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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was passiert bei.. (Urheberrechtsverletzung)


RainingBlood
2011-02-19, 16:28:28
hallo,

ich hab da einen Kollegen, der ein echtes A******* ist. Ich hab zwar eh nicht mehr lange mit ihm zu tun, aber da gabs einige Vorfälle die die Grenze deutlich überschritten haben.

Zum konkreten Fall:
Er bringt seinen Privatschlepptop mit auf Arbeit und stellt seine Raupkopien stolz zur Schau. Es sind drei Partitionen drauf, eine davon voll mit Filmen, die andere mit Musik. Bei den Filmen (schätzungsweise 60+) erkennt man sofort am Dateinamen, dass es Kopien sind. Etliche davon sind noch nichtmal auf DVD/BR erschienen.

Auf der Musikpartition sind ein Haufen Musikfiles und urheberrechtlich geschütze Konzertmitschnitte drauf. Das dürfte sich auch um die Größenordnung wie bei den Filmen handeln

Da er nicht besonders helle ist, wird das Zeug auch drauf bleiben. Den Firmenchefs ist es egal, solange er seine Arbeit macht. Die kennen nichtmal seinen Nachnamen.

Frage: Wenn ich ihn anzeige und sein Laptop beschlagnahmt wird, was blüht ihm dann? Ich hab schon recherchiert, aber 3 Jahre Haft und 4stellige Strafen pro Titel kann ich mir nicht vorstellen. Hat Jmd. Erfahrungen damit?

Schuhu
2011-02-19, 16:29:58
Will da jemand etwa jemanden anschwärzen den er nicht leiden kann?

RainingBlood
2011-02-19, 16:31:57
ya, steht doch gleich als Einleitung da.

Die_Allianz
2011-02-19, 16:33:29
was soll da passieren? Glaubst du der Wachtmeister der nächsten Polizeidienstelle kommt und setzt sich vor den Rechner deines Bekannten? Der kann ja nicht mal seinen eigenen Rechner bedienen
Wie stellt ihr euch das vor? Cyber-Cops?
Urheberrecht wird im Real-life nicht verfolgt. Das sind spezialisierte Anwaltskanzleien, die Daten von ISPs kaufen und damit richtig Asche machen, indem sie Leuten angst machen. Unsere Gesetzeshüter haben damit gar nix zu tun

RainingBlood
2011-02-19, 16:35:37
deshalb frag ich ja. Auf der entsprechenden Seite des LKA ist ausdrücklich von Haus- und Wohnungsdurchsuchung die Rede. Der normale Polizist hat damit eh nix am Hut.
http://www.netzverweis.de/computer.htm

Watson007
2011-02-19, 16:37:55
keine ahnung was da zwischen euch vorgefallen ist, aber meinst du nicht das du gebrandmarkt bist wenn herauskommt wer ihn verpfiffen hat?

RainingBlood
2011-02-19, 16:44:24
oder siehe auch:
http://www.computerbetrug.de/nachrichten/newsdetails/urheberrecht-10000-euro-strafe-pro-raubkopie-080107/

@watson: is mir Wurscht. Meine Kollegen stehen nicht auf seiner Seite und er arbeitet eh für eine ganz andere Firma. Als ich ihn drauf hingewiesen habe hat er mich herumgeschubst und bedroht. Das geht eindeutig zu weit.

Watson007
2011-02-19, 16:53:20
wir müssen aber auch nicht begeistert sein wenn du hier nach Tipps fragst wie du deinen Kollegen am besten anschwärzen kannst.

Wenn er dich bedroht hat, melde das bei den Vorgesetzten.

[x] Close please!

Gouvernator
2011-02-19, 17:38:27
Ich denke er kann ihn anschwärzen wie er will - nichts wird passieren. Das Recht haben die Rechteinhaber, man muss explizit diese Leute informieren und dann gehen DIE zur Polizei... und stellen ne Strafanzeige. Die Denunzianten werden heutzutage irgendwie immer gereizter und immer blöder. Die glauben, wenn SIE etwas gesehen hatten wird die Polizei sofort zur Stelle kommen und denjenigen abführen. Erstens, man muss einen konkreten Beweis vorlegen DAS man überhaupt etwas gesehen hat! Wenn man noch kein bezahlter Spitzel ist dann wird erstmal gar nichts geglaubt.

Peppo
2011-02-19, 18:14:40
"Der größte Schuft im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant."

