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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Diplomarbeit Prämie - Steuern?


AtTheDriveIn
2011-01-10, 17:57:53
Hi,

im Moment sammele ich meinen Unterlagen für den Lohnsteuerjahresausgleich zusammen und dabei ist eine Frage aufgetaucht.
Ich werde morgen natürlich in die Personalabteilung meines Unternehmens gehen, aber auch hier möchte ich mich vorher erkundigen. Bei der Masse an Ex-Studenten ist die Wahrscheinlichkeit hoch, das ein User bereits genau die Erfahrungen gesammlt hat, die ich bräuchte.

Situation: Bis 28.02.2010 hab ich in einem Unternehemen meine Diplomarbeit geschrieben. Pflichteil des Studiums daher butto=netto. Im Diplomantenvertrag war eine Prämie festgelegt für den Fall einer Endnote <2.0. Das habe ich erreicht. Im März wurde ich dann vom Unternehmen übernommen und arbeite dort seit dem 01.03.2010 fest. Die Prämie wurde mir auf das erste Monatsgehalt draufgeschlagen, weswegen sie voll versteuert wurde. Im Endeffekt sind mir nur knapp über 50% der Prämie geblieben.

Meine Frage ist nun:

War des korrekt, da während meiner Diplomzeit brutto=netto war und die Prämie ja eigentlich aus diesem Zeitraum stammt?
Kann ich mir die Steuern über den Jahresausglich wiederholen?

Black-Scorpion
2011-01-10, 18:32:08
Die Prämie hättest du so oder so versteuern müssen.

DasToem
2011-01-10, 21:41:22
War des korrekt, da während meiner Diplomzeit brutto=netto war und die Prämie ja eigentlich aus diesem Zeitraum stammt?


Brutto=Netto ist abhängig von deiner Steuerklasse und deinem Bruttoeinkommen für 2010. Wenn du allerdings Sozialversicherungsbeiträge auf die Prämie gezahlt hast, könntest du diese meiner Meinung nach zurück fordern.

ernesto.che
2011-01-11, 00:30:30
Das Finanzamt kann nicht wissen, wie viel du noch verdienen wirst und stuft dich erstmal für die einzelne Gehaltszahlung richtig ein. Am Ende des Jahres hast du eine Gesamtsumme verdient, für das FA ist es egal wann du im Jahr den Bonus bekommen hast. Du erstellst dann ja auch für das Kalenderjahr deine Einkommenssteuererklärung. Da kannst du dann Pauschbetrag, Versicherungen, Bauspar, Altersvorsorge, idR. 140 EUR Spenden beleglos und ggf. weiteres angeben und deine Steuerlast sollte gemindert werden.


Du solltest eine Rückzahlung erhalten - es sei denn der Bonus war hoch genug, um den Minderverdienst von Januar und Februar zu kompensieren.

Sozialversicherung hat damit nichts zu tun, da gibt's nichts wieder.

DasToem
2011-01-11, 09:00:23
Sozialversicherung hat damit nichts zu tun, da gibt's nichts wieder.

Doch. Beschäftigungen, die für der Erfüllung eines Studiums an einer Hochschule (Praktika, Diplomarbeiten, etc.) dienen, sind sozialversicherungsfrei. Wenn der TS auf die Prämie (die ja Teil der Vergütung ist) Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, sollte er diese zurück fordern können.

Das betrifft insbesondere auch das Studium an einer Dualen Hochschule (ehemals Berufsakademie).

ernesto.che
2011-01-11, 09:25:06
Prinzipiell wohl schon - jedoch gibt es da die Einschränkung, dass dann vom Betrieb nur Ressourcen wie z.B. ein Raum etc. gestellt werden dürfen.
Wenn aber der Betrieb eine verwertbare Arbeitsleistung erhält, zählt er aus Sozialversicherungssicht zu den abhängig Beschäftigten und muss somit zahlen.

Details in die Richtung hat AtTheDriveIn zwar nicht explizit genannt, für mich liest es sich aber so als hätte er für das U etwas Verwertbares erbracht. Dafür spricht ein Bonus und auch die Anschlussbeschäftigung.

Senior Sanchez
2011-01-11, 14:02:24
Situation: Bis 28.02.2010 hab ich in einem Unternehemen meine Diplomarbeit geschrieben. Pflichteil des Studiums daher butto=netto.

Ist das wirklich immer so?
Man hätte eine Diplomarbeit bestimmt nicht nur im Unternehmen, sondern auch an der Uni/Hochschule schreiben können, oder? Gilt in so einem Fall dann wirklich die brutto=netto Regelung?

Ich habe nämlich bald eine ähnliche Situation bei meiner Masterarbeit und diesbezüglich habe ich schon einige andere Meinungen gehört.

AtTheDriveIn
2011-01-11, 20:50:54
Ist das wirklich immer so?
Man hätte eine Diplomarbeit bestimmt nicht nur im Unternehmen, sondern auch an der Uni/Hochschule schreiben können, oder? Gilt in so einem Fall dann wirklich die brutto=netto Regelung?

Ich habe nämlich bald eine ähnliche Situation bei meiner Masterarbeit und diesbezüglich habe ich schon einige andere Meinungen gehört.

Also bei mir im Studium gab es zwei Praxissemester laut Studienplan/DPO. Das Zweite ist quasi der letzte Akt des Studiums und endet mit der Abgabe der Diplomarbeit. Also Pflichtteil des Studiums ->brutto=netto. Ich weiß allerdings nicht ob es da Grenzen nach oben gibt und man irgendwann Abgaben zahlen muss. Ich hatte 750Euro monatlich und dann eine Leistungsprämie von 1250€. Abgaben für die monatlichen Bezüge habe ich nicht zahlen müssen, nur wie erwähnt für die 1250€ (und ich meine das ich auch Sozialversicherungsbeiträge dafür bezahlt hab)

Senior Sanchez
2011-01-11, 21:38:59
Also bei mir im Studium gab es zwei Praxissemester laut Studienplan/DPO. Das Zweite ist quasi der letzte Akt des Studiums und endet mit der Abgabe der Diplomarbeit. Also Pflichtteil des Studiums ->brutto=netto. Ich weiß allerdings nicht ob es da Grenzen nach oben gibt und man irgendwann Abgaben zahlen muss. Ich hatte 750Euro monatlich und dann eine Leistungsprämie von 1250€. Abgaben für die monatlichen Bezüge habe ich nicht zahlen müssen, nur wie erwähnt für die 1250€ (und ich meine das ich auch Sozialversicherungsbeiträge dafür bezahlt hab)

Ah, okay, war also Pflicht. Dann ist das was anderes, da hast du Recht.

dbaj
2011-01-15, 16:11:05
Ist das wirklich immer so?
Man hätte eine Diplomarbeit bestimmt nicht nur im Unternehmen, sondern auch an der Uni/Hochschule schreiben können, oder? Gilt in so einem Fall dann wirklich die brutto=netto Regelung?

Ich habe nämlich bald eine ähnliche Situation bei meiner Masterarbeit und diesbezüglich habe ich schon einige andere Meinungen gehört.

Also dem Finanzamt ist es ziemlich egal, ob du Lohn für eine Diplomarbeit oder eine "normale" Arbeitsstelle bekommst. Entscheidend ist der Betrag und dann schauen die in die Lohnsteuertabelle fertig.
brutto = netto, hat nichts mit der Diplomarbeit zu tun. Die Annahme trifft nur bei einem Gehalt bis zu 400 € zu.