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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1. "Unfall" gehabt..


IchoTolot
2011-02-05, 21:20:24
Hallo!

Ich war heute Abend auf dem Weg zu Freunden und kenne die Strecke nicht besonders. Nach einer Kurve kam direkt eine Ampel die auf Rot stand. Ich hab gebremst, aber bin nach dem Haltestreifen zu stehen gekommen. Als ich dann zurücksetzen wollte, hab ich nicht gesehen, dass der Hintermann doch recht dicht an mir dran war und bin ihm also beim Rückwärtsfahren reingefahren. Die Polizei war quasi sofort zur Stelle, die fuhren wohl nur zwei Autos dahinter.
Es kam dann letztlich so, dass ich ein Bußgeld bekomme und den Unfall melden solle.

Jetzt frage ich mich zum einen, wie hoch das Bußgeld wird und wie ich vorgehen muss in dem Falle? An unseren beiden Autos war rein äußerlich kein Schaden festzustellen. Nachdem der Polizist dann bei der anderen Unfallteilnehmerin schaute, war da wohl irgendwas nicht mehr ganz "bündig". Also sah nicht nach nem Schaden aus, solle sie mal in ner Werkstatt prüfen lassen und gut is. Die war auch ganz in Ordnung und wir haben die Telefonnummern ausgetauscht.

Muss ich der Versicherung das melden, obwohl ja kein offensichtlicher Schaden aufgetreten ist und ich nicht weiß ob denn einer aufgetreten ist? Oder brauche ich das nicht und muss warten ob die Unfallteilnehmerin sich bei meiner Versicherung meldet? Wie sieht das aus? Ich bin etwas ratlos wie ich genau vorgehen sollte? Das ist mein erster "Unfall", der auch meine Schuld war, das hab ich auch zugegeben. Der Polizist hat gemeint, da bekäme ich dann ein Bußgeld. Wie hoch, das hat er nicht gesagt. Ich war aber auch perplex und geschockt und hab vergessen zu fragen.

Was meint ihr?

Schiller
2011-02-05, 21:24:05
Wenn man Arsehole ist, dann sagt man, dass der einem hinten drauf gefahren ist. Schuldfrage und so geklärt. http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/attachment.php?attachmentid=38611&d=1296077847

Aber ansonsten würde ich lieber einmal mehr alles melden, als hinterher doof darzustehen. Wenn unsicher: Anwalt!

Rolsch
2011-02-05, 21:28:06
Ganz locker bleiben, passiert jedem mal. Wenn der Unfallgegner nicht einen auf tödlich verletzt mit Halswirbeltrauma gemacht hat, dann passiert nicht viel. Schätze mal so 35 € Bußgeld und im schlimmsten Fall eine kleine Nachschulung. Deiner Versicherung würde ich Bescheid geben, kurzer Anruf genügt.

ABIDAR
2011-02-05, 21:37:20
Du bekommst von deiner Versicherung bescheid inklusive Fragebogen zum Unfallhergang. Ansonsten kommt noch die Mitteilung bezüglich der Schadenshöhe und ob du den Betrag -wenn wirtschaftlich vorteihaft- selbst übernehmen möchtest.

AtTheDriveIn
2011-02-05, 21:39:27
Am besten erstmal die Versicherung den Schaden regulieren lassen und dann zurückkaufen falls es nicht zuviel ist, um die Hochstufung zu vermeiden.

Knuddelbearli
2011-02-05, 21:46:08
europäschine unfallbericht komplett ausgefüllt bei der versicherung abgeben und fertig
hatte sowas ähnliches auch mal ( steh auf ner kreuzung im stau vor mir will von der gegenseite einer vorbeifahren setze zurück übersehe anderes auto und bumm )
war auf ersten blick auch nur spaltmaas verschoben wurden aber dann 500€ draus da darunter 1 schrauben fassung abgebrochen ist und somit kompletter front spoiler getauscht werden muste. polizei war ( italien sei dank ) keine da ^^

MoC
2011-02-05, 22:04:03
Hmm ich weiß nur das man erstmal 35€ bezahlen muss, wenn man die Polizei ruft wegen Unfall....würde das aber nicht als Bußgeld bezeichnen. Vielleicht bezieht sich das Bußgeld auch darauf, dass du die Haltespur überfahren hast ....

