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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Haltbarkeit von Groupon-Gutscheinen und Co


Liarnd
2011-03-07, 18:08:27
Hab mir schon öfter über das Thema Gedanken gemacht.
Nun ist es mir auch passiert, dass ich einen Gutschein gerade einlösen wollte und dieser dann nur 3Tage zuvor nach einer Gültigkeitsdauer von nur 3Monaten abgelaufen ist.
Hab dann jetzt gestern eine nette Email an den Gutscheinbetreiber geschickt, weil ich die Rechtslage nicht genau kenne/kannte.
Ich weiß ja z.B. dass Gutscheine unabhängig von ihrer angegeben Gültigkeitsdauer 3Jahre gelten müssen, aber ob das dann auch für Groupon etc. zählt wusste ich jetzt nicht.
Wie gesagt, deswegen habe ich nett nach meinem Geld gefragt.

Falls mir sowas also wieder passiert, wüsste ich gern ein paar mehr Fakten, z.B. ob mir Groupon etc. mit einem Einzeiler per Email das Geld wieder zurücküberweisen muss, wenn die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist ( natürlich nur den Betrag den ich bezahlt habe, nicht den Gutscheinwert ;))

Bin jetzt grad noch auf die Seite gestoßen:
http://www.preisjaeger.at/how-tos-and-facts/fact-gueltigkeit-rueckerstattung-und-einloesen-von-gutscheinen/

Heißt das, dass ich, solange der Gutscheinanbieter nicht insolvent ist, auch nach 3Jahren mein Geld zurückverlangen kann?
Also sobald die angegebene Gültigkeitsdauer(also wenn z.b. 3Monate angegeben ist nach 3 Monaten, wenn 3Jahre angegeben ist nach 3Jahren) überschritten ist, MÜSSEN sie mir das Geld überweisen, weil sie sich nicht ungerechtfertigt bereichern dürfen?

edit:
Ich berichtige mal meine Fragestellung, da nach 3jähriger Verjährung wohl nichts mehr rückerstattet werden muss, allerdings davor!?
Also sobald die angegebene Gültigkeitsdauer(also wenn z.b. 3Monate angegeben ist nach 3 Monaten, wenn 2Jahre angegeben ist nach 2Jahren) überschritten ist, MÜSSEN sie mir das Geld überweisen, weil sie sich nicht ungerechtfertigt bereichern dürfen?

Black-Scorpion
2011-03-07, 18:17:22
Hab mir schon öfter über das Thema Gedanken gemacht.
Nun ist es mir auch passiert, dass ich einen Gutschein gerade einlösen wollte und dieser dann nur 3Tage zuvor nach einer Gültigkeitsdauer von nur 3Monaten abgelaufen ist.
Hab dann jetzt gestern eine nette Email an den Gutscheinbetreiber geschickt, weil ich die Rechtslage nicht genau kenne/kannte.
Ich weiß ja z.B. dass Gutscheine unabhängig von ihrer angegeben Gültigkeitsdauer 3Jahre gelten müssen, aber ob das dann auch für Groupon etc. zählt wusste ich jetzt nicht.
Wie gesagt, deswegen habe ich nett nach meinem Geld gefragt.

Falls mir sowas also wieder passiert, wüsste ich gern ein paar mehr Fakten, z.B. ob mir Groupon etc. mit einem Einzeiler per Email das Geld wieder zurücküberweisen muss, wenn die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist ( natürlich nur den Betrag den ich bezahlt habe, nicht den Gutscheinwert ;))

Bin jetzt grad noch auf die Seite gestoßen:
http://www.preisjaeger.at/how-tos-and-facts/fact-gueltigkeit-rueckerstattung-und-einloesen-von-gutscheinen/

Heißt das, dass ich, solange der Gutscheinanbieter nicht insolvent ist, auch nach 3Jahren mein Geld zurückverlangen kann?
Also sobald die angegebene Gültigkeitsdauer(also wenn z.b. 3Monate angegeben ist nach 3 Monaten, wenn 3Jahre angegeben ist nach 3Jahren) überschritten ist, MÜSSEN sie mir das Geld überweisen, weil sie sich nicht ungerechtfertigt bereichern dürfen?
Nein müssen sie nicht. Das müssen sie wenn keine Angaben drauf stehen wie lange der Gültig ist.

Liarnd
2011-03-07, 18:20:15
nö wenn drauf steht, dass sie nur 6Monate lang gültig sind, dann zählen sie 3Jahre nach deutscher Rechtssprechung, da die Gültigkeitsdauer angemessen sein muss. Dementsprechend gab es mal ein Urteil, welches einer Verjährung erst nach 3Jahre festgesetzt hat und darauf wird sich allgemein berufen.
Belehrt mich einem Besseren wenn das falsch war, mit Quelle..

basti333
2011-03-07, 18:27:07
nö wenn drauf steht, dass sie nur 6Monate lang gültig sind, dann zählen sie 3Jahre nach deutscher Rechtssprechung, da die Gültigkeitsdauer angemessen sein muss und es da mal ein Urteil gab, bei dem 3Jahre beschlossen wurde.
Daher wird sich allgemein darauf berufen.
Belehrt mich einem Besseren wenn das falsch war, mit Quelle..


wollte ich auch gerde schreiben, allerdings waren es laut dem Urteil 2 jahre. Ich glaube es ging um einen amazon gutschein der nur 1 jahr gültig war. Amazon hatte argumentiert länger wäre schwierig wegen der buchhaltung und so, aber das gericht hatte dem kunden recht gegeben und gesagt 2 jahre müssten es mindestens sein...so meine Erinnernung...

Aber 3 oder 6 monate entsprechen dann bestimmt nicht der rechtsprechung, würde ich nicht auf mir sitzen lassen.

Black-Scorpion
2011-03-07, 18:27:28
Geschenkgutscheine von C&A sind 2 Jahre gültig. Auch andere Firmen haben Gutscheine die keine 3 Jahre gültig sind. Und selbst 6 Monate sind für einen Gutschein angemessen. Du sollst das Ding ja ausgeben und nicht jahrelang sammeln.

THEaaron
2011-03-09, 14:00:04
Verfall von Amazon-Gutscheinen - Eine Gültigkeitsbefristung für Gutscheine auf ein Jahr greift grundsätzlich in das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung ein und ist unwirksam. Grundsätzlich gilt für Gutscheine die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren.


Quelle (http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=681)



Ich glaub nicht das dein Empfinden was angemessen ist und was nicht als Maßstab für solche Papiere gilt. Die Einzelfälle werden entsprechend ausgefechtet, aber eine Allgemeine Aussage wie "Und selbst 6 Monate sind für einen Gutschein angemessen" sind purer Mumpitz.