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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verzugszinsen


Cyv
2011-03-10, 17:40:06
Hallo,

ich habe eine Frage zu Verzugszinsen.

Berechnen sich die Zinsen nach dem Brutto- oder Nettowert der Ware?
Müssen die Zinsen noch mit der MwSt versteuert werden, oder ist es eher Schadensersatz als Leistung an den Gläubiger?

Bin da etwas verwirrt. Handfeste Literatur habe ich dazu nicht gefunden =(

http://basiszinssatz.info/aktuell/ (unten)

Wenn ichs richtig verstanden habe ist bei einem normalen Rechtsgeschäft (z.B. Kauf einer Grafikkarte) die MwSt mit zu verzinsen, da im Regelfall die SOLL-Besteuerung angewendet wird. Warum habe ich nicht ganz verstanden ;) Aber mein BWL-Buch gibt dazu auch nichts her.

Grund: Lernen für Abschlussprüfung...

nomadhunter
2011-03-10, 18:49:44
Ob Soll-Prinzip oder Ist-Prinzip zum Tragen kommt, hängt vom Gläubiger ab. Kleine Unternehmen und Freiberufler können bei der Umsatzsteuer eine Besteuerung nach Ist-Prinzip beantragen. Das Soll-Prinzip ist aber der Normalfall. Und es gibt noch einen dritten Fall: ganz kleine Unternehmen zahlen unter Umständen gar keine Umsatzsteuer.

Hier ein weiterführender Link zum Soll- und Ist-Prinzip:
http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/kurse/lernen-umsatzsteuer-mehrwertsteuer-vorsteuer-kurs/soll-ist-besteuerung/soll-ist-besteuerung.html

Beim Soll-Prinzip (Normalfall) werden Verzugszinsen auf den vollen Rechnungsbetrag erhoben.

Beim Ist-Prinzip nur auf den Netto-Betrag.

Bei Kleinunternehmern, die gar keine Umsatzsteuer zahlen, ist Netto- gleich Bruttobetrag. Die Verzugszinsen fallen also auf den vollen Rechnungsbetrag an (wie beim Soll-Prinzip).

Auf die Verzugszinsen selber fällt keine Umsatzsteuer an.

deekey777
2011-03-10, 19:21:06
Verzugszinsen iSd §§ 286 BGB?
Ich kann mich nicht erinnern, dass die entrichtete MWSt herausgenommen wurde.
Man nimmt den Betrag, der auch entrichtet wurde.