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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Inoffizielle Auslands-Knolle


Surrogat
2011-01-24, 12:26:08
Hallo,

am Samstag bekam ich lustige Post.
Es war ein Brief meines Autovermieters den ich im Oktober in Italien gebucht hatte.

Angeblich bin ich irgendwo in der Toskana zu schnell gefahren und deswegen schickte er mir eine Rechnung über glatte 40,- Euro zu.
Lustigerweise aber auch nur die Rechnung, keinerlei Belege für eine offizielle Knolle, nix von der Polizei oder einer staatlichen Stelle!

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen das ich in Italien zu schnell gefahren bin, schlicht weil ich im Ausland nie zu schnell fahre, bin da extrem vorsichtig, gerade im Raserland Italien :freak:
Würdet ihr quasi nur auf Zuruf des Autovermieters 40,- bezahlen?
Ein Bekannter von mir fährt viel durch südliche Länder und der bekommt oft von seinen Autovermietern mal ne Knolle, er meint das wäre ne Masche um Geld abzuzocken, weils mans eben nicht prüfen kann....

nalye
2011-01-24, 12:29:17
Nachweis verlangen - ohne den zahlste nix

Fetza
2011-01-24, 12:29:40
Ich würde ihn auf jedenfall darum bitten dir den mahnbescheid zuzuschicken. Vorher gäbs von mir auch kein geld.

derpinguin
2011-01-24, 12:51:45
Ich würde es ignorieren.

nalye
2011-01-24, 12:56:44
Flensburg ist wie Payback: ab 18 Punkten gibt's ein Fahrrad

drexsack
2011-01-24, 16:23:24
Ich würd auch ohne offiziellen Bescheid nix zahlen.

Philipus II
2011-01-24, 17:40:03
Ohne offiziellen Brief zu zahlen ist natürlich unnötige Geldausgabe. Auch wenn ein offizieller Brief kommt, lohnt sich eine Kurzrecherche. Oft kann man sich vor Auslandsstrafen immernoch drücken.

Surrogat
2011-02-13, 18:57:42
so das Spiel ist noch nicht zu Ende, Europcar hat nämlich die 40 Euro plus 8 Euro Steuern einfach mal kurzerhand von meiner Kreditkarte abgebucht, wohlgemerkt ohne mein Einverständnis!

Nette Geschäftspraktiken, kann jetzt jeder bei mir abbuchen was er gerade will?

MiamiNice
2011-02-13, 19:04:46
Den Jungs würde ich aber mal gehörig die Ohren waschen :eek:

Marscel
2011-02-13, 19:05:21
so das Spiel ist noch nicht zu Ende, Europcar hat nämlich die 40 Euro plus 8 Euro Steuern einfach mal kurzerhand von meiner Kreditkarte abgebucht, wohlgemerkt ohne mein Einverständnis!

Steht sowas vielleicht im Mietvertrag drin? Wenn ja...

Philipus II
2011-02-13, 19:07:45
Selbstverständlich kann der Kreditkarteninhaber die Abbuchung sehr einfach rückgängig machen. Ich persönlich würde das wohl auch machen.

Surrogat
2011-02-13, 21:01:14
So hab nun mal bissl recherchiert und ziemlich blass geworden

Die 48 Euronen der Mietwagenfirma sind nur eine Gebühr, nicht das Knöllchen selbst, das kommt nämlich erst noch
Die 48 Euro muss man Europcar schonmal abdrücken nur weil die der italienischen Polizei meine Daten gegeben haben :rolleyes:

Und jetzt das beste, in Italien gibts scheinbar eine regelrechte Touristenfalle die so funktioniert: man fährt in die Innenstadt von Florenz, Pisa oder irgendeiner anderen mittelalterlichen Stadt. Natürlich stehen da immer eine Million Schilder rum, logo das man die nicht auf Anhieb alle lesen kann.
Nun ist es so das die meisten Innenstädte nur von Lieferanten oder Berechtigten befahren werden dürfen. Die Kennzeichen werden von Videokameras automatisiert erfasst an den Zufahrten. Ist man kein Berechtigter, kostets automatisch 115 Euro wenn man in die Stadt fährt :freak:
Macht man das mehrmals hintereinander, kostet es jedesmal erneut 115,- Euro.

Seit 28.10.2010 gibts auch ein innereuropäisches Abkommen zum Eintreiben von Knöllchen, gilt allerdings nicht für Italiener die in Deutschland geblitzt werden :ulol: andersrum natürlich schon :uhammer:
Also treibt hier die Justiz schön die Kohle für die Italiener ein, sehr komfortabel das ganze.
Zahlen muss man natürlich auch wenn man schon vor dem Inkrafttreten des Abkommens einen Fehler begangen hat, dann wird die Knolle einfach später als 28.10.2010 ausgestellt und schon ist alles in trockenen Tüchern, ein regelrechter Freibrief für die Behörden, unfassbar.

Urlaub in Italien? Never again!

Philipus II
2011-02-13, 21:23:26
Die Touristenfalle funktioniert nur begrenzt. Es gibt keine Halterhaftung/Mieterhaftung durch die Hintertür. Sooo leicht ist das in der Praxis dann wohl doch wieder nicht.
Meist sind die Bilder nur von Hinten. Damit einen Fahrer zu ermitteln halte ich für unmöglich.

48€ scheinen zudem überteuert. Üblich sind wohl eher 10 Euro. Den zehner würde ich bezahlen, bei 48€ würde ich die Rechtslage prüfen und ein bisl suchen.

Surrogat
2011-02-14, 01:09:06
Die Touristenfalle funktioniert nur begrenzt. Es gibt keine Halterhaftung/Mieterhaftung durch die Hintertür. Sooo leicht ist das in der Praxis dann wohl doch wieder nicht.
Meist sind die Bilder nur von Hinten. Damit einen Fahrer zu ermitteln halte ich für unmöglich.

48€ scheinen zudem überteuert. Üblich sind wohl eher 10 Euro. Den zehner würde ich bezahlen, bei 48€ würde ich die Rechtslage prüfen und ein bisl suchen.

Nein, in Italien haftet der Halter immer, egal wer fährt ;(
Kommst nicht gegen an, fotos brauchen die nicht mal.....

Philipus II
2011-02-14, 01:22:50
Die italienische Halterhaftung gilt in Italien. Gabeln sie dich dort auf, hast du ein Problem.
Hier in Deutschland können (meines Kenntnisstands) nach nur Bußgelder vollstreckt werden, die den deutschen Mindestanforderungen genügen. Auch bei Verkehrsverstössen im fliessenden Verkehr im Ausland haftet nur der Fahrer, nicht der Halter.
10s google (http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/12/07/vollstreckung-auslaendischer-geldbussen-oder-die-unliebsame-urlaubserinnerung/) und das dort verlinkte Urteil zeigen Potential.
Alternativ gibts dort auch auch die Schilderung eines Profis (http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/zap_F22_S530.htm). Zudem könnte eine Halterhaftung sogar gegen das Grudgesetz verstossen;)

Ich sehe daher sehr gute Chancen, den Italienern zu zeigen, wie man als Deutscher seine Rechte nutzt:biggrin:

sw0rdfish
2011-02-14, 07:33:39
krass...

V2.0
2011-02-14, 08:18:00
Bei einem Mietwagen sit der Fahrer aber leicht zu ermitteln, da der Halter (Vermieter) die Daten des Mieters (Fahrer) an die Behörden gibt. Sofern nicht mehrere Fahrer im Mietvertrag eingetragen wurden, ist das hoffnungslos.

pr0g4m1ng
2011-02-14, 12:38:50
Denke nicht.

Nur weil du im Vertrag stehst kannst du ja auch trotzdem einen anderen Fahren lassen. Mag ein Verstoß gegen deine vertraglichen Pflichten sein, rein tatsächlich bist du dann aber trotzdem nicht Fahrer gewesen. :P

Surrogat
2011-02-14, 14:56:11
ihr solltet nicht denken das die Sache so einfach ist, ist sie nämlich keineswegs!

Es scheint als würden die italienischen Städte, vorneweg Florenz und Pisa, sich gerade in Milliardenhöhe am deutschen Autofahrer bereichern, lest euch mal hier durch: http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread5682

Da kann man nur noch mit den Ohren schlackern und die deutsche Justiz macht sich auch noch zum Helfer dieser mafiösen Machenschaften, was auch sonst :rolleyes:

Hier in Deutschland können (meines Kenntnisstands) nach nur Bußgelder vollstreckt werden, die den deutschen Mindestanforderungen genügen. Auch bei Verkehrsverstössen im fliessenden Verkehr im Ausland haftet nur der Fahrer, nicht der Halter.

Beides ist nicht richtig, die deutschen Behörden treiben es für die Italiener ein, ohne Prüfung des Anspruchs. EU machts möglich!

Wurschtler
2011-02-14, 15:01:22
Krass.
Zur Sicherheit meidet man am besten alle PIIGS - überall wird man nur ausgebeutet.

