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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkehrsrecht: aktiver Verkehr oder Parksünder


Ash-Zayr
2011-01-11, 08:50:56
Hallo
Wenn ich im Auto sitze, Motor läuft, Licht ist an (war dunkel), rechts blinkend.....geht man doch davon aus, dass ich gerade am aktiven Vekehr teilnehme, oder begehe ich eine Parksünde, wenn ich derart ein 2-3 Minuten auf eine freiwerdene Parklücke am Seitenstreife warten.
Ich stand dabei auf der rechten Spur einer zweispurigen Inner-Orts-Straße und habe gesehen, wie mich so ein Schmuddel-Denunzianten-Stasi-Renter irgendwie notiert hat. Was fällt dem ein? Der kann doch nicht laufende Autos von StRaße fischen, sondern soll, wenn wir sowas wie diesen Abschaum schon dulden müssen, doch bitte eindeutig im Halteverbot parkende, unbemannte Autos notieren.

Ash

geforce
2011-01-11, 08:57:01
Halten oder Parken dürfen in zweiter Reihe AFAIK nur Taxis.

Allerdings: Was genau soll der dumme Rentner denn mit deinem Nummernschild? X-D

MfG Richard

Tony Gradius
2011-01-11, 09:02:36
Verkehrsrechtlich hast Du weder "gehalten" im Sinne eines Halteverbots, noch "geparkt". Du hast verkehrsbedingt gewartet.

Acid-Beatz
2011-01-11, 09:10:21
Ich kann dir zu der Sache an sich zwar nix sagen aber selbst wenn was nachkommen sollte: Aussage gegen Aussage ;)

Kenny1702
2011-01-11, 09:14:29
Vielleicht geht es ja auch um folgendes:

"Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen."

Du hast nach deiner Aussage ueber 2 Minuten warten muessen und dies war sogar wahrscheinlich absehbar. Vielleicht hat sich der nette Herr deswegen dein Kennzeichen notiert.

Ash-Zayr
2011-01-11, 09:16:43
Halten oder Parken dürfen in zweiter Reihe AFAIK nur Taxis.

Allerdings: Was genau soll der dumme Rentner denn mit deinem Nummernschild? X-D

MfG Richard

Ich bin nicht sicher...aber unterhalten die Ordnungsämter nicht Armeen sich anbiedernder Renter-Sheriffs, die offiziell notieren dürfen? Und dann gibt es sicher noch die unautorisierten Denunzianten, die aufschreiben, was ihnen nicht passt und versuchen dann, das rechtswirksam beim Ordnungsamt anzuzeigen im Sinne von: schauen Sie hier, die habe ich alle erwischt. Ich war Zeuge von dieser Straftaten!
Schlimmes Volk....

Ash-Zayr
2011-01-11, 09:20:16
Vielleicht geht es ja auch um folgendes:

"Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen."

Du hast nach deiner Aussage ueber 2 Minuten warten muessen und dies war sogar wahrscheinlich absehbar. Vielleicht hat sich der nette Herr deswegen dein Kennzeichen notiert.

Der Herr war aber nicht persönlich betroffen. Er kam den Gesteig entlang, notierte, schlenderte weiter....so richtig auf Beutezug. Zudem ist es eine belebte Straße mit Gastronomie und Geschäften....und der rechte Streifen, auf dem ich verharrte, war ohnehin nicht durchgehend befahrbar, da Berge von Schneeresten der letzten Wochen dort getürmt waren...ich weiß nicht, ob das rechtlich eine Rollel spielen würde, wenn ich sagen wir einen Fahrstreifen "verstopft" habe, der aber aufgerund höherer Gewalt temporär ohnehin nicht als befahrbare Straße diente...

Acid-Beatz
2011-01-11, 09:22:43
"Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen."

Du hast nach deiner Aussage ueber 2 Minuten warten muessen und dies war sogar wahrscheinlich absehbar. Vielleicht hat sich der nette Herr deswegen dein Kennzeichen notiert.

Das zählt ja wohl eher wenn mans mutwillig macht :ass2:

HAL
2011-01-11, 12:32:20
Aussage gegen Aussage
Gibt es in diesem Sinne nicht. (http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=56713)

Sidius
2011-01-11, 14:05:02
Kommt eben drauf an:
Wars abzusehn das du da 2 minuten warten musst? Oder hast du dich schlicht verschätzt und der andere kam einfach nicht ausm Arsch bei rausfahren? Verkehrsbedingt warten darf man sicherlich. Aber wenn du dich einfach zweite reihe stellst in der Hoffnung das da gleich irgendwer raus fährt ists halten. Und auf der Fahrbahn halten...naja du kannst den Faden weiterspinnen wenn du magst.

Ash-Zayr
2011-01-11, 14:08:00
Naja, selbst da ist es die Frage: irgendwie weiß man zwar, dass es sich nicht gehört, auf der Straße zu stehen, aber wie erklärt sich, dass eigentlich in so ziemlich allen Wohngegenden dieser Welt, wo es sogar nur eine Spur pro Seite gibt, eben eine der Seiten oder beide im Zickzack abwechselnd durchgängig zugeparkt sind? Halteverbotsschilder gibt es nicht für ganze Hauptverkehrs-Straßen in den Städten...

Kenny1702
2011-01-11, 14:51:55
Naja, selbst da ist es die Frage: irgendwie weiß man zwar, dass es sich nicht gehört, auf der Straße zu stehen, aber wie erklärt sich, dass eigentlich in so ziemlich allen Wohngegenden dieser Welt, wo es sogar nur eine Spur pro Seite gibt, eben eine der Seiten oder beide im Zickzack abwechselnd durchgängig zugeparkt sind? Halteverbotsschilder gibt es nicht für ganze Hauptverkehrs-Straßen in den Städten...
Wo kein Kläger ist...

Ich habe selbst ein paar Jahre einmal in der Woche nicht ordnungsgemäss geparkt und es gab 1 Mal eine Anzeige. Wenn dort ordentlich kontrolliert wuerde, könnte richtig Geld gescheffelt werden ;).

Die eine Anzeige hat mich dann auch nicht gestört, soviel Geld und vor allem Zeit wie ich davor gespart hatte.

Plutos
2011-01-11, 15:06:27
Naja, selbst da ist es die Frage: irgendwie weiß man zwar, dass es sich nicht gehört, auf der Straße zu stehen, aber wie erklärt sich, dass eigentlich in so ziemlich allen Wohngegenden dieser Welt, wo es sogar nur eine Spur pro Seite gibt, eben eine der Seiten oder beide im Zickzack abwechselnd durchgängig zugeparkt sind? Halteverbotsschilder gibt es nicht für ganze Hauptverkehrs-Straßen in den Städten...

Das ist doch nicht falsch, grundsätzlich ist Halten überall erstmal erlaubt. Es gibt natürlich ein paar Einschränkungen - aber wo die nicht zutreffen, darf man Halten/Parken.