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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und das "Auswandern"


Dum_Di_Dum
2010-12-01, 10:05:27
Mit Schrecken habe ich gelesen das ab dem 01.01 der neue JMStv gilt

so wie ich das interpretiere muß damit jeder Inhalt mit dem Siegel versehen werden und wenn der Inhalt >12 gewertet wird muß ich als Webseitenbetreiber für die Altersverifikation der Nutzer sorgen oder darf die Seite nur von 23.00-06.00 Uhr online haben.

Da sehe ich dann nur noch die Möglichkeit meine Clanpage in das Ausland zuverlegen, auf einer dieser Seiten wo Jugendschutzbeauftrage Ihre Dienste (kostenpflichtig) anbieten wurde behauptet das das keinen Unterschied machen würde, solange ich als Deutscher dafür verantwortlich bin, sprich den Webspace miete, dort bezog man sich dann auf diesen Passus

(1) In der Bundesrepublik Deutschland nach § 2a niedergelassene Diensteanbieter und ihre Telemedien unterliegen den Anforderungen des deutschen Rechts auch dann, wenn die Telemedien in einem anderen Staat innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinien 2000/31/EG und 89/552/EWG geschäftsmäßig angeboten oder erbracht werden.

§ 3 TMG herkunfslandprinzip

Muß ich nun wirlich einen Strohmann meinen Webspace mieten lassen um das zu umgehen?

Ps.
Die Clanpage ist privater Natur, und es werden auch keine Einnahmen durch Banner oder sonstiges generiert.

Philipus II
2010-12-01, 10:20:57
Das einfachste wäre wohl, den Webspace über einen Österreicher etc zu mieten. Alternativ gibt es auch Auslandsanbieter, die mit Behörden nicht zusammenarbeiten und keine persönlichen Daten erheben. Sucht man gründlich, sollten sich sogar wege finden, über Paysafecard zu bezahlen. Ich persönliche würde aber einfach mal abwarten, wie sich die Sache entwickelt.

nggalai
2010-12-01, 13:19:32
Gute Zusammenfassung mit Blick auf Blogger ist hier zu finden:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/12/01/warum-blogger-gelassen-bleiben-konnen/

Also: Wer keine Inhalte anbietet, die für unter 16-Jährige durchgehend schädlich sind, muss weder eine Alterskennzeichnung einführen noch Sendezeiten beachten. Entgegen mancher Behauptung wird es also keine Bußgelder bloß deswegen geben, weil auf einem Blog keine Alterskennzeichnung vorhanden ist. Wer für sich also zu der Überzeugung kommt, dass er keine Inhalte anbietet, die erst ab 16 Jahren zugänglich sein dürfen, hat keinen Handlungsbedarf. Schon das dürfte die weitaus meisten Blogger aus der Schusslinie des JMStV bringen.
(Meine Hervorhebung.)

i.e. in den allermeisten Fällen sollte das keine Probleme geben. Ausgenommen natürlich Porno-Portale und andere Angebote, die sich explizit an ü12, ü16 oder ü18 richten respektive wenn ein „zu hoher“ Inhalt in einer Website erscheinen soll, die sich ansonsten klar an eine jüngere Zielgruppe richtet.

Dum_Di_Dum
2010-12-01, 13:33:07
ja das problem ist ja halt das doch schon einiges durchaus als 18+ einzustufen ist, wir hatten schon 1-2 mal Post vom Jugendschutz wg. dem Blood Mod.

Mich schrecken auch ehrlich gesagt eher die AbmahnVampire die sich bei diesen Regeln bestimmt schon die Hände reiben.

Philipus II
2010-12-01, 13:51:46
Abmahnungen gehen nur durch Wettbewerber. Ein Wettbewerbsverhältnis zu einem nichtkommerziellen Funclan dürfte nicht sooo leicht glaubhaft zu machen sein.

Desti
2010-12-01, 19:42:17
Abmahnungen gehen nur durch Wettbewerber. Ein Wettbewerbsverhältnis zu einem nichtkommerziellen Funclan dürfte nicht sooo leicht glaubhaft zu machen sein.

Eine Clan-GmbH hat doch ein Abmahnanwalt in 5 Minuten selber gegründet.

deekey777
2010-12-01, 20:50:30
Eine Clan-GmbH hat doch ein Abmahnanwalt in 5 Minuten selber gegründet.
Kannst du mal erklären, wie man eine GmbH, deren Zweck bloß Abmahnen ist, in fünf Minuten gegründet werden kann?

creave
2010-12-01, 22:00:33
Bloggingdienste wie Blogspot.com und wordpress.com dürften eigentlich nicht in den "Geltungsbereich der Richtlinien 2000/31/EG und 89/552/EWG" fallen, oder sehe ich das falsch?

Wenn ich dann trotzdem als "Diensteanbieter" gezählt und mein Blog dort als mein "Telemedium" gewertet wird bringt es natürlich nichts.

nggalai
2010-12-02, 05:48:54
Bloggingdienste wie Blogspot.com und wordpress.com dürften eigentlich nicht in den "Geltungsbereich der Richtlinien 2000/31/EG und 89/552/EWG" fallen, oder sehe ich das falsch?

Wenn ich dann trotzdem als "Diensteanbieter" gezählt und mein Blog dort als mein "Telemedium" gewertet wird bringt es natürlich nichts.
Aller Voraussicht nach werden (die meisten) Blogs rechtlich wie Nachrichtenseiten eingestuft werden. i.e. sie sind nicht von den Richtlinien betroffen.

BennY-
2010-12-02, 11:49:41
welche Regeln gelten denn für Ausländer die in Deutschland hosten?