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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Inventuraushilfslohn bei der Steuererklärung mitangeben?


Cheesandonion
2010-12-02, 18:04:44
ich möchte einmalig als Inventuraushilfe bei nem Baumarkt an zwei Tagen arbeiten, wieviel Stunden das werden ist noch ungewiss. Bei Beendigung der kurzfristigen Tätigkeit wird der Lohn gleich ausgezahlt.
Nun möchte ich gern wissen ob ich den Lohn (schätze mal so 50-100€) bei der Steuererklärung mitangeben muß?

Alexander
2010-12-02, 19:40:26
Lass es vom Baumarkt pauschal versteuern. 2%. Dann muss man es nicht angeben.

Wahrscheinlich ist es schon pauschal versteuert. Außer sie wollen die Lohnsteuerkarte von dir. Frag nach.


Ich wählte immer die pauschale Steuer und verweigere die Abgabe der Lohnsteuerkarte. Da kann kein AG etwas gegen sagen.

-Duke-
2010-12-02, 20:26:50
Hi!

50-100 € in zwei Tagen, das wird aber nix mit 2% pauschaler Lohnsteuer^^.
(2% nur bei Minijob, max 400€ / Monat = 13,33 / Tag)

Das wäre ja eine kurzfristige Beschäftigung und wird entweder über Deine Lohnsteuerkarte abgerechnet oder mit 25% durch den Arbeitgeber pauschal besteuert werden. Im letzteren Falle müsstest Du den Lohn nicht mehr in Deiner Steuererklärung angeben.

Für alle weitern Aussagen liegen zuwenig Infos vor

Gruß
-Duke-

Alexander
2010-12-02, 20:40:03
Soll das heißen, dass die Pauschalbesteuerung nur dann möglich ist wenn man pro Tag des Arbeitsverhältnisses im Schnitt nicht mehr als 13,33€ verdient?

nymand
2010-12-02, 20:49:11
Soll das heißen, dass die Pauschalbesteuerung nur dann möglich ist wenn man pro Tag des Arbeitsverhältnisses im Schnitt nicht mehr als 13,33€ verdient?

Man kann den Arbeitsvertrag statt über 2 Tage auf einen Monat strecken. Dann sollte es wieder passen

Annator
2010-12-02, 20:51:10
Ist aber auch Steuerbetrug.

nymand
2010-12-03, 00:33:44
Ist aber auch Steuerbetrug.

Ist dem so?

er kann ja am ersten Tag des Monats dort arbeiten und am letzten Tag.

Black-Scorpion
2010-12-03, 11:20:56
Ist dem so?

er kann ja am ersten Tag des Monats dort arbeiten und am letzten Tag.
Das heißt nicht umsonst 400,00Euro Job und nicht 50,00 - 100,00Euro Job.
Das sind Aushilfsjobs ohne Arbeitsvertrag auf Steuerkarte.

Alexander
2010-12-03, 11:35:21
Das heißt nicht umsonst 400,00Euro Job und nicht 50,00 - 100,00Euro Job.
Sorry, aber das ist Käse. Was glaubst du wieviel % der Minijobber tatsächlich exakt 400€ verdienen? Ich habe bei keinem meiner pauschal versteuerten Minijobs exakt 400€ verdient.

Entscheidend ist wohl wirklich die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.

-Duke-
2010-12-03, 11:37:09
Soll das heißen, dass die Pauschalbesteuerung nur dann möglich ist wenn man pro Tag des Arbeitsverhältnisses im Schnitt nicht mehr als 13,33€ verdient?

hm ja und nee.. vergl. u.a. hier: http://www.schwenninger-bkk.de/firmenkunden/104.htm

Damit ist gemeint: wenn man nur einen Tag beschäftigt ist, und dabei mehr als 13,33 verdient ist das kein minijob, der mit 2% pauschaler Lohnsteuer abrechenbar ist..
"Beginnt oder endet die Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats, ist der anteilige Monatswert maßgebend.
(Monatsbetrag × Kalendertage des Beschäftigungsverhältnisses : 30)

Dem Monatswert von 400 EUR entsprechen EUR
kalendertäglich (7-Tage-Woche) 13,33 €
wöchentlich 93,31 €"

Den Zeitraum auf einen kompletten Monat strecken ist da wohl der "gängige" Weg. Minijobler sind ja oft kapazitätsorientiert, also auf Anforderung tätig. Da wird dann halt der gesamte Monat angemeldet und darauf geachtet dass dabei die 400€ nicht überschritten werden.(Noch witziger: Man darf sogar die 400€ im Monat überschreiten, wenn man im gesamten Jahr 4800€ nicht überschreitet ^^)

Black-Scorpion
2010-12-03, 11:49:55
Sorry, aber das ist Käse. Was glaubst du wieviel % der Minijobber tatsächlich exakt 400€ verdienen? Ich habe bei keinem meiner pauschal versteuerten Minijobs exakt 400€ verdient.

Entscheidend ist wohl wirklich die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
Der Unterschied ist nicht der Verdienst sondern das du bei diesen einen Arbeitsvertrag hast. Bei dem anderen nicht.

'edit'
Den Zeitraum auf einen kompletten Monat strecken ist da wohl der "gängige" Weg. Minijobler sind ja oft kapazitätsorientiert, also auf Anforderung tätig. Da wird dann halt der gesamte Monat angemeldet und darauf geachtet dass dabei die 400€ nicht überschritten werden.(Noch witziger: Man darf sogar die 400€ im Monat überschreiten, wenn man im gesamten Jahr 4800€ nicht überschreitet ^^)
Aber nur wenn du diesen nicht als H4 Empfänger hast. Dann darfst du die 400,00Euro auf keinem Fall überschreiten. Das ist dann eine Teilzeitbeschäftigung.

-Duke-
2010-12-03, 11:54:30
hm glaube einen "Arbeitsvertrag" habe ich immer wenn ich für jemanden weisungsgebunden, entgeltlich tätig werde ^^

Alexander
2010-12-03, 12:12:21
Den Zeitraum auf einen kompletten Monat strecken ist da wohl der "gängige" Weg. Minijobler sind ja oft kapazitätsorientiert, also auf Anforderung tätig. Da wird dann halt der gesamte Monat angemeldet und darauf geachtet dass dabei die 400€ nicht überschritten werden.(Noch witziger: Man darf sogar die 400€ im Monat überschreiten, wenn man im gesamten Jahr 4800€ nicht überschreitet ^^)
Verstehe. Danke. Aber zum letzten Satz. Noch nie von gehört. Mein ehemaliger Chef hat darauf geachtete, dass ich nie über 400 kam und deswegen übernahm ich dann zum Monatesende halt weniger Schichten.


Aber nur wenn du diesen nicht als H4 Empfänger hast. Dann darfst du die 400,00Euro auf keinem Fall überschreiten. Das ist dann eine Teilzeitbeschäftigung.
Auch wenns OT ist. Wieso sollte es einen ALG2-Bezieher stören wenn er die 400€ überschreitet? Ihm kann es finanziell völlig egal sein ob er 400+400 verdient oder 200+600. Anrechnungsfrei bleibt ihm für die 2 Monate die gleiche Summe.

-Duke-
2010-12-03, 12:46:11
[QUOTE=Alexander;8425151]Verstehe. Danke. Aber zum letzten Satz. Noch nie von gehört. Mein ehemaliger Chef hat darauf geachtete, dass ich nie über 400 kam und deswegen übernahm ich dann zum Monatesende halt weniger Schichten.


Lt Sozialversicherungsprüfer werden 2x mehr als 400€ im Monat nicht beanstandet, wenn auf das ganze Jahr gerechnet der Monatsschnitt von 400 nicht überschritten wird. Oder andersherum gesagt: Wenn der Minijobler das ganze Jahr über angemeldet ist, darf er die 12x400 = 4800 nicht überschreiten, aber in bis zu 2 Monaten mehr als 400€ verdienen...

*Verflixt sowas lässt sich einfach nicht in einem einfachen, klaren , deutschen Satz ausdrücken -lol*

Black-Scorpion
2010-12-03, 18:18:47
Auch wenns OT ist. Wieso sollte es einen ALG2-Bezieher stören wenn er die 400€ überschreitet? Ihm kann es finanziell völlig egal sein ob er 400+400 verdient oder 200+600. Anrechnungsfrei bleibt ihm für die 2 Monate die gleiche Summe.
Weil er beim überschreiten der 400,00Euro als Teilzeit beschäftigt gilt. Damit ist er nur noch Aufstocker und muss mit dem Amt kämpfen. Also schön vorsichtig sein und am besten schon bei 399,00 Euro einen Strich ziehen.

Roak
2010-12-03, 21:56:05
Wem es ganz langweilig ist darf sich die Geringfügigkeits-Richtlinien anschauen, dort wird es genauer erklärt. http://www.minijob-zentrale.de/nn_112212/DE/01__Aktuelles/GeringfRL.html

Für den Threadersteller ist hier nur wichtig das wenn die Beschäftigung für weniger als einen Zeitmonat ausgelegt ist hier die anteilige Geringfügigkeitsgrenze gilt, die wie angesprochen 13,33 ist. (Als Beispiel, wer vom 20.11 - 31.12 als Aushilfe arbeitet darf 2*400 bekommen da gilt die Grenze nicht mehr, das war mal so) Daher ist diese Beschäftigung je nach deinem Status kurzfristig sozialversicherungfrei oder sogar sozialversicherungspflichtig. Soviel zur Sozialversicherung.

Dann ist diese Beschäftigung grundsätzlich steuerpflichtig nach deinem Steuerklassenmerkmal wenn nicht der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal bezahlt hat. Dazu kann man dann wieder nur sagen das es keine manuelle Lohnsteuerbescheinigung mehr gibt und das ganze maschinell dem Finanzamt übermittelt wird und dafür eine Bescheinigung hättest bekommen müssen. Da du wohl weder eine Steuerkarte noch eine Bescheinigung bekommen hast würde ich nichts angeben und hätte ein gutes Gewissen dabei.