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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ebay poblem !!


Dos
2011-03-05, 00:06:11
Hallo,

also folgendes, ich habe in ebay vor ca 3 wochen eine konsole verkauft und die konsole lief bis dahin 100% kann sogar meine frau bezeugen !!

nun gut gestern bekam ich eine mail das das gerät mit mehrere spiele getestet wurde und angeblicht nicht funktionieren würde. und unterstellt mir ich hätte schon defekt verkauft.

auserdem schreibt er ich soll ihm zuerst das geld überweisen und dann bekäme ich mein geld zurück. ansonsten droht er mit anwalt. seine wertung ist 100% positiv.

was nun, wie soll ich reagieren ?
vorallem ich habs wirklich 100% vorher getestet und bilder mir das nicht ein !!

gruss

Super Grobi
2011-03-05, 00:31:49
MEINE Meinung:

Was tun? GARNICHTS!

1. Privatverkauf! Das heißt, das du keinerlei Garantie geben musst!

2. Den Käufer drauf hinweisen, das derartige Unterstellugen evt. strafrechtlich relevant sind!

Kurz: Kiste vor 3 Wochen vertickt, Käufer jault nun über eine defekte Kiste --> Nix dein Prob!

SG

p.s.
falls er dir eine schlechte Bewertung verpassen will, evt. gar damit droht, kannst du dagegen auch vorgehen! Auch das kannst du ihm mitteilen! (dazu noch die Info: "Anwalt? Lächerlich... kostet sicher fünf mal soviel wie die Konsole mit der Garantie, daß das ganze sinnfrei ist ")

KinGGoliAth
2011-03-05, 03:22:32
1. Privatverkauf! Das heißt, das du keinerlei Garantie geben musst!

dennoch muss man liefern was man versprochen hat und wenn man sagt, dass die kiste rennt muss sie auch rennen.
wobei ich hier natürlich nichts mit böser absicht unterstellen will.


3 wochen ist aber eine ziemlich lange zeit. wann hast du das ding abgeschickt und wann ist es angekommen? die online-paketverfolgung sollte da ja weiterhelfen.
wenn der typ sich erst zwei wochen nach der lieferung meldet, dass irgendwas nicht in ordnung sei, kann man schon fast fest davon ausgehen, dass er das teil in der zwischenzeit selber geschrottet hat und sich jetzt da noch schnell auf kosten des verkäufers rausziehen will.
hoffentlich hast du nicht paypal benutzt. :freak:

Dos
2011-03-05, 03:45:15
mal abgesehen von der zeit (3 wochen) das ding lief 100% bzw. ich habe ein funktionstüchtiges gerät verkauft. Einzig nur wird der beweis sein, wie soll ich vorgehen ?

Dr. Lloyd
2011-03-05, 04:23:49
Hast du Angst vor einer negativen Bewertung bei eBay? Dann musst du abwägen was dir lieber ist: guten Ruf oder Geld behalten.

Ansonsten: Du hast nichts falsches getan. Das Problem ist aktuell ein Problem des Käufers. Es wird nur dann zu deinem Problem, wenn er dich schlecht bewerten sollte. Und dann gilt das aus dem ersten Absatz.

Gast...2
2011-03-05, 09:41:17
Hallo,
....auserdem schreibt er ich soll ihm zuerst das geld überweisen und "dann bekäme ich mein geld zurück". ansonsten droht er mit anwalt. seine wertung ist 100% positiv.
gruss
hast dich verschrieben siehe "..." ,egal.

zu dem wer was zuerst:
wenn überhaupt,muß der Käufer erst die Ware zurückschicken und bekommt dann das Geld wieder vom Verkäufer
(genau umgekehrt wie beim Kauf)

Sehe das auch so,das wenn der Käufer sich nicht gleich meldet,sondern erst 3 Wochen später,das er in der Zeit die Ware kaputtgespielt hat.

(hatte auch mal so ein Fall 4 wochen später mit einem Mainbord,bin da hart geblieben,denn es war in Ordnung bei mir. Schlechte Bewertung bekommen, und kommentiert mit nach 4 Wochen kaputtgespielt.)
mfg

ux-3
2011-03-05, 10:02:28
Erste einfache Sache:

Hast du Gewährleistung (nicht Garantie) im Angebot ausgeschlossen?

Dos
2011-03-05, 12:41:38
naja das einzige was ich dazu geschrieben habe war :

Diese ist eine Privatauktion,keine Garantie oder Rücknahme

ux-3
2011-03-05, 12:45:19
naja das einzige was ich dazu geschrieben habe war :

Diese ist eine Privatauktion,keine Garantie oder Rücknahme

Dann hast du Gewährleistung nicht ausgeschlossen.

(del)
2011-03-05, 13:26:44
falls er dir eine schlechte Bewertung verpassen will, evt. gar damit droht, kannst du dagegen auch vorgehen! Auch das kannst du ihm mitteilen! (dazu noch die Info: "Anwalt? Lächerlich... kostet sicher fünf mal soviel wie die Konsole mit der Garantie, daß das ganze sinnfrei ist")

Darauf würde ich mich nicht verlassen. Wenn einer eine Rechtsschutzversicherung hat, kostet es nichts zum Anwalt zu gehen. Ich selbst war schon paar mal beim Anwalt, obwohl der Streitwert deutlich geringer war als die Anwaltsgebühr, gekostet hat mich dank der Versicherung nichts.

DK2000
2011-03-05, 13:49:20
Soso und die Konsole war 3 Wochen mit der Post unterwegs?!? ^^
Also wenn ich etwas kaufe teste ich es direkt (grad bei gebrauchten Sachen) und warte nicht noch ewig...

(del)
2011-03-05, 13:59:04
Soso und die Konsole war 3 Wochen mit der Post unterwegs?!? ^^
Also wenn ich etwas kaufe teste ich es direkt (grad bei gebrauchten Sachen) und warte nicht noch ewig...
so ist es.

Stormtrooper
2011-03-05, 14:19:56
naja das einzige was ich dazu geschrieben habe war :

Diese ist eine Privatauktion,keine Garantie oder Rücknahme

Dann würde ich mal sagen, der Käufer ist im Recht und kann Nacherfüllung verlangen.

bleipumpe
2011-03-05, 15:58:01
Achtung, Halbwissen!

Ob jetzt Gewährleistung ausgeschlossen wurde oder nicht, ist erst mal völlig egal. Die Wäre funktioniert nicht, obwohl sie als solche angeboten und verkauft wurde. Was natürlich bitter Aufstoßen lässt ist die Tatsache, dass der Verkäufer sich erst nach 3 Wochen meldet.
Ich hoffe zudem für den Threadstarter, dass er sich die Seriennummer der verkauften Konsole notiert bzw. fotografiert hat*.
Ich persönlich würde folgendes Vorgehen vorschlagen: Der Verkäufer bietet an, das die Konsole zwecks Prüfung zu erhalten. Dann würde ich erst einmal die Reaktion des Käufers abwarten.

mfg b.

*Ich hatte das Problem mit einer Grafikkarte. Ich habe den Käufer darum gebeten, mir die Karte doch bitte zwecks Prüfung zuzuschicken. Dazu gab es ein Foto der Karte mit Seriennummer. Ich habe nie wieder etwas vom Käufer gehört.

KinGGoliAth
2011-03-05, 16:28:20
Achtung, Halbwissen!

Ob jetzt Gewährleistung ausgeschlossen wurde oder nicht, ist erst mal völlig egal. Die Wäre funktioniert nicht, obwohl sie als solche angeboten und verkauft wurde. Was natürlich bitter Aufstoßen lässt ist die Tatsache, dass der Verkäufer sich erst nach 3 Wochen meldet.
Ich hoffe zudem für den Threadstarter, dass er sich die Seriennummer der verkauften Konsole notiert bzw. fotografiert hat*.
Ich persönlich würde folgendes Vorgehen vorschlagen: Der Verkäufer bietet an, das die Konsole zwecks Prüfung zu erhalten. Dann würde ich erst einmal die Reaktion des Käufers abwarten.

mfg b.

*Ich hatte das Problem mit einer Grafikkarte. Ich habe den Käufer darum gebeten, mir die Karte doch bitte zwecks Prüfung zuzuschicken. Dazu gab es ein Foto der Karte mit Seriennummer. Ich habe nie wieder etwas vom Käufer gehört.

halbwissen...in der tat.

als funktionsfähig angebotene ware muss auch funktionsfähig abgeschickt werden. da hört die verantwortung des verkäufers aber auch schon wieder auf. für den weg ist das transportunternehmen verantwortlich / haftbar. sobald das paket dem empfänger übergeben wurde ist das sein bier. falls die ware dann nicht funktioniert hat er sich sofort an den verkäufer zu wenden und beim transportunternehmen eine schadensmeldung zu machen.
passiert das nicht oder erst nach 3 bzw 2 wochen ist der käufer entweder dumm, faul oder er will bescheißen. nichts davon ist ein grund ihm sein geld zurückzuüberweisen.


