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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tiefgarage durch Hochwasser und nicht nutzbar - Miete für TG bezahlen?


[dzp]Viper
2011-01-16, 19:34:09
Soll/muss man für eine nicht nutzbare TG (Hochwasser + spätere Trockenlegungsarbeiten) diese trotzdem zahlen?

Was meint ihr? Gibts dafür zufällig irgendwelche Beispiele? Hab leider im Netz nichts auf die Schnelle gefunden ;(

derpinguin
2011-01-16, 19:36:58
Eine mietminderung ist sicher drin. Ob du die Miete komplett aussetzen kannst weiß ich nicht logisch wäre es.

piefke
2011-01-16, 19:54:22
10 % Der mietvertraglich zur Verfügung gestellte PKW-Stellplatz kann nicht benutzt werden AG Köln, 213 C 295/86

http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Mietrecht/Allgemein/Mietminderungsliste.html

LarsVegas
2011-01-16, 20:30:11
10 % Der mietvertraglich zur Verfügung gestellte PKW-Stellplatz kann nicht benutzt werden AG Köln, 213 C 295/86

http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Mietrecht/Allgemein/Mietminderungsliste.html
also ich will mich nicht zu weit rauslehnen (bin kein RA), aber ich glaube bei den 10% gehts eher darum, wenn bei einer gesamtmiete (sprich wohnung, keller, stellplatz, balkon, etc. alles zusammen in einem mietvertrag) der stellplatz wegfällt. das kommt dann auch ungefähr mit dem anteil des stellplatzes an der gesamtmiete hin...

wenn der stellplatz einzeln und unabhängig von einer anderen mietsache angemietet wird, denke ich kann man die ganze stellplatzmiete zu 100% kürzen. keine leistung -> keine gegenleistung. ich kann mir nicht vorstellen, dass ich 90% zahlen muss, wenn ich mein auto nicht da abstellen kann wo es vertraglich vereinbart war.

ux-3
2011-01-16, 20:30:48
Die 10% beziehen sich sicher auf die Miete einer Wohnung mit Stellplatz.

Heimatsuchender
2011-01-16, 20:41:09
Hm. Was ist mit Höherer Gewalt? Ich denke mal Hochwasser gehört dazu.
Kann man dann wirklich die Miete/Zahlung mindern?

Als mein Keller vor drei Jahren unter Wasser stand (der Grund ist bis heute unbekannt) konnte ich die Miete mindern. Aber auch nur, weil mein Vermieter in mehr als sechs Monaten nicht in die Puschen kam und erst richtig aktiv wurde, als ich die Miete rückwirkend minderte und einen Lagerraum auf seine Kosten anmietete.


tobife

LarsVegas
2011-01-16, 20:53:04
ich denke mal bei höherer gewalt kann der vermieter nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden. gleichzeitig denke ich wie gesagt nicht, dass er trotzdem die miete verlangen kann. die minderungen lehnen sich ja prozentual normalerweise an dem grad der nutzungseinschränkung an.

ux-3
2011-01-16, 20:57:28
Mal angenommen, die Wohnung wird durch höhere Gewalt stark beschädigt und unbewohnbar. Der Mieter muss weiterzahlen? Google doch einfach mal danach.

[dzp]Viper
2011-01-16, 20:59:43
Hm. Was ist mit Höherer Gewalt? Ich denke mal Hochwasser gehört dazu.
Richtig das war genau die Frage von meinem Kollegen der nämlich in dieser Situation steckt...

Mal angenommen, die Wohnung wird durch höhere Gewalt stark beschädigt und unbewohnbar. Der Mieter muss weiterzahlen? Google doch einfach mal danach.

Wenn die Wohnung absolut nicht Bewohnbar ist, dann braucht man dafür auch keine Miete zahlen. Ist sie Bewohnbar aber eben "nur" nass, dann sollte man besser eine Haftpflicht haben...

ux-3
2011-01-16, 21:06:35
Kann man nun in der TG parken oder nicht?

[dzp]Viper
2011-01-16, 21:09:36
Aktuell nicht.. bei ihm steht ca. 1m hoch das Wasser in der TG

Philipus II
2011-01-16, 21:36:59
Vielleicht geht ja unabhängig von der Rechtslage eine kulante Lösung. Das Telefongespräch würde ich riskieren:wink: