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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ab welchem Moment blitzt es?


Craig
2011-01-31, 23:41:32
Ich bin vorhin auf 'ner Straße gefahren, wo ich den Blitzer eigentlich kenne, aber dennoch leicht zu schnell. Es blitzte wohl ca. 25-35 Meter vor mir, da war auch ein Auto gerade vorbei, also es blitzte wohl ne halbe Sekunde!? nach dem Auto.

Hat der Blitzer mich erfasst oder blitzen die Radarfallen gewöhnlich erst auf gleicher Höhe?

alkorithmus
2011-01-31, 23:43:52
Wenn die Markierung auf dem Boden nicht zu sehen war, kann man nur spekulieren. Klingt für mich aber so, als könntest du 15€ abdrücken.

san.salvador
2011-01-31, 23:47:03
Ich bin vorhin auf 'ner Straße gefahren, wo ich den Blitzer eigentlich kenne, aber dennoch leicht zu schnell. Es blitzte wohl ca. 25-35 Meter vor mir, da war auch ein Auto gerade vorbei, also es blitzte wohl ne halbe Sekunde!? nach dem Auto.

Hat der Blitzer mich erfasst oder blitzen die Radarfallen gewöhnlich erst auf gleicher Höhe?
Wenn du den Blitz gesehen hast wird er dich wohl auch erfasst haben.

medi
2011-02-01, 07:58:37
Mich dünkt, dass wenn ich immer geblitzt wurde der Blitzer maximal 5-10m vor mir geblitzt hat. 25m sind imo zu weit und da wird es wohl eher den Fordermann erwischt haben.

Surrogat
2011-02-01, 10:53:24
mich hats heute morgen auch erwischt, lustigerweise nicht den Typen der vor mir fuhr, Abstand war zimelich der gleiche, also müsste die geschwindigkeit auch gleich gewesen sein, aber egal, 10-15 Euro halt, Scheiss drauf!

Raff
2011-02-01, 10:58:30
Scheiß drauf? Von dem Geld hättest du dir auch einen Kasten feinen Bieres kaufen können. ;)

MfG,
Raff

Das Auge
2011-02-01, 11:06:11
Es soll ja Mitbürger geben, die bei solchen Bußgeldbeträgen 0,01 € mehr überweisen, da so die automatische Buchungszuweisung nicht mehr funktioniert und sich in Folge dessen ein Sachbearbeiter um die Angelegenheit kümmern muß. Finde ich persönlich nicht gut.

Lawmachine79
2011-02-01, 11:19:34
Es soll ja Mitbürger geben, die bei solchen Bußgeldbeträgen 0,01 € mehr überweisen, da so die automatische Buchungszuweisung nicht mehr funktioniert und sich in Folge dessen ein Sachbearbeiter um die Angelegenheit kümmern muß. Finde ich persönlich nicht gut.
Wenn Du das nicht gut findest, wieso hast Du dann gerade eben dafür gesorgt, daß ein weiterer Bürger in Zukunft so handeln wird, weil er von dieser Tatsache Kenntnis erlangt hat :D ?

Craig
2011-02-01, 13:31:06
Wenn die Markierung auf dem Boden nicht zu sehen war, kann man nur spekulieren. Klingt für mich aber so, als könntest du 15€ abdrücken.


Muss ich noch mal drüber fahren.

Inwieweit ist denn eine solche Markierung sichtbar? Bzw. ist das eine Linie auf dem Boden?

Surrogat
2011-02-01, 13:33:10
Es soll ja Mitbürger geben, die bei solchen Bußgeldbeträgen 0,01 € mehr überweisen, da so die automatische Buchungszuweisung nicht mehr funktioniert und sich in Folge dessen ein Sachbearbeiter um die Angelegenheit kümmern muß. Finde ich persönlich nicht gut.

Danke für den Hinweis, nicht das mir das hinterher noch passiert :D

HAL
2011-02-01, 13:36:16
Es soll ja Mitbürger geben, die bei solchen Bußgeldbeträgen 0,01 € mehr überweisen, da so die automatische Buchungszuweisung nicht mehr funktioniert und sich in Folge dessen ein Sachbearbeiter um die Angelegenheit kümmern muß. Finde ich persönlich nicht gut.
Habe letzthin gelesen das solche Überzahlbeträge inzwischen genau deswegen in der Regel einfach einbehalten werden.