[x] Close plz!

foobi
2011-02-19, 18:26:43
ich hab da einen Kollegen, der ein echtes A******* ist.
Nach Lesen des Beitrags hab ich den Eindruck dass ihr beiden dann ja gut zusammenpassen müsstet.
Wenn er deine körperliche Integrität verletzt oder zumindest offen damit droht, beschwer dich bei den Vorgesetzten über ihn oder geh zur Polizei. Stattdessen aber zu versuchen ihm mit irgendwelchen hinterfotzigen Strafanzeigen zu sachfremden Themen eine reinzuwürgen, hat IMHO tatsächlichen Arschloch-Charakter.
Ansonsten schließ ich mich Peppo an.

RainingBlood
2011-02-19, 18:58:13
was bitte soll es bringen ihn deswegen zu melden? Dafür gibt es keine Zeugen.
Spart euch den Gutmenschen raushängen zu lassen, ich habe entsprechende Informationen bereits gefunden und der Thread kann auch zu.

RainingBlood
2011-02-19, 18:58:27
Doppelpost

KinGGoliAth
2011-02-19, 19:15:58
http://s10.directupload.net/images/user/110219/xi7vgb5l.jpg



wobei es ja eigentlich nur vordergründig um die bösen raubkopien geht. priorität steht ja ganz klar auf "eins reinwürgen". da sind die kopien nur mittel zum zweck, könnte genau so gut ein parkrempler sein oder nicht nachgefülltes klopapier auf der firmentoilette.

du bist deutschland. :freak:

drexsack
2011-02-19, 19:27:59
Ist er denn wirklich so klein?

Philipus II
2011-02-19, 19:37:52
Ich gehe davon aus, dass er keine Kopien verkauft. Dann wird wenig passieren.

Der Besitz von Schwarzkopien ist übrigens nicht strafbar. Nur Anbieten oder Anfertigen von Kopien ist verboten. Praktisch wird in erster Linie das Anbieten verfolgt, aber selbst bei gewerblichem Handel im grossen Stil gabs bisher i.d.R. Bewährungsstrafen.
Bei reinem Anfertigen von Kopien zur privaten Nutzung gibt es maximal Geldstrafen. Grundsätzlich hätten auch die Rechteinhaber Forderungen, aber ich würde deren Eifer eher als gering einschätzen, das der Aufwand für einen Einzelfall nicht lohnt.

Das Rumschubsen und Drohen hätte (bei Beweisbarkeit) eher Potential.

Cubitus
2011-02-19, 19:40:32
Frage: Wenn ich ihn anzeige und sein Laptop beschlagnahmt wird, was blüht ihm dann? Ich hab schon recherchiert, aber 3 Jahre Haft und 4stellige Strafen pro Titel kann ich mir nicht vorstellen. Hat Jmd. Erfahrungen damit?

Normalerweise wird erst reagiert wenn ein Urheber ihn anzeigen würde. Du müsstest ihn quasi an einen Urheber verpetzen.
Es gibt die GVU, die tritt gerne für die Rechte der Rechteinhaber ein.

wer ohne Sünde sei werfe den ersten Stein ;)
Überlege es dir gut!


Wenn er dich bedroht hat, melde das bei den Vorgesetzten.
[x] Close please!

Ja, der eindeutig bessere Weg.

Watson007
2011-02-19, 19:41:14
was das angeht kann man eigentlich fast jeden anzeigen :freak: aber in der firma damit zu prahlen ist schon blöd.

Ich habe irgendwo schon mal gehört, das sie bei einer Firma früher mal einen MP3-Server am laufen hatten :D

Watson007
2011-02-19, 20:07:48
"Der größte Schuft im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant."

[x] Close plz!

heisst das nicht Lump in dem Zitat?!

MojoMC
2011-02-19, 20:59:27
"Der größte Schuft im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant."Könnt ihr mal aufhören, dieses Zitat zu benutzen, wenn es nicht angebracht ist?
Das Zitat stammt von Hoffmann von Fallersleben, und der wurde politisch verfolgt. Er hat sich mit dem Zitat also gegen eine Regierung gewandt, die folgendes tat:
Dies bedeutete die Vorherrschaft des Adels und die Wiederherstellung seiner Privilegien. Weiterhin sollte die napoleonische Neuordnung Europas, die mit dem Code Civil auch bürgerliche Rechte etabliert hatte, rückgängig gemacht werden.

Innenpolitisch wurden im Zuge der Restauration Forderungen nach liberalen Reformen oder nach nationaler Einigung unterdrückt, Zensurmaßnahmen verschärft und die Pressefreiheit stark eingeschränkt.
Nicht immer gleich "Blockwart!" schreien, wenn euch was persönlich gegen den Strich geht...

Philipus II
2011-02-19, 23:35:10
Die GVU geht üblicherweise nur gegen gewerbliche Urheberrechtsverletzer vor. Der private Schwarzkopierer interessiert die üblicherweise wenig.

Die Abscheckungswerbung im Kino ist nicht die Realität.

sun-man
2011-02-20, 01:00:31
Naja, es gibt genügend Rechtsanwälte die sich auf Raubkopierer eingeschossen haben. Per Suchfunktion findet man hier und da sicherlich ein oder zwei.
Nur wozu ? Am Ende wird die Firma mit "durchsucht" weil er gesagt hat der und der hätte auch sowas. Am Ende reicht schon der Verdacht da Du Ihn anzeigen wolltest um keine Fuß in dem Laden mehr auf den Boden zu bekommen. Das bedrohen und rumschubsen sollte Grund genug sein mal beim Chef vorzusprechen wenn Dir so viel daran liegt. Der Rest ist doch Kinderkacke.

KinGGoliAth
2011-02-20, 03:02:34
Naja, es gibt genügend Rechtsanwälte die sich auf Raubkopierer eingeschossen haben.

da wird das dann aber auch zeitsparend und automatisiert über (pseudo) ip logging in tauschbörsen gemacht. wenn irgendwer ankommt und mit dem finger auf jemanden zeigt machen die dafür keinen finger krum.

Schiller
2011-02-20, 03:54:06
Kannst dich an diesen (http://blog.rebellen.info/wp-content/uploads/2011/02/Raubkopierer-Guttenberg.jpg) Juristen wenden. Hab gehört er ist Spezialist auf dem Gebiet.

Ansonsten...
http://www.printedclothing.com/contents/media/pc474%20mr%20t%20get%20some%20nuts.jpg

Gouvernator
2011-02-20, 11:47:41
wer ohne Sünde sei werfe den ersten Stein ;)
Überlege es dir gut!

Dieser Vergleich passt so gar nicht ins Bild. :) Es impliziert das jemand der raubkopiert irgendwie unter das Gesetz Gottes fällt... Aber es ist keine Sünde Sachen raubzukopieren. :smile:
Du kannst nichts klauen was nicht da ist, geistiges Eigentum existiert weder in der Bibel noch in irgendeiner anderen Religion der Welt. Kopieren fällt nicht unter das Begriff "Stehlen". Da können sich die GVU Fritzen drehen und wenden wie sie wollen, aber in die Hölle kommt man dafür nicht. Sogar dann nicht , wenn man die ganze Welt raubkopiert hat. ;D

Stormtrooper
2011-02-20, 14:25:10
Ich gehe davon aus, dass er keine Kopien verkauft. Dann wird wenig passieren.

Der Besitz von Schwarzkopien ist übrigens nicht strafbar.

Darauf würde ich nicht wetten.
Der Besitz ist in der tat nicht strafbar, daß erstellen von Kopien hingegen schon.
Und eine Kopie machst du, wenn du etwas ausm Internet herunterlädst oder die HDD von deinem Kumpel kopierst, sprich, sobald du irgendwie ein Film auf deinen Rechner etc kopierst machst du dich bereits strafbar.
Das Strafmaß ist hier bis 3 Jahr oder Geldstrafe.
Was aber sicher viel teurer wird sind Unterlassungsklagen und Schadenersatzvorderungen.

127.0.0.1
2011-02-20, 15:13:25
Darauf würde ich nicht wetten.
Der Besitz ist in der tat nicht strafbar, daß erstellen von Kopien hingegen schon.
Und eine Kopie machst du, wenn du etwas ausm Internet herunterlädst oder die HDD von deinem Kumpel kopierst, sprich, sobald du irgendwie ein Film auf deinen Rechner etc kopierst machst du dich bereits strafbar.
Das Strafmaß ist hier bis 3 Jahr oder Geldstrafe.
Was aber sicher viel teurer wird sind Unterlassungsklagen und Schadenersatzvorderungen.

Eh, Unterlassungsklagen und Schadenersatzforderungen wenn ich etwas nur für mich herunterlade oder kopiere aber nicht verbreite? Klingt seltsam.

Watson007
2011-02-20, 15:15:15
Darauf würde ich nicht wetten.
Der Besitz ist in der tat nicht strafbar, daß erstellen von Kopien hingegen schon.
Und eine Kopie machst du, wenn du etwas ausm Internet herunterlädst oder die HDD von deinem Kumpel kopierst, sprich, sobald du irgendwie ein Film auf deinen Rechner etc kopierst machst du dich bereits strafbar.
Das Strafmaß ist hier bis 3 Jahr oder Geldstrafe.
Was aber sicher viel teurer wird sind Unterlassungsklagen und Schadenersatzvorderungen.

laber doch keinen Bullshit. Zeige nur ein Urteil wo ein privater Kopierer eine Gefängnis- oder auch nur Bewährungsstrafe bekommen hat. Diese erhalten höchstens Geldstrafen.

Reine Panikmache...

was verfolgt wird ist in erster Linie das verbreiten von Filmen.

Lawmachine79
2011-02-20, 15:43:02
Eh, Unterlassungsklagen und Schadenersatzforderungen wenn ich etwas nur für mich herunterlade oder kopiere aber nicht verbreite? Klingt seltsam.
Ja klar - das sind rein zivilrechtliche Ansprüche, das hat noch nichts mit Strafbarkeit etc zu tun

Philipus II
2011-02-20, 15:52:36
Darauf würde ich nicht wetten.
Der Besitz ist in der tat nicht strafbar, daß erstellen von Kopien hingegen schon.
Und eine Kopie machst du, wenn du etwas ausm Internet herunterlädst oder die HDD von deinem Kumpel kopierst, sprich, sobald du irgendwie ein Film auf deinen Rechner etc kopierst machst du dich bereits strafbar.
Das Strafmaß ist hier bis 3 Jahr oder Geldstrafe.
Was aber sicher viel teurer wird sind Unterlassungsklagen und Schadenersatzvorderungen.

Der Schadensersatzanspruch wird durch die Lizenzanalogie ermittelt. Bei 50 Filmen à 5 Euro, 50 Filmen à 10 Euro und 50 Filmen à 20€ kommen ganze 1750€ zusammen.
Das ist das Maximum, vorrausgesetzt alle Rechtinhaber bestehen auf Schadensersatz und können die Rechtsverletzung glaubhaft machen. Auch eine Unterlassungsklage wäre mit Streitwert 1750€ ziemlich preiswert.
Der Beweisaufwand und der Verfolgungsaufwand hingegen sind enorm. Daher ist das Interesse der Rechteinhaber und ihrer Organisationen wie der GVU gering.

Strafrechtlich gab es bisher nur extrem milde Urteile, selbst gegen gewerbliche Urheberrechtsverletzer. Selbst bei verkauften Kopien und Umsaätzen im 6 bis 7 stelligen Bereich gab es Bewährung.
Ermittlungen gegen private Schwarzkopierer wurden bisher eigentlich immer eingestellt, wahlweise wegen Mangel an Beweisen oder geringer Schuld. Gäbe es härtere Urteile, wären diese bekannt.

Kopien sind übrigens nur verboten, wenn die Quelle offensichtlich rechtswidrig ist. Zumindest bei der Festplatte des besten Kumpels gehe ich natürlich von einer erlaubten Kopie aus, da der ja sicher keine Schwarzkopien gemacht hat.
Bei einem beachtlichen Teil der Kopien ist der Nachweis des offensichtlich rechtswidrigen Vorbilds nicht so leicht.
Zum anderen stellt sich bei gemeinsam genutzen Computern immer die Frage des Täters. Es gibt im Strafrecht keine Störerhaftung.
Teilen sich 2 Menschen einen Computer, ist es fast unmöglich, eventuelle Urheberrechtsverstösse zuzuordnen.

Das Hauptproblem ist in der Praxis meist, dass der Rechner als tatwerkzeug einbehalten wird. Das tut oft richtig weh...

Stormtrooper
2011-02-20, 16:46:50
Das gerade Ersttäter immer mit einer Geldstrafe davon kommen is ja klar.
Selbst der illegale Waffenbesitzer kommt beim ersten mal mit einer Geldstrafe davon.
Deswegen sagte ich ja auch bis 3 Jahre oder mit Geldstrafe.

Es stimmt zwar das Kopien nur aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen verboten sind.
Aber bei einer Verurteilung kommt es auch darauf an von was das Gericht überzeugt ist.
Und den Richter, der nur ein bißchen was in der Birne hat möchte ich sehen, den du überzeugst, daß du im guten Glauben einen Film runtergeladen hast, der noch nicht mal auf DVD erschienen ist oder gar bei uns im Kino war.

Philipus II
2011-02-20, 17:03:35
Sich mehrmals erwischen zu lassen ist natürlich keine gute Idee, das stimmt. Nach dem ersten Mal sollte man darüber nachdenken, wie man das für die Zukunft verhindert. Auf den Gedanken der HDD Verschlüsselung zu kommen ist nicht sooo schwer.
Wer sich zweimal erwischen lässt, gehört schon wegen Blödheit eingesperrt;)

Watson007
2011-02-20, 17:05:55
Der Schadensersatzanspruch wird durch die Lizenzanalogie ermittelt. Bei 50 Filmen à 5 Euro, 50 Filmen à 10 Euro und 50 Filmen à 20€ kommen ganze 1750€ zusammen.
Das ist das Maximum, vorrausgesetzt alle Rechtinhaber bestehen auf Schadensersatz und können die Rechtsverletzung glaubhaft machen. Auch eine Unterlassungsklage wäre mit Streitwert 1750€ ziemlich preiswert.
Der Beweisaufwand und der Verfolgungsaufwand hingegen sind enorm. Daher ist das Interesse der Rechteinhaber und ihrer Organisationen wie der GVU gering.

Das Hauptproblem ist in der Praxis meist, dass der Rechner als tatwerkzeug einbehalten wird. Das tut oft richtig weh...

der Streitwert ist das was der Verfolger erhält wenn er durch die Instanzen geht und gewinnt. Das, was meistens ausgehandelt wird, liegt immer unter dem Streitwert.

Das gerade Ersttäter immer mit einer Geldstrafe davon kommen is ja klar.

ich bezweifle das private Kopierer selbst im Wiederholungsfalle mit einer Bewährungs/Haftstrafe bestraft werden.

Wieviele Verfahren wisst Ihr denn überhaupt in Deutschland, wo private Kopierer - egal ob erstfall oder nicht - mit Bewährungs/Haftstrafe konfrontiert wurden? ;) Schließlich schaden sie direkt ja keinem.

Was mich in dieser Sache auch immer stört ist die Wischi-Waschi-Berichterstattung in den Medien. Überschrift lautet dann "Mann für Downloads bestraft" und im Artikel liest man dann erst das er die Sachen verteilt hat.

Private Kopierer sollten zumindest so klug sein die Sachen nicht übers Internet zu verbreiten - was die Benutzung von Tauschbörsen und Torrents ausschließt.

Spike2
2011-02-20, 21:12:41
Stattdessen aber zu versuchen ihm mit irgendwelchen hinterfotzigen Strafanzeigen zu sachfremden Themen eine reinzuwürgen, hat IMHO tatsächlichen Arschloch-Charakter.
Dem kann ich mich uneingeschränkt anschließen.
Echt armseelig, so ein Verhalten...:udown:

tombman
2011-02-20, 21:41:38
Tjo, er wollte Hilfe für niederträchtige Taten und bekam Ablehnung - gut so ;)
So arschlochmäßige Aktionen will echt keiner...

@TS
Und wenn der Typ dich körperlich prollmäßig angeht, dann mach was direkt dagegen...

Stormtrooper
2011-02-20, 22:09:48
Also ich finds in Ordnung wenn er ihn anzeigt.
Das ist sein gutes Recht.

Philipus II
2011-02-20, 22:49:20
Klar ist es sein Recht, Straftaten zur Anzeige zu bringen. Trotzdem rate ich hier davon ab. Es wird nichts bewirken.

derpinguin
2011-02-20, 22:50:35
Das kannst du aber bei den meisten Anzeigen sagen. Soll man deshalb gar nicht mehr anzeigen?

blackbox
2011-02-20, 22:56:30
Naja, hier will er ihn fertig machen. Die Raubkopiemotivation ist hier nur Mittel zum Zweck.

Sorry, aber Rache ist kein gutes Motiv. Und dafür unsere Gerichte zu missbrauchen, die eh schon überlastet sind, ist einfach scheiße.

Zephyroth
2011-02-20, 23:11:54
Ich bin auch kein Fan vom Anschwärzen anderer Leute, aber manchmal geht's mir recht am Senkel, wie sich andere (sagen wir mal Verwalter eines größeren Posten Sicherungskopien) über mich lustig machen, weil ich darauf bestehe meine Filme zu kaufen, anstatt zu kopieren.

Grüße,
Zeph

dertyp
2011-02-27, 20:48:11
Hallo,

Wenn er die Grenzen so deutlich überschritten hat egal in welchen Vorfällen zwischen euch dann machs ihm klar redet miteinander wenn ihr überhaupt wie normale Menschen sowas handhaben könnt. Aber gleich nach irgendwelchen Gründen zu suchen und zur Polizei gehn um ihn irgendwas belastenes anzuhängen das ist einfach das letzte es sei den du weißt dich nicht anders zu Verteidigen und bist auch auf seinem Niveau dann geh aber bitte Sofort :freak: