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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schmerzmittel auf Rezept? Für wie lange?


deekey777
2011-02-02, 12:46:43
Moin!
Gestern wollte ich auf Rezept Dolomo N2 (27 Tabs) holen. Nicht nur, dass die Apotheke nur N1 (9 Tabs) vorrätig hatte, nein, auf dem Rezept soll jetzt stehen, für wie lange die Tabletten eingenommen werden sollen.

Noch mal: Es geht um ein Schmerzmittel.
Als die Zahnarzthelferin davon erfuhr, stand in ihrem Gesicht groß "WTF?". Gleichen Gesichtsaussdruck hatte auch der Arzt. Also hat er sich gleich erkundigt, was das soll. Denn es handelt sich um ein Schmerzmittel.

Die Antwort war: Seit Anfang muss auf dem Rezept auch stehen, wie lange die Tabletten eingenommen werden, um dann die größere Packung zu bekommen. Zwar ist die Regelung anscheinend nicht durch, aber die Apotheke, die ich aufsuchte (sie war gestern die einzige, die noch offen war), hält sich schon daran. (Ich will da nichts unterstellen, aber bei N1 kassiert man mehr, auch freut es die Krankenkassen, denn die Zuzahlung bei N1 beträgt 5 EUR, bei N2 ebenfalls 5 EUR).

Wie sind eure Erfahrungen dazu? Wie gesagt, das soll ab Anfang dieses Jahres gelten und es gibt eine Übergangszeit. Eine Sauerei ist das schon. Gerade bei einem Schmerzmittel.

bleipumpe
2011-02-02, 14:40:12
Bei einer Notversorgung darf die Apotheke gesetzlich nur die kleinste Packungsgröße abgeben. Bei fehlender Stückzahl, Packungsgröße oder Einnahmedauer auf dem Rezept ebenfalls. Dazu kommt, dass man jetzt von der Packungsgröße N1, N2 oder N3 nicht mehr auf die Stückzahl schließen kann. Bei N3 ist z.B. zwischen 56 und 100 Tabletten alles möglich. Dazu muss der Apotheker parallel die entsprechend gültigen Rabattverträge mit den entsprechenden GKVen berücksichtigen.
Wenn der Arzt also will, dass du 27 Tbl bekommst, muss entweder die Stückzahl (wesentlich bessere Lösung) oder alternativ die Einnahmedauer vermerkt sein.
Dafür kannst du dich bei den BWLer und Juristen bedanken, welche regelmäßig an den Gesundheitsreformen arbeiten. Leute vom Fach oder mit Praxiserfahrung sitzen da schon lange nicht mehr.
Der Apotheke ist es finanziell egal, ob eine N1 oder N2 abgegeben wird. Der Umsatz ist identisch.

Lotrox
2011-02-02, 20:22:51
Hmm,

liegt das daran, dass da Codein drin ist und somit hauptsächlich unters BtMG fällt oder gilt diese neue Regelung für sämtliche Medikamente?

bleipumpe
2011-02-02, 20:41:13
Leider gilt das für alle rezeptpflichtigen Medikamente - zumindest für die GKV. Dolomo bekommt man meines Wissens ohne spezielles BTM-Rezept - also auf das normale "rote" Rezept. Mit dem blauen Privatrezept oder der grünen Version hat man noch immer viele Freiheiten und unterliegt nicht diesem Irrsinn.

mfg b.

nomadhunter
2011-02-02, 20:48:57
Codein bis 100mg pro Tablette fällt nicht unters BtMG. Und Dolomo enthält deutlich weniger. Also nur normale Verschreibungspflicht.

rotkäppchen
2011-02-03, 22:25:42
es wurde einiges umgeändert, was die rezepte anbelangt und die ärzte dürfen bei einigen sachen nicht mehr von firma a aufschreiben sondern müssen b, weil die günstiger sind.

aber das, "wie lange einnehmen" habe ich noch von keiner apotheke gehört.
werd morgen mal nachfragen.

deekey777
2011-02-03, 22:35:03
Die Ärzte müssen auf dem Rezept extra angeben, dass das gerade verschriebene Medikament abgegeben wird und nicht ein entsprechendes Generikum.
Wenn's günstiger wird, ist das für den Patienten ja egal, aber nicht wenn er das Generikum schlecht verträgt.

Die T-Tablette haut ja richtig rein, was den Schmerz angeht, die N-Tablette wirkte bei mir maximal vier Stunden, bin um kurz nach drei aufgewacht und durfte den Schmerz genießen.
Zum Glück hat sich mein Zahn beruhigt.

rotkäppchen
2011-02-03, 22:45:05
T? N?
tramal? tetrazepam? novalgin?

deekey777
2011-02-03, 22:57:05
T? N?
tramal? tetrazepam? novalgin?
Tag - Nacht.