PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Widerrufsrecht


Cyv
2011-01-06, 17:20:48
Hallo,

ich habe da eine Frage. Beim 14-tägigen Rückgaberecht kann man jederzeit den Kaufvertrag widerrufen und die Ware zurücksenden.

Aber wie verhält es sich, wenn die Ware mangelhaft ist und noch in der Frist reklamiert wird. Erhalte ich bei erhalt der Ersatzlieferung erneut 14-Tage Rückgaberecht bzw. verlängert sich dieses, oder gilt immernoch das Datum der ersten Lieferung?

Im Internet finde ich darüber irgendwie gar nichts:confused:

Black-Scorpion
2011-01-06, 18:24:38
Die erste Lieferung hat das Rückgaberecht. Das andere ist eine Reklamation und zählt unter Gewährleistung. Hat mit dem ursprünglichen Rückgaberecht nichts mehr zu tun.

Cyv
2011-01-06, 18:40:28
Naja, aber ich kann die Ware quasi nicht testen :/
Dann könnte mir jeder Händler ja zuerst ein defektes Produkt schicken und beim Ersatzprodukt sagen, meine Frist wäre abgelaufen...

Philipus II
2011-01-06, 18:46:01
Du kannst auch beim ersten Produkt einfach widerrufen.

Cyv
2011-01-06, 19:14:16
Das ist ja nicht Sinn und Zweck. Das Rückgaberecht ist ja für "nichtgefallen" oder "Zur Ansicht bestellt". Aber wenn das Produkt defekt ist und der Händler nachbessert, sollte doch dieses Rückgaberecht nicht verfallen:confused:

Stormtrooper
2011-01-06, 19:33:49
Naja um was für ein Produkt handelt es sich denn?
Wird wahrscheinlich darum gehen in wie weit das Prdukt testbar war.
Mich wunders eh das kein Händler bis jetzt dagegen geklagt hat.
Niemand würde im Laden auf die Idee kommen, seinen Rechner in den Laden mitzunehmen um eine Grafikkarte auszuprobieren, bei Internet gekauften Grafikkarten werden diese verbaut.
Das Rückgaberecht wurde nur eingeführt um die Dinge zu prüfen wie es auch im Ladengeschäft möglich wäre.

G A S T
2011-01-10, 23:56:22
Hallo,

ich habe da eine Frage. Beim 14-tägigen Rückgaberecht kann man jederzeit den Kaufvertrag widerrufen und die Ware zurücksenden.

Aber wie verhält es sich, wenn die Ware mangelhaft ist und noch in der Frist reklamiert wird. Erhalte ich bei erhalt der Ersatzlieferung erneut 14-Tage Rückgaberecht bzw. verlängert sich dieses, oder gilt immernoch das Datum der ersten Lieferung?

Im Internet finde ich darüber irgendwie gar nichts:confused:

Leiber Cyv, schmeiß doch nicht alles durcheinander.

Das erste betrifft nur den Fernabsatzvertrag (ich gehe mal davon aus, dass einer vorliegt) -> § 355 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html)

Das zweite betrifft den Verbrauchsgüterkauf an sich bzw. den Gefahrenübergang im Falle eines Mangels -> § 476 BGB (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__476.html)

Alles klar jetzt? Also don't panic!

Sorkalm
2011-01-11, 00:32:08
Leiber Cyv, schmeiß doch nicht alles durcheinander.

Das erste betrifft nur den Fernabsatzvertrag (ich gehe mal davon aus, dass einer vorliegt) -> § 355 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html)

Das zweite betrifft den Verbrauchsgüterkauf an sich bzw. den Gefahrenübergang im Falle eines Mangels -> § 476 BGB (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__476.html)

Alles klar jetzt? Also don't panic!

Klar, das sind zwei Fälle. Allerdings verstehe ich sehr wohl die Frage von Cyv, und die ist doch noch gar nicht beantwortet:

Er erhält 1. eine mangelhafte Ware. Die kann er vmtl. schlecht testen (evtl. hängt es davon ab, inwiefern dies trotzdem möglich ist), also schickt er sie zwecks Nacherfüllung zurück. Läuft jetzt trotzdem bereits das Widerrufsrecht ab?
In §312d steht ja nur drinne:
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 3 Satz 1 nicht vor deren Eingang beim Empfänger
Ist damit jetzt eine sachmängelfreie Ware antizipiert?

Wolfram
2011-01-11, 00:36:14
Das ist ja nicht Sinn und Zweck. Das Rückgaberecht ist ja für "nichtgefallen" oder "Zur Ansicht bestellt". Aber wenn das Produkt defekt ist und der Händler nachbessert, sollte doch dieses Rückgaberecht nicht verfallen:confused:

Tut es auch nicht. Du schickst die Ware unter Hinweis auf das Widerrufsrecht zurück und teilst dem Händler fairerweise mit, daß das Teil defekt ist. Wenn Du es dann noch einmal bestellst oder der Händler Dir das von sich aus anbietet, hast Du wieder 14 Tage Widerrufsrecht von dem Tag an, an dem die neue Ware bei Dir eintrifft. Alles andere würde, wie Du zu recht sagst, das Widerrufsrecht leerlaufen lassen.