der trick mit der seriennummer wird bei technischen geräten gerne mal versucht. hat man als verkäufer die nummer nirgendwo notiert / fotographiert oder denkt man als laie gar nicht daran die nummern zu vergleichen kann man schnell angeschissen werden.
gibt einfach zuviel asoziales pack da draussen. bei ebay erstrecht. :freak:

bleipumpe
2011-03-05, 18:13:24
Du magst das mit den 2-3 Wochen anzweifeln, ich übrigens auch. Auch das Gericht? Keine Ahnung, wie lang die angemessenen Fristen zum Testen im privaten Gebrauchthandel sind. Nur mit dem Hinweis in der Auktion und der Abgabe beim Transportunternehmen bist du mit an nahezu 100% grenzender Sicherheit nicht aus dem Schneider. Ich kann ja nicht einfach meine ganzen defekten Geräte verschicken, gegenteiliges behaupten und solange der Verkäufer sich nicht in den ersten 2 Tagen nach Zustellung meldet, geht alles klar. Es soll auch Leute geben, die auf Dienstreise oder im Urlaub sind. Oder einfach aktuell keine Zeit zum Testen haben.
Im Zweifelsfall steht Aussage gegen Aussage - und beide Seiten haben selbstverständlich Zeugen.

mfg b.

edit: wie setzt sich die Zeitspanne genau zusammen? ~3 Wochen nach Auktionsende oder nach Zustellung durch den Paketdienst?

ux-3
2011-03-05, 18:52:44
Gilt die Beweislastumkehr in den ersten Monaten auch bei Verkäufen von Privat?

Fairy
2011-03-05, 19:14:01
Beim Privatkauf liegt die Beweislast immer beim Käufer.

Stormtrooper
2011-03-05, 19:23:18
Beim Privatkauf liegt die Beweislast immer beim Käufer.

Sagt wer?
Prinzipiell gilt bei allen Verkäufen erstmal ein Jahr Gewährleistung bei gebrauchten Sachen.
In den ersten 6 Monaten muß es der Verkäufer beweisen vom Monat 7-12 der Käufer.
Bei Privatverkäufen kann die Gewährleistung zum Teil ausgeschlossen werden.
Dies wurde hier nicht gemacht, also muß der Verkäufer erstmal 6 Monate für Sachmängel haften.

ux-3
2011-03-05, 19:27:08
Sagt wer?


Das Gesetz?

Skorpion
2011-03-05, 19:42:03
Sagt wer?
Prinzipiell gilt bei allen Verkäufen erstmal ein Jahr Gewährleistung bei gebrauchten Sachen.
In den ersten 6 Monaten muß es der Verkäufer beweisen vom Monat 7-12 der Käufer.
Bei Privatverkäufen kann die Gewährleistung zum Teil ausgeschlossen werden.
Dies wurde hier nicht gemacht, also muß der Verkäufer erstmal 6 Monate für Sachmängel haften.
So ein Quatsch. Das gilt bei KFZ-Verkäufen aber nicht beim Online-Handel auf eBay und Co.
Befrag mal nen Internet/Vertragsrecht Anwalt mit der Sache, der wird der das ähnlich sagen.

Stormtrooper
2011-03-05, 19:47:54
Das Gesetz?

Welches Gesetz?
Und wo steht das in dem Gesetz?

Stormtrooper
2011-03-05, 19:53:22
So ein Quatsch. Das gilt bei KFZ-Verkäufen aber nicht beim Online-Handel auf eBay und Co.
Befrag mal nen Internet/Vertragsrecht Anwalt mit der Sache, der wird der das ähnlich sagen.

So ein Quatsch.
Das BGB macht bei Gewährleistung nur in ganz wenigen Ausnahmen unterschiede und das ist zB bei Grundstücken.
Aber sicher kein Unterschied zwischen KFZ Kauf, Online Handel, Ebay oder normales Ladengeschäft.

Ric
2011-03-05, 20:13:14
Sagt wer?
Prinzipiell gilt bei allen Verkäufen erstmal ein Jahr Gewährleistung bei gebrauchten Sachen.
In den ersten 6 Monaten muß es der Verkäufer beweisen vom Monat 7-12 der Käufer.
Bei Privatverkäufen kann die Gewährleistung zum Teil ausgeschlossen werden.
Dies wurde hier nicht gemacht, also muß der Verkäufer erstmal 6 Monate für Sachmängel haften.

