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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung per Fax


Rinc3wind
2011-03-17, 11:59:20
Morgen 3D'ler,

ich habe vor ca. 2 Wochen meinen jetzigen Stromanbieter per FAX-Schreiben fristgerecht gekündigt.
Ich habe in dem Fax auch die Bitte geäußert, mir mitzuteilen, zu welchem Datum der Vertrag gekündigt wird.
Leider habe ich bis heute keine Bestätigung erhalten...müssen die irgendwelche Fristen einhalten?
Sollte ich lieber noch eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg bringen?

Hat da jemand schon Erfahrungen mit gemacht?

Gruß
Rinc3wind

JoergH
2011-03-17, 12:01:49
Ich würde ein Kündigungsschreiben per Einschreiben hinschicken mit dem Verweis auf den ursprünglichen "Fax-Kündigungstermin".

"Da ich leider auf mein Kündigungsfax vom xx.xx.xxxx keine Antwort erhielt, künde ich hiermit erneut schriftlich. Als Kündigungsdatum gilt das abgesendetet fax vom xx.xx.xxx"

Sowas in der Art...

medi
2011-03-17, 12:23:10
Nur so als Anmerkung: Ein Einschreiben ist vor Gericht kein Beweis, dass die Kündigung zugegangen ist. Dort zählt nur die Empfangsbescheinigung eines Faxes (oder per persönlicher Zustellung eines Kuriers). Hast du die bist du fein raus denn egal was in dem Fax stand, der Empfänger muss beweisen, dass es nicht deine Kündigung war.

Rinc3wind
2011-03-17, 12:28:23
Also ein Sendeprotokoll des Faxes habe ich, worin steht, dass das Fax erfolgreich versandt wurde!

FlashBFE
2011-03-17, 12:36:23
Dann ist ja (rechtlich) alles in Butter. Ich nehme auch immer ein Fax, wenn es um was Wichtiges geht und man einen Nachweis braucht. Abgesehen davon, dass es viel billiger, schneller und bequemer als ein Einschreiben ist.

Je nach dem, wer dein Stromversorger war, kann es schon seine Zeit dauern, bis dein Schreiben durch den Service durchgeschleust wurde. Wenn es eine kostengünstige Hotline gibt, würde ich erstmal anrufen, bevor ich die Pferde scheu mache, oder im anderen Fall eine Email hinterherschicken mit der Frage, wie weit die Bearbeitung deines Fax' ist.

Noch ein Einschreiben hinterherzuschicken, ist jedoch sinnlos. Du gewinnst dadurch nichts.

Rinc3wind
2011-03-17, 12:45:57
Danke Euch!

Ich kündige den Vertrag auch deswegen, da die Kommunikation mit dem Stromanbieter eine Katastrophe ist/war.

medi
2011-03-17, 12:51:02
Man schließt ja auch keine Verträge bei Flexstrom ab ;)

Rinc3wind
2011-03-17, 12:56:13
Ich möchte hier keinen Namen nennen, aber Flexstrom ist es nicht ;)

Wechsel, Lieferung und Preis haben wirklich gut geklappt, aber die Kommunikation geht gar nicht :freak:

deekey777
2011-03-17, 12:57:00
Also ein Sendeprotokoll des Faxes habe ich, worin steht, dass das Fax erfolgreich versandt wurde!
Das sagt eigentlich nur, dass du ein Fax erfolgreich geschickt hast, aber nicht mit welchem Inhalt.

Gemein, oder?
Es gibt seit einiger Zeit Rechtssprechung, wonach das auch einfache Sendeberichte ausreichen, da es heute unwahrscheinlich ist, dass auf der anderen Seite Blabla ankommt.
Auf der anderen Seite musst du dann beweisen, dass du das Fax mit diesem Inhalt in das Faxgerät gesteckt hast (sprich ein Zeuge, der dabei war).

Trap
2011-03-17, 12:58:57
Das sagt eigentlich nur, dass du ein Fax erfolgreich geschickt hast, aber nicht mit welchem Inhalt.
Das ist beim Einschreiben genauso.

Xilavius
2011-03-17, 13:07:33
Das sagt eigentlich nur, dass du ein Fax erfolgreich geschickt hast, aber nicht mit welchem Inhalt.

Gemein, oder?
Es gibt seit einiger Zeit Rechtssprechung, wonach das auch einfache Sendeberichte ausreichen, da es heute unwahrscheinlich ist, dass auf der anderen Seite Blabla ankommt.
Auf der anderen Seite musst du dann beweisen, dass du das Fax mit diesem Inhalt in das Faxgerät gesteckt hast (sprich ein Zeuge, der dabei war).

Also die meisten Faxberichte machen eine Kopie der ersten Seite als Anhang unter der Bestätigung.

Rinc3wind
2011-03-17, 13:08:29
Ich habe das Fax mit der App "Aboalarm" versandt.
Sollte also ein Zeuge vorhanden sein ;)

Aber es ist doch echt unfassbar, auf was man achten muss und wenn man dann ganz viel Pech hat, muss man sich im Endeffekt trotzdem rechtlich Streiten :(

deekey777
2011-03-17, 13:11:27
Das ist beim Einschreiben genauso.
Wobei man da weiterspinnen kann:

Wenn man etwas per Einschreiben abschickt, so kann man davon ausgehen, dass das Schreiben auch den Empfänger erreicht hat. Ein einfaches Bestreiten wird da nicht ausreichen, also wird es nicht sehr leicht sein, zu beweisen, dass man das Schreiben nicht empfangen hat. :D