Ich hatte auch meinen ersten Unfall diesen Winter....auch meine Schuld. War zum Glück auch "nur" Sachschaden und der Beteiligte war relativ "cool" drauf. Bei mir gings auch nur die ganze Zeit... Fuck,fuck,fuck,fuck was nu ^^.
Normalerweise hast du so einen Unfallformular. Das wird von allen Beteiligten ausgefühlt und beide bekommen halt eine Kopie bzw. den Durchschlag.
Die Person/Partei die nicht Schuld ist, wendet sich dann an seine Werkstatt ihres Vertauens, macht ein Kostenvoranschlagt und dann regeln das die Versicherungen untereinander. War zumindest bei mir der Fall. Hatte dann nochmal nen Formular bekommen, wo ich den kompletten Unfall genau schilderten musste und das war es dann. Naja und die Hochstufung (sind 40€ der so)

Da du aber meinstest, dass es keinen größen Schaden gab.. Solltest du dich vorläufig erstmal nur mit der Unfallteilnehmerin "beraten". Sprich sie wird wohl ihr Auto zur Untersuchung in ne Werkstatt geben. Und dann musst du es abwägen ob du deine Versicherung bezahlen lässt und somit hoch gestuft wirst oder halt selbst bezahlst.

Aufjedenfall solltest die Einigung dann auch schriftlich festgehalten werden.

Sollte sie die Unfallteilnehmerin als unkooperativ feststellen, dann am besten Anwalt und Versicherung melden. Da der Unfallhergang auch von der Polizei festgehalten wurde, solltest du auch dort auf der sicheren Seite sein.

Ob es jetzt eine Nachschulung oder so gibt,kA, glaube ich aber eher nicht. Bist wahrscheinlich auch noch in der Probezeit oder?!

Stormtrooper
2011-02-05, 22:52:27
Rechne mal mit ca 60-80 € + 23,50€ Auslagen und Gebühren und ca 2 Punkte.

Uzundiz
2011-02-05, 23:08:45
Haltelinie versehentlich überfahren kostet was? Hmm das wusste ich gar nicht. Ich dachte bis jetzt, dass wenn die ampel rot ist und man die Haltelinie überfaren hat (nicht doll genug gebremst oder so), aber nicht weiterfährt, halt einfach stehen bleibt, dass das dann "nicht schlimm" ist.

Quadral
2011-02-05, 23:24:02
Haltelinie versehentlich überfahren kostet was? Hmm das wusste ich gar nicht. Ich dachte bis jetzt, dass wenn die ampel rot ist und man die Haltelinie überfaren hat (nicht doll genug gebremst oder so), aber nicht weiterfährt, halt einfach stehen bleibt, dass das dann "nicht schlimm" ist.
Die Strafe ist auch nicht dafür sondern für den verursachten Unfall.

@TE
Im Zweifel abwarten bis sich der Unfallgegner meldet und dann bei Bedarf die Versicherung einschalten. Nur weil man nichts sieht heist das nicht, dass kein Schaden vorliegt. Sowas kann schnell 500-1000€ kosten.

Skorpion
2011-02-05, 23:29:10
Am besten erstmal die Versicherung den Schaden regulieren lassen und dann zurückkaufen falls es nicht zuviel ist, um die Hochstufung zu vermeiden.
jap aufjedenfall melden, weil die auch versuchen ungerechtfertige Forderungen abzuwehren.
rückwärtsfahren ist übrigens ein Punkt in Flensburg, wenn darauf ein Unfall resultiert.

Braunbart
2011-02-05, 23:35:28
war auf ersten blick auch nur spaltmaas verschoben wurden aber dann 500€ draus


Hatte ich auch mal...schieb zurück, schräg hinter mir steht einer, Bumm...Schaden nur ein paar Kratzer. Gefühlsmäßig würde ich sagen, es wäre mit rauspolieren erledigt gewesen. Kam dann aber ne Rechnung mit über 500 Euro haha....Scheiss Werkstätten....

IchoTolot
2011-02-05, 23:39:23
Hatte dann nochmal nen Formular bekommen, wo ich den kompletten Unfall genau schilderten musste und das war es dann. Naja und die Hochstufung (sind 40€ der so)


Wie viel wird man denn hochgestuft? Ich musste in der Anwesenheit unterschreiben, dass ich die Schuld zugab und sonst bekam ich nix. Habe Kontaktdaten getauscht und das war`s. Bußgeld wird wohl nicht viel sein, is ja nix passiert.


