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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jemand fit im Arbeitsrecht?


Gast
2011-02-17, 19:57:03
Folgende Situation: Wir bauen eine neue Heizungsanlage in ein großes Industriegebäude. Seit November läuft die neue Heizungsanlage und wir beginnen mit dem Rückbau der ~ 1965 erbauten und bis 1980 erweiterten Heizungsanlage.

Jetzt kommen auf einmal die "Alt eingesessenen" zu uns und erklären uns das in der Halle früher viel mit Asbest gearbeitet wurde. "Schützt euch Jungs" sagte selbst der alte Heizungswart der letztens vorbei kam und zeigte uns Bereiche in denen wir vorsichtig sein sollten.

Laut Aussage der Haustechniker kann angeblich kein Asbest vorhanden sein. Die Geschäftsführung zuckt mit den Schultern.

Für meinen Baustellenführer und unser Team steht auf jeden Fall fest das der Abriss solange ruht bis wir Klarheit haben.

Chef zieht schon nein langes Gesicht wenn er die normalen Staubschutzmasken raus tun soll. Zitat:"Wir haben früher in viel dickeren Staubschichten rumgewühlt, stellt euch nicht so an....."

Was können wir machen um Klarheit zu bekommen bzw wie stellen wir es an unsere Gesundheit zu bewahren ohne den Job zu verlieren?

Ist ein "Nein das machen wir nicht" in dem Falle eine Arbeisverweigerung ?

Ich will jetzt keine Rechtsberatung, nur einen Schubs in die richtige Richtung.

Philipus II
2011-02-18, 12:58:06
Ich würde mal bei der Berufsgenossenschaft nachfragen. Die sollten sich auskennen.

Shaft
2011-02-18, 13:34:42
Mit Aspest ist nicht ist nicht einfacher Baustaub.

Es muss geklärt werden ob wirklich damals Asbest verwendet wurde, wenn ja gilt in Deutschland die TRGS 519.

http://de.wikipedia.org/wiki/Asbest

Wenn ja, dann sicher interessant für die Berufgenossenschaft, wenn dein Chef weiter darauf behaart ohne größeren Sicherheitsmaßnahmen die arbeit fort zu fahren.

Für die Sanierungen gilt in Deutschland die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest). Da die Beschädigung von Asbestprodukten zur Freisetzung der Fasern führt, muss die Sanierungsbaustelle in Gebäuden staubdicht von der Umgebung abgeschottet werden. Der Innenbereich muss während der Arbeiten unter Unterdruck gehalten werden. Die Arbeitsbereiche dürfen nur über Schleusensysteme betreten und verlassen werden.


Aber nur weil einer jetzt kommt und sagt da ist Asbest drinne, muss nichts heißen.

Arbeisverweigerung in dem sinne dürfte/wird es nicht sein, da hier evtl. ernsthafte Gesundheitsrisiken bestehen.

Schiller
2011-02-18, 14:09:23
http://europa.eu/legislation_summaries/employment_and_social_policy/health_hygiene_safety_at_work/em0032_de.htm

Die Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass kein Arbeitnehmer einer Asbestfaserkonzentration in der Luft von mehr als 0,1 Fasern pro cm3 ausgesetzt wird, berechnet als gewichteter Mittelwert für einen Referenzzeitraum von 8 Stunden (TWA).

http://www.bgbau-medien.de/bau/asbest/3.htm

cartman5214
2011-02-19, 21:49:23
Deinen Chef mal freundlich nach der erstellten Gefährdungsbeurteilung für diesen Arbeitsbereich fragen und in dieser nachschauen was dort zum Thema Belastungen am Arbeitsplatz drin steht.
Wichtig: Die Gefährdungsbeurteilung muss auf den hier relevanten Sachverhalt, also das Bauobjekt speziell oder aber auf besondere Risiken bei Abbruch und daraus entstehende Maßnahmen eingehen. Allgemein gehaltene Gefährdungsbeurteilungen sind genau zu prüfen und müssen Wege aufzeigen wie aus der allgemeinen Situation aufs spezielle geschlossen wird. Dann sollten hierzu Folgedokumente existieren.

Keine Gefährdungsbeurteilung? MÖÖÖP!
Gefährdungsbeurteilung aber keine Bewertung von Risiken z.B. Asbest? MÖÖÖP!
Risiko für Asbest beurteilt ohne klare Bewertungshintergründe/Ermittlungen hierzu? MÖÖÖP!

Die Gefährdungsbeurteilung muss erstellt sein und auf Verlangen vorgewiesen werden, immerhin ist es auch ein Ausbildungsdokument für euch. Wenn keine vorliegt im Zweifelsfall mal beim zuständigen Träger für Arbeitsschutz oder BG anfragen, die bekommen da schnell spitze Ohren.

WENN Info auf Asbest DANN klären bevor es weitergeht! Oder Lungenkrebsrisiko im Bereich eines Kettenrauchers riskieren....

PS: ja, ich weiß je kleiner die Firma desto unbekannter Arbeitsschutz oder gar Gefährdugnsbeurteilungen. Was nichts daran ändert das diese vorgeschrieben sind...