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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was tun, wenn Vormieter nicht rechtzeitig auszieht?


Sergej
2010-11-27, 18:15:04
Hi,

ich wohne zur Zeit im Studentenwohnheim. Am kommenden Mittwoch (1. Dezember) ziehe ich in ein anderes Studentenwohnheim. Mein Mietvertrag dort ist ab 12.00 Uhr Mittags gültig.

Mein Vormieter hat jedoch noch keinen Auszugstermin mit dem Hausverwalter vereinbart. Als ich vor kurzem mit ihm sprach, hatte er noch nicht mal eine neue Wohnung. Desweiteren gab es schon mehrfach Probleme mit diesem Mieter, wie mir das Studentenwerk und auch er selbst berichtet haben.

Ich selbst muss ebenfalls zur gleichen Zeit aus meiner Wohnung ausgezogen sein, somit bin ich darauf angewiesen, anschließend direkt in die neue Wohnung einziehen zu können. Alle Planungen bezüglich Transport, Helfer etc. sind getroffen.

Meine Sorge ist nun, dass ich am 1. Dezember um 12.00 Uhr vor der Tür stehe und mein Vormieter noch nicht ausgezogen ist. Welche (evtl. auch rechtlichen?) Möglichkeiten habe ich in einem solchen Fall?

Danke schon mal für eure Hilfe.

AtTheDriveIn
2010-11-27, 18:30:11
Du hast einen Vertrag mit dem Vermieter. Er muss zahlen, wenn er seinen Teil des Vertrages nicht erfüllen kann. Hotel, Unterbringung deiner Sachen etc. gehen auf seine Kappe.


Nutze Montag und Dienstag und ruf beim Studentenwerk an, klär die Sache und falsch es schlecht aussieht, besorg einen Raum zum Einlagern und ein Hotel.

AlecWhite
2010-11-27, 18:30:22
Prinzipiell erstmal gar keine. Das Wohnrecht ist im GG verankert und ohne Feststellung durch ein Gericht, kann niemand auf die Straße gesetzt werden. Bis zu dieser Feststellung (die gerne mal 12-24 Monate dauern kann), kannst du zumindest auf legalen Weg nichts machen. Genau das nutzen Mietnomanden aus.

Natürlich kannst du zivilrechtlich Schaden geltend machen - nur ob du dann davon etwas hast, würde ich erstmal bezweifeln.

Du kannst natürlich im Zweifelsfall Ivan und Vladimir von der freundlichen Umzugshilfe in Anspruch nehmen :D

Black-Scorpion
2010-11-27, 18:32:35
Prinzipiell erstmal gar keine. Das Wohnrecht ist im GG verankert und ohne Feststellung durch ein Gericht, kann niemand auf die Straße gesetzt werden. Bis zu dieser Feststellung (die gerne mal 12-24 Monate dauern kann), kannst du zumindest auf legalen Weg nichts machen. Genau das nutzen Mietnomanden aus.

Natürlich kannst du zivilrechtlich Schaden geltend machen - nur ob du dann davon etwas hast, würde ich erstmal bezweifeln.

Du kannst natürlich im Zweifelsfall Ivan und Vladimir von der freundlichen Umzugshilfe in Anspruch nehmen :D
Wie wäre es den Beitrag und nicht nur den Titel zu lesen? Was zum Geier hat dein Beitrag mit seinem Problem zu tun?

AlecWhite
2010-11-27, 19:17:13
@Black Scorpion:

Synopse des TE:
1 Mieter zieht nicht eventuell aus, er muss unbedingt rein

Synopse meines Beitrags:

er hat keine praktischen Mittel ihn rauszuwerfen. Juristische Mittel sind langsam und werden ihm am Tag des Umzugs nicht helfen.

Also ich muss doch bitten.

looking glass
2010-11-27, 19:25:50
Wen man es auf die Art sieht, dann sind Ivan und Vladimir die beste Karte (weil schnellste und sicherste), die er spielen könnte...

Inquisitor
2010-11-27, 19:42:46
Wie schon gesagt wurde, hat nicht er das Problem, sonder sein neuer Vermieter. Da würde ich aber im Zweifelfall mal beim Mieterverein nachfragen. Ein 5 Sterne delux Hotel geht wohl n icht auf Kosten des neuen Vermieters.

KinGGoliAth
2010-11-27, 19:49:04
Wen man es auf die Art sieht, dann sind Ivan und Vladimir die beste Karte (weil schnellste und sicherste), die er spielen könnte...

so ist es auch, AlecWhite hat da völlig recht. eine gerichtliche räumung braucht 2 oder 3 monate. wenn der mieter seine miete zahlt, seine post liest und fristgericht widerspruch etc einlegt werden aus so einer sache schnell mal 6 bis 12 monate.

prinzipiell ist die gesetzeslage ja begrüßenswert aber leider läßt sich das ganze viel zu leicht von asozialen elementen ausnutzen.

Black-Scorpion
2010-11-27, 20:01:36
@Black Scorpion:

Synopse des TE:
1 Mieter zieht nicht eventuell aus, er muss unbedingt rein

Synopse meines Beitrags:

er hat keine praktischen Mittel ihn rauszuwerfen. Juristische Mittel sind langsam und werden ihm am Tag des Umzugs nicht helfen.

Also ich muss doch bitten.
Du hast aber schon gelesen das es um zwei Studentenwohnheime geht?

The_Strip
2010-11-27, 20:27:01
Du hast aber schon gelesen das es um zwei Studentenwohnheime geht?Und da gilt auf einmal kein normales Mietrecht mehr?

AlecWhite
2010-11-27, 21:04:29
Du hast aber schon gelesen das es um zwei Studentenwohnheime geht?
Daraus ergeben sich rechtlich keine Konsequenzen - das Mietrecht für Studenten- bzw. Jugendwohnheime sieht in diesen Punkt keine Differenzierung vor (sehr wohl aber in anderen Bereichen).

Praktisch ergibt sich, dass der Vermieter (also das Studentenwerk) dem TE oder dem jetzigen Mieter eine andere Wohnung zuweist. Bei der chronischen Belegung der Wohnheime halte ich das aber für keine wirkliche Option. Rauswerfen kann das Studentenwohnheim den Mieter auch nicht.

Falls der Vormieter am Tag des Einzugs noch nicht raus ist, ist der TE erstmal der Gearschte. Die Kosten für Umzug (und eventuelle Lagerung, Übernachtung) hat erstmal er zu tragen. Falls das Wohnheim schlau war, hat es im Mietvertrag auch eine entsprechende Klausel, dass keine Verantwortung für den rechtzeitigen Bezug der Wohnung übernommen wird. Mein Mietvertrag hat sowas. Das ist ein Standard-Vertrag (teilweise vom Mieterverein mitgeschrieben).

Simon Moon
2010-11-27, 23:14:42
Wie schon gesagt wurde, hat nicht er das Problem, sonder sein neuer Vermieter. Da würde ich aber im Zweifelfall mal beim Mieterverein nachfragen. Ein 5 Sterne delux Hotel geht wohl n icht auf Kosten des neuen Vermieters.

Tja, bis das ein Richter aber erstmal feststellt, hat praktisch gesehen er das Problem. Und das kann dann eben beschissen sein.
Stell dir vor, Mittwoch, 12°° - er steht vor der Hütte und der alte Mieter ist noch drin. Schön, kann er sich mal an den Vermieter wenden - stellt der sich dann aber bockig, steht er erstmal da. Bis er sich dann über das weitere Vorgehen schlau gemacht hat, ists (zu dieser Jahreszeit) wohl schon dunkel und er steht mit einem Umzugswagen voller Möbel und ohne Schlafmöglichkeit da.

Daher, würd ich mal schauen das der TE sich für eine temporäre, alternative Unterstell Möglichkeit für die Möbel sorgt. Ebenfalls mal bei einem günstigen Hotel ein Zimmer reservieren, aber darauf achten, dass man es kostenfrei stornieren kann (jetzt gerade zur Nebensaison sollte das eigentlich kaum ein Problem sein, einfach nachfragen). Damit ist dann mal die eigene "Existenz" gesichert und der TE muss sich im Ärger nicht auch noch darum kümmern.

Wie es rechtlich aussieht, würd ich parallel natürlich auch abklären. Imo ist nicht sicher, ob der Vermieter zahlen muss - den Ärger verursachte der Vormieter und der Vermieter konnte damit nicht rechnen. Wenns also dumm läuft, streiten sich erst die beiden, wer nun zahlen muss - da kannst du dann evtl. Monate oder Jahre darauf Warten bis deine Aufwände entschädigt werden. Und wenns den Vormieter trifft und der pleite ist...

Achja Vladimir und Ivan kannst ja auch schonmal profilaktisch vorbei schicken, damit sie sich mal erkundigen, wie sie dann deine Möbel am Mittwoch da rauftragen müssen ;)

Das Auge
2010-11-27, 23:28:07
Du hast doch sicher schon einen Schlüssel? Dann lade doch einfach ein paar Dutzend Freunde zu einer Hooligan-Party ein. Oder, die etwas weniger aggressive Methode: Wenn der Typ ausser Haus ist räumst du die Bude aus, bringts deine Sachen rein und wechselst das Schloss. Unbürokratisch und schnell.

Simon Moon
2010-11-27, 23:30:49
Oder, die etwas weniger aggressive Methode: Wenn der Typ ausser Haus ist räumst du die Bude aus, bringts deine Sachen rein und wechselst das Schloss. Unbürokratisch und schnell.

Sehr schlau, damit er sich rechtlich auch ganz sicher angreifbar macht und dem Vormieter womöglich noch die Übernachtungen im Hotel zahlen darf?

Das Auge
2010-11-27, 23:34:31
Sehr schlau, damit er sich rechtlich auch ganz sicher angreifbar macht und dem Vormieter womöglich noch die Übernachtungen im Hotel zahlen darf?

Ganz genau. In so einem Fall muß man eine schnelle Eskalation anstreben :D

Sergej
2010-11-28, 09:55:46
Wen man es auf die Art sieht, dann sind Ivan und Vladimir die beste Karte (weil schnellste und sicherste), die er spielen könnte...
Hmm, hat jemand die Adresse der Beiden? ;D

Gut, zusammengefasst kann man also sagen, dass ich kurzfristig, sprich am Tag des geplanten Einzugs, eigentlich nichts machen kann.

Du hast doch sicher schon einen Schlüssel?
Nun, das stimmt eigentlich. Der Schlüssel muss (?) mir doch am 1. Dezember übergeben werden. Oder darf bzw. kann man den meinem Vormieter nicht abnehmen? Wenn ich den Kerl auch nicht rausschmeißen darf, aber den Schlüssel hätte, so darf ich doch in meiner neuen Wohnung machen, was ich will?!

LairD
2010-11-28, 10:09:32
Hmm, hat jemand die Adresse der Beiden? ;D

Gut, zusammengefasst kann man also sagen, dass ich kurzfristig, sprich am Tag des geplanten Einzugs, eigentlich nichts machen kann.


Nun, das stimmt eigentlich. Der Schlüssel muss (?) mir doch am 1. Dezember übergeben werden. Oder darf bzw. kann man den meinem Vormieter nicht abnehmen? Wenn ich den Kerl auch nicht rausschmeißen darf, aber den Schlüssel hätte, so darf ich doch in meiner neuen Wohnung machen, was ich will?!
Das ist eben nicht deine Wohnung und die Schlüsselübergabe wird das Studentenheim (Vermieter) machen und nicht der Vormieter mit dir.
Wenn dein Vormieter den Schlüssel nicht beim Wohnheim abgibt, wird auch keine Schlüsselübergabe stattfinden.

Surrogat
2010-11-28, 10:58:07
Juristische Mittel sind langsam und werden ihm am Tag des Umzugs nicht helfen.

zumal er gegen den Vormieter ohnehin keine juristischen Mittel hat, bitte das mal differenzieren...

Sergej
2010-11-28, 11:41:52
Hmm ok, aber es gilt als gesichert, dass ich mir eventuell entstehende Kosten (Lagerung, Hotel) vom Vermieter, also dem Studentenwerk, über kurz oder lang wiederholen kann?

jorge42
2010-11-28, 12:29:01
hast du dich mal mit dem Studentenwerk in Verbindung gesetzt und denen mitgeteilt, dass du berechtigte Befürchtungen hast, dass der Vormieter zum genannten Termin nicht ausziehen will/kann?

Sergej
2010-11-28, 12:35:21
hast du dich mal mit dem Studentenwerk in Verbindung gesetzt und denen mitgeteilt, dass du berechtigte Befürchtungen hast, dass der Vormieter zum genannten Termin nicht ausziehen will/kann?
Das wird mein erster Gang sein morgen früh.

onkel2003
2010-11-28, 12:40:17
Hmm ok, aber es gilt als gesichert, dass ich mir eventuell entstehende Kosten (Lagerung, Hotel) vom Vermieter, also dem Studentenwerk, über kurz oder lang wiederholen kann?

würde ich nicht von ausgehn.
der vermieter hat auch nicht viel möglichkeiten den raus zu bekommen ohne klage daher hat der vermieter nicht grade schuld wenn der an den tag sagt nein ich gehe nicht raus.
hatte der vermieter aber schon kentniss drüber das der mieter sich weigert und es dir nicht gesagt hat würde ich sagen er vermieter darf die kosten tragen.

also ich würd dir raten 1 tag bevor du alles zusammen packst geh zu der wohnung sprich mit den mieter wann er morgen schlüsselübergabe macht, und wenn du da schon siehst das er nicht raus geht würde ich erst mal nichts weiter machen und in der alten wohung bleiben, es wird dann zwar eine kettenreaktion geben aber immer noch besser wie hotel und auf die kosten hängen bleiben.

und ein tipp ich würde niemals eine wohnung kündigen bevor die andere wohnung nicht leer ist.
besser 1 bis 2 monate 2 wohnungen zahlen als sowas zu haben was du jetzt haben wirst bzw könntest.

Iceman346
2010-11-28, 12:53:37
würde ich nicht von ausgehn.
der vermieter hat auch nicht viel möglichkeiten den raus zu bekommen ohne klage daher hat der vermieter nicht grade schuld wenn der an den tag sagt nein ich gehe nicht raus.
hatte der vermieter aber schon kentniss drüber das der mieter sich weigert und es dir nicht gesagt hat würde ich sagen er vermieter darf die kosten tragen.

Das ist nicht richtig. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass ab Beginn des Mietvertrags die Wohnung im vereinbarten Zustand zur Verfügung steht. Tut sie das nicht muss er für eventuell anfallende Kosten des neuen Mieters aufkommen. Diese kann er sich dann vom ehemaligen Mieter zurückholen.

Ich hatte selbst mit meiner neuen Wohnung so einen Fall (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=489682), zum Glück hat der Vormieter, nachdem die Räumungsklage vom Vermieter eingereicht wurde, sehr schnell klein bei gegeben und ist ausgezogen.

onkel2003
2010-11-28, 13:05:50
Das ist nicht richtig. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass ab Beginn des Mietvertrags die Wohnung im vereinbarten Zustand zur Verfügung steht. Tut sie das nicht muss er für eventuell anfallende Kosten des neuen Mieters aufkommen. Diese kann er sich dann vom ehemaligen Mieter zurückholen.

Ich hatte selbst mit meiner neuen Wohnung so einen Fall (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=489682), zum Glück hat der Vormieter, nachdem die Räumungsklage vom Vermieter eingereicht wurde, sehr schnell klein bei gegeben und ist ausgezogen.

natürlich hat er das, solange der vermieter aber nicht davon ausgehn kann das der mieter sich weigert kann es schwer werden den vermieter eine schuld zu geben und verweist auf den mieter der nicht raus geht.

eine Räumungsklage von seitens den vermieter bringt den TS nichts da es zu lange dauert.

Iceman346
2010-11-28, 13:09:18
Der Vermieter hat natürlich prinzipiell nicht Schuld, aber es besteht nunmal ein bindender Vertrag zwischen ihm und dem neuen Mieter. Und wenn dieser Vertrag nicht erfüllt wird hat der neue Mieter eben entsprechend das Recht einerseits fristlos zu kündigen und andererseits Schadensersatzansprüche an den Vermieter zu stellen.
Da kann der Vermieter auf niemanden verweisen und es ist völlig egal das der Vormieter "Schuld" ist, die Zeche zahlt erstmal der Vermieter.

onkel2003
2010-11-28, 13:12:16
Der Vermieter hat natürlich prinzipiell nicht Schuld, aber es besteht nunmal ein bindender Vertrag zwischen ihm und dem neuen Mieter. Und wenn dieser Vertrag nicht erfüllt wird hat der neue Mieter eben entsprechend das Recht einerseits fristlos zu kündigen und andererseits Schadensersatzansprüche an den Vermieter zu stellen.
Da kann der Vermieter auf niemanden verweisen und es ist völlig egal das der Vormieter "Schuld" ist, die Zeche zahlt erstmal der Vermieter.

nein die zeche zahlt erst mal der TS

er kann versuchen alles einklagen was monate bis jahre dauern kann.

du wirst kein hotel finden und auch kein lager für deine sachen und du sagst die rechnung schicken sie an den und den.

fakt ist der zahlt erst mal alles.
ausser der vermieter sagt ich trage die kosten was nicht sein wird.

Iceman346
2010-11-28, 13:14:03
Na gut, so gesehen ist das nicht falsch. Nur wird der Vermieter mit der Verweigerung den Schaden zu ersetzen vor Gericht absolut Null Chance haben durchzukommen. Das der Mieter das Geld zurückbekommt ist also sicher, es wird nur etwas dauern.

onkel2003
2010-11-28, 13:17:31
Na gut, so gesehen ist das nicht falsch. Nur wird der Vermieter mit der Verweigerung den Schaden zu ersetzen vor Gericht absolut Null Chance haben durchzukommen. Das der Mieter das Geld zurückbekommt ist also sicher, es wird nur etwas dauern.

in Prinzip geb ich dir recht, gerichte sind aber manchmal komisch was wenn das gericht urteil der vermieter trägt nicht die schuld, dann kommt eine klage gegen den Mieter und der hat nichts.

so eine Situation ist immer blöd und kann sehr sehr lange dauern.

Berni
2010-11-28, 13:43:53
Der TS hat mit dem Mieter keinen Vertrag. Daher kann er auch nicht gegen den Mieter klagen. Mit dem Vermieter aber hat er einen Vertrag. Da der Vermieter den Vertrag aber nicht einhält (weswegen nun auch immer), ist dieser schadenersatzpflichtig. Allerdings gilt es natürlich, die Kosten in einem angemessenen Rahmen zu halten. Ein 5-Sterne-Hotel mit Suite muss der Vermieter nicht übernehmen.

jorge42
2010-12-02, 16:55:33
Das wird mein erster Gang sein morgen früh. und was ist draus geworden?

-Saphrex-
2010-12-02, 17:23:05
und was ist draus geworden?

Der sitzt nun auf der Straße und kann hier nicht schreiben ;)

Skorpion
2010-12-05, 23:19:54
Der sitzt nun auf der Straße und kann hier nicht schreiben ;)
Traurig aber wohl scheinbar wahr :(

Simon Moon
2010-12-06, 05:01:39
Tja, aber wenigstens kann er darauf hoffen, den Aufwänd entschädigt zu bekommen. Ist es nicht schön, im Recht zu sein?

Dykstra
2010-12-06, 09:47:27
Also wenn das Studentenwohnheim die Vermieterin sowohl meiner alten als auch meiner neuen Wohnung ist, dann würde ich aus meiner alten Wohnung erst ausziehen, wenn die neue Wohnung frei ist. :freak:

derpinguin
2010-12-06, 11:47:03
Und wenns zwei verschiedene Wohnheime sind, die nicht vom gleichen Träger kommen?

Dykstra
2010-12-06, 12:28:08
Selbst dann wäre es mir egal! Wenn der Vormieter nicht aus der Wohnung muss, muss ich es auch nicht. Bevor ich mit Sack und Pack auf der Strasse stehe, gehe ich da lieber auf Nummer sicher.
Noch ein kurzer Hinweis an den alten Vermieter, dass er sich an den neuen Vermieter wenden soll (wenns dasselbe Studentenwohnheim ist, ist es noch einfacher) und dass ich jederzeit aufbruchbereit bin, sobald die neue Wohnung frei ist.

Skorpion
2010-12-07, 18:07:07
Selbst dann wäre es mir egal! Wenn der Vormieter nicht aus der Wohnung muss, muss ich es auch nicht. Bevor ich mit Sack und Pack auf der Strasse stehe, gehe ich da lieber auf Nummer sicher.
Noch ein kurzer Hinweis an den alten Vermieter, dass er sich an den neuen Vermieter wenden soll (wenns dasselbe Studentenwohnheim ist, ist es noch einfacher) und dass ich jederzeit aufbruchbereit bin, sobald die neue Wohnung frei ist.
Im Endeeffekt bekommste vom alten ne Anzeige, weil du nicht ausziehst :freak: