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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay und sofort bereut


Cyv
2011-03-15, 20:55:24
Eigentlich wollte ich ja keine Hardware mehr über Ebay verscheuern...

Nunja zum Problem:

Ich habe eine Grafikkarte über Ebay verkauft. Karte lief einwandfrei und ich habe diese extra vor Versand nochmal eingebaut und getestet, Furmark und danach noch 1-2 Stunden Aion gespielt.

Karte lief einwandfrei und völlig ohne Probleme.

Aufgrund dass der Käufer die Karte "dringend" brauchte, habe ich diese auch sofort versendet. Dann 2 Wochen Ruhe....

Nun meldet er sich und meint die Karte würde ein lila Bild anzeigen und einen Bluescreen produzieren:rolleyes:

Angeblich war er auf Geschäftsreise und konnte die Karte erst jetzt testen...
Dagegen spricht, dass er diese "dringend" braucht...

Nunja, wie sehen da die Einigungsmöglichkeiten aus?

- Karte lief definitiv einwandfrei, kann ein Kollege sogar bezeugen, da er an
dem Tag zugegen war. Ordentlich Verpackt war die Karte auch, Antistatikfolie und mehr als gut gepolstert...

Ich hasse Ebay -.-

Deathcrush
2011-03-15, 21:00:36
Gewährleistung etc pp ausgeschlossen bei der Auktion? Wenn ja, dann solltest du keine Probleme bekommen. Du kannst ja nichts dafür, wenn der Käufer die Karte quasi nach 2 Wochen zerstört.

Schiller
2011-03-15, 21:05:57
Gewährleistung etc pp ausgeschlossen bei der Auktion? Wenn ja, dann solltest du keine Probleme bekommen. Du kannst ja nichts dafür, wenn der Käufer die Karte quasi nach 2 Wochen zerstört.Das ist leider weitverbreiteter Unsinn!

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html
http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html

Deathcrush
2011-03-15, 21:13:26
Das ist leider weitverbreiteter Unsinn!


Und warum? Es zählt doch nur der Zeitpunkt bei der Übergabe und nicht erst nach 2 Wochen., oder nicht?


ZITAT

Im Gegensatz zu einem gewerblichen Verkäufer haben Sie als privater Verkäufer jedoch die Möglichkeit, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers zu beschränken oder auszuschließen.

Wichtig: Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die gesetzliche Gewährleistung sämtliche Fehler abdeckt, welche innerhalb der gesetzlichen Frist auftreten. Dies ist jedoch nicht so! Die Gewährleistung stellt keine befristete Haltbarkeitsgarantie dar, sondern räumt dem Käufer Rechte für den Fall ein, dass die Sache bei der Übergabe mangelhaft ist. Geht die Sache später aufgrund eines Bedienungsfehlers, Materialermüdung oder einfach durch Zufall kaputt, liegt in der Regel kein Gewährleistungsfall vor.

Hinweis: Treffen Sie in der Artikelbeschreibung überhaupt keine Regelung zur Gewährleistung, bleibt es bei der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren!

Schiller
2011-03-15, 21:18:56
Diese Ausschlüsse sind nicht immer wirksam. Als Käufer haben Sie einen Anspruch auf Gewährleistung, wenn die gekaufte Ware einen Sachmangel gemäß § 434 BGB aufweist. Wann ein solcher Mangel vorliegt, steht in § 434 Abs. 1 BGB: "Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat."

Im Klartext: Beim Gefahrübergang handelt es sich um die Warenaushändigung. Wichtig bei diesem Satz ist jedoch der Begriff der Vereinbarung. Als vereinbart gelten die Produkteigenschaften, die der Verkäufer in seiner Beschreibung nennt. Wird hier ein Gegenstand beispielsweise als gebraucht, aber voll funktionsfähig beschrieben und weist der Anbieter auf keinerlei Defekte und Mängel hin, dürfen Sie davon ausgehen, ein funktionierendes Gerät zu erhalten.

Das heißt nun, dass Verkäufer und Käufer jeweils ihre Version beweisen müssten.

Der Käufer ist sicherlich davon ausgegangen ein funktionsfähiges Produkt zu erwerben.

Könnte der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang bestandt könnte er Nacherfüllung nach § 439 BGB verlangen.

Man könnte natürlich auch prüfen inwieweit der Schaden vom Transport herrühren könnte und somit evtl. von der Transportversicherung des Paketdienstes gedeckt wäre.

Ergo: die Beweispflicht in diesem Fall liegt beim Käufer.

w0mbat
2011-03-15, 21:31:06
Das ist leider weitverbreiteter Unsinn!

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html
http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html

nein, das ist kein unsinn. man kann, mit dem entsprechenden hinweis, die gesetzliche gewährleistung ausschliessen. und wenn die karte bei der lieferung im beschrieben zustand war, kann er 2 wochen später nichts mehr machen. und der OP hat anscheinend zeugen.

Schiller
2011-03-15, 21:33:10
Doch, Unsinn ist es generell davon auszugehen, dass man als privater Verkäufer jegliche Gewährleistung ausschließen kann.

Lawmachine79
2011-03-15, 21:35:39
Das ist kein Verbrauchsgüterkauf, daher ist der Moment des Gefahrübergangs der Moment, in dem Du die Sache an den Transportdienstleister übergibst. Ab diesem Moment trägt der Käufer das Risiko der zufälligen Zerstörung der Sache. Also, lass' Deinen Kumpel bezeugen, daß die Karte getestet wurde und Du sie danach an den Transportdienst übergeben hast (wenn es sich so abgespielt hat :) ), somit hatte die Karte bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit und Du bist aus dem Schneider.

nein, das ist kein unsinn. man kann, mit dem entsprechenden hinweis, die gesetzliche gewährleistung ausschliessen. und wenn die karte bei der lieferung im beschrieben zustand war, kann er 2 wochen später nichts mehr machen. und der OP hat anscheinend zeugen.

Doch, Unsinn ist es generell davon auszugehen, dass man als privater Verkäufer jegliche Gewährleistung ausschließen kann.

Die Frage ist, geht es um "Gewährleistung" oder geht es um "Haftung". Grds. sind die §§437ff. und somit die gesetzliche Gewährleistung durch Vertrag abänderbar, wenn es ein Kauf unter Privatpersonen ist. Wer "jegliche Gewährleistung" ausschließt, hat hingegen schlechte Karten, das könnte als Haftungsausschluss missverstanden werden (es sei denn, er präzisiert in seinem weiteren Text, wofür der Ausschluss nicht gelten soll und bewegt sich "zurück" in den rechtlichen Rahmen). Die Haftung für Vorsatz kann aber nicht ausgeschlossen werden, §276 III. Eine derartige Klausel wäre - von Spezialkonstellationen abgesehen - schlicht unwirksam und die gesetzliche Regelung würde unverändert greifen (Haftung schon bei Fahrlässigkeit).

Cyv
2011-03-15, 21:36:30
Hab alle Rechte bezüglich Rückgabe, Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen...

Allerdings war die Karte 100% ig in Ordnung.... :/

w0mbat
2011-03-15, 21:38:43
nein, ist es nicht.

hast du den text gelesen? er hat eine voll funktionsfähige graka übergeben und hat dafür zeugen. wenn er die gewährleistung ausgeschlossen hat und die graka bei übergabe funktionsfähig war, der käufer den schaden also selbst zu verantworten hat, gibt es kein problem.

ich hatte bei eine klausur mit einem fast gleichen fall (online-auktion, privatverkauf, ausgeschlossene gewährleistung, reklamation nach 28 tagen) eine 2,1 und das ist gut für eine arbeit im gutachtenstil ;)

Schiller
2011-03-15, 21:44:23
nein, ist es nicht.

hast du den text gelesen? er hat eine voll funktionsfähige graka übergeben und hat dafür zeugen. wenn er die gewährleistung ausgeschlossen hat und die graka bei übergabe funktionsfähig war, der käufer den schaden also selbst zu verantworten hat, gibt es kein problem.

ich hatte bei eine klausur mit einem fast gleichen fall (online-auktion, privatverkauf, ausgeschlossene gewährleistung, reklamation nach 28 tagen) eine 2,1 und das ist gut für eine arbeit im gutachtenstil ;)In dem Fall nicht, ich sprach aber auch von generell.

Daredevil
2011-03-15, 21:44:59
Wenn sie vorher funktioniert hat und bei ihm nicht funktioniert, würd ich einfach mal die Versicherung des Versands in Anspruch nehmen, bevor ihr euch da unendlich anzickt.

Falls es sowas überhaupt gab.

Cyv
2011-03-15, 21:46:06
Jub, DHL- Versicherter Versand. hat da jemand Erfahrungen drin?
Der Schaden ist ja schlecht nachzuweisen:confused:

Lawmachine79
2011-03-15, 21:46:53
nein, ist es nicht.

hast du den text gelesen? er hat eine voll funktionsfähige graka übergeben und hat dafür zeugen. wenn er die gewährleistung ausgeschlossen hat und die graka bei übergabe funktionsfähig war, der käufer den schaden also selbst zu verantworten hat, gibt es kein problem.

ich hatte bei eine klausur mit einem fast gleichen fall (online-auktion, privatverkauf, ausgeschlossene gewährleistung, reklamation nach 28 tagen) eine 2,1 und das ist gut für eine arbeit im gutachtenstil ;)
Schiller hat Recht, wer "jegliche Gewährleistung" ohne weitere Ergänzungen ausschliesst, könnte ein Problem bekommen. Aber Ihr redet eh aneinander vorbei, denn Du hast geschrieben "Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung" und Schiller schrieb "jegliche Gewährleistung". "Jegliche Gewährleistung" könnte als totaler Haftungsausschluss ausgelegt werden und das ist nicht möglich.

Schiller
2011-03-15, 21:47:20
Der Schaden ist ja schlecht nachzuweisen:confused:Das ist ja nicht dein Problem. :wink: Der Käufer muss dir beweisen, dass der Schaden bereits bei Gefahrenübergang bestand.

Daredevil
2011-03-15, 21:48:43
Jub, DHL- Versicherter Versand. hat da jemand Erfahrungen drin?
Der Schaden ist ja schlecht nachzuweisen:confused:
Du kannst nachweisen, das sie in Ordnung war, er kann "nachweisen", das sie Fehler macht, also ist der Fehler theoretisch zwischen dir und ihm passiert > DHL melden.

Lawmachine79
2011-03-15, 21:50:14
Du kannst nachweisen, das sie in Ordnung war, er kann "nachweisen", das sie Fehler macht, also ist der Fehler theoretisch zwischen dir und ihm passiert > DHL melden.
Er (der Typ, der jetzt die tolle Graka hat) muss nachweisen, daß sie den Fehler schon in dem Moment oder vorher gemacht hat, in dem er die Karte der Transportperson übergeben hat.

w0mbat
2011-03-15, 21:55:28
die richter legen das meistens im sinne der verkäufers aus. also egal ob er "jegliche gewährleistung", "keine garantie" oder was anderes geschrieben hat, wird es als "ausschluss der gesetzlichen gewährleistung" gewertet.

das ist ja auch völlig egal. fakt ist, der käufer muss ihm erstmal was nachweisen.

Lawmachine79
2011-03-15, 22:18:08
die richter legen das meistens im sinne der verkäufers aus.
In §§133, 157 BGB (nach dieser Vorschrift wird ausgelegt) kommt das Wort "Verkäufer" nicht vor. Wenn die Richter statistisch häufiger im Sinne des Verkäufers auslegen, wird das daran liegen, daß dieser i.d.R. derjenige ist, der mehr Erfahrung in dem Gebiet hat und schon um sich selbst abzusichern beim formulieren seines Vertragsangebots mehr Sorgfalt walten lässt als der Käufer beim Lesen des Vertragsangebots. Es gibt aber kein "Gebot" oder "ungeschriebenes Recht" oder "ständige Rechtsprechung" im Sinne des Verkäufers auszulegen.

gixe
2011-03-15, 22:40:23
Du kannst nachweisen, das sie in Ordnung war, er kann "nachweisen", das sie Fehler macht, also ist der Fehler theoretisch zwischen dir und ihm passiert > DHL melden.

Dies funktioniert praktisch nicht, da DHL nur zahlt wenn das Paket beschädigt wurde, dies auch sofort gemeldet wird und die Verpackung auch den Richtlinien von DHL entspricht, was praktisch bedeutet du hättest mit dem Paket Fußball spielen können und es dürfte nichts kaputt gehen.

mobius
2011-03-15, 22:51:17
Diese Art von Beitrag ist ja nicht gerade selten, daher will ich meine Frage einfach mal stellen. Wenn man die Funktionalität des Gerätes und das einpacken nahtlos filmt (Handy-Cam oder billige Digitalkamera), zählt das dann ein absolut stichhaltiger Beweis? Gerade Handyvideofunktionen sind ja relativ weit verbreitet.
Ich würd mich ja nicht mehr trauen bei Ebay zu handeln bei der heutigen Mentalität die dort herrscht. Der Threadstarter tut mir wirklich leid, ist alles nichts als Ärger.

Cyv
2011-03-15, 22:56:25
Diese Art von Beitrag ist ja nicht gerade selten, daher will ich meine Frage einfach mal stellen. Wenn man die Funktionalität des Gerätes und das einpacken nahtlos filmt (Handy-Cam oder billige Digitalkamera), zählt das dann ein absolut stichhaltiger Beweis? Gerade Handyvideofunktionen sind ja relativ weit verbreitet.
Ich würd mich ja nicht mehr trauen bei Ebay zu handeln bei der heutigen Mentalität die dort herrscht. Der Threadstarter tut mir wirklich leid, ist alles nichts als Ärger.

Tjo, nur dass ich diese Erfahrungen bisher nur bei Ebay gemacht habe. Im Forum handeln ging bisher zu 100% Klaglos über die Bühne... Hardware getestet -> verschifft -> läuft.

Mich macht sehr nachdenklich, dass er die Karte erst gaanz dringen braucht und dann 2 Wochen auf "Dienstreise" ist. In den 2 Wochen kann er alles mit der Karte angestellt haben...
Naja, ich kann nur beweisen, dass die Karte lief und ordnungsgemäßg versendet wurde. Ende.

Keine Lust wegen 40 € jetzt Wochenlang Ärger zu haben...

w0mbat
2011-03-15, 22:59:20
In §§133, 157 BGB (nach dieser Vorschrift wird ausgelegt) kommt das Wort "Verkäufer" nicht vor. Wenn die Richter statistisch häufiger im Sinne des Verkäufers auslegen, wird das daran liegen, daß dieser i.d.R. derjenige ist, der mehr Erfahrung in dem Gebiet hat und schon um sich selbst abzusichern beim formulieren seines Vertragsangebots mehr Sorgfalt walten lässt als der Käufer beim Lesen des Vertragsangebots. Es gibt aber kein "Gebot" oder "ungeschriebenes Recht" oder "ständige Rechtsprechung" im Sinne des Verkäufers auszulegen.

es ist doch egal ob dort verkäufer steht oder nicht. der alltag in deutschen gerichten hat nicht ganz so viel mit dem jura unterricht zu tun wie man denkt :smile:

Lawmachine79
2011-03-15, 23:11:48
Glaub' mal, der Alltag in Deutschen Gerichten ist mir sehr geläufig...:smile:

Rooter
2011-03-15, 23:40:13
Meines Wissens reicht es als privater Verkäufer "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" anzugeben.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Private-Internet-Verkaeufer-tappen-haeufig-in-Haftungsfalle-140973.html

@TS:
Kannst ja versuchen die Karte von ihm zu Testzwecken zurück zu holen. Nicht dass nachher nur sein Monitorkabel beim anstecken den Geist aufgegeben hat oder sowas...

Aber nicht dass du nachher noch in so eine Situation gerätst:
http://klar-denken.gley.net/

MfG
Rooter

Lawmachine79
2011-03-15, 23:56:33
Meines Wissens reicht es als privater Verkäufer "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" anzugeben.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Private-Internet-Verkaeufer-tappen-haeufig-in-Haftungsfalle-140973.html

@TS:
Kannst ja versuchen die Karte von ihm zu Testzwecken zurück zu holen. Nicht dass nachher nur sein Monitorkabel beim anstecken den Geist aufgegeben hat oder sowas...

Aber nicht dass du nachher noch in so eine Situation gerätst:
http://klar-denken.gley.net/

MfG
Rooter
Also, von EBay wird Folgendes empfohlen (ich hoffe und denke, daß die eine Rechtsabteilung haben):
"Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
Das meine ich. Wer "jegliche Gewährleistung" schreibt, sollte sich absichern indem er die genannten Punkte (grob fahrlässige und vorsätzliche PV und Rechtsgutsverletzungen aus Delikt und/oder Schutzpflichten) rausnimmt. "Jegliche Gewährleistung" ist missverständlich und da die eigenen Vertragsbedingungen oft auch als AGB gewertet werden, werden Unklarheiten zu Lasten des Verwenders ausgelegt.

