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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kleingewerbe und Quittungsblöcke


Dane
2011-01-31, 17:24:52
Hi!

Ich habe vor einiger Zeit ein Kleingewerbe für nebenbei Angemeldet. Ich frage mich schon seit einiger Zeit wie ich meine Einnahmen denn korrekt Protokolliere. Ich habe mit dem Finanzamt, einer Hilfehotline für Existenzgründer, der zuständigen Handwerkskammer Kontakt aufgenommen, es konnte mir absolut niemand sagen wie ich das machen soll. Ich habe mir mal die Demo vom "Lexware büro easy" gezogen womit ich ja Rechnungen schreiben und verwalten kann. Auch wenn das Programm eine gute Hilfe leistet, so komm ich noch nicht ganz klar mit dem ganzen, zudem das Programm deutlich mehr bietet als ich überhaupt benötige. Nun sind mir diese Quittungsblöcke in den Sinn gekommen, da kann ich ja ganz einfach den Betrag drauf schreiben, und eine Version bekommt der Kunde, und der Durchschlag behalte ich, oder umgekehrt. Da kann ich ja dann einfach dann den Block beim Steuerberater abgeben und gut ist, oder sehe ich das falsch?

Gibt es hier selbstständige bzw. welche die ein Kleingewerbe betreiben und mit Quittungblöcken arbeiten? Oder arbeiten mittlerweile alle per Software? Für mich gibt es nur ein paar Aufträge im Jahr, da ist solch ein Programm eigentlich zu viel des guten.

Monkey
2011-01-31, 17:26:55
Wie wird denn bezahlt? Wenn es Überwiesen wird schreibste ne Rechnung und fügst die dem Kontoauszug bei, wenn du Bargeld nimmst solltest du ne Quittung schreiben und die dem Kassenbuch beilegen.

Per Rechnung/Überweisung ist aber wesentlich entspannter.

Edit: Kassenbuch und Quittungen sollten dann dem Steuerberater gegeben werden, der rechnet da dann fleißig was aus :)

Dane
2011-01-31, 17:31:00
Normalerweise wollen die Leute immer gleich zahlen, scheint für die einfacher zu sein wie extra zu Überweisen, zudem ja noch nicht alle Homebanking betreiben. Die Option aber auf Rechnung möchte ich mir doch trotzdem offen halten. Da kann ich also einfach nur eine normale Rechnung schreiben und eine Version davon bekommt der Kunde, eine behalte ich? Oder dokumentiere ich das nur mit dem Kontoauszug dann?

AlecWhite
2011-01-31, 17:32:37
Rechnung schreiben -> Fortlaufende Nummer -> unterschreiben -> abheften -> fertig.

'Korrekt' heißt für das Finanzamt nur "nachvollziehbar" - das heißt, wenn alle Rechnungen da sind (und die korrekt fortlaufende Nummern haben) ist alles Ok. Kontoauszüge unterstützen das natürlich. Sind aber keine Pflicht (auch wenn fehlende Kontoauszuüge verdächtig sind)

Quittungsblöcke würde ich nicht verwenden - da meistens keine qualizierte Rechnung dabei rauskommt. Oder sind auf den Dingern die Ust-ID usw drauf?

Dane
2011-01-31, 17:33:49
Ust-ID gibt es bei mir nicht, entfällt also. Mit welchen Programm schreibt ihr denn die Rechnungen?

Monkey
2011-01-31, 17:35:20
Genau, eine kriegt der Kunde für seine Bücher und eine behälst du für deine Unterlagen.

Wie gesagt, die Rechnung packst du einfach hinter den Kontoauszug der den Zahlungseingang hat. Damit bist du fertig, bzw so mach ich es mit meiner Steuerberaterin :)

Wenn ich ehrlich bin weiß ich grad gar nich so genau wie das aussieht mit Quittungsblock, ich denke mal da muss drauf stehen um welche Ware es sich handelt und wieviel Geld. Evtl kann man auch ne normale Rechnung schreiben und die dann dem Kunden geben, eine läßt man sich unterschreiben.

