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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Praktikum + Krankenversicherung + Werbungskosten


Senior Sanchez
2011-01-26, 17:34:09
Hallo miteinander,

Ich bin Masterstudent und werde ab März bis Ende September ein Praktikum absolvieren, indem ich meine Masterarbeit verfasse. Das Praktikum ist nicht durch die Prüfungsordnung vorgeschrieben, sodass ich das freiwillig mache. Ich werde bei dem Praktikum etwas mehr als 600 € pro Monat verdienen.

In der Familienversicherung wäre ich ohne Praktikum noch bis zum Juli 2011. Anschließend müsste ich dann in die studentische Krankenversicherung.

Da ich für den Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung brauche, war ich vorgestern dort. Mir wurde gesagt, dass ich in meinem Fall aufgrund des Einkommens als normaler Arbeitnehmer eingestuft werde und somit aus der Familienversicherung falle. Das kann ich nachvollziehen.

Der Punkt ist nun aber folgender: Ich muss für das Praktikum jeden Tag eine Strecke von über 70 km (einfache Fahrt) von meiner Wohnung bis zum Arbeitsplatz zurücklegen. Demzufolge müsste ich ja Fahrtkosten in Form der Werbungskosten veranschlagen können, was deutlich über der Werbungskostenpauschale liegen würde. Bei 20 Arbeitstagen würden allein die Fahrtkosten pro Monat schon 420 € (20*70*0,3) betragen.

Meinem Bruttoeinkommen gegen gerechnet, würde ich dann weit unter der Freigrenze von 365 € pro Monat liegen. Somit könnte ich meiner Ansicht nach noch in der Familienversicherung verbleiben, aber wie mache ich das geltend? Kann ich jetzt schon zur Krankenkasse gehen und sagen, dass ich deshalb in der Familienversicherung verbleiben muss? Oder muss ich am Ende des Jahres irgendeine Abrechnung/Erklärung machen, infolge derer ich dann meine gezahlten Beiträge zurückerhalten würde? Oder verstehe ich das hier alles komplett falsch?

Ich weiß, dass das hier nicht der beste Ort zum fragen ist, aber bevor ich mich mit der Krankenkasse streite, will ich mich lieber erstmal ein wenig absichern. Google selber spuckt für meinen Fall irgendwie nichts aus und ich wüsste nicht, wo ich sonst noch nachfragen soll.

Kenny1702
2011-01-26, 17:47:49
Sind Werbungskosten nicht etwas für Einkommenssteuer bzw. Kindergeld? Die Krankenkasse betrachtet doch AFAIK immer den Bruttolohn.

Senior Sanchez
2011-01-26, 17:51:18
Sind Werbungskosten nicht etwas für Einkommenssteuer bzw. Kindergeld? Die Krankenkasse betrachtet doch AFAIK immer den Bruttolohn.

Also die Paragraphen, die ich gefunden habe, sagen explizit aus, dass das Gesamteinkommen abzüglich der Werbungskosten betrachtet wird. Ich nenne hier mal die Wikipedia, aber ich habs schon in Paragraphen rumfliegen sehen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung


...
Das regelmäßige Gesamteinkommen des Familienangehörigen darf im Jahr 2011 nicht den Betrag von 365,00 € im Monat (ein Siebtel der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV) übersteigen. Bei Ausübung einer geringfügig entlohnten Tätigkeit (Minijob) liegt die Grenze bei 400,00 € im Monat. Unschädlich ist es, wenn die genannten Grenzen in höchstens zwei aufeinanderfolgenden Monaten überschritten werden. Allerdings sind in allen Fällen auch anderweitige Einnahmen, wie z. B. Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden) oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, zu berücksichtigen. Da es sich bei dem maßgeblichen Gesamteinkommen gem. § 16 SGB IV um die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts handelt, sind von den Bruttoeinkünften auf jeden Fall Werbungskosten abzuziehen.
...

Kenny1702
2011-01-26, 17:52:22
Sind Werbungskosten nicht etwas für Einkommenssteuer bzw. Kindergeld? Die Krankenkasse betrachtet doch immer den Bruttolohn.

EDIT: Überlege dir ein Zimmer vor Ort zu nehmen, vielleicht ist das günstiger.

Senior Sanchez
2011-01-26, 17:59:16
Ein Zimmer möchte ich nicht nehmen, da ich dann im Grunde eine doppelte Haushaltsführung hätte. (Miete hier und Miete am Arbeitsort)

Kenny1702
2011-01-26, 18:17:30
Anscheinend kannst du max. 920€ Werbungskosten pro Jahr abziehen. Damit kommt du aber nicht auf die unter 365€ pro Monat.

airbag
2011-01-26, 18:22:31
Nach dem hier, sollte man falls es wirtlich nach dem normalen Einkommenssteuerrecht geht auch diverse anderen Sachen zusäztlich zur Pauschale abziehen können.

b) Abzüge vom Einkommen

Bei dem Betrag von 8.004 handelt es sich um das Nettoeinkommen. Brutto könnt Ihr durchaus noch einige Euro mehr verdienen. Wer z. B. Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit hat, kann im Kalenderjahr allein 920 Euro pauschal für Werbungskosten von seinem Bruttoeinkommen abziehen. (Ab 2011 sollen die Werbungskosten auf 1.000 Euro steigen, dieses Vorhaben soll aber erst im Verlaufe des Jahres endgültig beschlossen werden und dann rückwirkend gelten - absolut darauf verlassen kann man sich noch nicht!) Sind die Werbungskosten nachweisbar (!) höher, so kann dies anstelle der Pauschale geltend gemacht werden. Hinzu kommen Abzüge für die Sozialversicherung. (Achtung: Es können nicht unbedingt alle Versicherungsbeiträge abgezogen werden!)

Abziehen könnte Ihr außerdem sog. besondere Ausbildungskosten. Das sind solche Kosten, die durch die Ausbildung bedingt sind. Dazu gehören Aufwendungen für

* Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte
* Bücher, die für die Ausbildung benötigt werden
* Arbeitsmittel
* Studiengebühren
* den bei der Rückmeldung ins folgende Semester zu entrichtende Verwaltungskostenbeitrag (nicht jedoch die Kosten für ein Semesterticket)
* ein Auslandsstudium.

Achtung: Obwohl die besonderen Ausbildungskosten in der Sache den Werbungskosten vergleichbar sind, können sie nicht als Pauschbetrag geltend gemacht, sondern müssen im Einzelnen nachgewiesen werden. Erhaltet Ihr z. B. von einer Stiftung Geld, um speziell die o.g. Kosten zu decken (Beispiel: Büchergeld), so wird dieser Betrag entsprechend gegengerechnet. Gebt Ihr für Bücher also 200 Euro aus und bekommt Büchergeld iHv 150 Euro, so könnt Ihr nur den verbleibenden Betrag von 50 Euro abziehen.

Wer ein eigenes Kind hat, kann die dadurch entstehenden Unterhaltskosten sowie erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten abziehen, sofern die Kosten nicht bereits durch Geldzahlungen abgedeckt sind, z. B. den Kinderbetreuungszuschlag nach dem BAföG.

Fragt sich dann aber ob die Fahrt zur Praktikumstelle auch als Ausbildungsstätte anerkannt wird.

Senior Sanchez
2011-01-26, 18:34:08
Anscheinend kannst du max. 920€ Werbungskosten pro Jahr abziehen. Damit kommt du aber nicht auf die unter 365€ pro Monat.

Das ist die Pauschale. Wenn du mehr dieser Ausgaben hast, kann man diese mit Nachweis bis zu einer bestimmten Grenze gegenrechnen.

Nach dem hier, sollte man falls es wirtlich nach dem normalen Einkommenssteuerrecht geht auch diverse anderen Sachen zusäztlich zur Pauschale abziehen können.



Fragt sich dann aber ob die Fahrt zur Praktikumstelle auch als Ausbildungsstätte anerkannt wird.

Ich werde ja als normaler Arbeitnehmer angesehen und das Praktikum zählt nicht als Ausbildung. Folglich kann ich meiner Ansicht nach auch normale Fahrtkosten als Werbungskosten angeben.

Senior Sanchez
2011-01-27, 12:37:44
Soo, es hat sich geklärt und es klappt leider nicht, wie ich das gerne gehabt hätte. ;)

Aufgrund meiner Arbeitszeit (35 h pro Woche) gelte ich dann nicht mehr als Student, bin somit pflichtversichert und erfülle daher die Voraussetzung für die Familienversicherung nicht mehr.

Schönen Dank an alle, die hier gelesen und geantwortet haben. :)

gasmeister
2011-01-27, 18:05:57
Hallo,

Ich bin Student und mache im Moment auch ein Praktikum. Dabei bekomme ich 650€ netto.
Meine Mutter hatte für mich bei der Krankenkasse nachgefragt, ob ich denn nicht doch in der Familienversicherung bleiben könnte auf Grund der hohen Kosten(zweiter Haushalt, Fahrtkosten).
Da wurde dann gesagt, sofern meine Mutter schriftlich bestätigt, dass ich 3x im Monat nach Hause fahre(wohne 400km entfernt), kann ich ich der Familienversicherung verbleiben.

Und da bin ich auch geblieben und spare mir die Zusatzkosten. Bin bei der AOK versichert.

mfG

Roak
2011-01-27, 18:18:52
Ist zwar vorbei aber dennoch. Du verwechelst Lohnsteuer (Einkommensteuer) mit der Sozialversicherung. Die Werbungskosten sind grundsätzlich in der Lohnsteuertablle eingearbeitet d. h. erst wenn man Kosten hat die darüber liegen wirkt sich das aus -> in der Lohnsteuer.

Die Sozialversicherung kennt sowas nicht und daher bist du Sozialversicherungspflichtig.

@gasmeister Das ist falsch und der Arbeitgeber wird das noch nachbezahlen dürfen.

gasmeister
2011-01-27, 18:24:27
Warum ist das falsch? Die Info kommt von der Versicherungstante...wenn die sagt, das geht so, dann sollte das schon korrekt sein hoffe ich...

mfG

Gouvernator
2011-01-27, 18:31:46
Und wie ist es mit der Möglichkeit wo du zwar aus der Familienversicherung rausfällst aber dann noch immer den verbilligten Studenten-Tarif bekommst?

Roak
2011-01-27, 18:59:01
Warum ist das falsch? Die Info kommt von der Versicherungstante...wenn die sagt, das geht so, dann sollte das schon korrekt sein hoffe ich...

mfG

Um es nicht zu kompliziert zu machen aber ich korrigier mich. Es kommt drauf an was für ein Praktikum du machst dann ist es sozialversicherungsfrei.

http://www.praktika.de/cms/praktikum_versicherung_sozialversicherung.184.0.html

Für dich ist es ja gut so wenn du in der Familienversicherung bleibst, mehr netto vom brutto. ;)

Senior Sanchez
2011-01-27, 20:17:12
Ist zwar vorbei aber dennoch. Du verwechelst Lohnsteuer (Einkommensteuer) mit der Sozialversicherung. Die Werbungskosten sind grundsätzlich in der Lohnsteuertablle eingearbeitet d. h. erst wenn man Kosten hat die darüber liegen wirkt sich das aus -> in der Lohnsteuer.

Die Sozialversicherung kennt sowas nicht und daher bist du Sozialversicherungspflichtig.

Grundsätzlich ja, aber du hast meine Posts nicht genau gelesen.

Denn für die Familienversicherung, sofern man nicht pflichtversichert ist als Arbeitnehmer, ist das Gesamteinkommen relevant. Das ist ein definierter Begriff der sich auf das Jahresbrutto bezieht und es ist klar gesagt, dass für diesen Werbungskosten abgezogen werden können. Ergo hat das auch etwas mit der Familienversicherung zu tun.