Bei Privatkäufen gilt die 6-monatige Beweislastumkehrregelung nicht. Diese gilt nur bei Verkäufen von Unternehmern an Verbraucher (§§ 474, 476 BGB).

naja das einzige was ich dazu geschrieben habe war :

Diese ist eine Privatauktion,keine Garantie oder Rücknahme

Das spricht prinzipiell erst einmal dafür, dass kein wirksamer Ausschluss vorliegt. Jedoch ist zu beachten, dass die Begriffe mittels Auslegung für den Dritten auch erkennbar meinen, dass die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen sein soll (Parallelwertung in der Laiensspähre). Unter dem Gesichtspunkt kann vor einem wirksamen Ausschluss ausgegangen werden.

So ein Quatsch.
Das BGB macht bei Gewährleistung nur in ganz wenigen Ausnahmen unterschiede und das ist zB bei Grundstücken.
Aber sicher kein Unterschied zwischen KFZ Kauf, Online Handel, Ebay oder normales Ladengeschäft.
Das sehe ich auch so wie Stormtrooper.

Stormtrooper
2011-03-05, 21:31:50
Bei Privatkäufen gilt die 6-monatige Beweislastumkehrregelung nicht. Diese gilt nur bei Verkäufen von Unternehmern an Verbraucher (§§ 474, 476 BGB).

Und woraus schließt du das?

Unter dem Gesichtspunkt kann vor einem wirksamen Ausschluss ausgegangen werden.

Kann, das muß aber dann ein Gericht entscheiden.

Fairy
2011-03-05, 21:39:52
Und woraus schließt du das?
Siehe § 474 I Satz 1 BGB

Stormtrooper
2011-03-05, 21:45:42
Siehe § 474 I Satz 1 BGB

Oh, ok ...
Das heißt dann, daß der Privatverkäufer ein Jahr Gewährleistung geben muß und auch im 12. Monat noch davon ausgegangen wird, daß der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.

Fairy
2011-03-05, 21:52:16
Muss nicht, der Verkäufer kann die Gewährleistung einschränken oder komplett ausschließen. ;)

Ric
2011-03-05, 22:22:13
Oh, ok ...
Das heißt dann, daß der Privatverkäufer ein Jahr Gewährleistung geben muß und auch im 12. Monat noch davon ausgegangen wird, daß der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.

Nein, genau das Gegenteil. Der Käufer hat alle tatbestandsvoraussetzenden Merkmale - wie dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag - zu beweisen. Also nicht wie im § 476 BGB beschrieben. Das ist nur eine Außnahmevorschrift, die zu einer Beweiserleichterung führt.

Des weiteren kann ein Privater die Gewährleistung ausschließen - Darum schreibt dass ein jeder auch bei eBay hin.

Dos
2011-03-06, 02:43:14
ok nehmen wir mal an ich mache es, muss er mir nicht zuerst das gerät schicken damit es selber noch überprüffen kann bzw ob es auch das selbe gerät ist ?? oder steht im das auch zu das er das so lange behält, bis ich ihm das geld gebe ?

Stormtrooper
2011-03-06, 06:46:29
Muss nicht, der Verkäufer kann die Gewährleistung einschränken oder komplett ausschließen. ;)

Ja, kann man als Privatverkäufer machen.
Hat der TE aber nicht gemacht.

onkel2003
2011-03-06, 08:05:09
Ja, kann man als Privatverkäufer machen.
Hat der TE aber nicht gemacht.
doch hat er,
der TE ist kein jurist, man kann nicht verlangen das er sich soweit in der Rechtswissenschaft auskennt und die genaue bezeichnung kennt wie man etwas ausschließen muss.

als privat käufer muss ich davon ausgehen das bei ein satz "Diese ist eine Privatauktion,keine Garantie oder Rücknahme " auch keine Gewährleistung zu erwarten ist.

hinzu kommt das auch 90 % denken Garantie = Gewährleistung oder anders herum.


natürlich denken manche gerichte anders

ok nehmen wir mal an ich mache es, muss er mir nicht zuerst das gerät schicken damit es selber noch überprüffen kann bzw ob es auch das selbe gerät ist ?? oder steht im das auch zu das er das so lange behält, bis ich ihm das geld gebe ?

wenn überhaupt erst gerät zurück

hat er das teil jetzt schon fast 3 wochen lass dich da auf nichts ein, hast du es erst mal bei dir zuhause wird es sehr schwer da raus zu kommen.
hat er das teil erst nachweislich ein oder zwei tage sieht es natürlich anders aus, dann hast du schlechte karten weil da juckt es auch nicht ob Gewährleistungsausschluss gemacht wurde.

ux-3
2011-03-06, 10:05:30
als privat käufer muss ich davon ausgehen das bei ein satz "Diese ist eine Privatauktion,keine Garantie oder Rücknahme " auch keine Gewährleistung zu erwarten ist.