Mal abgesehen davon kann ich den Sinn nicht verstehen. Bezahlt wird das ganze doch eh von der Solidargemeinschaft. Reines Kindergartengehabe.

Stormtrooper
2011-02-01, 14:38:46
Genau, überweise mal 1 Cent mehr, wenns dumm läuft für dich zahlst du dann eben 23,50 € Auslagen und Gebühren.

Surrogat
2011-02-01, 14:50:39
Genau, überweise mal 1 Cent mehr, wenns dumm läuft für dich zahlst du dann eben 23,50 € Auslagen und Gebühren.

mit welcher rechtlichen Handhabe?

Stormtrooper
2011-02-01, 16:06:30
mit welcher rechtlichen Handhabe?

Weil es im ermessen des Sachbearbeiters liegt bei einem Verwarngeld von 5-35 € auf Auslagen und Gebühren zu verzichten.
Es gibt keine Grundlage dafür das du Auslagen und Gebühren nicht zahlen mußt, sondern das ist ein entgegenkommen der Behörde.
Und die Grundlage ist §56 OwiG.

alkorithmus
2011-02-01, 16:13:44
Muss ich noch mal drüber fahren.

Inwieweit ist denn eine solche Markierung sichtbar? Bzw. ist das eine Linie auf dem Boden?

Zwei mit fluoreszierender Farbe gestrichene dünne Linien.
Habe aber oftmals auch schon keine mehr erkennen können - erst später auf dem Foto :rolleyes:

Das Auge
2011-02-01, 17:14:26
Weil es im ermessen des Sachbearbeiters liegt bei einem Verwarngeld von 5-35 € auf Auslagen und Gebühren zu verzichten.
Es gibt keine Grundlage dafür das du Auslagen und Gebühren nicht zahlen mußt, sondern das ist ein entgegenkommen der Behörde.
Und die Grundlage ist §56 OwiG.

Quatsch. Erstens hast du den von dir zitierten Paragraphen wohl selber nicht gelesen und zweitens sind die Behörden verpflichtet dir zu viel geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.

Ich will damit solche Späße natürlich keineswegs gutheißen, aber außer das da ein Sachbearbeiter einen roten Kopf kriegt passiert da erstmal gar nichts. Und wenn doch, dann hätte ich gerne einen echten Beleg dafür.

Lawmachine79
2011-02-01, 21:20:33
Weil es im ermessen des Sachbearbeiters liegt bei einem Verwarngeld von 5-35 € auf Auslagen und Gebühren zu verzichten.
Es gibt keine Grundlage dafür das du Auslagen und Gebühren nicht zahlen mußt, sondern das ist ein entgegenkommen der Behörde.
Und die Grundlage ist §56 OwiG.
Und das ist kein Ermessenfehlgebrauch durch sachfremde Erwägung?

Stormtrooper
2011-02-01, 21:43:56
Und das ist kein Ermessenfehlgebrauch durch sachfremde Erwägung?

Nein, das wurde in einem bekannten Verkehrsforum schon zu genüge ausdiskutiert, daß die Behörde einfach gleich einen BGB erlassen kann ohne vorher ein Verwarngeld anzubieten.

Das Auge
2011-02-01, 22:16:29
Ja klar. In $ 56 OWiG steht in Absatz 3 ganz klar "Kosten (Gebühren und Auslagen) werden nicht erhoben." Und dafür, dass jemandem wegen einer Fehlüberweisung eines Verwarngeldes ein Bußgeldverfahren anhängig gemacht werden kann, hätte ich gerne einen Beleg. Das glaube ich nämlich nicht, Tim.

Lawmachine79
2011-02-01, 23:02:14
Ja klar. In $ 56 OWiG steht in Absatz 3 ganz klar "Kosten (Gebühren und Auslagen) werden nicht erhoben." Und dafür, dass jemandem wegen einer Fehlüberweisung eines Verwarngeldes ein Bußgeldverfahren anhängig gemacht werden kann, hätte ich gerne einen Beleg. Das glaube ich nämlich nicht, Tim.
Das liest sich in der Tat nicht nach Ermessen. Aber Stormtrooper ist afaik ja in der Verwaltung, vielleicht weiß er ja, wie man das aushebelt.

G A S T
2011-02-01, 23:25:50
Nein, das wurde in einem bekannten Verkehrsforum schon zu genüge ausdiskutiert, daß die Behörde einfach gleich einen BGB erlassen kann ohne vorher ein Verwarngeld anzubieten.

Das ist richtig. In der Regel wird ja auch das Verwarngeld von Ortspolizeibehörde & Polizei "angeboten".
Es gibt hier explizit kein Ermessen im Sinne von Ermessensfehlgebrauch, Ermessensnichtgebrauch oder Ermessensüberschreitung.
Eine gebundene Entscheidung nach pflichtgemäßen Ermessen würde der "schnellen" Verwarnfunktion zuwieder laufen.

Wer es nicht annimmt obwohl er tatsächlich was verbockt hat,
ist ja selbst schuld, wenn er nicht annimmt.
Natürlich gibts auch hier noch die Möglichkeit der Anhörung, aber danach eben Schluss und das Bußgeldverfahren mit Gebühren und Auslagen wird eingeleitet.

Das Auge
2011-02-01, 23:49:16
Schon richtig, aber durch die Überweisung hat man ja der Verwarnung zugestimmt und seinen Teil der Schuld beglichen. Wenn da nun ein Cent zu viel dabei ist, kann das Amt mMn nicht auf einmal die (bereits beglichene) Verwarnung in ein Bußgeld umwandeln. Zumindest nicht rechtmäßig.

Stormtrooper
2011-02-02, 06:39:26
Ja klar. In $ 56 OWiG steht in Absatz 3 ganz klar "Kosten (Gebühren und Auslagen) werden nicht erhoben." Und dafür, dass jemandem wegen einer Fehlüberweisung eines Verwarngeldes ein Bußgeldverfahren anhängig gemacht werden kann, hätte ich gerne einen Beleg. Das glaube ich nämlich nicht, Tim.

Dann lese doch erstmal Absatz (2)

(2) Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, ...

Wenn du mehr zahlst hast du das Verwarngeld das du zahlen mußtest nicht angenommen, somit kann ein Bußgeldbescheid mit den entsprechenden Auslagen und Gebühren erlassen werden .

medi
2011-02-02, 07:18:12
Dann lese doch erstmal Absatz (2)

(2) Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, ...

Wenn du mehr zahlst hast du das Verwarngeld das du zahlen mußtest nicht angenommen, somit kann ein Bußgeldbescheid mit den entsprechenden Auslagen und Gebühren erlassen werden .

Und das steht wo? Das Verwarngeld ist ja bezahl und zwar direkt innerhalb der Frist. Es ist nur zuviel ABER es ist KEINE Schuld mehr vorhanden, die noch beglichen werden muss.

Stormtrooper
2011-02-02, 11:20:02
Das spielt keine Rolle.
Du hast beispielsweise 35 € zu zahlen, an das ist die Verwarnung verknüpft.
Du hast nicht 34,99€ zu zahlen oder 35,01€ oder zweimal 17,50€ sondern einmal 35€.
Wenn du das nicht machst, kann die Behörde dein Geld zurücküberweisen und ein Bußgeldbescheid erlassen.

rotkäppchen
2011-02-03, 22:40:47
Muss ich noch mal drüber fahren.

Inwieweit ist denn eine solche Markierung sichtbar? Bzw. ist das eine Linie auf dem Boden?

ja.
bei unseren blitzern hier, ist ca. 5 bis 10 m vorher eine helle linie im asphalt eingelassen.
sieht meistens weiß/silber aus.

medi
2011-02-04, 07:05:01
Das spielt keine Rolle.
Du hast beispielsweise 35 € zu zahlen, an das ist die Verwarnung verknüpft.
Du hast nicht 34,99€ zu zahlen oder 35,01€ oder zweimal 17,50€ sondern einmal 35€.
Wenn du das nicht machst, kann die Behörde dein Geld zurücküberweisen und ein Bußgeldbescheid erlassen.

Nochmal. Auf welcher Gesetzesgrundlage? Die die du gepostet hast lässt dies nämlich nicht zu.

Stormtrooper
2011-02-04, 12:36:06
§56 OwiG.
Steht doch da ... ...entsprechend den Bestimmungen der Verwaltungsbehörde...
Und die sagt sicher der Betrag ist in einem Stück in der angegebenen Höhe zu zahlen und nicht in 15 verschiedenen Überweisungen, oder zuviel oder zuwenig. Es kommt NICHT allein auf das begleichen der Schuld an, sondern auch wie du es begleichst.
Lese doch mal genau was da steht.