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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Autoverkauf - Reicht es Bastlerfahrzeug in Vertrag einzutragen?


Unfug
2011-01-29, 23:54:46
Hallo,

Person A möchte gerne ein altes Auto verkaufen. Kupplungsschaden, Getriebe bestimmt auch, Auspuff kaputt und mit 100% Sicherheit nicht sofort sichtbare Schäden. Also ich bezeichne sowas als Schrottkarre.
Es gibt Interessenten (vermutlich Exporteure), die das Auto kaufen wollen.

Person A hat das Auto stilllegen lassen und es befindet seitdem auf einem privaten Gelände.
Reicht es aus in dem ADAC Autokaufvertrag (http://www.adac.de/_mm/pdf/Kaufvertrag-Verkauf-von-Privat_33300.pdf) unter Sondervereinbarung folgenden Satz zu schreiben:
"Verkauft wird der PKW als Unfallfahrzeug bzw. Bastlerfahrzeug mit gravierenden Mängeln. Der PKW ist nicht fahrbereit. Gewährleistung und Garantieansprüche werden ausgeschlossen"

Muss dann Person A in dem Kaufvertrag unter Punkt 2.1 etwas noch markieren?

Danke

blackbox
2011-01-30, 00:40:25
Nein, es reicht nicht.
Es sind alle bekannten Mängel aufzuzählen.

sun-man
2011-01-30, 00:44:22
Ich würde sagen das reicht. Man könnte da oben ja noch reinschreiben "siehe unten" oder so. Der Käufer hat ja auch alles zu lesen und zu verstehen.
Die Leute wissen meist worauf sie sich einlassen und wenn es ein vernünftiger Exporteur ist sieht man da den Wagen auch nie wieder. Allerdings dürften sich gerade in diesen Preisgegegenden ganz schöne Rabauken tummeln.

Bastlerfahrzeug:
http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2009/01832/index.php
Der Käufer könne sich nicht darauf berufen, dass der Verkäufer ihm Mängel arglistig verschwiegen habe. Schließlich lasse bereits die Bezeichnung „Bastlerfahrzeug“ darauf schließen, dass erhebliche Mängel vorhanden seien. Es hätte sich daher für den Käufer aufgedrängt, nachzufragen, welcher Art diese Mängel seien. Eine arglistige Täuschung durch den Verkäufer scheide daher aus.

Ich glaub wenn da Bastler und Unfallwagen steht und der Preis noch entsprechend niedrig ist kann Dir da keiner was. Da dürfte wohl jedes Gericht dazu kommen da der Käufer der den wagen nach Afrika exportiert, bei 2000 Autos pro Monat genug Wissen rund um solche Bezeichnungen at.

Unfug
2011-01-30, 10:05:39
Person A wird dann beide Beiträge entsprechend berücksichtigen.

Danke

nalye
2011-01-30, 13:52:01
Gibt´s nicht auch noch den Passus "Gekauft wie gesehen"?

sun-man
2011-01-30, 13:57:38
Bei dem darfst Du aber auch keine bekannten Fehler verschweigen. Dem Verkäufer kann nicht zugemutet werden beispielweise in einen Turbo zu schauen und zu wissen wie lange der noch lebt, er kann aber durchaus wissen das unten Öl raus läuft.

Unfug
2011-01-31, 09:38:46
Guten morgen,

ich habe den Wagen jetzt verkauft. Natürlich mit entsprechender Mängelliste + Vermerk als Bastlerfahrzeug.
Käufer ist scheinbar eine Privatperson. Meine Frage:Ich habe bei der Abmeldung keine Abmeldebescheinigung bekommen (was laut Internet normal ist seit Jahren) und ich konnte den Fahrzeugschein behalten (wurde nicht irgendwie entwertet).

Ist es jetzt normal, dass man den Fahrzeugschein dem Käufer mitgibt? Früher wurde der ja automatisch von den Behörden einbehalten und der Brief reichte völlig aus. Die Auskunft selbst sagte mir einfach ich solle ihm alles mitgeben ;D

Ist das korrekt? Man kann also mit den Schein keine Dummheiten anrichten?


Danke

sun-man
2011-01-31, 09:43:03
Warum schreibst Du von "Person A" und nicht einfach das Du einen verkaufen wolltest ? :confused:

Mit dem Schein kenne ich mich nicht aus, sry.

Unfug
2011-01-31, 10:15:38
Warum schreibst Du von "Person A" und nicht einfach das Du einen verkaufen wolltest ? :confused:

Mit dem Schein kenne ich mich nicht aus, sry.


Einige der User nehmen es ja im 3DC sehr genau. Und da mein erster Posting eher eher eine rechtliche Frage bzgl. Haftung war, dachte ich mir, schreibe ich es in dritter Form auf, bevor irgendeiner meckert, dass man von Nicht-Juristen keine Beratung in juristischen Fragen bekommen darf.