Ich wollt aber gleich mal bei der Steuerberaterin anrufen, evtl kann die mir das mal kurz und bündig erklären. Also wie man Bareinnahmen verwaltet.

Dane
2011-01-31, 17:37:00
Das wäre Toll wenn du sie das fragen könntest. Ich werde mich mal umschauen wie ich das mit den Rechnungen am besten hin bekomme.

Monkey
2011-01-31, 17:43:56
Ich erreich die grade nicht und muss weg.

Aber ich denke mal wenn du ne ordentliche Rechnung aufsetzt geht das auch damit klar. Du unterschreibst die, dein Kunde auch und jeder kriegt ein Exemplar.

Dazu machst du dir ne kleine Kasse und ein Kassenbuch. Die Einnahmen trägst du dann dort ein und gut ist. Wenn du das Geld auf dein Konto einzahlst trägst du das halt ins Kassenbuch ein und kannst das dann ja mit dem Kontoauszug belegen.

Ich werd aber nochmal genauer nachfragen wie man das machen kann und dir dann bescheid geben.

Denke mal es geht um Fotografie oder?

Dane
2011-01-31, 17:58:13
Jetzt muss ich mal ganz blöd fragen, wie schaut solch ein Kassenbuch aus? Schreib ich da einfach rein "31.01.2011 - 50€" oder muss da schon mehr drinnen stehen? Und wenn ich das aufs Konto einzahlen "01.02.2011 - -50€"?

Jop, es geht um Fotografie. Und wie funktioniert das genau mit Sachen von der Steuer absetzen? Bei mir läuft das Steuertechnisch so ab, das die Steuern über Gewinnüberschussrechnung errechnet werden. Also ich lege vor was ich eingenommen habe, und lege vor was ich ausgegeben habe. So, nun habe ich z.b. 1000€ im Jahr eingenommen. Habe aber z.b. 5000€ für ein Objektiv, Blitze und sonstiges Fotozeugs ausgegeben. Kann ich das Zeug von den 5000€ komplett von der Steuer absetzen lassen, oder nicht?

Black-Scorpion
2011-01-31, 18:05:13
Auf jeden Fall solltest du dich davor hüten auf Rechnungen/Quittungen die MWSt. auszuweisen. Dann hast du nämlich ein mächtiges Problem an der Backe. ;)
Und wenn du nicht weißt was in einem Kassenbuch zu stehen hat wäre es wirklich besser sich ein Programm wie Lexware Buchhalter anzuschaffen. Im übrigen gelten für Rechnungen und dergleichen auch noch Vorschriften was die Aufbewahrungsfristen und das zugänglich machen für das FA betrifft.

ux-3
2011-01-31, 18:05:42
http://www.steuertipps.de/lexikon/liebhaberei
Liebhaberei wird von der Finanzverwaltung angenommen, wenn der Steuerpflichtige eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausübt. Bei einer vorübergehenden Erzielung von Verlusten liegt noch keine Liebhaberei vor, falls die Tätigkeit auf Dauer zu positiven Einkünften führen kann. Auch wenn die unternehmerische Tätigkeit nach längeren Anlaufverlusten schließlich eingestellt wird, liegt noch keine Liebhaberei vor. Wurden jedoch keine Anstrengungen unternommen die schlechte Ertragslage zu verbessern, kann dies ein Indiz für die mangelnde Gewinnerzielungsabsicht sein. Auch bei einer Erzielung von Einnahmen die nicht über die Selbstkosten hinaus gehen, kann eine Liebhaberei angenommen werden.

Philipus II
2011-01-31, 18:12:56
Habe aber z.b. 5000€ für ein Objektiv, Blitze und sonstiges Fotozeugs ausgegeben. Kann ich das Zeug von den 5000€ komplett von der Steuer absetzen lassen, oder nicht?
Solche Gegenstände sind Anlagevermögen und werden über mehrere Jahre abgeschrieben.

Black-Scorpion
2011-01-31, 18:16:38
Die Frage hatte ich übersehen. Und wenn ich das lese frage ich mich immer wieder wie man ohne jeden Schimmer ein Gewerbe anmeldet und nicht einmal die einfachsten Regeln für die Buchhaltung weiß. Auch wenn es hart klingt, aber weißt du überhaupt was du tust?

Dane
2011-01-31, 18:22:53
Bis jetzt noch nicht, aber ich bin ja dabei. Jeder fängt mal klein an... Wie gesagt, ich habe verschiedene Stellen angerufen und um Infos gebeten. Und ich habe auch nicht das Glück, mit Buchhaltung über Schule/Studium/Ausbildung in Kontakt zu treten. Ich kenne auch niemanden der ein Kleingewerbe betreibt von dem ich mir was abgucken kann.

ux-3
2011-01-31, 18:45:32
Wie gesagt, ich habe verschiedene Stellen angerufen und um Infos gebeten.

Zu dem Thema gibt es garantiert ein Buch! Lebst du in großer Stadt, so frage extremes Bleichgesicht in Bibliothek. ;)
Kaufen geht natürlich auch, dürfte vermutlich absetzbar sein.

Dane
2011-01-31, 18:49:44
Ich wohne hier am A*** der Welt, hier gibt es leider nicht diese Art von Bibliotheken wie du sie kennst. :biggrin: bei Gelegenheit, schaue ich mal welche Bücher in dem Themenbereich einfach und verständlich sind. Wobei ich es eigentlich vermeiden möchte, eine Wissenschaft drauf zu machen für ne Handvoll Aufträge über das Jahr.

Das mit der Liebhaberei habe ich bisher schon in den verschiedensten Varianten gehört. Irgendwie bin ich da recht misstrauisch gegenüber wie weit man da wirklich gehen kann. :biggrin:

Black-Scorpion
2011-01-31, 20:33:43
Die Wissenschaft sollst auch nicht du daraus machen. Das haben schon andere getan. ;)

Für den Anfang empfehle ich dir Bücher in der Art zu lesen.

Einführung in das Rechnungswesen: Eine kompakte Darstellung für den schnellen Einstieg (http://www.amazon.de/Einf%C3%BChrung-das-Rechnungswesen-Darstellung-schnellen/dp/3867241635/ref=sr_1_17?ie=UTF8&qid=1296501306&sr=8-17)
Kaufmännische Buchführung für Wirtschaftsschulen, Tl.1, Einführung in die Finanzbuchhaltung: Einführung in die Finanzbuchhaltung: Schülerbuch (http://www.amazon.de/Kaufm%C3%A4nnische-Buchf%C3%BChrung-Wirtschaftsschulen-Einf%C3%BChrung-Finanzbuchhaltung/dp/3804565778/ref=sr_1_5?ie=UTF8&qid=1296500787&sr=8-5)
Einführung in das betriebliche Rechnungswesen: Buchführung für Industrie- und Handelsbetriebe (http://www.amazon.de/Einf%C3%BChrung-das-betriebliche-Rechnungswesen-Handelsbetriebe/dp/3790816779/ref=sr_1_17?ie=UTF8&qid=1296500787&sr=8-17)

Falls du gefallen an der Lektüre gefunden hast, was ich mir nicht vorstellen kann, gibt es noch solche Geschütze.
Einführung in die Finanzbuchhaltung (http://www.amazon.de/Einf%C3%BChrung-Finanzbuchhaltung-Sch%C3%BClerbuch-Peter-Eisenhut/dp/3856121773/ref=pd_bxgy_b_img_b)

Dane
2011-01-31, 20:50:52
Irgendwie stellen sich alleine schon beim lesen der Titel mir die Haare zur berge :biggrin: Ich schätze das erste Buch "Einführung in das Rechnungswesen" kommt mir am nächsten und stelle ich mal in den Warenkorb. Ich bin nicht gerade ein Schlaumeier und oftmals schwer von Verstand, erst recht wenn es um Zahlen geht :freak:

Aber es wäre sicher mal Interessant einen gewissen Überblick zu bekommen. Danke!

