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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ein Zähler für drei Parteien, rechtlich ?


Masterp
2011-01-17, 22:29:56
Folgendes Problem: Eltern sind vor ca. 1 Jahr in einer neuen Altbauwohnung eingezogen, wo der Mieter und eine ältere Frau noch mit im Haus wohnt.
Heute haben Sie von der Vermieterin die Stromrechnung bekommen , mit der Nachzahlung von 400,- Euro. Mir kommt das ziemlich komisch vor zumal alle Parteien über einen Zähler laufen.

Weitere Info:

Die Vermieterin meint , dass der Endbetrag durch die Anzahl der Parteien geteilt würde und der Betrag deswegen so hoch wäre, weil meine Eltern monatlich 50 Euro für Strom nur zahlen.

Meine Frage hier: Ist das überhaupt rechtens wenn alle Parteien über einen Zähler laufen ?

Senior Sanchez
2011-01-17, 22:36:12
Da kenne ich mich nicht aus, aber wird in so einem Fall die Rechnung nicht auf die Fläche der Wohnung umgelegt?

ux-3
2011-01-17, 22:49:26
Mietvertrag lesen.

Masterp
2011-01-17, 22:57:51
Da kenne ich mich nicht aus, aber wird in so einem Fall die Rechnung nicht auf die Fläche der Wohnung umgelegt?


Wie meinst du das ? Man zahlt doch nur den tatsächlichen Verbrauch, egal wie gross die Bude ist.

ux-3
2011-01-17, 23:02:57
Der tatsächliche Verbrauch ist aber deiner Schilderung zufolge nicht bekannt. Die Regelung erscheint zudem deine Eltern zu begünstigen, da sie zu zweit eine Partei bilden.

Masterp
2011-01-17, 23:04:20
Der tatsächliche Verbrauch ist aber deiner Schilderung zufolge nicht bekannt. Die Regelung erscheint zudem deine Eltern zu begünstigen, da sie zu zweit eine Partei bilden.


Könnte man meinen aber leider ist dem nicht so.

nymand
2011-01-17, 23:05:33
Der tatsächliche Verbrauch ist aber deiner Schilderung zufolge nicht bekannt. Die Regelung erscheint zudem deine Eltern zu begünstigen, da sie zu zweit eine Partei bilden.
Naja, 2 arbeitende Leute (nie zuhause) gegen Rentern, die den ganzen Tag vor der Glotze hängen und Musikantenstadl gucken :wink:

Muselbert
2011-01-17, 23:05:49
Wie meinst du das ? Man zahlt doch nur den tatsächlichen Verbrauch, egal wie gross die Bude ist.
Ich denke er meint, dass der Anteil an der Stromrechnung der Wohnfläche der jeweiligen Wohnung entspricht, da durch nur einen Zähler keine individuelle Rechnung ausgestellt werden kann.
Angenommen: Die Grundfläche aller Wohnungen entspricht 100%. Eine Wohnung nimmt 40% der Gesamtfläche ein, die anderen beiden je 30%. Dann muss derjenige mit der größeren Wohnung 40% der Stromkosten zahlen, die anderen beiden jeweils nur 30%.
Ob das jetzt rechtlich gesehen in Ordnung geht - keinen blassen Schimmer :freak:

Masterp
2011-01-17, 23:08:27
Ich denke er meint, dass der Anteil an der Stromrechnung der Wohnfläche der jeweiligen Wohnung entspricht, da durch nur einen Zähler keine individuelle Rechnung ausgestellt werden kann.
Angenommen: Die Grundfläche aller Wohnungen entspricht 100%. Eine Wohnung nimmt 40% der Gesamtfläche ein, die anderen beiden je 30%. Dann muss derjenige mit der größeren Wohnung 40% der Stromkosten zahlen, die anderen beiden jeweils nur 30%.
Ob das jetzt rechtlich gesehen in Ordnung geht - keinen blassen Schimmer :freak:


Auch ne Art der Abzocke ....


PS: Du auch am Arsch der Welt ? :D

ux-3
2011-01-17, 23:12:17
Wenn ein 1-Personen Haushalt den gleichen Anteil zu zahlen hat, wie ein 2-Personen Haushalt, dann ist letzterer schon im Vorteil. Zwei Berufstätige produzieren in der Regel z.B. mehr Wäsche als ein Rentner.

Abzocke ist es nicht direkt. Schließlich entstehen die Kosten ja auch. Die Verteilungsgerechtigkeit ist suboptimal. Das ist aber mitunter günstiger als optimale Verteilungsgerechtigkeit.

Chefkoch
2011-01-17, 23:22:31
Wo kein Kläger da kein Richter oder wie schimpft sich das? Mit der vorhandenen Information bezgl. Absicherung/Strom/Eltern aus Deinem letzten Fragethread, würde ich mit meiner bescheidenen Fachlaien Meinung sagen, lass mal das zuständige EVU da antreten, die werden dem Vermieter schon erzählen was der so darf und was nicht. Aber einfach so Stromkosten/Parteien=Preis für Mieter ist nicht in Ordnung, das sollte sicherlich einklagbar sein, dafür gibt es Zwischenzähler. Waren Deine Eltern/warst Du mal beim Mieterschutzbund diesbezüglich? Wenn Nein, sieh zu!

ux-3
2011-01-17, 23:23:30
Was steht denn im Mietvertrag?

grandmasterw
2011-01-17, 23:32:48
Bei Wasserzählern gibts das öfters, denk schon, dass das in Ordnung geht.
Ein eigener Anschluss heißt halt auch eine Grundgebühr pro Partei - und grad wenn man Sparsam ist, macht die schon einen großen Teil der Rechnung aus. Könnte also durchaus sein, dass sie dann noch schlechter aussteigen würden.

Bei Rentnern weiß man allerdings nie, die haben oft alles voller Glühbirnen, die auch meistens länger eingeschaltet sind, weils nimmer so gut sehen. Dann sinds viel zuhause, sehen viel fern, kochen vielleicht auch mehr, usw.

fdk
2011-01-18, 00:00:20
Nicht zu vergessen der AEG Kühlschrank/Gefriertruhe von '87 + Röhre fürs ÖR.

Afaik kann der Vermieter das machen wie er will - solange er die Grundlage für den Verteilungsschlüssel Wasserdicht macht und nicht pi*daumen + aufschlag wenn der steinbock im merkur steht oder whatever.
Das bei allen Methoden != einzelne Zähler einer draufzahlt dürfte klar sein.

ux-3
2011-01-18, 00:15:10
Das bei allen Methoden != einzelne Zähler einer draufzahlt dürfte klar sein.

Nein, und das wurde auch schon mehrfach bemerkt. :rolleyes:

Quantar
2011-01-18, 08:27:44
Nein, und das wurde auch schon mehrfach bemerkt. :rolleyes:
Doch, da unter keinen Umständen korrekt der reale Verbrauch rekonstruiert werden kann. Daher haftet allen Methoden etwas willkürliches an und wenn ich eine Sache bei einer Abrechnung als Mieter erwarte, dann ist es Transparenz.
Im Nachhinein/für die Zukunft wäre das nur dadurch möglich, dass an alle gebrauchten Steckdosen ein Messgerät zwischengeschaltet wird.

BodyLove
2011-01-18, 08:46:45
Doch, da unter keinen Umständen korrekt der reale Verbrauch rekonstruiert werden kann. Daher haftet allen Methoden etwas willkürliches an und wenn ich eine Sache bei einer Abrechnung als Mieter erwarte, dann ist es Transparenz.
Im Nachhinein/für die Zukunft wäre das nur dadurch möglich, dass an alle gebrauchten Steckdosen ein Messgerät zwischengeschaltet wird.

Ich finde das verhalten des Vermieters ist in Ordnung, sofern das so will und die Mieter sich darauf geeinigt haben. Die Eltern des Threadstarters hätten sich beim Besichtigen erkündigen sollen, ob jede Partei eigene Zähler hat, oder nicht. Dann anschließend sich fragen, ob das rechtens sei, halte ich eh für zu forsch. Vor allem nach einem Jahr mietzeit..

noid
2011-01-18, 10:06:18
Wie alle schon sagten: je nach Wohnistuation und Verbraucherverhalten sind deine Eltern gar im Vorteil.

PS: noch so ein Thread über die unerträgliche Wohnsituation deiner Eltern und ich hoffe die Moderation macht nen Sammelthread darüber.

Senior Sanchez
2011-01-18, 10:13:17
Ich denke er meint, dass der Anteil an der Stromrechnung der Wohnfläche der jeweiligen Wohnung entspricht, da durch nur einen Zähler keine individuelle Rechnung ausgestellt werden kann.
Angenommen: Die Grundfläche aller Wohnungen entspricht 100%. Eine Wohnung nimmt 40% der Gesamtfläche ein, die anderen beiden je 30%. Dann muss derjenige mit der größeren Wohnung 40% der Stromkosten zahlen, die anderen beiden jeweils nur 30%.
Ob das jetzt rechtlich gesehen in Ordnung geht - keinen blassen Schimmer :freak:

Danke, dass du meinen Vorschlag erläutert hast. :)

Ich kenne das hauptsächlich für Nebenkosten wie Müll oder die Stromrechnung für die Beleuchtung des Hausflurs. Aber vielleicht geht das eben auch in diesem Fall.

Surrogat
2011-01-18, 10:30:26
eine Verteilung der Stromkosten anhand der Wohnungsgröße sollte wohl nicht zulässig sein, da eigentlich von der Wohnungsgröße unabhängig, sowas funktioniert allenfalls bei Gas-/Heizungsabrechnungen und selbst da nur Pi mal Daumen

Sofern die Mieter im Mietvertrag der Installation eines gemeinsamen Zählers für die drei Parteien zugestimmt haben, wäre sogar jede einzelne Mietpartei voll haftbar für die Gesamtsumme. Ergo sollten die Mieter das unter sich ausmachen wer was bezahlt, der Vermieter kann das doch auch nicht besser einschätzen

blackbox
2011-01-18, 10:58:47
Ich sehe das auch als rechtens an.
Auch wenn der Trend dahin geht, dass für jede Wohnung ein Zähler eingebaut wird, insbesondere bei Wasser.
Aber bei den Nebenkosten wird fast immer geteilt, nur der Verteilungsschlüssel muss transparent sein. Schließlich verbraucht eine 4-köpfige Familie mehr Müll als ein Single.

Stormtrooper
2011-01-18, 11:01:58
Wer hat denn beim Energieversorgungsunternehmen den Vertrag abgeschlossen.
Wenn es nicht deine Eltern sind, sehe ich sogar sehr gute Chancen, daß sie gar nichts zahlen brauchen.
Denn der Vermieter muß dem Mieter nachweisen woher die Kosten kommen.
Das dürfte ohne Zähler aber ziemlich schwierig sein.

Mr_Snakefinger
2011-01-18, 11:34:09
Das dürfte ohne Zähler aber ziemlich schwierig sein.

Es gibt einen Zähler, allerdings nicht pro Wohnung, sondern für alle - siehe Startposting.


Zum Thema rechtens/nicht rechtens (alles imho bzw. afaik):

Strom gehört - genauso wie Wasser - zu den Kosten, die auf der Nebenkostenabrechnung auftauchen können/dürfen.
Für diese Kosten gibt es im Kern zwei Möglichkeiten zur Abrechnung:

1) Verbrauchsabhängig, also durch direktes Ablesen eines Zählers der betroffenen Mietpartei.

2) Anteilig/nach einem Verteil-Schlüssel.

Bei 2 nimmt man klassischerweise die Wohnfläche als Grundlage, grundsätzlich sind aber auch andere Schlüssel möglich. Bspw: Bei 5 Parteien mit insgesamt 10 Personen wird der Verbrauch auf die Personen verteilt, d.h. die Partei mit 3 Bewohnern zahlt auch anteilig entsprechend mehr als der Ein-Personen-Haushalt.
Was nicht geht: Den Gesamtverbrauch durch die Anzahl der PArteien zu teilen, da hier dem unterschiedlichen Verbrauch nicht Rechnung getragen wird.

Siehe auch: §556a BGB, Art. 1

Masterp
2011-01-18, 12:55:10
PS: noch so ein Thread über die unerträgliche Wohnsituation deiner Eltern und ich hoffe die Moderation macht nen Sammelthread darüber.


Ja jetzt fang mal nicht an zu heulen.

ux-3
2011-01-18, 16:33:16
Doch, da unter keinen Umständen korrekt der reale Verbrauch rekonstruiert werden kann.

Trotzdem kann eine ungerechte Pauschale günstiger kommen als eine durch Messkosten verteuerte "gerechte" Abrechnung. Viele Mieter können das schnell z.B. an ihrer Heizkostenabrechnung überprüfen.


Schließlich verbraucht eine 4-köpfige Familie mehr Müll als ein Single.

Das hätte ich auch gedacht, bis ich vom Gegenteil überzeugt wurde. ;(


OnTopic: Was steht im Mietvertrag?