Da du aber meinstest, dass es keinen größen Schaden gab.. Solltest du dich vorläufig erstmal nur mit der Unfallteilnehmerin "beraten". Sprich sie wird wohl ihr Auto zur Untersuchung in ne Werkstatt geben. Und dann musst du es abwägen ob du deine Versicherung bezahlen lässt und somit hoch gestuft wirst oder halt selbst bezahlst.


Ja rein äußerlich würde ich sagen, überhaupt kein Schaden zu erkennen. Aber das muss ja nichts heißen, das ist mir schon klar.


Bist wahrscheinlich auch noch in der Probezeit oder?!

Ja bin ich.

Uzundiz
2011-02-05, 23:44:45
Ich musste in der Anwesenheit unterschreiben, dass ich die Schuld zugab und sonst bekam ich nix.

Ohje Ohje, das hören die Versicherungen gar nicht gerne...

edit: da ich jetzt kein direkt-link reinstellen möchte: google "unfall zugeben". gleich den ersten treffer anklicken!

mfg

Braunbart
2011-02-05, 23:58:00
Ohje Ohje, das hören die Versicherungen gar nicht gerne...

wieso? Wenn man eindeutig schuld is, was soll man dann angeben?

hatte schon mehrere unfälle und alle, an denen ich schuld war auch im unfallbericht zugegeben. Außer einen Stufenanstieg, bzw die möglichkeit, für den Schaden selber aufzukommen, war da nix.

Uzundiz
2011-02-06, 00:04:55
wieso? Wenn man eindeutigschuld is, wann soll man denn dann angeben?

hatte schon mehrere unfälle und alles, an denen ich schuld warm auch im unfallbericht zugegeben. Außer einen Stufenanstieg, bzw die möglichkeit, für den Schaden selber aufzukommen, war da nix.



naja, soweit ich weiß, wollen die versicherungen zumindest jede möglichkeit ausloten, doch nicht zahlen zu müssen. wenn man jedoch, die schuld zugibt, so hat die versicherung es schwerer...bei meinem versicherungs-vertrag wird z.B. ausdrücklich schuldeingeständnisse untersagt!
außerdem was bringt es einem die schuld zuzugeben? einen schnelleren ablauf? ok, wenn es nicht über die versicherung ablaufen soll, dann ja. aber woher weiß du, ob du wirklich schuldig bist? die versicherung überprüft zumindest, ob du wirklich schuldig bist und du kannst den unfall bei bedarf zurückkaufen...ok der haken an der sache ist, dass, wenn man es über die versicherung laufen lässt, die werkstätten "großzügiger reparieren" - wenn du verstehst...

edit: du musst am unfallort gegenüber der Polizei nichts über den unfallhergang sagen. wenn du es aber unbedingt doch tuen willst (:freak:) -> verfasse den unfallhergang (ohne wertung) zu hause in ruhe, am besten mit einem anwalt, und reiche es nach.
also ich würde einfach die klappe halten und ggf. einen anwalt hinzuziehen. Die Polizei kann dir auch nichts anhaben. Und überhaupt: kannst du dir sicher sein, dich evtl. nicht zu verplappern, bei so einer Vernehmung (unfallschock und so)?

edit2: angeben kannst du z.B.: "ich bin braunbart und wohne..." also deine personalien!

IchoTolot
2011-02-06, 00:15:01
Oh Mann.. Ich bin ja mal gspannt. Die Meinungen gehen ja sehr weit auseinander. Gefühlsmäßig würde ich sagen, dass da nicht so viel kommen wird. Es war nix zu sehen an Schaden, die andere Unfallteilnehmerin war auch "in Ordnung" vom Gefühl her, aber man weiß ja nie. Der Polizist meinte das Bußgeld müsse er aber ausstellen, für mich klingt das, als wenn der das auch nicht als große Sache ansah..wer weiß. Meine Probezeit dürfte da keine weiteren Schwierigkeiten machen, aber die Unsicherheit ,aufgrund fehlender Erfahrung diesbezüglich, bleibt nun mal.

Braunbart
2011-02-06, 00:18:07
Warum eigentlich "bußgeld" ?? Nur weil die Polizei dabei war? Wenn man n Unfall hat und das der Versicehrung meldet, muss man ja auch nicht im nachhinein n Bußgeld nachzahlen!?

Also ich hab nach mehreren Unfällen kein einziges mal Strafe/Bußgeld zahlen müssen. Bei einem davon war auch zufällig direkt die Polizei dabei. Die haben das aufgenommen, das wars.

flagg@3D
2011-02-06, 00:19:42
Warum eigentlich "bußgeld" ?? Nur weil die Polizei dabei war? Wenn man n Unfall hat und das der Versicehrung meldet, muss man ja auch nicht im nachhinein n Bußgeld nachzahlen!?

Also ich hab nach mehreren Unfällen kein einziges mal Strafe/Bußgeld zahlen müssen. Bei einem davon war auch zufällig direkt die Polizei dabei. Die haben das aufgenommen, das wars.

Ich kenne das nur mit Bußgeld, sofern die Schuldfrage vor Ort geklärt ist.

IchoTolot
2011-02-06, 00:21:51
Also ich hab das Bußgeld nicht vor Ort bezahlt, es war nur davon die Rede. Für mich hörte sich "Bußgeld" erst mal nach "kleinerer Strafe" und keinen "ernsteren Folgen" an, also gefühlsmäßig positiv. :redface:

Unfug
2011-02-06, 00:22:35
Bußgeld deswegen, weil der Unfall durch Rückwärtsfahren verursacht wurde.
Bei Rückwärtsfahren muss man ehöhte Vorsicht walten lassen (StVO). Daher kommt das Bußgeld.

foobi
2011-02-06, 01:24:21
Warum eigentlich "bußgeld" ?? Nur weil die Polizei dabei war? Wenn man n Unfall hat und das der Versicehrung meldet, muss man ja auch nicht im nachhinein n Bußgeld nachzahlen!?
Er hat mindestens fahrlässig gegen StVO § 9 Abs. 5 verstoßen, indem er beim Rückwärtsfahren andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hat. Und das ist laut Bußgeldkatalog mit einer Strafe belegt.
Wenn keine Polizei vor Ort gewesen wäre, würde es wahrscheinlich auch kein Bußgeld geben, aber der anwesende Polizist darf das nicht einfach "vergessen" oder "übersehen".

kasir
2011-02-06, 03:23:54
Ach warst du nicht derjenige der vor kurzem in einem anderem Thread das Maul aufgerissen hat er wäre als Fähranfänger ein super toller Autofahrer, der nicht auf die Worte von wirklich erfahrenden Autofahrer hören wollte?

Stormtrooper
2011-02-06, 09:56:56
Oha, war ein alter BKat ..
rechne mal eher mit 100-120€ + 23,50 Auslagen und Gebühren und 2 Punkte.

Die Haltelinie überfahren kostet im übrigen 10€.

Hamster
2011-02-06, 12:41:30
Ach warst du nicht derjenige der vor kurzem in einem anderem Thread das Maul aufgerissen hat er wäre als Fähranfänger ein super toller Autofahrer, der nicht auf die Worte von wirklich erfahrenden Autofahrer hören wollte?

richtig. und mit einem völlig übermotorisierten auto direkt auf die nordschleife weil er die strecke doch so gut aus gtr kennt.

wenn es nichtmal mit dem rückwärtsschauen beim rückwärtsfahren klappt dann können alle nur beten, dass er wirklich nie auf die nordschleife geht....

IchoTolot
2011-02-08, 20:36:38
Von der Polizei ist noch nix gekommen und der Kostenvoranschlag von der Geschädigten beträgt EUR 354,00 für die Reparatur. Wow, hätte ich echt nicht gedacht. Ich werde den Betrag aber selber bezahlen.

Fahrt ihr auf der Nordschleife Rückwärts? Respekt. :uup:

derpinguin
2011-02-08, 20:37:56
Naja, der Einwand ist berechtigt. Wenn man auf der Straße so einen Unfall hat ist man noch nicht nordschleifentauglich

Skorpion
2011-02-08, 20:51:20
Lol wieder mal typisch Forum wie sich hier alle aufspielen. Kennt ihr das nicht wenn man in einer "besonderen" Situation ist, dann tut man eben Dinge wo man im Nachhinein denkt. "Was hab ich da für ne scheiße gemacht?" Das war wohl sowas. Er war eben geschockt und hat falsch reagiert.

Aber solang ihr alles perfekt macht ist es ja gut :)

MiamiNice
2011-02-08, 21:48:39
Beim Rückwärtsfahren nicht nach hinten zu schauen finde ich grob fahrlässig. Das hat auch nix mit "nicht können", "nicht Nordschleifentauglich" oder "Fahranfänger" zu tun, es ist einfach nur dämlich. Zum Glück ist keiner zu schaden gekommen und der Betrag ist ja relativ gering. Hoffe das es dem TS eine Lehre war. In der Ruhe liegt die Kraft beim Fahren werter TS.

sun-man
2011-02-09, 08:22:11
Hi,

ist mir irgendwann in den 90'ern auch mal passiert an ner Tanke in EckTwon :D. Innenspiegel war OK, kurzer Blick über die rechte Schulter auch. Mit Schmackes rückwärts und bummmmm....er stand schräg dahinter und im Außenspiegel hätte ich den gesehen :D. Sowas passiert, Scheiß drauf.

Amboss
2011-02-10, 09:53:48
...es wäre mit rauspolieren erledigt gewesen. Kam dann aber ne Rechnung mit über 500 Euro haha....Scheiss Werkstätten....

Jaja, vor Jahren setzte jemand aus der Parklücke zurück und stieß mit meinem Opel Astra zusammen. Äußerlich hätte man nicht einmal pollieren müssen wie du so schön sagst... In der Werkstatt angekommen konnte man dann erkennen, dass die Stoßstangenaufnahme zum Träger (Endstück Stoßstange) fast auf ganzer Länge gerissen war (ca. 80%, hab es mit meinen eigenen Augen gesehen). Die hing quasi fast schon lose an der Karosse (Auf der Autobahn bei Tempo 150+ Kmh hätte sie abfallen können, lustig wenn einem beim Überholvorgang die Front-Stoßstange um die Ohren fliegt). Dabei sah doch alles sooo belanglos aus...
Reparatur damals 750+ DM, neue Stoßstange musste montiert werden. Der Unfallverursacher hat sich auch zuerst geweigert und von Betrug etc. gelabert. Manche Menschen sollten halt einfach mal den Ball flach halten, wenn sie keine Ahnung haben :freak:

Und was ist die Moral von der Geschicht? : äußerliche Beschädigungen am Auto sind in der Regel das kleinere Übel.

Impia
2011-02-10, 10:16:45
Fahrt ihr auf der Nordschleife Rückwärts? Respekt. :uup:

Wenn du nicht die Straße zur Nordschleife gemacht hättest dann wärst du doch sicherlich auch vor der Haltelinie zum stehen gekommen oder nicht ?
Dass du gern etwas flotter unterwegs bist hast du ja schon in einem anderen Thread geschrieben (100-120kmh auf einer 2spurigen Straße mit zulässigen 80 ;)).
Aber ~350€ sind ja noch zu verschmerzen als Lehrgeld, da hast du ja Glück im Unglück gehabt.

IchoTolot
2011-02-10, 19:03:39
Nee, die Ampel kam total unerwartet und ich bin höchstens 50 gefahren. Aber die 120 auf der 80er Strecke sind auch eher die Ausnahme. Da hab ich mir die 90 angewöhnt. 120 sind es vielleicht mal streckenweise, wenn kein Auto hinter mir oder vor mir ist und ich mich unbeobachtet fühle, dann waren es kürzlich auch mal 150. :D Aber auf der Strecke geht das, die Straße wird zu einer Autobahn.

creave
2011-02-10, 20:19:49
Aber die 120 auf der 80er Strecke sind auch eher die Ausnahme. Da hab ich mir die 90 angewöhnt. 120 sind es vielleicht mal streckenweise, wenn kein Auto hinter mir oder vor mir ist und ich mich unbeobachtet fühle, dann waren es kürzlich auch mal 150. :D



150 bei erlaubten achtzig (so liest sich das zumindest aus obigen Post)? Rückwärtsfahren ohne zurück schauen? Tu was du willst, aber rede hier nicht mehr von wegen toller Autofahrer rum. Du bist immer noch ein Fahranfänger, und ein ziemlich unreifer dazu.

e: das hat nichts mit Moralapostelei zu tun. Ich war damals auch der Meinung, dass man beim Autofahren erst dann wirklich dazulernt, wenn man sich an gewisse Grenzen herantastest. Aber wie schnell man dabei in riskante Situationen kommt hast du ja selbst gesehen.

IchoTolot
2011-02-10, 20:46:26
150 bei erlaubten 100, und da war es spät am Abend, also kein Mensch unterwegs und das geht auch nur auf dieser Strecke, weil die in eine Autobahn übergeht. Natürlich schaue ich beim Rückwärtsfahren zurück. Ich hab nie behauptet, dass ich ein toller Autofahrer sei, an keiner Stelle.

alkorithmus
2011-02-10, 23:58:45
Jetzt quatsche doch mal nicht rum hier. Scheiße gebaut, weil Anfänger, in die Buchse kacken weil Bußgeld und dann sich selbst auf lächerlichste Art und Weise verteidigen. Ist doch gut nun.

HarryHirsch
2011-02-11, 00:53:22
Hallo!

Ich war heute Abend auf dem Weg zu Freunden und kenne die Strecke nicht besonders. Nach einer Kurve kam direkt eine Ampel die auf Rot stand. Ich hab gebremst, aber bin nach dem Haltestreifen zu stehen gekommen. Als ich dann zurücksetzen wollte, hab ich nicht gesehen, dass der Hintermann doch recht dicht an mir dran war und bin ihm also beim Rückwärtsfahren reingefahren. Die Polizei war quasi sofort zur Stelle, die fuhren wohl nur zwei Autos dahinter.
Es kam dann letztlich so, dass ich ein Bußgeld bekomme und den Unfall melden solle.

Jetzt frage ich mich zum einen, wie hoch das Bußgeld wird und wie ich vorgehen muss in dem Falle? An unseren beiden Autos war rein äußerlich kein Schaden festzustellen. Nachdem der Polizist dann bei der anderen Unfallteilnehmerin schaute, war da wohl irgendwas nicht mehr ganz "bündig". Also sah nicht nach nem Schaden aus, solle sie mal in ner Werkstatt prüfen lassen und gut is. Die war auch ganz in Ordnung und wir haben die Telefonnummern ausgetauscht.

Muss ich der Versicherung das melden, obwohl ja kein offensichtlicher Schaden aufgetreten ist und ich nicht weiß ob denn einer aufgetreten ist? Oder brauche ich das nicht und muss warten ob die Unfallteilnehmerin sich bei meiner Versicherung meldet? Wie sieht das aus? Ich bin etwas ratlos wie ich genau vorgehen sollte? Das ist mein erster "Unfall", der auch meine Schuld war, das hab ich auch zugegeben. Der Polizist hat gemeint, da bekäme ich dann ein Bußgeld. Wie hoch, das hat er nicht gesagt. Ich war aber auch perplex und geschockt und hab vergessen zu fragen.

Was meint ihr?

wer ist zurück gefahren? du.
wer hat die nicht feststellbare beule gemacht? du.
wer ist schuld an allem? du
rück die kohle raus!

Impia
2011-02-11, 10:47:34
Nee, die Ampel kam total unerwartet und ich bin höchstens 50 gefahren. Aber die 120 auf der 80er Strecke sind auch eher die Ausnahme. Da hab ich mir die 90 angewöhnt. 120 sind es vielleicht mal streckenweise, wenn kein Auto hinter mir oder vor mir ist und ich mich unbeobachtet fühle, dann waren es kürzlich auch mal 150. :D Aber auf der Strecke geht das, die Straße wird zu einer Autobahn.

Ohne jetzt mit dem Zeigefinger wedeln zu wollen aber wie kann eine Ampel unerwartet vor einem auftauchen ?
Das muss ja dann in einem schlecht einsehbaren Kurvenbereich gewesen sein und dann warst du eindeutig zu schnell. Einfach mal eine Gangart tiefer schalten dann passiert sowas nicht mehr. Hätte auch Oma Ilse sein können die in ihrem schwarzen Wochenendoutfit in die Kneipe watscheln wollte und dann wirst du im Extremfall deines Lebens nicht mehr froh.
Ich meiner Sturm und Drangzeit bin ich auch öfter mal in brenzlige Situationen gekommen. Ursache hierfür waren fast immer Selbstüberschätzung und überhöhte Geschwindigkeit.