Black-Scorpion
2011-01-31, 20:59:06
Das ist aber nur ein Teil. Und du hast nur ein Kleingewerbe. ;)

Peleus1
2011-01-31, 20:59:58
Du musst als Kleingewerbetreibender sowieso nur eine formlose GuV-Rechnung machen. Ich hab letztes Jahr nicht mal meine Rechnungen aufgelistet.

-Duke-
2011-01-31, 21:18:15
Jetzt muss ich mal ganz blöd fragen, wie schaut solch ein Kassenbuch aus? Schreib ich da einfach rein "31.01.2011 - 50€" oder muss da schon mehr drinnen stehen? Und wenn ich das aufs Konto einzahlen "01.02.2011 - -50€"?

Jop, es geht um Fotografie. Und wie funktioniert das genau mit Sachen von der Steuer absetzen? Bei mir läuft das Steuertechnisch so ab, das die Steuern über Gewinnüberschussrechnung errechnet werden. Also ich lege vor was ich eingenommen habe, und lege vor was ich ausgegeben habe. So, nun habe ich z.b. 1000€ im Jahr eingenommen. Habe aber z.b. 5000€ für ein Objektiv, Blitze und sonstiges Fotozeugs ausgegeben. Kann ich das Zeug von den 5000€ komplett von der Steuer absetzen lassen, oder nicht?

HI..
Problem wie bei fast allen Fragen, die das Thema Steuern tangieren ist: zuwenig Info um Dir eine fundierte Antwort zu geben.

Um Deine Eingansgfrage zu beantworten: Der Quittungsblock KANN ausreichend sein ... wenn: Beträge unter 150€, Lesitungsempfänger Privatperson usw.

Mein Tip bei sowas:
wenigstens einmal zu einem Steuerberater. Sagen was man vorhat, und sich die wichtigsten Punkte erklären lassen. Wenn es einmal läuft, kann man denke ich ganz gut alleine zurecht. Aber die grössten Fehler sind dann mal umschifft. Ich sehe in der Praxis nicht selten, dass die Leute erst dann kommen, wenn das Finanzamt ordentlich hingelangt hat, weil in den ersten 2 Jahre leider Fehler gemacht wurden. Eine Umsatzsteuernachzahlung für die letzten 2-3 Jahre kann schmerzhaft sein ^^.

Viel Glück für Deine Unternehmung!

-Duke-

Dane
2011-01-31, 21:33:38
Na das ist doch mal Interessant, das hab ich auch nicht gewusst, das Quittungsblöcke nur bis 150€ nutzbar sind, und auch nur für Privatpersonen. Vielleicht sollte ich wirklich mal nen Gang zum Steuerberater machen... Danke dir, das Glück kann ich brauchen, besonders was genau dieses Thema hier angeht :D

Das ist aber nur ein Teil. Und du hast nur ein Kleingewerbe. ;)Mehr soll und wird es auch nicht werden. Habe nen 100% Job, für das Kleingewerbe werde ich nur ab und zu Zeit finden. :)

Du musst als Kleingewerbetreibender sowieso nur eine formlose GuV-Rechnung machen. Ich hab letztes Jahr nicht mal meine Rechnungen aufgelistet.Ach, nicht einmal die Rechnungen? Und auf der GuV Rechnung ist einfach alles zusammen gefasst, also Einnahmen und Ausgaben? Und die machst du selbst?

Peleus1
2011-01-31, 21:53:37
Ich hab letztes Jahr auf einem formlosen Formular, von mir selbst erstellt, meine Eingaben und Ausgaben gegeneinander gestellt, dann unten den Gewinn, das wars. Von mir hat da niemand auch nur eine Rechnung gesehen.