PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay Privatrechnung! Wie geht das?


Rotti
2011-03-09, 15:43:00
hallo

hab bei Ebay ne Kamera verkauft. Nun bittet der Käufer um eine Privatrechnung, damit er die Kamera absetzen kannm, denn er nutzt sie geschäftlich.
Ich habe jedoch noch nie so eine Privatrechnung ausgestellt und kann mir gar nicht vorstellen wie sowas auszusehen hat.

Hat jemand Tips, bzw. Links, um ihm das auszufüllen?

danke

Fairy
2011-03-09, 15:49:38
Du meinst eine Art Zahlungsbeleg, also Quittung? Eine Rechnung ist eher eine Zahlungsaufforderung.

Datum, Namen (inkl. Adresse), Artikel, Preis. Das sollte es gewesen sein.

Rotti
2011-03-09, 15:52:44
genau

meinte Quittung.

Also ist das ganze an keine bestimmte Form gebunden.

Reicht wenn ich ne DinA4 Seite damit ausfülle und unterschreibe oder?

Fairy
2011-03-09, 15:55:11
Genau, mehr ist es eigentlich nicht.

Rotti
2011-03-09, 15:56:22
ok danke

wenns an keine bestimmte Form gebunden ist mach ich dem Käufer den Gefalllen ;)

danke

Fairy
2011-03-09, 15:59:06
Ist es nicht. Du könntest auch einen Quittungsblock benutzen, aber eine normale DinA4 Seite tut es auch. ;)

Philipus II
2011-03-09, 17:00:57
Wichtig: Du darfst keine Umsatzsteuer ausweisen.

bleipumpe
2011-03-09, 19:15:52
Hier gibt es eine schöne Zusammenfassung:
http://testberichte.ebay.de/Rechnung-Quittung-bei-Privatverkauf_W0QQugidZ10000000004640257

mfg b.

Lord Wotan
2011-03-09, 19:20:44
Du meinst eine Art Zahlungsbeleg, also Quittung? Eine Rechnung ist eher eine Zahlungsaufforderung.

Datum, Namen (inkl. Adresse), Artikel, Preis. Das sollte es gewesen sein.
Die Ebaymail mit der Zahlungsabwicklung ist doch der Zahlungsbeleg. Was muss man da als Privatperson eine Rechnung ausstellen.


Also gerade bei Ebay sehe ich keine Pflicht eines Privatverkäufers eine Quittung ausstellen zu müssen. Denn die Bewertung ersetzt die Empfangsbekenntnis der Bezahlung und wenn das nicht so ist wäre ein Problemfall offen. Somit besteht für Privatverkäufer keine Verpflichtung einer Ausstellung einer Quittung (Empfangsbekenntnis der Bezahlung).

Das geht auch nicht aus den § 368 BGB hervor.

KakYo
2011-03-09, 21:11:08
Nicht alle Finanzämter akzeptieren den ebay Wisch, da ist ne Quittung einfach unproblematischer.

Tomi
2011-03-10, 06:22:51
Hab auch mal eine formlose Quittung ausgestellt. Ware, Preis und wichtig der Hinweis, dass ohne Umsatzsteuer.