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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist das ein korrektes Verhalten ?


Lachsbrot
2011-02-07, 21:37:08
Mahlzeit allerseits!
Hab da mal ne juristische (?) Frage an euch:
Ein Freund von mir hat sich ein Komplettsystem in einem PC-Geschäft gekauft (ich weiss,Idiot,selber zusammenbauen ist billiger und besser aber seine Eltern hatten gezahlt und die haben wohl Panik bekommen beim Gedanken "selber zusammenbauen" ... ), und der Händler hat auf die Rückseite des Gehäuses einen Aufkleber gemacht so das man eine Seite des Towers nicht öffnen kann ohne den Aufkleber zu zerstören.
Natürlich die Seite die man öffnen muss wenn man etwas aufrüsten will oder reinigen will etc.
Heute meldete sich mein Kollege bei mir das sein Rechner wohl gestern den Geist aufgegeben hat und sich nun garnichts mehr tut. Er daraufhin in den Laden, die sich das Teil angesehen (CPU abgeraucht) und meinten nur "Tja,sie haben ein Problem,der Rechner ist von innen total verstaubt und dadurch ist die CPU gekillt worden. Das wird teuer für sie!"
(ich kenne das Gehäuse und habe durch die Öffnung auf der anderen Seite hineingesehen, Staub ist wirklich nur sehr wenig drin, ca. "normale" Menge die sich nach 6 Monaten in einem geschlossenen Gehäuse ansammelt)
Jetzt drängt sich mir aber die Frage auf: Darf ein Händler überhaupt eine solche Garantie (mit solchen Bedingungen) machen ? Sprich "Gehäuse aufmachen um das Teil sauber zu machen ist nicht, wenn er aber den Staub nicht entfernt gibts keine Garantie"
Darf ein Händler sowas ? Das Hauptproblem ist doch das Thema "Übertaktung" , aber das kann man doch ohne Probleme machen ohne das Gehäuse zu öffnen, wozu diese lächerliche "Garantie-nicht- ohne-Aufkleber-Bedingung?" Ist sowas legal ?
Und was sollte man in so einem Fall machen (wenns nicht legal wäre) ? Mit dem Anwalt drohen ? (kommt irgendwie immer nen bissel lächerlich...)

Das Auge
2011-02-07, 21:40:48
Diese Aufkleber sind mWn rechtlich nicht von Belang, da ein PC ein aufrüstbares Gerät ist. Wurde so irgendwann mal in den 90ern von einem Gericht entschieden. Wahrscheinlich ist der nagelneue PC auch noch ein Restposten aus dieser Ära.

Chemiker
2011-02-07, 22:04:48
Im Zweifel an die c't wenden. Die haben sachkundige Rechtsexperten.

Thowe
2011-02-07, 22:26:23
Weder AMD noch INTEL-CPUs "rauchen ab", dafür betreiben die spätestens in der Kombination mit dem Mainboard einen recht effektiven Überhitzungsschutz. Wie dem auch sei, ein CPU-Sterben auf Grund thermisch bedingter Belastung passiert auch nicht (mehr) von heute auf morgen, sollte sich, wenn der CPU Kühler wirklich verstaubt war, vorher schon extreme Hitzeprobleme eingefunden haben, so wäre der PC auch Tage zuvor von sehr langsam bis instabil, bis automatischer Abschaltung gelaufen.

Ansonsten ist es in meinen Augen eher eine Ausrede des Händlers, den ich in einem solchen Fall sicherlich nicht weiterempfehlen würde. *

Da man als Kunde immer davon ausgehen kann, einen PC in einem normalen Umfeld zu betreiben (Sägespäne, Metallspäne etc. natürlich nicht), sollte dieser auch mit einer Portion Staub klarkommen. Da es nicht in der Verpflichtung des Kunden steht einen "Reinraum" zu schaffen. Kommt der PC also nicht mit normalen Hausstaub klar, so hat der Händler spätestens in seinem Handbuch, Garantiebestimmungen etc. darauf hinzuweisen. Ansonsten hat man als Kunde immer das Recht ein Gerät so zu nutzen, wie es allgemein üblich ist, was eben auch den Standplatz angeht und wenn der auf dem Teppich steht, spielt er eben Staubsauger.

Sollte es sich um eine INTEL-CPU halten, tjo, ich glaube, INTEL würde so gar keine Lust haben ihr gut funktionierendes Thermal-Throttling derartig diskreditiert zu sehen. Bei AMD gilt natürlich das Gleiche.

Da würde ich doch mal den Händler freundlich um eine schriftliche Stellungnahme bitten, mit welcher man den CPU Hersteller kontaktieren möchte, um von dessen Seite eine Stellungnahme zu erbeten, weswegen es bei derartigen Konzepten, wie genau dieser Schutz vor Überhitzung, es doch zu derartigen Ausfällen kommen kann und weswegen denn auf Grund dessen die Garantie gegenüber den Händler abgelehnt würde.


* Mein "Tipp" ist es wohl, dass es Tray-Ware war auf die es nur 6 Monate Garantie gibt. Wenn der PC nun knapp an dieser Marke ist (die CPU kann ja schon ein wenig gelegen haben), wäre es nämlich ansonsten Pech für den Händler und er müsste den Schaden auf seine Kappe nehmen, weil er in diesem Fall auch zu 100% für die Kühlung verantwortlich ist.

Stirling
2011-02-07, 22:27:19
Nope,ist nicht korrekt.Wie schon oben geschrieben gilt der PC als offenes System,meld dich mal bei der Verbraucherzentrale,die freuen sich über solche Sachen...

Philipus II
2011-02-07, 22:32:59
Wie lange ist die Warenübergabe exakt her?
In den ersten 6 Monaten ist man in einer bequemen Position. Der Händler muss nachweisen, dass der Nutzer den Schaden verursacht hat. Das ist relativ schwer.
Da würde ich den Fall vorrantreiben. Einen Anwalt braucht man für die ersten Schritte noch nicht.

Sind 6 Monate schon vorbei, bräuchte ich ein paar Rechnungsdetails. Sollte der Prozessor Herstellergarantie haben, würde ich mir den Streit dann sparen und lieber bei Intel/AMD reklamieren.

Spasstiger
2011-02-07, 22:39:53
Komischer Laden. Wo ich mal gearbeitet hab, können die Komplettsystem-Kunden ihre Rechner in der Garantiezeit (2 Jahre) kostenlos reinigen lassen. Und Siegel haben wir auch nicht draufgemacht, für was auch?
Und natürlich hat ein Komplettsystem vom Händler auch Vorteile. Die Rechner werden vor Auslieferung fachgerecht geprüft und wenn nicht, hat der Händler die Arschkarte. Außerdem hat man normalerweise eine Garantie beim Händler, die ganz klare Vorteile gegenüber der Gewährleistung bietet, da die Garantie in der Regel länger als 6 Monate geht. Zudem gibts kostenlose Fehlersuche (logisch, das es sich ja dann um einen Garantiefall handelt) und kostenlose Reparatur, die oftmals deutlich schneller erfolgt als eine RMA beim Hersteller der vermeintlich defekten Komponente (bei uns hatte der Kunde spätestens 2 Wochen nach Abgabe seinen Rechner repariert zurück).
Und über den Garantiezeitraum hinaus gelten natürlich immer noch die Herstellergarantien für die Einzelkomponenten, zumindest wenn die Einzelkomponenten in der Rechnung aufgeführt werden (zwecks Nachweis des Kaufdatums).

vh4
2011-02-07, 22:44:28
Die GEWÄHRLEISTUNG wird vom Öffnen des Gehäuses defintiv nicht beeinflusst, wie es mit der (freiwilligen) Garantie aussieht weiß ich leider nicht genau. Es gibt natürlich Händler bzw. Hersteller die versuchen den Kunden mit solchen Aufklebern einzuschüchtern, auch wenn das rechtlich nicht haltbar ist.

Zur CPU:
Wie schon geschrieben ist es Blödsinn das die CPU wegen etwas Staub und deswegen geringerer Kühlung abraucht.
Meinen Athlon X2 habe ich unabsichtlich wg. Staub sogar eine ganze Weile passiv gekühlt, da der Kühlkörper so verstaubt war das keine Luft mehr da durchkommen konnte.

Spasstiger
2011-02-07, 22:49:06
Überhitzungsprobleme wegen zugestaubter Rechner waren bei uns in der Technik an der Tagesordnung. Vor allem die "tollen" Medion-Kisten waren Dauergäste mit diesem Problem.

/EDIT: Schreibfehler korrigiert. :upara:

Simon Moon
2011-02-07, 22:50:56
Wer überhitzte denn bei den zugestaubten Rechnungen? :ugly:

vh4
2011-02-07, 22:56:54
Das die Hardware (CPU, GPU, ...) heißer läuft, throttled, der Rechner instabil ist und abstürzt glaub ich Dir sofort. Das die CPU zerstört wird würde mich sehr wundern. Gabs das bei den Medion Rechnern auch, und wenn ja, mit welcher CPU?

vh4
2011-02-07, 22:58:04
Wer überhitzte denn bei den zugestaubten Rechnungen? :ugly:

Der Controller :biggrin:

Spasstiger
2011-02-07, 23:00:27
Gabs das bei den Medion Rechnern auch, und wenn ja, mit welcher CPU?
Defekte CPUs hab ich nie miterlebt (außer bei Neuware, da hatten wir mal zwei Stück, die mit irgendeinem Schmodder auf den Pins reinkamen). Aber zugestaubte Medion-Kisten gabs zuhauf. Raucherhaushalt + zu kleines Gehäuse, schon hat man den Salat nach 2-3 Jahren. Wir haben auch teilweise die OEM-Rechner in anständige Gehäuse umgezogen, das hatte nur Vorteil. Weniger Staubprobleme, leiserer Betrieb, kein Hitzestau.

Philipus II
2011-02-07, 23:47:11
Eine CPU durch Staub zu töten ist extrem unwahrscheinlich.

Garantiebedingungen können recht frei gewählt werden. Ich würde aber erst die Gewährleistung prüfen.

Lachsbrot
2011-02-08, 00:06:03
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Zum Glück isses ja nich mein Rechner, ich wär nich so blöd und würde nen Komplettsystem kaufen, aber die Infos dürften die ganze Angelegenheit doch wesentlich leichter machen. Nochmals besten Dank!

Stormtrooper
2011-02-08, 06:47:16
Die Siegel sind eigentlich nur noch reine Vollzähligkeitssiegel.
Also sobald das Siegel weg ist kannst du dich nicht mehr beschweren das etwas nicht drin ist.

Haarmann
2011-02-08, 08:25:57
Lachsbrot

Durchaus kann der Händler auf gewisse Papiere verweisen, die er uU dazugeliefert. So steht zum Beispiel praktisch in jedem Handbuch solcher Rechner, dass die Umgebungstemperatur 25 Grad nicht überschreiten sollte inkl. Luftfeuchtigkeitsangaben etc. Falls sowas mitgeleifert wurde - durchlesen.
Gerade bei Notebooks, die zB nach Brasilien in den Urlaub mitkamen... keine Garantie.

Derr Kleber ist zulässig, denn erlaubt ist eine fachmännische Aufrüstung und nicht ein 3-jähriger Sohn, der da rumwuselt. Für einen Händler ist es daher sinnvoll zu sehen, ob der Rechner geöffnet wurde, denn erst dann wird er entsprechende Spuren suchen wollen.
Wir kriegten von GA Boards retourniert, wo Kunden die BGA Chips runtergeschnitten/gerissen hatten und wieder aufgeklebt hatten - das hatte dann wohl keine Garantie, ist aber kaum erkennbar. Die Skepsis eines Händlers ist daher nicht immer unbegründet.

Und dann der Staub... ich weiss nicht was nach 6 Monaten normal ist, aber ich hab sehr oft Bürogeräte im "biblischen" Alter vor mir (HPs ausm Jahre 2003 zB gleich 6 Stück in der letzten Zeit). Nicht ein Einziger hat soviel Staub drin, wie die Rechner 2er Bekannter zB jeweils nach 6 Monaten drin haben. Also was ist da nun "normal".
Ich hätte hier zB einen Bürorechner X2 5200+ als Referenz... der ist nie innen geputzt worden und müsste etwa 3-jährig sein.
Wenn nen Vergleichsbild suchst eines CPU Kühlers... kann man machen.

Spasstiger
2011-02-08, 19:53:06
Bei meinem Bruder ist der PC auch schon ordentlich zugestaubt und den hab ich ihm erst vor einem dreiviertel Jahr in ein brandneues Gehäuse umgezogen. Hab ihm sogar aus einem Feinstrumpf Staubfilter für seine 140er-Lüfter gebastelt. Meinen PC hab ich seit schätzungsweise 3 Jahren nicht mehr ausgesaugt und trotzdem ist relativ wenig Staub drin. Meine 1 Jahr alte Grafikkarte ist immer noch so gut wie staubfrei. Hab nur in der Front Staubfilter.
Er raucht halt am PC, ich bin Nichtraucher. Das macht einen gewaltigen Unterschied.

IchoTolot
2011-02-08, 20:31:54
Rechtlich ist dieser Aufkleber am Gehäuse nicht zulässig, weil ein PC ein ,auch juristisch gesehen, aufrüstbares System ist.

ernesto.che
2011-02-08, 21:13:13
Rechtlich ist dieser Aufkleber am Gehäuse nicht zulässig, weil ein PC ein ,auch juristisch gesehen, aufrüstbares System ist.


Natürlich ist der Aufkleber am Gehäuse zulässig. Allerdings hat er keine juristische Bedeutung.

Stormtrooper
2011-02-08, 22:36:39
Natürlich ist der Aufkleber am Gehäuse zulässig. Allerdings hat er keine juristische Bedeutung.

Doch, als Vollzähligkeitssiegel.

G A S T
2011-02-09, 00:19:04
Lachsbrot, ich verstehe gerade das Problem nicht.

Ist der PC jetzt am Arsch, quasi weil dieses Siegel vom Händler da hin gepappt wurde
und das Teil damit durch Staub/Thermisch belastet wurde
oder
ist der PC am Arsch, weil dein Kumpane den PC aufgerüstet/geöffnet hat,
dabei das Siegel natürlich gerissen ist und der Händler nun auf Grund dessen Leistungen verweigert?

Darf ein Händler überhaupt eine solche Garantie (mit solchen Bedingungen) machen ? Sprich "Gehäuse aufmachen um das Teil sauber zu machen ist nicht, wenn er aber den Staub nicht entfernt gibts keine Garantie"

NEIN. Natürlich nicht. Die Unmöglichkeit der Erfüllung einer solchen Garantiebestimmung führt unweigerlich zur Unwirksamkeit selbiger.
Sprich, der Händler hätte in jedem Fall den schwarzen Peter.