PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewährleistung verweigert / Defektes Telefon zurückerhalten ?


Alessandro
2010-12-13, 17:29:06
Hi, ich hoffe es gibt hier jemanden der Rechtlich einigermaßen gewandt ist und mir in dieser Sachen einen Tipp geben kann. Es handelt sich um folgenden Sachverhalt.

Ich habe ein Nokia 6303c mit einem Talkline (Schubladen)Vertrag. Nach ca. 6 Monaten fing das Telefon an sporadische Fehler zu produzieren die sich in wie folgt äußerten:

a.) die Verbindung ist gelegentlich zusammengebrochen
b.) das Gespräch war sehr leise
c.) der Joystick war nur noch schwergängig zu betätigen

Nach "einiger" Zeit (so 6 Monate) habe ich die Gewährleistung in Pflicht genommen und wie auf der Homepage beschrieben mich an den support gewandt. Nach einer kurzen Zeitspanne wurde der Antrag abgelehnt mit der Begründung es handele sich um einen Feuchtigkeitsschaden, was ich erst einmal nicht in Frage stelle obwohl ich ehrlich gesagt mich jetzt auf dem Fenster lehne und einfach einmal behaupte das der Joystick Mechanisch ausgeleiert ist, das ist aber ein anderer Punkt.
Jedenfalls nachdem ich das Telefon zurück gekriegt habe ging gar nichts mehr, somit habe ich ein Telefon mit sporadischen Fehlern abgeschickt und ein voll defektes Telefon zurück erhalten. Ich habe mich drauf hin mit dem support schriftlich wie telefonisch in Verbindung gesetzt nur leider blieben meine Anfragen ohne Erfolg. Es wurde Felsenfest behauptet das es sich um einen Wasserschaden handle (was auch durch ein Foto belegt ist). Und man für den Defekt nichts könne bzw. sich nicht in der Verantwortung sieht. Der Mann am Telefon meinte wortwörtlich ich habe da halt Pech gehabt und wenn mir das nicht passt kann ich gerne Rechtliche schritte einleiten.

Meiner Meinung nach will sich der Subunternehmer da einfach aus der Sache raus winden. Das mit dem Wasserschaden nehme ich ohne Probleme hin. Aber ich kann mir beim besten willen nicht erklären wie wie ein das Telefon ein halbes Jahr lang nach ohne Probleme funktioniert hat und just an dem Tag wo es vom Support zurück kam (und dort geöffnet worden ist) über den Jordan gegangen ist. Das halbe Jahr ist ja nun vorbei womit jetzt die Beweisumkehrlast greift. Was könnte ich da machen bzw. ist da überhaubt noch etwas zu machen oder Spare ich mir da am besten die Spucke und lasse dabei beruhen und meide ab jetzt den W-SUPPORT?

Thx für eure hilfe/meinung/zeit

eraser-x
2010-12-13, 17:44:48
hast du die technischen probleme in den ersten 6 monaten beim händler/hersteller wie auch immer schon gemeldet?
oder erst nach den 6 monaten ?

mfg

Alessandro
2010-12-13, 17:55:44
Nach den 6 Monaten...

Philipus II
2010-12-13, 18:39:31
Ich hätte da wohl Zeugen, die gerne bestätigen, dass das Telefon zum Absendezeitpunkt keinen Wasserschaden hatte. Mit deren Aussage in der Hinterhand würde ich dann auch den Rechtsweg gehen.

