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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [Recht] Wem gehört meine Diplomarbeit?


MMIX
2011-02-01, 12:56:44
Hallo Leute

ich schreib grad meine Diplomarbeit an der Uni und habe dafür auch eine Software entwickelt. Da das Zeug dort ziemlich sicher auf der Halde landet, aber ich es vielleicht noch zur Weiterverwendung gebrauchen könnte ist die Frage wie es damit rechtlich aussieht.

Die schriftliche Arbeit ist ja wohl wirklich mein Werk, d.h. ich bin Urheber und damit darf die Arbeit nicht ohne meine Genehmigung vervielfältigt werden.

Aber wie sieht es mit der praktischen Arbeit aus? Ist die ein Produkt das ich im Auftrag vom Professor hergestellt habe oder ist das auch meins? Konnte dazu leider nichts genaueres finden, aber vielleicht weiß es ja hier jemand!

Xilavius
2011-02-01, 13:07:46
Hallo Leute

ich schreib grad meine Diplomarbeit an der Uni und habe dafür auch eine Software entwickelt. Da das Zeug dort ziemlich sicher auf der Halde landet, aber ich es vielleicht noch zur Weiterverwendung gebrauchen könnte ist die Frage wie es damit rechtlich aussieht.

Die schriftliche Arbeit ist ja wohl wirklich mein Werk, d.h. ich bin Urheber und damit darf die Arbeit nicht ohne meine Genehmigung vervielfältigt werden.

Aber wie sieht es mit der praktischen Arbeit aus? Ist die ein Produkt das ich im Auftrag vom Professor hergestellt habe oder ist das auch meins? Konnte dazu leider nichts genaueres finden, aber vielleicht weiß es ja hier jemand!

Wenn es nur mit deinem Mitteln und deiner Idee erstellt wurde hast du das alleinige Recht am Werk solange es keine Kopie ist.

alkorithmus
2011-02-01, 13:16:03
Ich kenne es wie folgt: Nach der Verteidigung kann man einen Antrag stellen um das Material weiterzuverwenden.

MMIX
2011-02-01, 17:44:08
Danke euch beiden für die Antworten :). Da werde mich mal zwecks eines solchen Antrags informieren!

AffenJack
2011-02-01, 18:36:19
War die Software ein Hilfswerkzeug für die Diplomarbeit oder war die Diplomarbeit die Entwicklung der Software? Im ersten Fall gehörts eher dir, im zweiten eher dem Professor. Da das aber eh auf Halde gehen sollte dürfte ne Weiterverwendung nicht das Problem werden.

x-force
2011-02-01, 18:50:32
warum sollte das urheberrecht beim prof liegen, wenn dieser nicht programmiert hat?
wenn die software komplett aus deiner feder kommt, hat da niemand anderes rechte dran als du selbst.

nggalai
2011-02-01, 18:54:32
Sollte in der Prüfungsverordnung stehen. Dein Urheberrecht kannst du in Deutschland nicht abtreten (strenggenommen kennt das deutsche Recht nicht einmal Public Domain). Aber es ist gut möglich, dass deine Schule ein „uneingeschränktes und exklusives Nutzungsrecht an den Inhalten“ oder so etwas vorschreibt. Dann wäre dein Professor respektive die Schule der exklusive Nutznießer an deinem Werk, i.e. Software. So wie ein Auftraggeber in der freien Wirtschaft, der eine „custom-made“ Lösung bezahlt hat: Du bist dann zwar Urheber mit allen Rechten, aber hast eben die Nutzungsrechte exklusiv an den Kunden abgetreten, was auch dich als Urheber betrifft (Stichwort Lizenzierungen).

Entsprechend, wie der Master sagte, gibt es Anträge, um das Zeugs dann doch auch selbst weiterverwenden zu können. In der Regel sind die Unis da auch recht unkompliziert.

del_4901
2011-02-01, 19:12:58
Urheberrecht != Verwertungsrecht

Das Verwertungsrecht kann man abtreten, das Urheberrecht nicht.

AlecWhite
2011-02-01, 21:58:10
wenn die software komplett aus deiner feder kommt, hat da niemand anderes rechte dran als du selbst.
Vllt. sollte ich das mal meinen Chef stecken :D

ne, Arbeit in Auftrag (und als das könnte eine DA angesehen werden) gehört natürlich den Auftraggeber.

Würde das einfach mit dem Prof abklären, wie das ausschaut - bei mir an der Uni gab es mal ein Team, welches ihre Software später mehr oder minder erfolgreich an den Markt gebracht hat.

KakYo
2011-02-01, 22:16:18
- Prüfungsordnung durchschauen
- betreuenden Professor fragen
- Rechtsabteilung der Hochschule befragen

wäre da meine Reihenfolge ;p

Ich musste bei meiner Diplomarbeit Nutzungsrechte für die Ergebnisse an das mich unterstützendende Unternehmen abtreten.

x-force
2011-02-01, 23:53:19
Vllt. sollte ich das mal meinen Chef stecken :D

ne, Arbeit in Auftrag (und als das könnte eine DA angesehen werden) gehört natürlich den Auftraggeber.

Würde das einfach mit dem Prof abklären, wie das ausschaut - bei mir an der Uni gab es mal ein Team, welches ihre Software später mehr oder minder erfolgreich an den Markt gebracht hat.

natürlich ist das bei einer auftragsarbeit etwas anderes.
eine diplomarbeit macht man jedoch um sein studium abzuschließen aus eigenem antrieb.
aber auch bei deiner auftragsarbeit hast du das urheberrecht, welches unübertragbar ist

rechtlich dürfte es ja auch zumindest problematisch sein, denn dann würde aus dem diplom eine art bezahlung für die diplomarbeit werden. das diplom ist jedoch ein akademischer grad der mit dem abschluss eines studiums erlangt wird.