Kann ich auch davon ausgehen, dass ich beim Preis noch etwas handeln kann?

Im Ernst, wer als Verkäufer keine Ahnung hat, der soll dafür belohnt werden? Bei Ebay gibt es keine mündliche Vereinbarung. Da müssen schon recht strenge Anforderungen an den Verkäufer bzw. seine Formulierungen gestellt werden. Da muss man sich als Verkäufer auch mal ein bisschen Mühe geben oder guckt hinterher in die Röhre.

tombman
2011-03-06, 10:43:51
Ich würde ihm schreiben, daß ich mehrere Zeugen habe, die vor Gericht bestätigen würden, daß das Teil in Ordnung war ;)

Dos
2011-03-06, 12:02:27
Ich würde ihm schreiben, daß ich mehrere Zeugen habe, die vor Gericht bestätigen würden, daß das Teil in Ordnung war ;)


wo du das gerade sagst, war es auch so, nur ich dachte sowas zählt nicht ?? vorallem weil es nur verwandte waren ??

ps: hab ich als verkäufer nicht auch das recht auf nachbesserung bzw überprüfung der ware ? oder muss ich das geld sofort wieder geben ? weil wenn er nur das geld haben will gehe ich von einem betrug aus.

Fairy
2011-03-06, 12:10:09
Der Käufer könnte z.B. Nacherfüllung verlangen. Bitte sehr: http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

Edith: Naja, natürlich nicht, wenn er die Ware innerhalb der 3 Wochen selbst kaputt gemacht hat. ;)

hansfrau
2011-03-06, 12:14:44
normalerweise schickt man defekte Ware zurück an den Verkäufer, der diese dann auf Fehler überprüft und dann für ein Ersatzgerät sorgt.
Geld zurück gibts erst nach der Überprüfung und wenn das Gerät wirklich defekt ist.

tombman
2011-03-06, 12:15:01
wo du das gerade sagst, war es auch so, nur ich dachte sowas zählt nicht ?? vorallem weil es nur verwandte waren ??

Wichtig ist nur, was das Abzockkiddie glaubt- stimmen muß gar nix ;) Da sollte dann aber Sprache und Stil stimmen.
So geschrieben: "Alter... ich hab hier 5 Kumpels die wissen alle das die box gorrekt gelaufen ist- LÜG NICHT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!"
wirds ein fail ;)

Stormtrooper
2011-03-06, 12:23:42
doch hat er,
der TE ist kein jurist, man kann nicht verlangen das er sich soweit in der Rechtswissenschaft auskennt und die genaue bezeichnung kennt wie man etwas ausschließen muss.

als privat käufer muss ich davon ausgehen das bei ein satz "Diese ist eine Privatauktion,keine Garantie oder Rücknahme " auch keine Gewährleistung zu erwarten ist.

hinzu kommt das auch 90 % denken Garantie = Gewährleistung oder anders herum.


natürlich denken manche gerichte anders


Hier verwechselst du etwas.
Erstmal muß man das ganze korrekt ausschließen, ansonsten hast du als Privatverkäufer erstmal Pech gehabt.
Es gab nur mal ein Urteil das besagte, das man sowas von einem Laien nicht erwarten kann und er einen korrekten Ausschluß formuliert.
Das hier das nächste Gericht dies genauso sieht würd ich mich nicht verlassen, zumal es sicher 100 Urteile gibt die das ganze anders sehen.

ux-3
2011-03-06, 12:28:57
Hier verwechselst du etwas.
Erstmal muß man das ganze korrekt ausschließen, ansonsten hast du als Privatverkäufer erstmal Pech gehabt.
Es gab nur mal ein Urteil das besagte, das man sowas von einem Laien nicht erwarten kann und er einen korrekten Ausschluß formuliert.
Das hier das nächste Gericht dies genauso sieht würd ich mich nicht verlassen, zumal es sicher 100 Urteile gibt die das ganze anders sehen.

Dann würd ich mich als Käufer auf Erklärungsirrtum berufen und den Kauf rückgängig machen.

tombman
2011-03-06, 12:39:16
Ihr immer mit euren Gesetzen- hat doch mit der ebay Praxis wenig zu tun. Wenn einer eine Xbox nach 3 Wochen defekt meldet und dann auch noch ZUERST Geld haben will, dann läuten bei mir die Abzockkiddie Warnlampen. Und dann behandle ich den nicht wie einen 30-Jährigen mit Rechtsschutzversicherung, sondern nach der "ich ficke dein Gehirn" Methode ;D

Fairy
2011-03-06, 12:47:03
Dann würd ich mich als Käufer auf Erklärungsirrtum berufen und den Kauf rückgängig machen.
Was hat ein Erklärungsirrtum hier zu suchen? ;)

Ihr immer mit euren Gesetzen- hat doch mit der ebay Praxis wenig zu tun. Wenn einer eine Xbox nach 3 Wochen defekt meldet und dann auch noch ZUERST Geld haben will, dann läuten bei mir die Abzockkiddie Warnlampen. Und dann behandle ich den nicht wie einen 30-Jährigen mit Rechtsschutzversicherung, sondern nach der "ich ficke dein Gehirn" Methode ;D
Der Kern des Posts triffts, ich hätte es nur anders formuliert. ;)

ux-3
2011-03-06, 12:51:57
Was hat ein Erklärungsirrtum hier zu suchen? ;)


Du fragst nicht wirklich? (wg Smilie)

Fairy
2011-03-06, 12:52:56
Doch, war schon ernst gemeint. Sorry, falls dich der ';)' verunsichert hat.

ux-3
2011-03-06, 12:59:50
Wenn der Verkäufer behauptet, er "habe es anders gemeint" mit Garantie, dann habe ich bei der Kauferklärung geirrt.

(del)
2011-03-06, 13:32:58
Sorry, das ich zum Thema an sich nichts beitragen kann aber aus genau der hier besprochenen Problematik, schließe ich meine Auktionen immer mit diesem Satz ab:

"Keine Garantie, keine Gewährleistung, keine Rücknahme, kein Umtausch."

Natürlich entbindet mich das nicht von der Lieferung, den dem Beschreibungstext entsprechenden, Produkten.

Dos
2011-03-06, 14:52:52
"Jetzt liegt es bei ihnen. Sie Überweisen mir das Geld zurück, danach bekommen sie ihr Gerät zurück.Oder Sie bekommen gleich Nachricht von meinem Anwalt, wegen Vertragsbruch. "

das schrieb er zurück, ich trau derm ganzen nicht. kann er da mit dem anwalt drohen wenn ich ich wenigstens verlange das teil zu reparieren bzw ersetzen oder gar nur teste ob es stimmt ?

DryLand
2011-03-06, 14:58:55
Drohen kann er immer wie er mag. Aber er ist im unrecht. Könnte ja sonst jeder kommen.

Masterp
2011-03-06, 15:11:02
Ich würde da auch nichts machen.

Fairy
2011-03-06, 15:12:01
vorallem ich habs wirklich 100% vorher getestet und bilder mir das nicht ein !!

"Jetzt liegt es bei ihnen. Sie Überweisen mir das Geld zurück, danach bekommen sie ihr Gerät zurück.Oder Sie bekommen gleich Nachricht von meinem Anwalt, wegen Vertragsbruch. "

das schrieb er zurück, ich trau derm ganzen nicht. kann er da mit dem anwalt drohen wenn ich ich wenigstens verlange das teil zu reparieren bzw ersetzen oder gar nur teste ob es stimmt ?

Da du dir sicher bist, dass das Gerät nicht kaputt war, bevor du es abgeschickt hast, brauchst du eigentlich keine Angst vor einem Anwalt haben.

Was ICH machen würde: Ihm zum LETZTEN mal eine Mail schreiben, ganz egal, was darauf für eine Antwort kommt. Schreiben würde ich, dass ich seiner Aufforderung nicht nachkommen kann, da davon ausgegangen werden muss, dass der Käufer das Gerät nach drei Wochen selbst kaputtgespielt hat. Wenn er einen Anwalt einschalten möchte, kann er dies gerne tun.

Dieser Post stellt keine Rechtsberatung dar.

tombman
2011-03-06, 15:12:44
"Jetzt liegt es bei ihnen. Sie Überweisen mir das Geld zurück, danach bekommen sie ihr Gerät zurück.Oder Sie bekommen gleich Nachricht von meinem Anwalt, wegen Vertragsbruch. "

"Ich freue mich von Ihrem Anwalt zu hören. Mein Bruder ist zufälligerweise ebenfalls Anwalt- und ich bezahle keinen Cent, auch für jahrelange Rechtsstreitigkeiten nicht.
Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, kann ich mehrere Zeugen benennen, die die perfekte Funktion des Auktionsgegenstandes (solange dieser noch in meinem Besitz war) bestätigen können.

Hochachtungsvoll
Vorname Nachname"

;D

Skorpion
2011-03-06, 16:22:12
"Ich freue mich von Ihrem Anwalt zu hören. Mein Bruder ist zufälligerweise ebenfalls Anwalt- und ich bezahle keinen Cent, auch für jahrelange Rechtsstreitigkeiten nicht.
Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, kann ich mehrere Zeugen benennen, die die perfekte Funktion des Auktionsgegenstandes (solange dieser noch in meinem Besitz war) bestätigen können.

Hochachtungsvoll
Vorname Nachname"

;D
So ist es.
Der versucht dich halt einzuschüchtern und wird kläglich untergehen :)
Er will wahrscheinlich noch so dreist sein, dass du das Geld zurück überweist und am Ende mit garnix dastehst :D

Yups
2011-03-06, 21:45:53
Lass dich bloss nicht einschüchtern.

Wir hatten das ganze mal mit einem Auto. (20k) Gebrauchtkauf, der Käufer konnte beim Kauf die Standheizung nicht testen weil die Zusatzbatterie hinüber war. 3 Wochen später + 5000km nach Spanienurlaub kam dann die Rechnung von der Werkstatt von ihm.

Tja, er drohte und fluchte doch letztendlich kam nichts dabei raus. Er hat auch ehrlich zugegeben, dass er sich vom Anwalt beraten lies und der ihm abriet den Rechtsweg einzuschlagen.

Hätte er sich direkt nach der Heimfahrt und dem Austesten gemeldet, hätten wir den Schaden übernommen, so sicherlich nicht...

pr0g4m1ng
2011-03-06, 22:05:23
Gehen wir mal von der Situation aus: A und B sind beides Verbraucher, A verkauft B einen Artikel X. B behauptet das Ding sei kaputt.

Er kann dann von A Reparatur oder Neulieferung verlangen. Erst wenn das nicht möglich ist oder A "nee" sagt kann er zurücktreten, also sein Geld zurückverlangen.

Ein schlauer A würde B dann wohl schreiben, dass es ihm sehr Leid tut, aber das das Ding ok war als es verschickt wurde und er darauf warte Post vom Gericht zu bekommen. :P

DDM_Reaper20
2011-03-07, 14:02:48
Dann hast du Gewährleistung nicht ausgeschlossen.

Da Garantie eine rein freiwillige Leistung ist und daher nicht explizit ausgeschlossen werden muss, wird ein Richter im Zweifelsfalle Verständnis zeigen und annehmen, dass der Ausschluss der Gewährleistung angestrebt wurde.

@ TE

Nach DREI Wochen ankommen und rumeiern? UND zuerst die Kohle haben wollen? Wohl Fieber! Der soll zum Mond fliegen mit seiner selbst geschrotteten Kiste. Ein seriöser Handelspartner sieht anders aus.

tombman
2011-03-07, 14:10:57
Der hat das Teil sicher modden wollen und dabei was hin gemacht...
Und weil er das Teil geöffnet hat, nimmts MS nimmer ;D

ux-3
2011-03-07, 16:03:05
Da Garantie eine rein freiwillige Leistung ist und daher nicht explizit ausgeschlossen werden muss, wird ein Richter im Zweifelsfalle Verständnis zeigen und annehmen, dass der Ausschluss der Gewährleistung angestrebt wurde.


Und ich berufe mich dann auf Irrtum, da ich ihn wortgemäß verstanden habe und unter diesem Aspekt geboten habe. Der Deal platzt - mehr will ich als Käufer ja gar nicht.

Ric
2011-03-07, 16:05:37
... von einer Anfechtung, nicht mal unter, für den Käufer günstigen Auslegung, kann nicht die Rede sein. Es gibt dafür auch keine objektiven Anhaltspunkte.

ux-3
2011-03-07, 16:22:20
... von einer Anfechtung, nicht mal unter, für den Käufer günstigen Auslegung, kann nicht die Rede sein. Es gibt dafür auch keine objektiven Anhaltspunkte.

Wenn der Verkäufer sich auf den Standpunkt stellt, er habe statt Garantie Gewährleistung gemeint?

Ric
2011-03-07, 16:37:14
Das ist reine Unterstellung. Er will das Gerät zurückgeben, weil es defekt sein soll(ist).

