Dum_Di_Dum
2010-12-01, 10:05:27
Mit Schrecken habe ich gelesen das ab dem 01.01 der neue JMStv gilt
so wie ich das interpretiere muß damit jeder Inhalt mit dem Siegel versehen werden und wenn der Inhalt >12 gewertet wird muß ich als Webseitenbetreiber für die Altersverifikation der Nutzer sorgen oder darf die Seite nur von 23.00-06.00 Uhr online haben.
Da sehe ich dann nur noch die Möglichkeit meine Clanpage in das Ausland zuverlegen, auf einer dieser Seiten wo Jugendschutzbeauftrage Ihre Dienste (kostenpflichtig) anbieten wurde behauptet das das keinen Unterschied machen würde, solange ich als Deutscher dafür verantwortlich bin, sprich den Webspace miete, dort bezog man sich dann auf diesen Passus
(1) In der Bundesrepublik Deutschland nach § 2a niedergelassene Diensteanbieter und ihre Telemedien unterliegen den Anforderungen des deutschen Rechts auch dann, wenn die Telemedien in einem anderen Staat innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinien 2000/31/EG und 89/552/EWG geschäftsmäßig angeboten oder erbracht werden.
§ 3 TMG herkunfslandprinzip
Muß ich nun wirlich einen Strohmann meinen Webspace mieten lassen um das zu umgehen?
Ps.
Die Clanpage ist privater Natur, und es werden auch keine Einnahmen durch Banner oder sonstiges generiert.
so wie ich das interpretiere muß damit jeder Inhalt mit dem Siegel versehen werden und wenn der Inhalt >12 gewertet wird muß ich als Webseitenbetreiber für die Altersverifikation der Nutzer sorgen oder darf die Seite nur von 23.00-06.00 Uhr online haben.
Da sehe ich dann nur noch die Möglichkeit meine Clanpage in das Ausland zuverlegen, auf einer dieser Seiten wo Jugendschutzbeauftrage Ihre Dienste (kostenpflichtig) anbieten wurde behauptet das das keinen Unterschied machen würde, solange ich als Deutscher dafür verantwortlich bin, sprich den Webspace miete, dort bezog man sich dann auf diesen Passus
(1) In der Bundesrepublik Deutschland nach § 2a niedergelassene Diensteanbieter und ihre Telemedien unterliegen den Anforderungen des deutschen Rechts auch dann, wenn die Telemedien in einem anderen Staat innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinien 2000/31/EG und 89/552/EWG geschäftsmäßig angeboten oder erbracht werden.
§ 3 TMG herkunfslandprinzip
Muß ich nun wirlich einen Strohmann meinen Webspace mieten lassen um das zu umgehen?
Ps.
Die Clanpage ist privater Natur, und es werden auch keine Einnahmen durch Banner oder sonstiges generiert.