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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage Arbeitsrecht


Paran
2011-03-06, 10:10:52
Hat ein Arbeitnehmer ein Recht auf höhere Bezahlung , wenn er mehrere Abschlüsse in einem beruflichen Feld hat, aber nur nach dem "niedrigsten" bezahlt wird?
Hierbei geht es um diese Konstellation:

AN hat Abschlüsse als Erzieher, Heilerziehungspfleger und Heilpädagoge. Im Betrieb ist der AN "Pädagogische Leitung", wird aber nur vergütet nach Erzieher.

Nun bringt der AN aber seine beruflichen Qulifikationen dennoch im Aufgabesprektrum ein und nicht nur seine Qualifikationen durch den Erzieher-Abschluss.

Ergibt sich daraus eine Möglichkeit der Klage vor dem Arbeitsgericht, z.B. druch Gleichbehandlungsgrundsatz, o.ä.?

Mr.Fency Pants
2011-03-06, 10:18:13
Ich würde an deiner Stelle besser hier: http://www.juraforum.de/forum/anwaltsforum/ nachfragen.

nggalai
2011-03-06, 10:31:29
Ist das nach Tarif? Dann zählt eigentlich die Qualifikation sowie, in Kombination, der im Vertrag festgehaltene Aufgabenbereich.

Wenn nicht nach Tarif ist es eh Verhandlungssache.

noid
2011-03-06, 10:35:43
Hätte man den AN überhaupt einstellen dürfen? Überqualifiziert...
Wenn der AN sich nebenher weitergebildet hat und der neue AG keine passende Stelle -> suchen.

dreas
2011-03-06, 11:56:07
was für eine betreiber ist der arbeitgeber? städtisch? private gmbh? verein?

grundsätzlich sind arbeitsverträge frei verhandelbar. bei städtischen betreibern greift in der regel ein tarifvertrag. da wäre die lage aber sicherlich eh eine andere. ich vermute der an ist bei einer gmbh angestellt. meistens betreiben diese dann städtisch sanktionierte betreuungseinrichtungen, allerdings nicht tarifgebunden und somit mit frei verhandelbaren arbeitsverträgen. ein anspruch auf bessere bezahlung besteht dort nicht.

passt sicher eigentlich besser in "soziale angelegenheiten".