Mark
2010-12-13, 19:14:32
gelöscht

Philipus II
2010-12-13, 19:19:45
Das was ich mir unter Wasserschaden vorstelle, wenn es heisst, dass er sogar am Foto sichtbar ist, erkennt sogar meine Oma;D

eraser-x
2010-12-13, 19:24:19
überlegen musst du dir halt echt ob es dir 140 euro (in deutschland oder 70 euro als import!!) wert ist das durchzuziehen

persönlich würde ich es nochmal mit ein wenig stressen versuchen zb den abteilungsleiter sprechen usw usw
wichtig immer namen geben lassen mit dem du gesprochen hast ;)
ansonsten ich würde mir den stress nicht geben frage doch mal deinen vertragsanbieter ob er dir helfen kann sofern es eben einen gibt der es wert wäre zu fragen
ne rechtschutzversicherung hätte sicher auch vorteile ka kenn mich damit dann leider zu wenig aus

mfg

Plage
2010-12-13, 19:39:02
Das was ich mir unter Wasserschaden vorstelle, wenn es heisst, dass er sogar am Foto sichtbar ist, erkennt sogar meine Oma;D
Aber wohl nur wenn sie das Telefon auseinandernimmt und sich die Platine anschaut... ;)

JaDz
2010-12-13, 21:36:48
Eben, es wird wohl kaum Wasser von außen sichtbar halbhoch im Display gestanden haben.

ux-3
2010-12-13, 21:46:08
Wenn du einen Wasserschaden für plausibel hältst, würde ich an deiner Stelle kein Fass mehr aufmachen. Denn ein Wasserschaden, den du für plausibel hältst, ist sicher erst nach dem Kauf aufgetreten. Und damit keine Gewährleistung mehr.

Berni
2010-12-14, 00:05:16
Wie siehts eigtl. mit Herstellergarantie aus? Bei einem Feuchtigkeitsschäden gilt die natürlich nicht aber ansonsten bieten die meisten Hersteller ja 24 Monate Garantie.

Stormtrooper
2010-12-14, 06:31:52
Wenn das Telefon wirklich einen Wasserschaden hat, hast du Pech gehabt.
Ein Wasserschaden kann durchaus erst nach Monaten Fehler erzeugen, da einfach der Zahn der Zeit nagt, sprich bis die Platine oder Bauteile korrodiert sind.
Nokia gibt generell eine 24 monatige Garantie auf ihre Handys.
Dadurch hat der Händler eigentlich kein Grund sich um die Gewährleistung zu drücken.

Amboss
2010-12-14, 06:51:41
Wasserschäden haben die Angewohnheit, mit der Zeit immer mehr Fehler am Gerät zu verursachen. Die Platine korridiert langsam, es kommt zu immer mehr Ausfallerscheinungen. Sofern Wasserschaden, dann keine Garantie. Im Handy sind Wasserindikatoren verbaut (kleine weiße Streifen ca. 2mm bis 5mm breit und 5mm bis 10mm lang, die sich nach Wasserkontakt rosa bzw. rot verfärben. Sofern es kein Outdoorhandy ist (ala Nokia 3720c oder Samsung B2100 Reihe), verfällt die Garantie. Einen Wasserschaden bitte nicht zum Rechtsanwalt tragen, man würde duch alle Instanzen auf den Kosten sitzen bleiben.

tombman
2010-12-14, 07:51:42
Wir wollen die pics sehen :D

Alessandro
2010-12-14, 09:05:03
Die Zeugen sind wohl keine Sachverständigen die einen Wasserschaden begutachten könnten, aber zumindest könnten sie bezugen dass das Handy vorher wenigstens nicht ganz kaputt war.

Bleibt wohl nur der Rechtsweg übrig

Gibt es dafür eine Rechtliche Grundlage?
Fakt ist ich habe ein noch (teil)funktionierendes Telefon abgeschickt...

Ich hätte da wohl Zeugen, die gerne bestätigen, dass das Telefon zum Absendezeitpunkt keinen Wasserschaden hatte. Mit deren Aussage in der Hinterhand würde ich dann auch den Rechtsweg gehen.

Wohl kaum aber Zeugen die bestätigen können das es vor dem Versand funktioniert hat...

überlegen musst du dir halt echt ob es dir 140 euro (in deutschland oder 70 euro als import!!) wert ist das durchzuziehen

persönlich würde ich es nochmal mit ein wenig stressen versuchen zb den abteilungsleiter sprechen usw usw
wichtig immer namen geben lassen mit dem du gesprochen hast ;)
ansonsten ich würde mir den stress nicht geben frage doch mal deinen vertragsanbieter ob er dir helfen kann sofern es eben einen gibt der es wert wäre zu fragen
ne rechtschutzversicherung hätte sicher auch vorteile ka kenn mich damit dann leider zu wenig aus

mfg

Es geht mir da auch schon fast mehr um das Prinzip. Ich habe angeblich mit dem Abteilungsleiter gesprochen xD (Name vorhanden) aber keine Chance der hat mich einfach abgefertigt. Also komme ich da nicht weiter, zumal die Hotline Kostenpflichtig ist.
Ich habe bereits Sparhandy Informiert aber die Verweisen mich zurück an W-Support mit dem Vermerk die Gewährleitung läuft komplett über sie.
Rechtsschutz vorhanden, aber ohne Aussicht auf Erfolg will ich auch nicht das Geld meiner Versicherung Verpulvern (nach dem Motto ich zahl ja Beiträge)...

Wenn das Telefon wirklich einen Wasserschaden hat, hast du Pech gehabt.
Ein Wasserschaden kann durchaus erst nach Monaten Fehler erzeugen, da einfach der Zahn der Zeit nagt, sprich bis die Platine oder Bauteile korrodiert sind.
Nokia gibt generell eine 24 monatige Garantie auf ihre Handys.
Dadurch hat der Händler eigentlich kein Grund sich um die Gewährleistung zu drücken.

Ja ein Wasserschaden kann durchaus sein (Regen usw.) allerdings geht es mir wie gesagt darum das, dass Telefon noch funktioniert hat bevor ich es abgeschickt habe. Und laut wsupport sie nichts damit gemacht haben, bis auf das sie es geöffnet haben (Nachdem ich das angesprochen habe war das Gespräch ganz schnell zu Ende)...


So die Frage ist in wie weit kann ich verlangen das sie das Telefon in den Ursprungszustand bringen bzw. in wie weit zählt das Argument das, dass Telefon durch den Wasserschaden juste in dem Moment defekt wurde als ich es ausgepackt und wieder eingeschaltet habe.

Alessandro
2010-12-14, 09:05:35
Wir wollen die pics sehen :D

Für Dich gerne^^ Aber zu sehen ist nicht viel :-D

Kenny1702
2010-12-14, 14:14:36
Es ist nicht wichtig, ab wann der Fehler aufgetreten ist, sondern wann er gemeldet wurde. Du kannst das Handy ja noch zu Nokia schicken, sagen die auch, es ist ein Wasserschaden, dann hast du es wohl doch selbst kaputt gemacht. Du sagst ja selbst, daß es sein könnte. In dem Fall würde ich ein Outdoor-Handy kaufen oder künftig mehr auf das Handy aufpassen.
Andernfalls sollte ja auch alles klargehen.

lipp
2010-12-14, 15:42:53
habe jetzt nicht alle beiträge gelesen, aber zu der firma w-support kann ich dir sagen, dass sie sich nur auf etwas einlassen, wenn sie grünes licht seitens des herstellers geben.
hast du dich mal direkt bei nokia gemeldet? also richtig richtig? leider kann ich dir sagen, dass das deutschland/österreich/schweizer callcenter nur ausgesourct ist, also mach da stress und bestehe darauf dass es DIREKT der serviceleitung vorgelegt wird, dann sollte da evtl auch was zu holen sein ;)

btw kann ich dir auch sagen, dass es z.b. bei LGs KM900 in der ersten revision probleme mit dem wassersensor gab, dieser war fälschlicherweise verfärbt und Wsupport wollte auch nix machen, erst nach palaber bei LG direkt wurde es dann doch repariert^^
soviel zu diesem laden ....

Piffan
2010-12-14, 17:55:14
Ja ein Wasserschaden kann durchaus sein (Regen usw.) allerdings geht es mir wie gesagt darum das, dass Telefon noch funktioniert hat bevor ich es abgeschickt habe. Und laut wsupport sie nichts damit gemacht haben, bis auf das sie es geöffnet haben (Nachdem ich das angesprochen habe war das Gespräch ganz schnell zu Ende)...


So die Frage ist in wie weit kann ich verlangen das sie das Telefon in den Ursprungszustand bringen bzw. in wie weit zählt das Argument das, dass Telefon durch den Wasserschaden juste in dem Moment defekt wurde als ich es ausgepackt und wieder eingeschaltet habe.

Oben wurde es doch ganz langsam und klar formuliert: Wasserschäden sind schleichend. Mit dem Wasserschaden ist die Garantie verwirkt und du wirst nicht belegen können, dass die Fachleute dien Händy darüber hinaus beschädigt haben. Wasserschäden sind schleichend. Jetzt beim zweiten Anlauf verstanden? Pech gehabt und Ende der Geschichte.

Die Träume vom Rechtsweg oder der REchtsschutz: Bei so einer Mäusescheiße wird der Anwalt sofort die Flausen ausreden, sowas wird gar nicht zur Verhandlung zugelassen und falls doch, dann werden die Kosten weit über dem Preis eines Handys liegen. Eine Rechtschutzversicherung heißt nicht, dass man Narrenfreiheit genießt und aus allem eine Show machen kann.

Skorpion
2010-12-14, 23:26:07
Wenn das Telefon wirklich einen Wasserschaden hat, hast du Pech gehabt.
Ein Wasserschaden kann durchaus erst nach Monaten Fehler erzeugen, da einfach der Zahn der Zeit nagt, sprich bis die Platine oder Bauteile korrodiert sind.
Nokia gibt generell eine 24 monatige Garantie auf ihre Handys.
Dadurch hat der Händler eigentlich kein Grund sich um die Gewährleistung zu drücken.
Aber nicht auf Wasserschäden ^^

Stormtrooper
2010-12-15, 14:47:04
Aber nicht auf Wasserschäden ^^

Und was hab ioch geschrieben?
Lese die erste Zeile die du zitiert hast.

kiX
2010-12-15, 19:29:56
leider kann ich dir sagen, dass das deutschland/österreich/schweizer callcenter nur ausgesourct ist, also mach da stress und bestehe darauf dass es DIREKT der serviceleitung vorgelegt wird, dann sollte da evtl auch was zu holen sein ;)
Und da lächelt der Agent nichtmal müde drüber. Das taugt noch nichtmal dazu, das den Kollegen in der Raucherpause zu erzählen. Erst recht nicht dazu, das einem Vorgesetzten zu erzählen. :rolleyes:

Was manche Menschen für Vorstellungen haben... Aber wundern tuts mich nicht, ich sehs ja jeden 2. Tag bei der Arbeit. :D

Alessandro
2010-12-23, 10:58:26
Oben wurde es doch ganz langsam und klar formuliert: Wasserschäden sind schleichend. Mit dem Wasserschaden ist die Garantie verwirkt und du wirst nicht belegen können, dass die Fachleute dien Händy darüber hinaus beschädigt haben. Wasserschäden sind schleichend. Jetzt beim zweiten Anlauf verstanden? Pech gehabt und Ende der Geschichte.

Die Träume vom Rechtsweg oder der REchtsschutz: Bei so einer Mäusescheiße wird der Anwalt sofort die Flausen ausreden, sowas wird gar nicht zur Verhandlung zugelassen und falls doch, dann werden die Kosten weit über dem Preis eines Handys liegen. Eine Rechtschutzversicherung heißt nicht, dass man Narrenfreiheit genießt und aus allem eine Show machen kann.

Dann würde ich wohl sagen das der Fall ad acta gelegt wird... danke für eure Meinungen die rege Beteiligung an dem Fred...

Frohes Fest allen ::whistle: