PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 3 mal PC kaputt, Geld zurück?


itunes-aholic
2011-03-04, 20:55:45
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Gewährleistung/Wandlung:
Ich habe vor knapp 2 Jahren einen PC gekauft. Vor ca 3 Monaten fing mein PC an, ständig abzustürzen. Also habe ich ihn reparieren lassen; die Graka wurde ausgetauscht. 3 Monate später der gleiche Mist. Also wieder zum Verkäufer hin und reparieren lassen. Die Gewährleistun verfiel zum 31.01.11; ich habe den PC am 28. Januar hingebracht. Der Verkäufer hat (schlauerweise) wieder eine neue Graka eingebaut. Gestern habe ich den PC wieder bekommen. Jetzt geht er wieder nicht. Habe ich das Recht den Kaufpreis zurückzufordern und ihnen den PC zu überlassen? Falls möglich bitte Paragraph des BGB nennen!

CokeMan
2011-03-04, 21:17:11
Hallo,

das hier sollte zutreffen, evtl. einer der Paragraphen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

itunes-aholic
2011-03-04, 21:23:04
Danke ich werde mal mit dem Händler sprechen.

sei laut
2011-03-04, 21:47:10
Wenn die Reparaturen fehlerhaft waren, kannst du die vielleicht ankreiden. Das Geld vom PC bekommst du jetzt sicher nicht mehr zurück. Wenn du was bekommst, dann entsprechend mit Abschlag.

DK2000
2011-03-05, 07:40:14
Wo war das denn? Ketten wie Euronics / Saturn geben dir durchaus auch das Geld wieder (sogar 100% wenn genug Leute im Laden sind und die Abwicklung deines Garantiefalls dementsprechend andauert). Wenn es drei Mal das gleiche Bauteil in einem PC System war (Grafikkarte). Aber da die Grafikkarte so schnell getauscht wurde, gehe ich von einem kleinen Händler vor Ort oder einem zusammengestellten System aus.

Auf jeden Fall nicht vom Abteilungsheinie abspeisen lassen, Cheffe verlangen.
Wenn du noch jung bist (so bis 16) sollten gerne auch die Eltern / besser Vater mitkommen damit die dem Cheffe auf Augenhöhe begegnen können. Falls dein Dad eine cholerische Ader hat kommt die hier zusätzlich positiv zum Tragen. War mal bei Red Zack / Euronics und kann dir sagen dass die mit der größten Klappe und dem entsprechenden Ausdauervermögen meist sogar zu Unrecht das Geld zurück gesehen haben...

And if you don't have the balls:
Grafikkarte tauschen lassen (das sollte auf jeden Fall noch gehen) und ab nach Ebay ohne Garantie damit... ^^

Rooter
2011-03-05, 18:06:51
Zur Wandlung mal eine Frage:
Meine Mutter hat letzten Juni einen 42" LG Fernseher bekommen. Nach drei Reparaturversuchen ist ein Tonproblem immer noch nicht weg so dass es wohl zur Wandlung kommen wird. Der Typ im ProMarkt sagte jetzt dass sie nicht das Geld auszahlen könnten sondern nur den Kaufpreis auf ein anderes Gerät anrechnen können. Ist das rechtens? Bitte mit Paragraph oder Grundsatzurteil so dass ich denen etwas unter die Nase halten kann.

MfG
Rooter

Spasstiger
2011-03-05, 18:35:52
Falls dein Dad eine cholerische Ader hat kommt die hier zusätzlich positiv zum Tragen.
Da ich selbst schon Erfahrungen im Verkauf gesammelt habe, kann ich nur sagen, dass das definitiv nicht der Fall ist. Wenn ein Kunde unverschämt wird, dann bin ich auch nicht gewillt, ihm großartig entgegenzukommen - solange ich nicht gesetzlich dazu verpflichtet bin. Es wäre den freundlichen Kunden gegenüber auch nicht fair, wenn man cholerischen Kunden in den Arsch kriecht. Im Endeffekt gilt auch im Verkauf: Wie du mir, so ich dir. Man sollte halt nur auf seine Wortwahl achten, dass man sich nicht strafbar macht. Selbst wenn der Kunde mit Beschimpfungen um sich wirft.
Ein Kollege hat während meiner Zeit auch schon lautstarke Kunden, die nicht zu einer gepflegten Wortwahl im Stande waren, in scharfem Ton des Ladens verwiesen und mit Polizei gedroht. Da waren die wartenden Kunden erstmal ziemlich baff, aber auch froh, dass es wieder voran ging.

mobius
2011-03-05, 18:46:15
Zur Wandlung mal eine Frage:
Meine Mutter hat letzten Juni einen 42" LG Fernseher bekommen. Nach drei Reparaturversuchen ist ein Tonproblem immer noch nicht weg so dass es wohl zur Wandlung kommen wird. Der Typ im ProMarkt sagte jetzt dass sie nicht das Geld auszahlen könnten sondern nur den Kaufpreis auf ein anderes Gerät anrechnen können. Ist das rechtens? Bitte mit Paragraph oder Grundsatzurteil so dass ich denen etwas unter die Nase halten kann.

MfG
Rooter

Soweit ich das noch gelernt habe (laienhaft), kannst du auf Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen (also Geld zurück), wenn 3mal das selbe(!) Bauteil defekt war und das ganze innerhalb der Gewährleistung statt fand. Garantie ist wieder ne andere Sache.
Wirklich einleuchtend ist der Paragraph dazu aber nicht, daher lies besser selbst nach.

Das ganze wird hier behandelt: §437
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html