Liarnd
2011-03-07, 18:08:27
Hab mir schon öfter über das Thema Gedanken gemacht.
Nun ist es mir auch passiert, dass ich einen Gutschein gerade einlösen wollte und dieser dann nur 3Tage zuvor nach einer Gültigkeitsdauer von nur 3Monaten abgelaufen ist.
Hab dann jetzt gestern eine nette Email an den Gutscheinbetreiber geschickt, weil ich die Rechtslage nicht genau kenne/kannte.
Ich weiß ja z.B. dass Gutscheine unabhängig von ihrer angegeben Gültigkeitsdauer 3Jahre gelten müssen, aber ob das dann auch für Groupon etc. zählt wusste ich jetzt nicht.
Wie gesagt, deswegen habe ich nett nach meinem Geld gefragt.
Falls mir sowas also wieder passiert, wüsste ich gern ein paar mehr Fakten, z.B. ob mir Groupon etc. mit einem Einzeiler per Email das Geld wieder zurücküberweisen muss, wenn die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist ( natürlich nur den Betrag den ich bezahlt habe, nicht den Gutscheinwert ;))
Bin jetzt grad noch auf die Seite gestoßen:
http://www.preisjaeger.at/how-tos-and-facts/fact-gueltigkeit-rueckerstattung-und-einloesen-von-gutscheinen/
Heißt das, dass ich, solange der Gutscheinanbieter nicht insolvent ist, auch nach 3Jahren mein Geld zurückverlangen kann?
Also sobald die angegebene Gültigkeitsdauer(also wenn z.b. 3Monate angegeben ist nach 3 Monaten, wenn 3Jahre angegeben ist nach 3Jahren) überschritten ist, MÜSSEN sie mir das Geld überweisen, weil sie sich nicht ungerechtfertigt bereichern dürfen?
edit:
Ich berichtige mal meine Fragestellung, da nach 3jähriger Verjährung wohl nichts mehr rückerstattet werden muss, allerdings davor!?
Also sobald die angegebene Gültigkeitsdauer(also wenn z.b. 3Monate angegeben ist nach 3 Monaten, wenn 2Jahre angegeben ist nach 2Jahren) überschritten ist, MÜSSEN sie mir das Geld überweisen, weil sie sich nicht ungerechtfertigt bereichern dürfen?
Nun ist es mir auch passiert, dass ich einen Gutschein gerade einlösen wollte und dieser dann nur 3Tage zuvor nach einer Gültigkeitsdauer von nur 3Monaten abgelaufen ist.
Hab dann jetzt gestern eine nette Email an den Gutscheinbetreiber geschickt, weil ich die Rechtslage nicht genau kenne/kannte.
Ich weiß ja z.B. dass Gutscheine unabhängig von ihrer angegeben Gültigkeitsdauer 3Jahre gelten müssen, aber ob das dann auch für Groupon etc. zählt wusste ich jetzt nicht.
Wie gesagt, deswegen habe ich nett nach meinem Geld gefragt.
Falls mir sowas also wieder passiert, wüsste ich gern ein paar mehr Fakten, z.B. ob mir Groupon etc. mit einem Einzeiler per Email das Geld wieder zurücküberweisen muss, wenn die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist ( natürlich nur den Betrag den ich bezahlt habe, nicht den Gutscheinwert ;))
Bin jetzt grad noch auf die Seite gestoßen:
http://www.preisjaeger.at/how-tos-and-facts/fact-gueltigkeit-rueckerstattung-und-einloesen-von-gutscheinen/
Heißt das, dass ich, solange der Gutscheinanbieter nicht insolvent ist, auch nach 3Jahren mein Geld zurückverlangen kann?
Also sobald die angegebene Gültigkeitsdauer(also wenn z.b. 3Monate angegeben ist nach 3 Monaten, wenn 3Jahre angegeben ist nach 3Jahren) überschritten ist, MÜSSEN sie mir das Geld überweisen, weil sie sich nicht ungerechtfertigt bereichern dürfen?
edit:
Ich berichtige mal meine Fragestellung, da nach 3jähriger Verjährung wohl nichts mehr rückerstattet werden muss, allerdings davor!?
Also sobald die angegebene Gültigkeitsdauer(also wenn z.b. 3Monate angegeben ist nach 3 Monaten, wenn 2Jahre angegeben ist nach 2Jahren) überschritten ist, MÜSSEN sie mir das Geld überweisen, weil sie sich nicht ungerechtfertigt bereichern dürfen?