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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Angebot an unterlegenen Bieter senden" - wie kann man Käufer "auswechseln" bei EBay?


Lawmachine79
2010-11-28, 20:44:37
Also, ich habe etwas versteigert, das hat jetzt jemand ersteigert, der 7 Bewertungen hat, 4 davon sagen, daß er genau so einen Gegenstand nicht bezahlt und abgeholt hat. Habe jetzt ein Angebot an den "unterlegenen Bieter" gesendet. Wie kriege ich jetzt den eigentlichen Käufer da weg?

Black-Scorpion
2010-11-28, 21:04:00
Du kannst doch nicht einfach dem anderen ein Angebot machen. Er hat den Artikel ersteigert und du hast gefälligst zu warten ob er bezahlt oder nicht. Dann kannst du dem zweiten ein Angebot machen und nicht vorher.

Lawmachine79
2010-11-28, 21:19:19
Du kannst doch nicht einfach dem anderen ein Angebot machen. Er hat den Artikel ersteigert und du hast gefälligst zu warten ob er bezahlt oder nicht. Dann kannst du dem zweiten ein Angebot machen und nicht vorher.
Klar kann ich das wenn der andere offenkundig bescheisst.

Black-Scorpion
2010-11-28, 21:27:02
Sorry, aber das ist BS. Du hast etwas angeboten und er hat es ersteigert. Ihr habt einen Vertrag. Vielleicht solltest du dir mal dringend die Regeln bei Ebay durchlesen. Ach und so nebenbei auch mal das BGB ansehen was da so alles zum Vertragsrecht steht. Du bist doch nicht bei Wünsch dir was. Dann biete nichts auf Ebay an wenn dir die Spielregeln nicht gefallen.

Inquisitor
2010-11-28, 21:48:04
Black-Scorpion hat formal natürlich recht, wobei ich da auch versuchen würde rauszukommen.

DK2000
2010-11-28, 21:49:32
Wenn 2 Wochen nix passiert kannst du normalerweise den unterlegenen Bieter anschreiben...
Ansonsten sehe ich auch dass du hier einen Vertrag eingegangen bist etwas zu liefern und zwar an den meistbietend.
Natürlich auch nur theoretisch... ;)

Lawmachine79
2010-11-28, 21:50:54
Black-Scorpion hat formal natürlich recht, wobei ich da auch versuchen würde rauszukommen.
Joar, ich habe das Angebot an den unterlegenen Bieter zurückgezogen, bevor er reagieren konnte, rechtlich war mir das dann doch zu wackelig; nicht daß der Typ plötzlich von Gott besucht wird, zu einem nützlichen Menschen wird und das Auto abholen will. Wobei BS übersehen hat, daß es auch Gerichtsurteile gibt, in denen das Höchstgebot des Bieters das Angebot ist und der Verkäufer es dann annimmt. Werde das jetzt so schnell wie möglich zuungunsten des "Auktionsgewinners" beenden. Da treiben sich einfach zu viele Betrügerschweine rum. Der Typ hat 7 positive von 7 Bewertungen aber in allen steht drin, daß der Typ scheiße ist, die Ware nicht bezahlt und abholt.

KakYo
2010-11-28, 21:51:12
Du kannst den Käufer vor/während der Auktion sperren. Das bereits abgegebene Gebot bleibt aber bestehen. Nachträglich geht das afaik nicht.

Dein Verhalten ist aber auch keinen Deut besser/seriöser als das was dein Käufer an den Tag legt.

Inquisitor
2010-11-28, 21:52:40
Der Typ hat 7 positive von 7 Bewertungen aber in allen steht drin, daß der Typ scheiße ist, die Ware nicht bezahtl und abholt.

Willkommen in der schönen neuen Ebaywelt, wo Du als Verkäufer immer der Arsch bist ;D

Lawmachine79
2010-11-28, 21:54:03
Du kannst den Käufer vor/während der Auktion sperren. Das bereits abgegebene Gebot bleibt aber bestehen. Nachträglich geht das afaik nicht.

Dein Verhalten ist aber auch keinen Deut besser/seriöser als das was dein Käufer an den Tag legt.
Doch natürlich ist es das, bei seinen Bewertungen. Niemand kann von mir erwarten, daß ich mich sehenden Auges verarschen lasse.

Wenn 2 Wochen nix passiert kannst du normalerweise den unterlegenen Bieter anschreiben...
Ansonsten sehe ich auch dass du hier einen Vertrag eingegangen bist etwas zu liefern und zwar an den meistbietend.
Natürlich auch nur theoretisch... ;)
2 Wochen?!? Ich dachte nach 4 Tagen ?!?

KinGGoliAth
2010-11-29, 01:26:22
Du kannst doch nicht einfach dem anderen ein Angebot machen. Er hat den Artikel ersteigert und du hast gefälligst zu warten ob er bezahlt oder nicht. Dann kannst du dem zweiten ein Angebot machen und nicht vorher.
so ist es. gültiger kaufvertrag ist gültiger kaufvertrag.
bietest du dem "zweitkäufer" deinen artikel an und kauft der den ist es ja gut, bezahlt der erstkäufer aber auch und will seine ware haben steckst du in der scheiße. rein rechtlich musst du dann einen entsprechenden artikel nachliefern...was aber natürlich nicht unbedingt immer geht wie z.b. bei einem auto. das hast du nur ein mal und ein zweites und gleichwertiges müsste dann erstmal rangeschafft werden. und das wird weder leicht noch günstig, beschreitet der erstkäufer dann den rechtsweg wird es richtig haarig.

Doch natürlich ist es das, bei seinen Bewertungen. Niemand kann von mir erwarten, daß ich mich sehenden Auges verarschen lasse.


2 Wochen?!? Ich dachte nach 4 Tagen ?!?

tja...ebay. :D
wieso 4 tage? alleine die überweisung kann schon 4 tage dauern wenn kein online banking genutzt wird und die bank sich zeit läßt mit der bearbeitung der schriftlichen überweisung.
nach 7 tagen kannst du einen unbezahlten artikel melden, nach weiteren 7 tagen wird der fall dann zu deinen gunsten entscheiden...oder auch früher wenn der käufer gar nicht reagiert oder du das richtig hindrehen kannst. hab das problem schon lange nicht mehr gehabt und weiß nicht wie die fristen nach dem melden des problems sind.
im schlimmsten fall sitzt du also 14 tage da und kannst nix machen.

irgendwo in den einstellungen kannst du den käuferkreis auch weiter einschränken. alle leute mit -1 bewertungen und schlimmer kann man aussperren was aber ja relativ sinnlos geworden ist, da man als geprellter verkäufer keine negativen bewertungen mehr abgeben kann. :rolleyes:
aber du hast die chance auch käufer zu sperren, die in den letzten x monaten x verwarnungen wegen nicht bezahlter artikel bekommen haben. dein käufer hat sicherlich mindestens 7 verwarnungen bei 7 unbezahlten artikeln...die frage ist nur, warum der dann noch nicht längst gesperrt wurde.

Lawmachine79
2010-11-29, 05:46:11
so ist es. gültiger kaufvertrag ist gültiger kaufvertrag.
bietest du dem "zweitkäufer" deinen artikel an und kauft der den ist es ja gut, bezahlt der erstkäufer aber auch und will seine ware haben steckst du in der scheiße. rein rechtlich musst du dann einen entsprechenden artikel nachliefern...was aber natürlich nicht unbedingt immer geht wie z.b. bei einem auto. das hast du nur ein mal und ein zweites und gleichwertiges müsste dann erstmal rangeschafft werden. und das wird weder leicht noch günstig, beschreitet der erstkäufer dann den rechtsweg wird es richtig haarig.

Ja, mein Grundgedanke war ja, daß sein Gebot nicht die Annahme meines Angebots ist, sondern daß sein Gebot das Angebot ist und ich erst annehmen muss. Aber ich habe das Angebot an den unterlegenen Bieter zurückgenommen, bevor dieser reagieren konnte. Es gibt zwar mittlerweile immer häufiger Rechtsprechung, die eben so wie ich davon ausgeht, daß das Höchstgebot des Bieters das Angebot ist aber das war mir dann doch so riskant, so daß ich da die Gefahr des "Doppelverkaufs" als zu groß angesehen habe. Naja, jetzt muss ich warten, ob dieser Koyote die Sache abholt und bezahlt.

