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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ärger mit Stromio!


Chris1337
2011-01-07, 12:02:38
Ich bin im Oktober 2010 zu stromio gewechselt, weil dieser Anbieter zu der Zeit für mich am Billigsten war.

Jetzt bekam ich Anfang Dezember eine Erhöhung wegen der EEG-Zulage von 4 € auf meinen Anschlag. Somit soll ich nun 61,00€, statt wie damals vereinbart 57,00€ zahlen. Sicher würde jeder sagen, sind ja 'nur' 4€ im Monat, aber das läppert sich innerhalb 12 Monaten!

Trotz unzähligen eMails an den Kundensupport, endlose Wartezeiten in der Hotline ( ohne jemals einen Mitarbeiten gesprochen zu haben ) und unbeantworteten Briefen, überlege ich nun eine Sonderkündigung zu schreiben und die Abbuchung am 03.01.2011 zurückzuziehen, weil diese schon 61,00€ betrug. Ich würde dann sofort einen jetzt noch günstigeren Anbieter beauftragen.

Wie sieht das aus, wenn ich die Abbuchung zurückholen lasse und fristlos als Sonderkündigung bzgl. nicht beantworteter Briefe, eMails usw. und Erhöhung des Abschlags wegen EEG-Zulage kündige? Ich hatte ja gar keine Chance, Widerspruch einzulegen, da keinerlei Reaktion seitens stromio kommt.
Hätte ich das alles vorher gewusst, hätte ich nie stromio beauftragt! Auch bei Google gibt es massig Beschwerden über diesen Anbieter.

Das Kuriose ist, auf der stromio-Homepage bekommt man bei Berechnung des Verbrauchs noch den alten Preis, OHNE EEG-Zulage!!!

Fireblade
2011-01-07, 12:35:50
Das ist doch nur die Abschlabszahlung. Da bekommst du doch eh das Geld wieder, wenn du weniger verbrauchst.

Hat sich denn der KWh-Preis erhöht nachdem du den Vertrag abgeschlossen hast? Wenn ja, dann stünde dir auch ein Sonderkündigungsrech zu.

Chris1337
2011-01-07, 12:37:36
Das müsste ich heute Abend nachsehen, ich habe nur die EEG-Erhöhung bekommen und da stand so weit ich das noch weiß, auch ein höherer KWh-Preis drin, eben durch die EEG-Zulage.

Rooter
2011-01-07, 18:30:29
Verstehe dein Problem nicht. Entweder du zahlst den neuen Preis inkl. EEG oder du machst wegen der Preiserhöhung von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch.

MfG
Rooter

CrazyHorse
2011-01-07, 19:08:29
Das mit der Kündigung wird nicht funktionieren. Afaik behält sich der Anbieter in den ABG vor, steuerlich erzwungene Preiserhöhungen an seine Kunden weiterreichen zu dürfen.

Ich weiß gar nicht wie andere Anbieter das handhaben? Ist das EEG bei denen schon eingepreist (und damit quasi "lautlos" bezahlt vom Kunden) oder erhöhen die auch noch früher oder später?

Chris1337
2011-01-08, 00:01:48
Problem bei einer Kündigung ist ja, dass ich nicht mal weiß, ob sie auf diese überhaupt reagieren. Da sie ja sonst überhaupt keinerlei Reaktion auf eMails, Briefe oder Anrufe geben!

foobi
2011-01-08, 11:49:33
Mit Verweis auf die Preiserhöhung per Einschreiben kündigen. Bietet Stromio Neukunden nicht eine Preisgarantie für mehrere Monate? Die kann bei dir doch noch nicht abgelaufen sein.
Falls du in einem Einpersonenhaushalt wohnst, würde ich langfristig statt über einen Wechsel des Stromanbieters über einen Wechsel der Wohnung nachdenken. Offenbar heizt du mit Strom oä, ansonsten sind Abschlagszahlungen die bei 200% des Durchschnitts liegen kaum erklärbar.