RattuS
2011-03-16, 00:22:50
Dann 2 Wochen Ruhe....
[...]
Angeblich war er auf Geschäftsreise und konnte die Karte erst jetzt testen...
Billige Ausrede. Wenn das eine rechtsgültige Begründung wäre, würden die Leute Kühlschränke nach 2 Jahren mit den Worten "hab den als Ersatz gekauft und nie verwendet und jetzt beim Erstbetrieb läuft er nicht" reklamieren. Es gibt ein Widerrufsrecht, dessen Frist bei eindeutiger Belehrung 14 Tage ist. Wozu über Gewährleistung diskutieren, wenn es offensichtlich ist, dass der Käufer seine Unschuld nicht beweisen kann?

Ich würde diesem Käufer-Troll einfach eine hochgestochen formulierte Antwort zukommen lassen, in der du dich nochmals explizit von einer Täuschung distanzierst und eine Rückgabe ausschließt, und es dann darauf ankommen lassen.

3dzocker
2011-03-16, 00:33:15
Wie lautet denn die absolut wasserdichte Formulierung, wenn man Garantie, Umtausch, Rücknahme und jegliche Gewährleistung ausschließen möchte, so dass der Käufer einen mal am Tüffel lecken kann???

Vorrausgesetzt man hat 100%ig funzende Hardware verschickt.

tschau

w0mbat
2011-03-16, 01:06:56
du kannst nur die gewährleistung ausschließen. eine garantie gibt es nur, wenn du sie explizit anbietest, also musst du auch keine ausschließen.

ein "die ware wird unter ausschluss von gewährleistung verkauft." reicht. trotzdem bist du verpflichtet so zu liefern wie beschrieben, das kannst du nicht ausschließen.

Lawmachine79
2011-03-16, 02:20:04
Wie lautet denn die absolut wasserdichte Formulierung, wenn man Garantie, Umtausch, Rücknahme und jegliche Gewährleistung ausschließen möchte, so dass der Käufer einen mal am Tüffel lecken kann???

Vorrausgesetzt man hat 100%ig funzende Hardware verschickt.

tschau
Nimm die Formulierung, die Ebay anbietet. Habe ich oben geschrieben. Das ist der weitreichendste Gewährleistungsausschluss, der auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von keinem Gericht kassiert wird.

KinGGoliAth
2011-03-16, 02:55:47
das klingt mal wieder nach einem versuch zu bescheissen. etwas "dringend" haben wollen und dann plötzlich 2 wochen auf reise sein ist käse.

so einen fall hatten wir hier in einem anderen thread erst kürzlich und da ging es um eine konsole, die nach 3 wochen plötzlich kaputt sein soll.

defekte sind sofort dhl bzw dem versanddienstleister und dem verkäufer zu melden und nicht erst nach 2 wochen. wenn der käufer das nicht packt ist das nicht dein problem. ersatz von dhl kannst du jetzt vergessen.
in der zwischenzeit hatte der käufer auch genug zeit die karte durch bios mod, kühlerwechsel etc zu schrotten.

wenn du nett bist kannst du ihm anbieten die karte zu dir zurückzuschicken, damit du sie in augenschein nehmen und testen kannst. nicht vorher das geld zurücküberweisen!

hoffentlich hast du nicht paypal genutzt. ;)

und irgendwo die seriennummer der karte notiert.

Franconian
2011-03-16, 07:57:52
Verstehe das Problem nicht. Du hast dein Geld erhalten und die Karte DHL übergeben, damit ist die Sache für dich abgeschlossen, da kann der schreiben was er will. Bei solchen Sachen ist man als Verkäufer ziemlich gut geschützt. Der Käufer muss dir nachweisen, dass die Karte schon vorher kaputt war und nachdem er das nicht kann, hat er halt Pech gehabt. Zumal die Geschichte auch recht konstruiert erscheint, da versuchts halt einer auf die Mitleidstour. Sofern du ihn nicht über Paypal (was ich grundsätzlich nie anbieten würde als Verkäufer, aber unbedingt nutzen als Käufer) hast zahlen lassen, bist du da völlig aus dem Schneider, da kommt auch nix mehr nach, was will er denn machen. Nicht immer so viele Gedanken machen ;)

Lowkey
2011-03-16, 08:49:07
Dann kommt bloss die negative Bewertung und man verliert bei späteren Ebay Auktionen Geld.

Wenn man Ebay aber den Rücken kehrt (1 Jahr nichts macht außer kaufen), dann rutscht die negative Bewertung ins Abseits und wird nicht mehr angezeigt.

Franconian
2011-03-16, 09:21:36
Also mir ist ne schlechte Bewertung lieber, als irgend einem Kasper sein Geld zurückzugeben, für ne Karte die einwandfrei funktioniert. Ich halte die Bewertungen eh für völlig überschätzt, zumal man dazu Stellung beziehen kann. Sobald man ein paar mehr hat, fällt da eine schlechte auch nicht auf. Die meisten Leute achten da eh kaum drauf, ob da jetzt 99,2 oder 99,9 % positive steht, wen kümmert das...Ich bin jetzt seit 10-11 Jahren bei Ebay dabei, sicherlich wird da auch viel Schmu getrieben, aber man muss halt seine Macht als Verkäufer oder Käufer je nach Fall richtig auszunutzen wissen.

Ash-Zayr
2011-03-16, 09:29:59
Locker bleiben und negative Bewertung in Kauf nehmen.
Der Käufer soll erstmal fachlich-pc-technisch beweisen, dass seine komischen PC Symptome auf die Grafikarte zurückzuführen sind. Da gibt es 10944 mögliche Ursachen, und eine GRAKA produziert keine Bluescreens. Das ist schon mal ein ziemlich stümperhafter Versuch, hier Geld von Dir zu erpressen. Und selbst wenn er nachweisen kann, dass die Sache überhaupt defekt ist, was ich bezweifel, hat der dennoch keine Handhabe mehr....

Lowkey
2011-03-16, 09:45:18
Aber ich kann auf Ebay eine defekte Karte als "100% okay" anbieten. Der Käufer wird sich zwar melden, doch muss er mir beweisen, dass die Karte schon vorher defekt gewesen sei. Das geht nicht.

Im anderen Fall hatte ich Käufer, die wußten nicht wie sie die CPU einbauen sollten und haben sie erstmal reklamiert - und später dann zugegeben, dass sie Fehler beim Einbau gemacht haben.

Selbst wenn ich Gewährleistung und Garantie grundsätzlich bei Ebay ausschließe, so müssen dennoch die angegebenen Artikelmerkmale erfüllt werden. Ist die Karte beim Käufer defekt, so hat er zwar Anspruch auf Erfüllung, doch praktisch läßt sich das nicht durchsetzen. Der rechtliche Weg wäre zu teuer. Und versuch mal zu beweisen, dass eine Karte vor Ankunft defekt sei. Das Reklamieren bei der Post ist sehr umständlich und praktisch so zeitaufwändig, dass es keiner machen will. Sonst würden wir hier in Deutschland das Postsystem ausnutzen... bzw. defekte Ware verschicken und behaupten es sei durch den Transport kaputt gemacht worden. Sieht man ja bei Zalando, dass das Zurückschicken zu aktiv genutzt wurde.

Bei Ebay werden defekte Artikel gerne ersteigert. Ein Bekannter meinte, dass die Karten für Mitarbeiter von PC Shops umtauschbar seien. Im anderen Fall kauft man sich dieselbe Karte beim Händler und reklamiert einfach die defekte Karte von Ebay. In der Regel schauen die Händler nicht auf die SN - gerade innerhalb der ersten 2 Wochen. So sollte man sich nicht wundern wenn auf Ebay für defekte, aktuelle Teile viel Geld gezahlt wird.

DK2000
2011-03-16, 09:47:21
kann man bewertungen nicht kommentieren? würd da reinschreiben dass er die karte erst dringenst brauchte,war dann angeblich 2wochen auf geschäftsreise.nicht mehr nachvollziehbar. nur weil jmd nicht 100 % positive bewertungen hat, scheidet er für mich nicht automatisch als verkäufer aus, da liest man eben kurz die bewertungen.

hatte auch mal einen ebayfraggle. war ein shop der handys verkauft. der kaufte bei MIR ein fast neues handy. das handy wurde getestet, war also geöffnet worden. hatte das in ebay als "neu" eingestellt aber das testen im text erwähnt. in der auktion waren fotos vom handy in betrieb!! hab also auf gesunden menschenverstand gehofft und was kam.

richtig, der händler beschwerte sich paar tage später dass das handy benutzt wurde. ach echt?!? hab dann bissl gegooglet und der händler hatte eine masche bei auktionen die neu/wie neu angeboten wurden um nachträglich den preis zu drücken indem er einen teil zurück wollte...

hab seinen scheiss bluff gecallt indem ich gesagt hab er möge mir das handy zurückschicken.dann gibt vollen preis zurück. es kam keine reaktion, nur ne negative bewertung. es kam eine "positive" bewertung von mir wo ich auf die machenschaften hinwies. und da sah ich dass ich nicht der erste war. gab lauter "positive" bewertungen. dass ebay verkäufern nur noch positive bewertungen des käufers gestattet ist grenzdebil.

mein tip CALL HIS BLUFF!

ps: ich konnte die bewertung nicht kommentieren, war vielleicht zu lange her. der artikel war unter mein ebay nicht mehr zu finden.

pps: der verzicht auf gross/kleinschreibung und rechtschreibfehler sind auf gebrauch eines tabs zurückzuführen.

Marc-
2011-03-16, 09:59:22
Mal ein ganz anderer Ansatz zu diesem Thema.
Offensichtlich scheint Ihr ja nur eure Sachen zu verkloppen, denn es werden hier immer nur die Rechte des verkäufers hochgehalten.
Wenn es tatsächlich so ist (und ich verstehe den gesetzestext so), das der Gefahrenübergang (und damit beweislastumkehr) im moment des Versandes stattfindet und jegliche weitergehende Ansprüche ausgeschlossen sind, ist das imho eine extreme Benachteiligung der Position des Käufers.
Denn das eröffnet letztendlich die Möglichkeit problemlos defekte Artikel (insbesondere bei Elektronikartikeln sehr gut machbar) als funktionierend zu versenden. Denn ich kann immer einen Freund/Zeugen benennen, der bestätigen wird, das der Artikel vor dem Versand problemlos funktioniert hat.
Der Käufer müsste letztendlich beweisen, das das Gerät beim Versand schon nicht funktioniert hat. Wie in aller Welt soll er das tun? Selbst wenn er das gerät sofort nach erhalt testet und es nie funktioniert... wie soll er beweisen das es beim Versand nicht okay war, wenn das gerät nicht physisch beschädigt ist? Letztendlich kauft er dann ein defektes Gerät mit 0 Wert für einen Vollpreis. Und hat nichtmal die Möglichkeit dagegen was zu tun. Folge:
Der Verkäufer macht mit Schrott gutes Geld (ist Betrug, aber wie willst du das nachweisen?), der Käufer bekommt für gutes Geld einen Gegenwert von genau 0. Wie passt das zusammen? Sowas öffnet Tür und Tor für einfachen Betrug. Wenn dem wirklich so ist, werde ich demnächst alle defekten Elektroteile auf diese Weise los. Sowas kann weder vom Gesetzgeber, noch von Ebay gewollt sein.
imho müssten also 2 Punkte passieren:
1. es müsste ein geeigneter Prüfungszeitraum eingerichtet werden, beispielsweise 14 Tage in denen das Produkt geprüft werden kann. Ist es in der Zeit kaputt, ist davon auszugehen das ein Mangel vorlag. Nach diesem Zeitraum endet die Haftung des Verkäufers. Im Falle eines Schadens muss auf jeden Fall ein Rücktausch stattfinden, heisst: Geld gegen Ware. Wer die Versandkosten trägt müsste geklärt werden. Ich wuerde meinen, jeder trägt seinen Anteil.
2. Versicherter Versand MUSS Pflicht sein, ansonsten müssten alle möglichen Schäden dem Verkäufer angerechnet werden.

Dies ist eine absolute Lücke und fördert geradezu auch kommerziellen Betrug.

Lawmachine79
2011-03-16, 10:06:43
Mal ein ganz anderer Ansatz zu diesem Thema.
Offensichtlich scheint Ihr ja nur eure Sachen zu verkloppen, denn es werden hier immer nur die Rechte des verkäufers hochgehalten.
Wenn es tatsächlich so ist (und ich verstehe den gesetzestext so), das der Gefahrenübergang (und damit beweislastumkehr) im moment des Versandes stattfindet und jegliche weitergehende Ansprüche ausgeschlossen sind, ist das imho eine extreme Benachteiligung der Position des Käufers.
Denn das eröffnet letztendlich die Möglichkeit problemlos defekte Artikel (insbesondere bei Elektronikartikeln sehr gut machbar) als funktionierend zu versenden. Denn ich kann immer einen Freund/Zeugen benennen, der bestätigen wird, das der Artikel vor dem Versand problemlos funktioniert hat.
Der Käufer müsste letztendlich beweisen, das das Gerät beim Versand schon nicht funktioniert hat. Wie in aller Welt soll er das tun? Selbst wenn er das gerät sofort nach erhalt testet und es nie funktioniert... wie soll er beweisen das es beim Versand nicht okay war, wenn das gerät nicht physisch beschädigt ist? Letztendlich kauft er dann ein defektes Gerät mit 0 Wert für einen Vollpreis. Und hat nichtmal die Möglichkeit dagegen was zu tun. Folge:
Der Verkäufer macht mit Schrott gutes Geld (ist Betrug, aber wie willst du das nachweisen?), der Käufer bekommt für gutes Geld einen Gegenwert von genau 0. Wie passt das zusammen? Sowas öffnet Tür und Tor für einfachen Betrug. Wenn dem wirklich so ist, werde ich demnächst alle defekten Elektroteile auf diese Weise los. Sowas kann weder vom Gesetzgeber, noch von Ebay gewollt sein.
imho müssten also 2 Punkte passieren:
1. es müsste ein geeigneter Prüfungszeitraum eingerichtet werden, beispielsweise 14 Tage in denen das Produkt geprüft werden kann. Ist es in der Zeit kaputt, ist davon auszugehen das ein Mangel vorlag. Nach diesem Zeitraum endet die Haftung des Verkäufers. Im Falle eines Schadens muss auf jeden Fall ein Rücktausch stattfinden, heisst: Geld gegen Ware. Wer die Versandkosten trägt müsste geklärt werden. Ich wuerde meinen, jeder trägt seinen Anteil.
2. Versicherter Versand MUSS Pflicht sein, ansonsten müssten alle möglichen Schäden dem Verkäufer angerechnet werden.

Dies ist eine absolute Lücke und fördert geradezu auch kommerziellen Betrug.
Naja, wenn Du es umgekehrt machst, ist der Verkäufer extrem benachteiligt. Da kauft man dann eine CPU, übertaktet sie bis zum Abkotzen und wenn es nicht klappt, macht man sie halt kaputt und sagt: "Das war schon so". Das Versandrisiko ist eine Sache, die IRGENDWER tragen MUSS, denn nur beim Versendungskauf besteht diese Gefahr.

Franconian
2011-03-16, 10:15:10
Wenn es tatsächlich so ist (und ich verstehe den gesetzestext so), das der Gefahrenübergang (und damit beweislastumkehr) im moment des Versandes stattfindet und jegliche weitergehende Ansprüche ausgeschlossen sind, ist das imho eine extreme Benachteiligung der Position des Käufers.
Denn das eröffnet letztendlich die Möglichkeit problemlos defekte Artikel (insbesondere bei Elektronikartikeln sehr gut machbar) als funktionierend zu versenden. Denn ich kann immer einen Freund/Zeugen benennen, der bestätigen wird, das der Artikel vor dem Versand problemlos funktioniert hat.
Der Käufer müsste letztendlich beweisen, das das Gerät beim Versand schon nicht funktioniert hat. Wie in aller Welt soll er das tun? Selbst wenn er das gerät sofort nach erhalt testet und es nie funktioniert... wie soll er beweisen das es beim Versand nicht okay war, wenn das gerät nicht physisch beschädigt ist? Letztendlich kauft er dann ein defektes Gerät mit 0 Wert für einen Vollpreis. Und hat nichtmal die Möglichkeit dagegen was zu tun.

Richitg, im worst case ist das so. Das ist halt Risiko des Käufers. Das kann er minimieren, wenn wer bei Händlern und/oder Paypal-Verkäufern kauft.

Das ist doch das gleiche wenn du in einem Forum gegen Vorkasse was verkaufst. Da kann das genauso laufen dass was defekt ist oder was nicht ankommt. Läuft auch unter "Pech gehabt".

Beim Amazon Marketplace ist es übrigens andersrum. Da bist du als Käufer meilenweit im Vorteil. Hier wiederum würde ich nichts mehr verkaufen.

DK2000
2011-03-16, 10:22:44
Naja aber wenn ein Händler Schrott verkauft wird es negative Bewertungen hageln und dann kauft niemand mehr dort. Klar sind diese ersten Schrott-Käufer dann Bauernopfer aber man kann sich nicht gegen alle Eventualitäten wappnen. Besonders bei gebrauchten Gegenständen fährt ein Risiko immer mit...

Zu meinem Beispiel, der Händler handys-und-zubehoer24 zieht seine Masche BIS HEUTE wohl fröhlich durch:

Das "wie neu" Handy wird von einem privaten Verkäufer gekauft, bei Artikelzustand ist "Neu" angegeben. Ja aus rechtlicher Sicht ist dies natürlich falsch & anfechtbar, sicher (war es bei mir im Nachhinein auch - darum hab ich ja auch angeboten das Handy zum kompletten Preis zurückzunehmen). In der Beschreibung und mit den Bildern des ausgepackten Handys wird man spätestens aufgeklärt dass es zumindest die Packung verlassen hat und im Text steht dass es benutzt wurde.

Der Käufer beharrt auf das "NEU" im Artikelzustand und fordert einen Preisnachlass. Und wenn der Verkäufer es drauf ankommen lässt schiebt M&S Electronics / handys-und-zubehoer24 einem eine negative Bewertung zu. Die Handys werden dann wahrscheinlich in einem Ladengeschäft zu hohen Preisen verscherbelt, nachdem sie mit nachträglichem "-wie neu- Rabatt" eingekauft worden sind...

Hier eine kürzliche Beispielauktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=110636840214

Negative Bewertung des Verkäufers:
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=filli21493&iid=-1&de=off&items=25&which=negative&interval=30&_trkparms=negative_30

"Positive" Bewertung des Käufers:
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=handys-und-zubehoer24&ftab=FeedbackAsBuyer

Echt eine geile Masche um im in einem Bereich wo es so schmale Margen gibt ordentlich Kohle zu machen, Hut ab...
Will nicht wissen wie viele einknicken und den "Rabatt" gewähren.

Klar gibt es eine klare Trennlinie, beispielsweise wird hier wird ein 1 Jahr altes Handy als "NEU: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)" verkauft.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=300502521199
Das ist natürlich purer Bullshit. Das der Käufer da dennoch zugreift spricht jedoch nicht unbedingt für ihn...

PS: Mir hat er erst Kratzer einreden wollen, nachdem ich ihm Bilder zugeschickt hab die mit meiner Canon EOS geschossen wurden war plötzlich Funkstille und es folgte die negative Bewertung.
Und in der Bewertung war nur noch das übliche "nicht neu" Geheul...

PPS: Man kann Videos von Youtube bei Ebay einbinden ggf. verwenden um die Funktionstüchtigkeit zu demonstrieren? ;)

PPPS: Einfach alles gebrauchte als defekt verticken - da kann sich keiner Beschweren dass es doch funktioniert, oder? ^^

LOD
2011-03-20, 16:09:24
Immer wieder schön solche EBay-Threads..... danke immer für die Hinweise auf tolle Käufer & Verkäufer... somit verlängert sich meine Käufersperrliste auf mittlerweile über 130 Mitgliedsprofile.....

KinGGoliAth
2011-04-01, 18:36:54
Dann kommt bloss die negative Bewertung und man verliert bei späteren Ebay Auktionen Geld.

Wenn man Ebay aber den Rücken kehrt (1 Jahr nichts macht außer kaufen), dann rutscht die negative Bewertung ins Abseits und wird nicht mehr angezeigt.
Also mir ist ne schlechte Bewertung lieber, als irgend einem Kasper sein Geld zurückzugeben, für ne Karte die einwandfrei funktioniert. Ich halte die Bewertungen eh für völlig überschätzt, zumal man dazu Stellung beziehen kann. Sobald man ein paar mehr hat, fällt da eine schlechte auch nicht auf. Die meisten Leute achten da eh kaum drauf, ob da jetzt 99,2 oder 99,9 % positive steht, wen kümmert das...Ich bin jetzt seit 10-11 Jahren bei Ebay dabei, sicherlich wird da auch viel Schmu getrieben, aber man muss halt seine Macht als Verkäufer oder Käufer je nach Fall richtig auszunutzen wissen.
kann man bewertungen nicht kommentieren? würd da reinschreiben dass er die karte erst dringenst brauchte,war dann angeblich 2wochen auf geschäftsreise.nicht mehr nachvollziehbar. nur weil jmd nicht 100 % positive bewertungen hat, scheidet er für mich nicht automatisch als verkäufer aus, da liest man eben kurz die bewertungen.

früher oder später gerät jeder verkäufer an irgendwelche idioten und kassiert dafür unverschuldet eine negative bewertung.
bei mir war es vor jahren mal ein hardwarebundle. der typ kauft, meldet sich zwei wochen nicht und meint dann, dass er das ding nicht mehr braucht und er wolle mir 5 euro als "ersatz" überweisen. allein die ebaykosten waren jedoch schon über 8 euro und ich habe durch das verschleppen und die nicht-abwicklung des geschäfts ja auch zeit verloren.
habe ich also abgelehnt und mit verweis auf die kosten meinte ich, dass ich erst 10 euro als angemessenen ersatz akzeptiere. darauf folgte dann keine nachricht mehr aber tage später gab es eine negative bewertung von ihm, in der er es so darstellte, als wollte ich die 10 euro zusätzlich zum artikelpreis. ist natürlich falsch und eine völlige frechheit. habe ich dann auch entsprechend kommentiert.

eine negative bewertung macht dich bei ebay nicht tot und kostet auch kein geld. du musst den vorwurf nur sachlich und ruhig mit argumenten entkräften können, dazu kann man ja auf bewertungen auch antworten bzw sie kommentieren.








Der Verkäufer macht mit Schrott gutes Geld (ist Betrug, aber wie willst du das nachweisen?), der Käufer bekommt für gutes Geld einen Gegenwert von genau 0. Wie passt das zusammen? Sowas öffnet Tür und Tor für einfachen Betrug. Wenn dem wirklich so ist, werde ich demnächst alle defekten Elektroteile auf diese Weise los. Sowas kann weder vom Gesetzgeber, noch von Ebay gewollt sein.
imho müssten also 2 Punkte passieren:
1. es müsste ein geeigneter Prüfungszeitraum eingerichtet werden, beispielsweise 14 Tage in denen das Produkt geprüft werden kann. Ist es in der Zeit kaputt, ist davon auszugehen das ein Mangel vorlag. Nach diesem Zeitraum endet die Haftung des Verkäufers. Im Falle eines Schadens muss auf jeden Fall ein Rücktausch stattfinden, heisst: Geld gegen Ware. Wer die Versandkosten trägt müsste geklärt werden. Ich wuerde meinen, jeder trägt seinen Anteil.
2. Versicherter Versand MUSS Pflicht sein, ansonsten müssten alle möglichen Schäden dem Verkäufer angerechnet werden.

Dies ist eine absolute Lücke und fördert geradezu auch kommerziellen Betrug.
das ist aber auch unfug. durch bewertungen können käufer vor diesen schrotthändlern warnen. 'neuerdings' ja sogar ohne eine rachebwwertung fürchten zu müssen.
2 wochen sind viel zu lang. gerade bei technischen geräten ist das mehr als genug zeit um das teil zu schrotten. entweder wird es übertaktet und mit überspannung traktiert und dann zurückgegeben, wenn es entweder kaputt ist oder sich nicht so weit wie erwartet übertakteten läßt. grafikkarten lassen sich modden, flashen und schrotten, ohne dass der verkäufer das am ende beweisen kann. konsolen kann man flashen und modden und wenn die konsole dann online gebannt wurde kann man sie noch immer zurückgeben und der verkäufer hat dann den salat. selbst beim auto läßt sich diesel statt super tanken oder ein satz reifen auf dem parkplatz vorm aldi verheizen.
das geht dann alles wieder zurück mit dem vermerk "war schon so!".

dank FAG ist es ja heute teilweise auch schon möglich sowas durchzuziehen. gerade bei prozessoren oder grafikkarten kann man mal schnell den maximaltakt ausloten und wenn das nicht genug ist: per FAG zurück und geld einsacken.
und der nächste käufer wundert sich dann, warum seine "neuware" nicht mehr eingepackt ist und einbauspuren aufweist.



Naja aber wenn ein Händler Schrott verkauft wird es negative Bewertungen hageln und dann kauft niemand mehr dort. Klar sind diese ersten Schrott-Käufer dann Bauernopfer aber man kann sich nicht gegen alle Eventualitäten wappnen. Besonders bei gebrauchten Gegenständen fährt ein Risiko immer mit...

Zu meinem Beispiel, der Händler handys-und-zubehoer24 zieht seine Masche BIS HEUTE wohl fröhlich durch:

Das "wie neu" Handy wird von einem privaten Verkäufer gekauft, bei Artikelzustand ist "Neu" angegeben. Ja aus rechtlicher Sicht ist dies natürlich falsch & anfechtbar, sicher (war es bei mir im Nachhinein auch - darum hab ich ja auch angeboten das Handy zum kompletten Preis zurückzunehmen). In der Beschreibung und mit den Bildern des ausgepackten Handys wird man spätestens aufgeklärt dass es zumindest die Packung verlassen hat und im Text steht dass es benutzt wurde.

Der Käufer beharrt auf das "NEU" im Artikelzustand und fordert einen Preisnachlass. Und wenn der Verkäufer es drauf ankommen lässt schiebt M&S Electronics / handys-und-zubehoer24 einem eine negative Bewertung zu. Die Handys werden dann wahrscheinlich in einem Ladengeschäft zu hohen Preisen verscherbelt, nachdem sie mit nachträglichem "-wie neu- Rabatt" eingekauft worden sind...

Hier eine kürzliche Beispielauktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=110636840214

Negative Bewertung des Verkäufers:
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=filli21493&iid=-1&de=off&items=25&which=negative&interval=30&_trkparms=negative_30

"Positive" Bewertung des Käufers:
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=handys-und-zubehoer24&ftab=FeedbackAsBuyer

Echt eine geile Masche um im in einem Bereich wo es so schmale Margen gibt ordentlich Kohle zu machen, Hut ab...
Will nicht wissen wie viele einknicken und den "Rabatt" gewähren.

Klar gibt es eine klare Trennlinie, beispielsweise wird hier wird ein 1 Jahr altes Handy als "NEU: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)" verkauft.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=300502521199
Das ist natürlich purer Bullshit. Das der Käufer da dennoch zugreift spricht jedoch nicht unbedingt für ihn...

PS: Mir hat er erst Kratzer einreden wollen, nachdem ich ihm Bilder zugeschickt hab die mit meiner Canon EOS geschossen wurden war plötzlich Funkstille und es folgte die negative Bewertung.
Und in der Bewertung war nur noch das übliche "nicht neu" Geheul...

PPS: Man kann Videos von Youtube bei Ebay einbinden ggf. verwenden um die Funktionstüchtigkeit zu demonstrieren? ;)

PPPS: Einfach alles gebrauchte als defekt verticken - da kann sich keiner Beschweren dass es doch funktioniert, oder? ^^
ebay freut sich und wird dagegen nichts machen. im gegenteil, die verkaufsprovision spudelt nur so also ist alles gut. :uup:
der händler hat gleich mehrfach gewinn davon: er bezahlt weniger für die ware und kann sie mit mehr gewinn verkaufen, (private) konkurrenten werden bei potenziellen käufern durch die negative bewertung denunziert und ziehen sich vielleicht sogar ganz aus dem handel zurück.
bin mir auch nicht sicher, ob beim "wie neu" als "neu" verkauf nicht sogar eine abmahnung drin ist. allein deswegen werden schon viele käufer aus furcht lieber nachgeben und einen preisnachlass gewähren.


Immer wieder schön solche EBay-Threads..... danke immer für die Hinweise auf tolle Käufer & Verkäufer... somit verlängert sich meine Käufersperrliste auf mittlerweile über 130 Mitgliedsprofile.....
diese sperrliste bietet aber auch eher ein hauch von schutz.