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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krank gemeldete Angestellte nach Facebook-Besuch gefeuert


Aydens
2011-01-11, 04:36:12
Eine Schweizer Versicherungsangestellte war für einen Tag krank gemeldet, Migräne. Doch dann entdeckte ihr Arbeitgeber, dass die Frau im Facebook-Netzwerk unterwegs war - und kündigte ihr. Begründung: Wer surfen kann, kann arbeiten.

Was darf der Mitarbeiter eines Unternehmens tun, während er krankgeschrieben ist? Muss man auf alle Aktivitäten verzichten und strikte Bettruhe einhalten? Ein interessanter Fall aus der Schweiz zeigt, welche Schwierigkeiten drohen können, wenn ein Angestellter während der Krankschreibung im Internet aktiv ist und Kollegen es sehen.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,621185,00.html

http://www.20min.ch/news/schweiz/story/20139035

Ja aber wundert das denn jemanden? Wenn die Leute einfach mal auf diesen ganzen Facebook, Payback und XING Müll verzichten würden, hätten sie diese Probleme nicht. Sorry, aber wer so freigiebig in einem Medium wie dem Internet (das nichts vergisst) Informationen und persönliche Daten freigibt, der muss auch damit rechnen, dass andere sich brennend für diese Daten interessieren. Google und Facebook reiben sich schon seit langem die Hände. Und in der aktuellen Krise freut sich auch jeder Arbeitgeber, wenn er ohne grossen Aufwand einen Kündigungsgrund findet, der ihm viel Geld für Abfindungen spart.

MFG

Aydens

[dzp]Viper
2011-01-11, 05:30:44
Ironie? :ulol:

Schon krass.. Laut der Firma darf der Arbeitnehmer wohl nicht mal Fernsehschauen geschweige denn Radio hören.. Er soll wohl im Bett liegen und sich am besten garnicht bewegen und stur die Decke anstarre ;)

Kosh
2011-01-11, 05:30:57
Also in Deutschland darfst du bei Krankschreibung auch einkaufen gehen.

In Deutschland käme man mit der Begründung als Arbeitgeber absolut nicht durch.
Wobei krank wegen Migräne in dem Fall schon nach Blau machen aussieht. Denn wenn man Migräne hat (also starke Kopfschmerzen), dann surfst du mit Sicherheit nicht mehr im Internet.

Dennoch glaube ich auch nicht,das ind er Schweiz man damit durchkommt.

Wann war sie denn bei Facebook? Um 15 Uhr?? Da kann man ja die Migräne soweit hinter sich haben um ins Internet zu können.
Schliesslich war sie ja auch nicht direkt 2 Wochen krank geschrieben,sondern nur 1 Tag, also wäre sie am nächsten Tag wieder zur Arbeit gekommen. Da kann man ja wohl durchaus damit rehcnen,das es einem Nachmittags besser geht.

Wenn sie aber um 8 Uhr sich krankmeldete wegen Migräne und um 8.30 Uhr bei Facebook schreibt,dann hat sie mit Sicherheit blau gemacht.

Aydens
2011-01-11, 07:08:39
Viper;8499504']Ironie? :ulol:

Schon krass.. Laut der Firma darf der Arbeitnehmer wohl nicht mal Fernsehschauen geschweige denn Radio hören.. Er soll wohl im Bett liegen und sich am besten garnicht bewegen und stur die Decke anstarre ;)

Es bleibt die Frage nach der Uhrzeit. Da hat der User "Kosh" auf jeden Fall Recht. Wann war die Arbeitnehmerin auf Facebook unterwegs?

Denn:

Nationale Suisse hat gegenüber 20 Minuten Online zum Fall schriftlich Stellung genommen: Die Angestellte habe angegeben, sie müsse bei Migräne im Dunkeln liegen und könne nicht am Bildschirm arbeiten. «Frau Bär war jedoch im Internet auf der Webseite Facebook aktiv», heisst es im Statement weiter. Dieser widersprüchliche Sachverhalt habe das Vertrauen in Frau Bär unwiderruflich zerstört. Deswegen habe man sich von ihr getrennt.


Wir wissen auch nicht, wie lange die Arbeitnehmerin an dem Tag auf Facebook unterwegs gewesen ist und vorallem was sie dort alles von sich gegeben hat.

GBWolf
2011-01-11, 08:09:04
Die Uhrzeit spielt keine Rolle, das ganze ist zumindest in Deutschland nicht rechtens.

derpinguin
2011-01-11, 09:38:54
Der Arbeitgeber dürfte doch eigentlich garnicht wissen, warum ich krank bin. Damit fällt das raus.

Surrogat
2011-01-11, 09:49:58
und wenn ein anderer in ihrem Account unterwegs war?
Schwer nachzuweisen und als beweis vor gericht sicher nicht haltbar

Turiz
2011-01-11, 09:51:43
Der Arbeitgeber dürfte doch eigentlich garnicht wissen, warum ich krank bin. Damit fällt das raus.
Es gibt auch Angestellte, die ihrem Arbeitgeber mitteilen, warum sie nicht zur Arbeit kommen können. Um feststellen zu können, wer in diesem Fall das (oder die) Arschlo(ö)ch(er) ist (sind), gibt es IMO zu wenig Infos. Beides möglich.

und wenn ein anderer in ihrem Account unterwegs war?
Schwer nachzuweisen und als beweis vor gericht sicher nicht haltbar
Ich lese von einer Kündigung. Dafür braucht man normalerweise kein Gericht. Anders wäre es natürlich bei einer fristlosen Entlassung.

Andi_669
2011-01-11, 10:17:08
Ich lese von einer Kündigung. Dafür braucht man normalerweise kein Gericht. Anders wäre es natürlich bei einer fristlosen Entlassung.
Eine Woche später gab es dann laut "20 Minuten Online" eine böse Überraschung: Ihr Chef, die Personalleiterin und ein Direktionsmitglied eröffneten der Angestellten, sie müsse die Firma verlassen und habe fünf Minuten Zeit, um ihre Sachen zu packen.
also für mich ist das eine fristlose Kündigung. :redface:

was ich allerdings so an Berichten über Migräne gesehen habe,
jemand der einen akuten Migräne Anfall hat kann nicht auf sein Handy 20min bei Facebook posten.

Lyka
2011-01-11, 10:35:49
erinnert mich an Leute in meiner Firma, die bei Facebook die Vorgesetzten geaddet haben als Freund, bis sie sich anhören durften, während der ARbeitszeit nicht bei FB online zu sein, sondern arbeiten zu sollen X-D

(Schuld eigene...)

007
2011-01-11, 10:55:35
Es kommt da in meinen Augen auf die Krankheit an. Wenn man schon sagt, dass man bedingt durch Migräne nicht kommen kann, dann sollte man sich auch wie ein von Migräne betroffener verhalten.

Jeder der Migräne-Patienten in seinem Umfeld kennt, weiß, dass die bei einem akuten Anfall so gut wie nichts machen können. Sie empfinden sogar das Ticken eines Weckers unerträglich. Anders sähe es aus bei einem Beinbruch oder so, da kann auch keiner was gegen ein bißchen surfen auf FB sagen. Mit Migräne auf FB ist aber schon ein starkes Stück bzw. es ist einfach davon auszugehen, dass die Frau sich mal einen Tag Urlaub genehmigen wollte.

Surrogat
2011-01-11, 10:58:05
nun das kann ich nicht bestätigen und das obwohl ich manchmal extreme Migräneanfälle habe

Trotzdem kann ich bei diesen Anfällen problemlos noch surfen, nur Spiele mit schnellen Bildwechseln sind dann nicht mehr drin und zu helle Hintergründe auch nicht

Aber das ist sicher bei jedem anders, einen Kündigungsgrund sehe ich da aber trotzdem nicht

Turiz
2011-01-11, 11:06:55
....Aber das ist sicher bei jedem anders, einen Kündigungsgrund sehe ich da aber trotzdem nicht
Einen Entlassungsgrund vielleicht nicht. Ein Kündigungsgrund ist IMO der Entschluss nicht mehr mit dem AG oder AN zusammenarbeiten zu wollen. Für die Abwicklung gibt es dann gesetzliche Vorgaben, wie die Kündigungsfristen z. B. Ich habe auch Verständis dafür, dass AG mit AN aus verschiedenen Gründen nicht (mehr) zusammenarbeiten wollen. Was sollte es da bringen sie dazu zu zwingen?

Mr.Fency Pants
2011-01-11, 11:18:05
Naja, man sollte als AN nichts tun, um den Gesundheitsverlauf einer Krankheit zu gefährden, um bald wieder fit für die Arbeit zu sein. So wie es aussieht, hat die Dame entweder alles getan, damit sie nicht so bald wieder fit ist, bzw. offensichtlich blau gemacht. Ganz schön dämlich, da hätte sie lieber nen anderen Grund angegeben, auch wenn sie das nicht gemusst hätte.

drexsack
2011-01-11, 11:20:59
Oh man, das ist ja schon dämlich gelaufen. Etwas übertrieben finde ich die Kündigung allerdings schon.

Morale
2011-01-11, 11:22:52
erinnert mich an Leute in meiner Firma, die bei Facebook die Vorgesetzten geaddet haben als Freund, bis sie sich anhören durften, während der ARbeitszeit nicht bei FB online zu sein, sondern arbeiten zu sollen X-D

(Schuld eigene...)
Quatsch daran ist FB schuld!!!!!!
DIe haben die Leute dazu verführt.

@ Topic schön verpackter FB Bash Fred

Wenn die Dame sich nun krank gemeldet hätte und nun im Fitnesstudio auf den Chef getroffen wäre, ja dann wäre FB auch schuld oder was?

Eigene Blödheit der Leute

Turiz
2011-01-11, 11:23:27
Oh man, das ist ja schon dämlich gelaufen. Etwas übertrieben finde ich die Kündigung allerdings schon.
Wird nicht der einzige Grund gewesen sein.

Simon Moon
2011-01-11, 11:24:40
http://www.abload.de/img/ricebag1as1.jpg

1. gabs dazu schonmal einen Thread
2. war das im April 2009 !!!

:facepalm:

007
2011-01-11, 11:24:43
nun das kann ich nicht bestätigen und das obwohl ich manchmal extreme Migräneanfälle habe

Trotzdem kann ich bei diesen Anfällen problemlos noch surfen, nur Spiele mit schnellen Bildwechseln sind dann nicht mehr drin und zu helle Hintergründe auch nicht

Aber das ist sicher bei jedem anders, einen Kündigungsgrund sehe ich da aber trotzdem nicht


Na ja, wer surfen kann, kann in meinen Augen dann auch noch einfache Bürotätigkeiten wie E-Mails schreiben, Briefe schreiben, Recherchen in Katalogen oder im Internet durchführen. Was ich damit sagen will: Wenn die Frau bei Migräneanfällen noch surfen kann, dann kann sie auch einen simplen Bürojob ausführen. Meinetwegen nicht in der gleichen Geschwindigkeit und auch mit mehr Pausen, aber gibt es, sofern man durch die Migräne nicht so stark beeinträchtigt ist, einen Grund dann überhaupt zu Hause zu bleiben?

Dazu hat sie ja noch angegeben, dass sie im Falle von Migräne in einem dunklen Raum liegen müsse und NICHT am Bildschirm arbeiten kann. Das ist dann wohl kaum in Einklang zu bringen. Entweder ich hab Migräne und kann noch am Bildschirm arbeiten und damit dann auch im Büro am Bildschirm arbeiten oder ich hab' Migräne und kann nicht am Bildschirm arbeiten, dann aber auch nicht auf FB surfen.
Auf FB surfen aber nicht am Bildschirm arbeiten können ist dagegen eine eher sehr merkwürdige Kombination.

Madman123456
2011-01-11, 12:03:25
Manchmal wird sowas auch als anlass zu einer Kündigung hergenommen. Wenn man denjenigen nicht leiden kann und den loswerden will und der dann bei "Krankheit" irgendwas tut ist das ein willkommener Vorwand.

Ein Bekannter hatte sich mal was am Handgelenk getan und hat einen Gipsverband tragen müssen. Dann hab ich ihn mal durch die Gegend gefahren weil er mit der Hand nicht so wirklich viel tun kann, einkaufen wäre nicht wirklich ratsam.
Anscheinend hat ihn dabei der Chef gesehn und ihn dann gekündigt. Der Bekannte hat dagegen nichts unternommen, weil er anscheinend ein bisschen doof ist.

Der Bekannte hatte im Auto den Ellenbogen aus dem Fenster hängen, es war Sommer und der Mann hätte wohl einen vorbildlichen Mantafahrer abgegeben. Aufjedenfall hatte man den Gipsverband gut sehen können und damit auch den Grund warum er nicht zur Arbeit geht, er war als Maler beschäftigt.



Nun lässt ein Arzt bei kleineren Erkrankungen schonmal mit sich reden, wenn man ihm erzählt das man nicht krankgeschrieben werden möchte auch wenn man zb ne Grippe schneller los wird wenn man sich ins Bett legen würde.
Muss ein Gelenk fixiert werden, gibts aber unvermeidlicherweise einen gelben Zettel. Mit dem gelben Zettel hat man von der Berufsgenossenschaft keine Versicherung wenn man arbeiten geht.

007
2011-01-11, 12:07:16
Manchmal wird sowas auch als anlass zu einer Kündigung hergenommen. Wenn man denjenigen nicht leiden kann und den loswerden will und der dann bei "Krankheit" irgendwas tut ist das ein willkommener Vorwand.

Ein Bekannter hatte sich mal was am Handgelenk getan und hat einen Gipsverband tragen müssen. Dann hab ich ihn mal durch die Gegend gefahren weil er mit der Hand nicht so wirklich viel tun kann, einkaufen wäre nicht wirklich ratsam.
Anscheinend hat ihn dabei der Chef gesehn und ihn dann gekündigt. Der Bekannte hat dagegen nichts unternommen, weil er anscheinend ein bisschen doof ist.

Der Bekannte hatte im Auto den Ellenbogen aus dem Fenster hängen, es war Sommer und der Mann hätte wohl einen vorbildlichen Mantafahrer abgegeben. Aufjedenfall hatte man den Gipsverband gut sehen können und damit auch den Grund warum er nicht zur Arbeit geht, er war als Maler beschäftigt.



Nun lässt ein Arzt bei kleineren Erkrankungen schonmal mit sich reden, wenn man ihm erzählt das man nicht krankgeschrieben werden möchte auch wenn man zb ne Grippe schneller los wird wenn man sich ins Bett legen würde.
Muss ein Gelenk fixiert werden, gibts aber unvermeidlicherweise einen gelben Zettel. Mit dem gelben Zettel hat man von der Berufsgenossenschaft keine Versicherung wenn man arbeiten geht.


So eine Kündigung ist natürlich definitiv ungerechtfertigt. Die Krankschreibung von dem Maler geht ja auch vollkommen in Ordnung und ist richtig. Wenn er dann allerdings während dieser Zeit privat seine Außenfassade streicht, wären wohl ein paar Fragen zu stellen...