DK2000
2010-11-29, 09:40:00
Oh Gott ein Auto über Ebay versteigert und dass an einem "bösen" Ebayer.
Mal schauen ob das am Ende wie die eine Ebaystory endet wo am Ende die Polizei zwischendurch am Haus vorbeifahren musste... ^^ (Story da man nie die Echtheit von so etwas eh nicht beweisen kann - wurde mal auch hier im 3DC aufgewärmt).

Hast du bei der Übergabe denn einen Zeugen?!? Ich will es für dich hoffen.
Verstehe eh nicht wie man blind ein Auto kaufen kann...

Simon Moon
2010-11-29, 09:47:28
Ist doch ganz einfach - sie geben Geld, du gibst Auto. Geben sie kein Geld, gibst du kein Auto. Wo sollte da das Problem sein für ein Alphamännchen?

Chrisch
2010-11-29, 10:57:06
Du kannst nach 4 Tagen nen Streitfall öffnen (Nicht bezahlter Artikel) und nach weiteren 4 Tagen kannst dann vom Angebot zurück treten (also z.B. den 2ten Bieter anbieten).

Black-Scorpion
2010-11-29, 11:01:54
Nein kann er nicht. Der Käufer muss innerhalb von drei Tagen Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen. Tut er das kannst du nicht einen Tag später wegen nicht bezahlter Ware Ebay informieren.

Chrisch
2010-11-29, 11:31:22
Und was hab ich da anderes geschrieben? Bitte lesen, nachdenken und dann posten.

Black-Scorpion
2010-11-29, 11:34:15
Und was hab ich da anderes geschrieben? Bitte lesen, nachdenken und dann posten.
Tut mir leid wenn du den Unterschied zwischen deinem und meinem Beitrag nicht verstehst.

Lawmachine79
2010-11-29, 11:41:10
Ist doch ganz einfach - sie geben Geld, du gibst Auto. Geben sie kein Geld, gibst du kein Auto. Wo sollte da das Problem sein für ein Alphamännchen?

Problem ist, daß ich die Karre vom Hof haben will - sie ist abgemeldet und steht - nicht fahrbereit - rum. Da habe ich vor allem ein Interesse an einer SCHNELLEN Abwicklung. Raffst Du nicht, daß nicht jeder gerne Zeit damit verbringt, E-Bay Angebote online zu stellen und Käufe abzuwickeln? Ich habe keine Angst, mein Geld nicht zu bekommen, denn dann behalte ich in der Tat das Auto. Ich WILL das Auto aber NICHT behalten. Deshalb habe ich es VERKAUFT. Ist das schwer zu verstehen für ein Affenmännchen? Oder brauche ich eine Handpuppe oder "Socko" die Erklärsocke?

Nein kann er nicht. Der Käufer muss innerhalb von drei Tagen Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen. Tut er das kannst du nicht einen Tag später wegen nicht bezahlter Ware Ebay informieren.
Hat er bisher nicht.

Simon Moon
2010-11-29, 11:54:51
Problem ist, daß ich die Karre vom Hof haben will - sie ist abgemeldet und steht - nicht fahrbereit - rum. Da habe ich vor allem ein Interesse an einer SCHNELLEN Abwicklung. Raffst Du nicht, daß nicht jeder gerne Zeit damit verbringt, E-Bay Angebote online zu stellen und Käufe abzuwickeln? Ich habe keine Angst, mein Geld nicht zu bekommen, denn dann behalte ich in der Tat das Auto. Ich WILL das Auto aber NICHT behalten. Deshalb habe ich es VERKAUFT. Ist das schwer zu verstehen für ein Affenmännchen? Oder brauche ich eine Handpuppe oder "Socko" die Erklärsocke?

Achso, du hast also vor den Schlägertypen angst, die auf deinen Hof kommen könnten und dir dein Spielzeug wegnehmen. Darum bellst du hier so.

Aber für das Alphamännchen ist es kein Problem, die Typen wieder wegzuschicken wenn sie nicht zahlen - du kannst sie ja dabei auf den zahlbereiten 2. höchstbietenden verweisen, mit dem du eine Stunde später ein Treffen arrangiert hast, und den höchstbieter ab deines unguten Gefühls, freundlich wieder wegschicken. Ich seh darin nun absolut kein Problem, aber wenn dus mir mit "Socko" der Erklärsocke nochmals nachspielen kannst hilft mir das vielleicht auf die Sprünge.

Lawmachine79
2010-11-29, 12:32:28
Achso, du hast also vor den Schlägertypen angst, die auf deinen Hof kommen könnten und dir dein Spielzeug wegnehmen. Darum bellst du hier so.

Nein - Du bist wirklich begriffstutzig. Die Bewertungen des Käufers besagten, daß dieser die Autos weder abholt noch bezahlt.

hasufell
2010-11-29, 14:44:33
du hast Simon nicht ganz zugehört

er hat ja Recht. Einfach parallel ein Treffen mit dem unterlegenen Bieter vereinbaren falls der tatsächliche Käufer dann doch ein Spaßvogel ist

sowas von vornerein verhindern ist afaik nicht möglich.

Oder gibt es etwa einen Grund dass du einen Verkaufsvertrag haben willst bevor der Kunde das Auto sieht? ;)

Lawmachine79
2010-11-29, 17:16:59
du hast Simon nicht ganz zugehört

er hat ja Recht. Einfach parallel ein Treffen mit dem unterlegenen Bieter vereinbaren falls der tatsächliche Käufer dann doch ein Spaßvogel ist

sowas von vornerein verhindern ist afaik nicht möglich.

Oder gibt es etwa einen Grund dass du einen Verkaufsvertrag haben willst bevor der Kunde das Auto sieht? ;)
Ich wüsste nicht, was ich überlesen haben sollte, auch nach nochmaligem Lesen erschliesst sich mir der Zusammenhang zu russischen Schlägertrupps nicht ganz.
Das Treffen mit dem unterlegenen Bieter ist an sich keine schlechte Idee, der Punkt ist, daß der zeitliche Horizont noch zu unabsehbar ist.
Was das Auto angeht: der ist zum Ausschlachten, ich habe jeden Mangel mit Foto dokumentiert & fotografiert und den Wagen eher schlechter beschrieben als er ist eben um mich abzusichern. Als Verkäufer eines Gebrauchtwagen darfst Du laut Urteil (ich glaube ein OLG hat das entschieden) sowieso bei einem Internetkauf nicht von einem bereits wirksamen Vertrag ausgehen (was der Käufer m.E. aber eben auch gegen sich gelten lassen muss) bevor der Käufer die Ware in Augenschein nehmen konnte.
Also, um es nochmal auf den Punkt zu bringen: meine Sorge ist der zeitliche Faktor der ganzen Sache - ich muss die Karre ggf. wieder online stellen wenn das dem unterlegenen Bieter zu lange dauert. Da bieten eh immer die gleichen Leute drauf, die wissen, daß der Wagen schonmal online war und das wird ihnen suspekt sein, daß er WIEDER online ist, angeboten von DERSELBEN Person - was einige Bieter abschrecken könnte und wiederum den Preis drückt.

onkel2003
2010-11-29, 17:18:19
Nein - Du bist wirklich begriffstutzig. Die Bewertungen des Käufers besagten, daß dieser die Autos weder abholt noch bezahlt.

die einfachste möglichkeit für dich ist du schreibst ihn an, er möge das auto binnen 7 tagen abholen, sonst müsstest du es auf seine kosten entsorgen.


und sowas gehört auch in einer auktion
"Der Käufer verpflichtet sich die Wahre innerhalb 7 Tagen zu bezahlen."
Bei ein PKW solte man natürlich die Abholung noch mit rein bringen.


was dich angeht würd ich die finger von ebay lassen, ist ja nicht das erste mal das du hier wegen ebay postest.
entweder weis man was man tut oder lässt es bleiben. :rolleyes:

Lawmachine79
2010-11-29, 18:29:03
die einfachste möglichkeit für dich ist du schreibst ihn an, er möge das auto binnen 7 tagen abholen, sonst müsstest du es auf seine kosten entsorgen.


und sowas gehört auch in einer auktion
"Der Käufer verpflichtet sich die Wahre innerhalb 7 Tagen zu bezahlen."
Bei ein PKW solte man natürlich die Abholung noch mit rein bringen.


was dich angeht würd ich die finger von ebay lassen, ist ja nicht das erste mal das du hier wegen ebay postest.
entweder weis man was man tut oder lässt es bleiben. :rolleyes:
Also sorry, wer mit mir bei EBay einen "Handel" abschliesst, kann sich glücklich schätzen - von mir kriegt man ruckzuck, was einem zusteht, sei es Ware oder Geld. Kehrseite ist natürlich, daß ich meinerseits auch erwarte, daß man nicht nach 7 Tagen einen schlampig verpackten Klumpen in die Post schmeisst. Vielleicht stelle ich einfach zu hohe Ansprüche an die Redlichkeit und den Anstand meiner "Handelspartner". Ich finde aber das gehört sich einfach so, bin eben ziemlich traditionell erzogen, was sowas angeht. Wo ich Dir Recht gebe: ich bin etwas "überempfindlich" was schlechte Zeichen angeht, bin da eben ein gebranntes Kind. Wenn ich nach 3 Tagen nix höre, gehe ich stets vom Schlimmsten aus. Und als ich das letzte Mal gepostet habe, habe ich noch nichts unternommen, das hier war in der Tat etwas voreilig und vielleicht war da auch ein wenig Glück bei, daß ich das Angebot an den unterlegenen Bieter widerrufen konnte, bevor es ihm zuging.

Simon Moon
2010-11-29, 22:39:36
Und wo ist nun dein Problem die Konditionen durchzugeben?

KinGGoliAth
2010-11-29, 23:33:31
und sowas gehört auch in einer auktion
"Der Käufer verpflichtet sich die Wahre innerhalb 7 Tagen zu bezahlen."
Bei ein PKW solte man natürlich die Abholung noch mit rein bringen.
so ;)

Also sorry, wer mit mir bei EBay einen "Handel" abschliesst, kann sich glücklich schätzen - von mir kriegt man ruckzuck, was einem zusteht, sei es Ware oder Geld. Kehrseite ist natürlich, daß ich meinerseits auch erwarte, daß man nicht nach 7 Tagen einen schlampig verpackten Klumpen in die Post schmeisst. Vielleicht stelle ich einfach zu hohe Ansprüche an die Redlichkeit und den Anstand meiner "Handelspartner". Ich finde aber das gehört sich einfach so, bin eben ziemlich traditionell erzogen, was sowas angeht.

das kenne ich auch zur genüge.
die letzten ein, zwei monate ist es besonders ätzend.
schon zum zweiten mal jetzt:
bei ebay scheint es mode zu werden "auf vorrat" zu kaufen. man kauft mitte oder ende des monats damit einem keiner den artikel oder das schnäppchen aus der hand nimmt aber weil man kein geld mehr auf der bank hat wartet man bis zum monatsende mit der bezahlung. und jetzt so am dritten des monats kommt so langsam das geld, auf das ich seit 1 1/2 wochen warte.
und heute abend bekomme ich vom delinquenten ne nachricht mit einer schönen ausrede serviert. wetten das geld wird am 2. oder 3. dezember bei mir eintreffen? :rolleyes:

eine frist zur bezahlung oder zur abholung sollte man mittlerweile wohl wirklich in jede artikelbeschreibung aufnehmen. sollte eigentlich selbstverständlich sein aber es gibt einfach zuviel gesocks bei ebay.

Simon Moon
2010-11-30, 07:14:03
lol... also wem 10 Tage Zahlfrist zu kurz ist, sollte ja nie in die Geschäftswelt gehen. Da ist die Frist im Schnitt eher um Faktor 10 länger und innerhalb der ersten zehn Tage kriegt man häufig noch skonto. Aber hey, jeder der euch euren Schrott nicht innerhalb eines Wimpernschlags zahlt ist Gesocks... etwa weil ihr dann bis ende Monat hungern müsst? ;D

Lawmachine79
2010-11-30, 09:12:28
lol... also wem 10 Tage Zahlfrist zu kurz ist, sollte ja nie in die Geschäftswelt gehen. Da ist die Frist im Schnitt eher um Faktor 10 länger und innerhalb der ersten zehn Tage kriegt man häufig noch skonto. Aber hey, jeder der euch euren Schrott nicht innerhalb eines Wimpernschlags zahlt ist Gesocks
Ja und weil sich ein Großteil der Geschäftswelt nicht benehmen kann muss es ja nicht richtig sein. Es gibt noch Leute, die auf Anstand und Redlichkeit wert legen und ich denke, daß kann man auch von seinen Handelspartnern erwarten - auch wenn es außer Mode gekommen ist.

Und wo ist nun dein Problem die Konditionen durchzugeben?
Wie gesagt - ich habe das nicht als "Konditionen" erwartet. Für mich selbst ist es nun einmal selbstverständlich so zu handeln - wenn man anderen explizit sagen muss, daß man zu leisten hat was man schuldet, dann muss ich mir diesen Mißstand nicht ankreiden lassen, dann ist irgendwas in der Erziehung bei meinem Handelspartner falsch gelaufen. Wenn nichts weiter vereinbart ist, ist eine Leistung sofort fällig. Sofort = ohne schuldhaftes Zögern.

Asaraki
2010-11-30, 11:07:08
WM, für mich ist es auch selbstverständlich, dass Leute gewisse Regeln befolgen, trotzdem kann ich nicht erwarten, dass andere Leute sich nach meiner Vorstellung richten.

Musste einfach damit leben, dass deine Wertvorstellungen in dem Fall zwar cool und ok sind, aber gerade eBay sicher die falsche Plattform ist um hier besonders glücklich zu werden. Leb einfach nach den eBay Regeln und Fristen und mach dir sonst keinen Kopf. A deal is a deal.

eBay ist nunmal ne Trollplattform wo tendenziell Leute ohne Plan verkehren.

Black-Scorpion
2010-11-30, 11:12:06
eBay ist nunmal ne Trollplattform wo tendenziell Leute ohne Plan verkehren.
Das kannst du ihm jetzt aber nicht vorwerfen. ;)
Ist ja nicht sein erster Ebay Jammerthread. Er denkt nämlich er ist der beste und die ganze Welt hat sich gefälligst nach ihm zu richten.

Asaraki
2010-11-30, 11:17:42
Wir wollen doch nicht persönlich werden, oder wird dadurch dein Mittagessen günstiger? ;)

Mr.Fency Pants
2010-11-30, 11:20:52
Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe: wie kann man ein Auto über Ebay verkaufen, wenn man das Teil schnell von der Backe haben will? Da bietet sich doch wohl eher Autoscout24 oder irgendeine regionales Blättchen an.

Lawmachine79
2010-11-30, 12:14:51
Das kannst du ihm jetzt aber nicht vorwerfen. ;)
Ist ja nicht sein erster Ebay Jammerthread. Er denkt nämlich er ist der beste und die ganze Welt hat sich gefälligst nach ihm zu richten.
Wenn man sich so einen Mist anhören soll, WEIL man immer redlich, ehrlich und anständig beim Handeln ist, hofft man echt, Leuten wie Dir bei EBay nicht über den Weg zu laufen.

Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe: wie kann man ein Auto über Ebay verkaufen, wenn man das Teil schnell von der Backe haben will? Da bietet sich doch wohl eher Autoscout24 oder irgendeine regionales Blättchen an.
Naja, EBay bietet folgende Vorteile:
- Wenn man nicht genau weiss, was etwas wert ist, setzt man bei z.B. mobile.de zu viel an (keiner meldet sich) oder zu wenig an (zu verschenken habe ich auch nichts). Ich denke bei EBay kommt man vom Preis her gut an den "richtigen" Punkt, wenn man eine Auktion Sonntag um 19:50 auslaufen lässt.
- Am Ende der Auktion _hat_ es in der Regel jemand gekauft, das heisst, man kann sich eher darauf einstellen: bei Mobile.de weiss man nie genau, wann die Karre weg ist
- Ich bin nicht gut im Feilschen, ich hasse das

Mr.Fency Pants
2010-11-30, 12:58:50
Wenn ich etwas schnell verkaufen möchte, dann muss ich halt was am Preis feilen. Gerade bei Moblie & Co gibt es Typen, die mit nix anderem beschäftigt sind, als dass sie Leute kontaktieren, die gerade nen Wagen reingestellt haben. Die werden durch ein automatisches Skript informiert, wenn der Preis stimmt, geht das in der Regel ratzfatz. Jeder kennt die Visitenkarten, die man öfters mal am Auto hat, solche Typen suchen auch auf den Internetseiten. Die sind an nem schnellen Geschäft interessiert, idR zahlen die etwas weniger, aber es geht schnell.

Black-Scorpion
2010-11-30, 18:01:52
Wenn man sich so einen Mist anhören soll, WEIL man immer redlich, ehrlich und anständig beim Handeln ist, hofft man echt, Leuten wie Dir bei EBay nicht über den Weg zu laufen.
Komisch das ich mit meinen 100% noch keine Probleme hatte. Du bist derjenige der hier schon vorher Theater veranstaltet aufgrund von Bewertungen wo du den Hintergrund nicht mal kennst. Im Gegensatz zu dir habe ich das Prinzip von Ebay verstanden und weiß worauf ich mich einlasse. Ich hoffe nur nicht an solche Verkäufer/Käufer wie dich zu geraten.

Lawmachine79
2010-11-30, 18:27:44
Ich hoffe nur nicht an solche Verkäufer/Käufer wie dich zu geraten.
Ware oder Geld hast Du dann jedenfalls Ruckzuck und exakt wie versprochen. Und darauf kommt es m.E. an. Wenn es jeder so machen würde, würde es keine schlechten Bewertungen mehr geben. Wenn jemand besonders viel Zeit zwischen dem Handel und dem Versand möchte, soll er das vorher sagen. Aber anscheinend legst Du ja auf eine gewisse Toleranz und Schmerzgrenze bei Deinen Handelspartnern wert.

Black-Scorpion
2010-11-30, 18:42:13
Was hast du immer mit Toleranz? Man hat drei Tage Zeit um überhaupt erst einmal Kontakt aufzunehmen. Dann noch die bis zu Vier Tage dauernde Überweisung und du bist bei über einer Woche. Wenn du die Zeit nicht abwarten kannst und gleich Spaßbieter unterstellst hast du echt nicht Verstanden wie Ebay funktioniert. Und wenn du Sachen lieber gestern wie heute loswerden willst ist Ebay der falsche Platz. Gibt genug Händler die Autos sofort aufkaufen. Das man da aber nicht den vielleicht überhöhten Betrag bekommt ist die andere Sache. Man muss eben wissen was man will. Soviel Kohle wie möglich -> Auf dummen Ebayer hoffen. Karre schnell weg -> örtlichen Händler.

Im übrigen überweise ich immer online am Abend.

tombman
2010-11-30, 18:53:26
Du hast doch jetzt die Kontaktdaten, oder? Anrufen und abchecken wie der Typ drauf ist- dann merkst recht schnell ob der zahlt oder rumtrollt.

Skorpion
2010-12-01, 20:17:53
Sollte er nicht zahlen ab zum Anwalt. Dieser setzt 2 Wochen frist. Zahlt er immernochnicht, dann verkauf das Auto an den örtlichen Händler und stell den Differenzbetrag in Rechnung... undzwar demjenigen der es als erstes gekauft hat. -> Sache vom Tisch.
Ohne Rechtsschutzversicherung natürlich blöd, da du sonst auf den Kosten sitzen bleibst, sollte es irgend ein Harzer oder einer mit Kindern sein.

KinGGoliAth
2010-12-01, 20:25:58
...sollte es irgend ein Hartzer oder einer mit Kindern sein.

bin zwar keiner aber ich muss die harzer hier trotzdem mal in schutz nehmen.