Für den Fall, dass die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen ist, gilt das normale Mängelgewährleistungsrecht. Also primär Nachbesserung, weil eine individualisierte Stückschuld vorliegt.
Nichts mit Irrtum.

ux-3
2011-03-07, 16:52:49
Für den Fall, dass die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen ist, gilt das normale Mängelgewährleistungsrecht.

Ich hab ein Posting von DMM_Reaper zitiert und mich darauf bezogen. Wenn dir seine Annahme dort nicht gefällt, schreib ihm eine Postkarte. Ich habe mich auf das von ihm geschilderte Szenario bezogen.

Ric
2011-03-07, 17:00:17
Ich auch. Das beschreibt genau den Fall, dass man wortgemäß "Garantie" verstanden hat.
Wenn dir die Antwort dort nicht gefällt, schreib dir eine Postkarte.

ux-3
2011-03-07, 17:05:17
Ich auch. Das beschreibt genau den Fall, dass man wortgemäß "Garantie" verstanden hat.


Wer nun? Der Richter, der Verkäufer, der Käufer?

Ric
2011-03-07, 17:06:28
objektiver Empfängerhorizont

ux-3
2011-03-07, 17:08:08
objektiver Empfängerhorizont

Reaper machte diese Annahme:
"wird ein Richter im Zweifelsfalle Verständnis zeigen und annehmen, dass der Ausschluss der Gewährleistung angestrebt wurde."

Ric
2011-03-07, 17:14:25
... das bestimmt sich nach dem objektiven Empfängerhorizont.

Dos
2011-03-08, 20:19:15
Also, es hat sich jetzt selber erledigt !

angeblich wurde das gerät von einem techniker repariert worden und nun funktioniert das gerät einwandfrei. verlangt auch keine wertminderung oder sonstiges. nur ein hinweis das ich meine geräte vorher überprüfen sollte bevor ich sie verkaufe.

hat wohl nicht ganz so geklappt mit dem verarschen.
aber danke an alle für die hilfe !!

tombman
2011-03-08, 20:20:46
Also, es hat sich jetzt selber erledigt !

angeblich wurde das gerät von einem techniker repariert worden und nun funktioniert das gerät einwandfrei. verlangt auch keine wertminderung oder sonstiges. nur ein hinweis das ich meine geräte vorher überprüfen sollte bevor ich sie verkaufe.

hat wohl nicht ganz so geklappt mit dem verarschen.
aber danke an alle für die hilfe !!
;D;D Tjo, nicht mit uns :)

DDM_Reaper20
2011-03-08, 20:21:57
DDM_Reaper20 machte diese Annahme:
"wird ein Richter im Zweifelsfalle Verständnis zeigen und annehmen, dass der Ausschluss der Gewährleistung angestrebt wurde."

Das soll schon vorgekommen sein, ja, denn ein Richter weiß, was der Unterschied zwischen Sachmängelfreiheit und Garantie ist, und kann daher auch einschätzen, was ein juristischer Laie sagen wollte.

(Ich habe mir erlaubt, meinen Namen zu vervollständigen.)

KinGGoliAth
2011-03-08, 20:49:56
Also, es hat sich jetzt selber erledigt !

angeblich wurde das gerät von einem techniker repariert worden und nun funktioniert das gerät einwandfrei. verlangt auch keine wertminderung oder sonstiges. nur ein hinweis das ich meine geräte vorher überprüfen sollte bevor ich sie verkaufe.

hat wohl nicht ganz so geklappt mit dem verarschen.
aber danke an alle für die hilfe !!

ein techniker. :D
wahrscheinlich vom bekannten familienbetrieb münchhausen pc service. ;D

ux-3
2011-03-08, 20:54:08
Das soll schon vorgekommen sein, ja, denn ein Richter weiß, was der Unterschied zwischen Sachmängelfreiheit und Garantie ist, und kann daher auch einschätzen, was ein juristischer Laie sagen wollte.

(Ich habe mir erlaubt, meinen Namen zu vervollständigen.)

Ja, nur kann ich als Käufer ja nicht unbedingt ahnen, was er sagen wollte. Bei "keine Gewehrleistung" (sic) mag der Käufer sich nicht rausreden dürfen, aber dem Käufer abzuverlangen "keine Garantie" als "keine Gewährleistung" zu lesen geht doch zu weit - der Kauf und der Kaufpreis beruhen dann auf einem Irrtum.

PHuV
2011-03-08, 21:01:58
ein techniker. :D
wahrscheinlich vom bekannten familienbetrieb münchhausen pc service. ;D

Also doch ein Layer 8-Problem, und dann so eine Welle machen.