Palpatin
2011-02-14, 16:02:08
Es scheint als würden die italienischen Städte, vorneweg Florenz und Pisa, sich gerade in Milliardenhöhe am deutschen Autofahrer bereichern, lest euch mal hier durch: http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread5682
!
Da müssen sie aber viel erwischt haben wenn sie mit ca 120€ pro Verstoß auf Milliarden kommen wollen ;D.

Surrogat
2011-02-14, 16:05:50
Da müssen sie aber viel erwischt haben wenn sie mit ca 120€ pro Verstoß auf Milliarden kommen wollen ;D.

Na ja, wenn man so liest das die teilweise 3 oder 4 Knöllchen für den gleichen Scheiss bekommen haben... aber ok, Milliarden werdens wohl nicht werden, zumindest keine Euro :D

Philipus II
2011-02-14, 16:14:28
Hast du die von mir verlinkten Texte überhaupt gelesen?
Ich habe doch sogar ein urteil gefunden (http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/815.htm)
Natürlich ist das Urteil bei einem etwas anderen Sachverhalt ergangen. Die Richtung, nämlich Halterhaftung bei Verstoss im Verkehr im Ausland, ist aber sehr ähnlich.
Das Fahrzeug eines in Hamburg wohnhaften Deutschen wurde mehrmals in einer gebührenpflichtigen Parkzone in Wien abgestellt. Da sich der Halter gegenüber den österreichischen Behörden weigerte, Auskunft über die Person zu geben, der er sein Fahrzeug überlassen hatte, erließ die zuständige Behörde gegen ihn ein "Straferkenntnis" (vergleichbar mit einem deutschen Bußgeldbescheid) über rund 350 Euro. Weil der Mann nicht zahlte, ersuchte der Magistrat der Stadt Wien die Finanzbehörde Hamburg, im Wege der Amts- und Rechtshilfe die Geldbuße gegenüber dem Fahrzeughalter zu vollstrecken. Die Behörde verweigerte die Vollstreckung.

Das daraufhin angerufene Hamburger Finanzgericht bestätigte, dass das "Straferkenntnis" gegen wesentliche Rechtsgrundsätze der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland verstößt und daher hier nicht vollstreckt werden darf. Hierzulande ist niemand verpflichtet, Auskunft über Namen und Anschrift der Personen zu geben, denen er sein Kraftfahrzeug zu bestimmten Zeiten überlassen hat. Die Verhängung einer Geldstrafe würde in Deutschland daher gegen das Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung und gegen das Schweigerecht des Angeklagten verstoßen. Das Finanzgericht hat die Beschwerde an den Bundesfinanzhof zugelassen.

Urteil des FG Hamburg vom 16.03.2010
1 V 289/09
DAR 2010, 281
Und das war ein Verstoss beim Parken...
Mit Österreich bestand ein Abkommen zur Geldbusseneintreibung schon eher, daher findet man da auch mehr. Ein deutscher Autofahrer war, wenn auch mit extremen Aufwand, sogar ganz am Schluss vor der österreichischen Justiz erfolgreich (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Az.: 13201/05). Er kann daher sogar durch Österreich gondeln...
So ganz einfach wie von den Italienern dargestellt ist die Sachlage also bei weitem nicht.

Auch die neue EU Vereinbarung ändert nichts an den hohen deutschen Anforderungen an eine Halterhaftung. Forderungen, die aus unzureichend dokumentierten Verstößen stammen, können afaik abgewehrt werden.
Ich finde spontan nur günstige Quellen zum Thema.
Wenn ich das jetzt richtig verstehe, regelt §87b des neuen Geldsanktionsgesetzes, dass der im Ausland begangene Verstoß auch in Deutschland verboten sein muss, damit die Forderung in Deutschland eingetrieben werden kann. Eine Halterhaftung ist nicht zulässig.

Mal eine andere Frage: Hast du eine Verkehrsrechtsschutz?
Ich denke mal nicht, sonst würde dir dein Stammanwalt, der alle deine Verkehrsordnungswidrigkeiten betreut, die Sache kostenfrei für dich managen:wink:
Ich kann allen Autofahrern nur empfehlen, sich eine Rechtsschutzversicherung mit grossem Leistungsspektrum zuzulegen. Erstaunlich oft kommt man in blöde Situationen, in denen eine Rechtsschutz hilft, seine Rechte zu wahren.

Surrogat
2011-02-14, 16:26:40
Hast du die von mir verlinkten Texte überhaupt gelesen?

Ja habe ich getan und im übrigen vielen Dank für deine Mühe den ganzen Kram rauszusuchen.
Leider weiss ich aber aus Erfahrung das oftmals nur ein kleines Detail anders sein muss und schon hängt man am Fliegenfänger :(

Ich hatte gestern bei der Suche ein Justizportal gefunden wo mehrere Anwälte eindeutig sagten das es egal ist ob Halter oder Fahrer oder wie auch immer. Sogar die 360 Tage Verjährungsfrist wurden da verworfen, da die Strafbehörde in Italien einfach nachdatieren kann.

Leider finde ich den Link nicht mehr, muss mal zuhause schaun, dann poste ich es hier.
Ich will aber als juristischer Volllaie nicht ausschliessen das ich es nur falsch interpretiert habe, wir werden sehen.
Die 48 Euro von Europcar lasse ich erstmal abbuchen, das steht bei denen so in den AGB, die ich ja unterschrieben habe.

Ric
2011-02-14, 16:36:25
Vielleicht hast du einen falschen Blick auf die Geschichte.

Kann es sein, dass es eher um eine Forderung aus dem Schuldverhältnis "Mietvertrag" ist?
Was steht den im Mietvertrag über solche Fälle (lesen!). Ist da eine Klausel, das solche Sachverhalte zu zahlen sind?
Daraus kann sich der (vertragliche) Anspruch gegen dich ergeben.

Bitte prüfen.

Philipus II
2011-02-14, 16:38:43
Wenn man vor Ort in Italien aufgegabelt wird, wird es ziemlich übel. Vor den italienischen Gerichten gilt die Halterhaftung.
Kurz: Gabeln die einen Nichtzahler im nächsten Italienurlaub auf, wirds richtig ungemütlich. Aussichten auf Erfolg bestehen da wohl erst nachdem die Niederlage vor den italienieschen Gerichten letztinstanzlich ist und man vor den Europäischen Gerichtshof ziehen kann.
Wenn du aber hier in Deutschland bist, bist du in einer viel bequemeren Position.
Info vom Rechtsanwalt (http://knoellchen.eu/german/?page_id=43) zum Ablauf der Vollstreckung. Man hat da also durchaus Rechtsmittel.

Ich persönlich bin jemand, der bei Erfolgschancen den Rechtsweg geht. Ich würde auch bei den 48€ die Rechtslage prüfen. Vielelicht findet sich auch da eine passende Argumentation.


Ohne Rechtsschutz im Ausland zu fahren ist mutig. Ohne Rechtsschutz im Ausland Mietwagen zu fahren ist nahe am Selbstmord;)
Ich sehe eine Rechtsschutz aber eh als Kapitalanlage, nicht als Versicherung^^

Surrogat
2011-02-14, 16:52:44
Ich persönlich bin jemand, der bei Erfolgschancen den Rechtsweg geht. Ich würde auch bei den 48€ die Rechtslage prüfen. Vielelicht findet sich auch da eine passende Argumentation.

wohl schon gefunden, unetrschrieben als Mieter des wagens habe ich, die Kreditkarte läuft aber auf meine Frau, eventuell gibt das was her...

@Ric: die 48 Euro sind nur Bearbeitungsgebühren des Autovermieters weil die meine Knolle bekommen haben und den Behörden sagen mussten wer der Mieter des Fahrzeuges war, natürlich ist das nix behördliches...oder was meintest du?

Ric
2011-02-14, 16:55:24
Nein, ich mein - gibt es eine vertragliche Regelung, aus dem der Vermieter die Ansprüche gegen dich direkt herleiten kann - Vertrag lesen! Das hat nichts mit Behörden zu tun.

Surrogat
2011-02-14, 17:01:25
Nein, ich mein - gibt es eine vertragliche Regelung, aus dem der Vermieter die Ansprüche gegen dich direkt herleiten kann - Vertrag lesen! Das hat nichts mit Behörden zu tun.

ich meine schon, werde es aber nochmal prüfen, wenn ich den Kram noch finde :redface:

Philipus II
2011-02-14, 17:42:06
Ich würde das mal allgemein ausformuliert in einem Juraforum zur Diskussion stellen.
Die Frage ist nämlich, ob eine solche Gebühr, selbst wenn sie in den AGB verankert ist, rechtmässig ist.

Mal noch ein paar Fragen, die du klären solltest:
1. Wer ist dein Vertragspartner? Europcar Deutschland, Italien oder irgendein Subunternehmer vor Ort?
2. Könntest du das Schreiben einscannen/abtippen?
3. Wie bist du zu diesem Mietwagen gekommen? Hast du ihn vor Ort gebucht oder schon hier in Deutschland reserviert?