Bei deinem neuen Anbieter solltest du außerdem dringend zuerst Tests und Berichte lesen und dann erst wechseln, nicht umgekehrt. Stromio ist sozusagen der Bad Guy der Branche, aber es gibt sicherlich auch noch andere nicht empfehlenswerte Anbieter.
Unter http://www.verivox.de/power/carriers.aspx?id=6628 gibt es praktisch nur negative Bewertungen:
Nie wieder!!!
Vorsicht vor diesem Stromanbieter!!!!
Mails werden nicht beantwortet
keine Empfehlung!
Einmal Stromio, nie wieder Strom


Das mit der Kündigung wird nicht funktionieren. Afaik behält sich der Anbieter in den ABG vor, steuerlich erzwungene Preiserhöhungen an seine Kunden weiterreichen zu dürfen.
Wobei ich bezweifle, dass dies rechtlich haltbar ist. Staatliche Abgaben sind nur ein Faktor bei der Strompreisbildung und lassen sich nicht isoliert betrachten, außerdem gibt es oftmals keinen linearen Zusammenhang zwischen Erhöhung der staatlichen Abgaben und Erhörhung des Strompreises. Setzt aber vermutlich eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Stromanbieter voraus.

CrazyHorse
2011-01-08, 14:17:05
Wobei ich bezweifle, dass dies rechtlich haltbar ist. Staatliche Abgaben sind nur ein Faktor bei der Strompreisbildung und lassen sich nicht isoliert betrachten, außerdem gibt es oftmals keinen linearen Zusammenhang zwischen Erhöhung der staatlichen Abgaben und Erhörhung des Strompreises. Setzt aber vermutlich eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Stromanbieter voraus.

http://www.stromio.de/agb.shtml

Punkt 4. Speziell 4.3.

Keine Ahnung in wie weit das haltbar ist. Vielleicht gibt es ja da Gerichtsentscheide drüber. Kann mir nicht vostellen, dass andere Stromanbieter auf solche Klauseln verzichten.

Chris1337
2011-01-09, 02:08:25
Ich werde am Montag per Einschreiben mit Rückantwort bei Stromio wegen der Preiserhöhung kündigen. Mal sehen was dann passiert.
Werde vorher noch mal genauer die Hertener Stadtwerke unter die Lupe nehmen, Halterne Stadtwerke und noch ein paar im Umkreis. Die sind nämlich auch vom Preis her günstig und in der Nähe.

G A S T
2011-01-10, 23:42:07
http://www.stromio.de/agb.shtml

Punkt 4. Speziell 4.3.

Keine Ahnung in wie weit das haltbar ist.

Absolut zulässig. Auch keine überraschende Klausel, da sie bei fast allen Stromanbietern in den AGB steht.

@ TE:
Pech gehabt.
Das vermeintlich billigste ist am Ende eben doch nicht so günstig wie Anfangs geglaubt. Wie ich bereits im Nörgelthread über die Strompreiserhöhungen schrieb - bei Stromio, Flex-Strom, Telda-Fax & Co. lieber mal die Griffel weglassen. Gibt andere sehr gute und seriöse Anbieter, die viele nicht kennen. "EnergenSüd eG" zum Beispiel...

Da wäre jetzt auch zum 01.01. 'ne Erhöhung wegen EEG-Umlage angestanden. Bestandskunden blieben jedoch außen vor. Ich bezahle weiterhin nur 15,99 Cent/kWh...

Ich weiß nicht für wie lange du deinen Liefervertrag geschlossen hast, bzw. wie lange die Mindestlaufzeit in deinem Fall ist (12 Monate lt. 7.2 AGB) aber die Sonderkündigung kannst du garantiert vergessen. Der Abschlag wird ja lediglich auf Grundlage der EEG-Erhöhung und ggf. deinem erhöhten Verbrauch angepasst. Das berechtigt dich nicht zur Sonderkündigung. Und wenn ich das richtig lese, dann wäre deine Bonus ja auch futsch. Von dem her würde ich dir auch glatt davon abraten. Bereue deine Blauäugigkeit und lerne für die Zukunft... :wink: