Habe heute angerufen und mit Frau K... gesprochen. Habe ihr deutlich gemacht, dass ich für ein installiertes Windows mir keine 50-100€ abziehen lasse und sie hat das so notiert und ich denke dass wird auch hoffentlich durchgehen.

Das beste war, dass sie die ganze Zeit ja ja ja sagte und als ich nach ihrem Namen fragte:

Ich: "So... und ihr Name ist bitte wie nochmal?"
Sie: "K..."
Sie: "ehh ja moment, nun muss ich das und das noch schrieben"

Sprich ab dem Moment an hat sie es wohl Ernst genommen und angefangen zu arbeiten ;)

Mal sehen wie lange es dauern wird. Redcoon war in dem Bereich ungeschlagen! Genau so Notebooksbilliger.de.

Kira
2010-11-24, 16:44:56
Update:

Habe heute eine Mail erhalten zwecks Gutschrift usw. Allerdings ohne Versandkosten. Ist das rechtens? Oder hätten die auch erstattet werden müssen? Habe per Nachnahme bezahlt gehabt (sind ja knapp 8€).

2. Frage: Wie läuft ein Verrechnungsscheck ab? Wenn man damit zur Bank geht, wird dieser dann sofort auf das Konto übertragen oder dauert das auch wieder ein paar Tage?

Der Sandmann
2010-11-24, 17:45:54
Update:

Habe heute eine Mail erhalten zwecks Gutschrift usw. Allerdings ohne Versandkosten. Ist das rechtens? Oder hätten die auch erstattet werden müssen? Habe per Nachnahme bezahlt gehabt (sind ja knapp 8€).

2. Frage: Wie läuft ein Verrechnungsscheck ab? Wenn man damit zur Bank geht, wird dieser dann sofort auf das Konto übertragen oder dauert das auch wieder ein paar Tage?

Verrechnungscheck ist wie ein Barcheck oder? Nur das er nicht Bar ausgezahlt sondern einem Konto gut geschrieben wird. Also sollte das sofort verfügbar sein.

Aber ich habe schon seit ewigkeiten keinen Check mehr gehabt.

Der Fünfte Elefant
2010-11-24, 22:36:04
Auf den Nachnahmegebühren bleibst du sitzen, die sind nicht bestandteil des Versandvorgangs sondern ein von dir gewählter Zahlungsweg.

barracuda
2010-11-24, 22:54:00
2. Frage: Wie läuft ein Verrechnungsscheck ab? Wenn man damit zur Bank geht, wird dieser dann sofort auf das Konto übertragen oder dauert das auch wieder ein paar Tage?
Der Betrag wird dir mit dem Vermerk "Eingang vobehalten", kurz E. v. sofort gutgeschrieben. Sollte das Konto des Ausstellers wider Erwarten nicht die erforderliche Deckung aufweisen, wird der Betrag ein paar Tage später wieder abgebucht.