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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ehevertrag ohne irgendwelche Ansprüche rechtens in Deutschland?


Hatstick
2011-03-19, 11:46:59
Huhu! :smile:

Hätte eine Frage zu einem Ehevertrag in Deutschland...

Wenn ich einen Ehevertrag in Deutschland abschliesse, wo ausdrücklich jegliche Forderung auf Unterhalt für die Frau ausgeschlossen wird und auch keinen Anspruch auf "wertvolle" materiellen Dinge besteht, ist der so rechtswirksam?
Unterhalt für das Kind mal ausgenommen.

Es geht primär darum, das keiner von dem anderen irgendwas fordern kann nach der Scheidung.
Sei es Unterhalt, der Flachbildschirm oder was auch immer.
Geht sowas in Deutschland oder ist das rechtlich nicht 100% abgesichert?


Danke schonmal,

Hatstick

Ric
2011-03-19, 11:53:35
Auf den Nacheheunterhalt kann man verzichten, sofern die Verträge nicht unter Ausnutzung von Zwangssituationen geschlossen worden sind.
Auf alle Unterhaltsansprüche kann man so nicht verzichten, weil nicht alle Ansprüche disponibel sind.
An sonsten ist es eine Frage, ob für die Zeit Gütertrennung gewünscht wird.

Problematisch ist aber, wenn es ein wesentlichen Ungleichgewicht zwischen den Parteien gibt, die an einen an Sittenwidrigkeit denken lassen können.

mofhou
2011-03-19, 11:54:18
Huhu! :smile:

Hätte eine Frage zu einem Ehevertrag in Deutschland...

Wenn ich einen Ehevertrag in Deutschland abschliesse, wo ausdrücklich jegliche Forderung auf Unterhalt für die Frau ausgeschlossen wird und auch keinen Anspruch auf "wertvolle" materiellen Dinge besteht, ist der so rechtswirksam?
Unterhalt für das Kind mal ausgenommen.

Es geht primär darum, das keiner von dem anderen irgendwas fordern kann nach der Scheidung.
Sei es Unterhalt, der Flachbildschirm oder was auch immer.
Geht sowas in Deutschland oder ist das rechtlich nicht 100% abgesichert?


Danke schonmal,

Hatstick
Betreuungsunterhalt für Kinder darf auch nicht ausgeschlossen werden, wenn der Partner zB Hausfrau/-mann ist.

Beim Rest muss ich leider passen.

mfg
mofhou
PS: Der Vertrag muss notariell beglaubigt werden.

mobius
2011-03-19, 11:58:00
Es geht primär darum, das keiner von dem anderen irgendwas fordern kann nach der Scheidung.
Sei es Unterhalt...

Anscheinend geht das:
3. Unterhalt

Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt können in einem Ehevertrag vollständig ausgeschlossen werden. Auch eine zeitliche oder höhenmäßige Begrenzung ist möglich.

Gestaltungsmöglichkeiten und rechtliche Grenzen des Ehevertrages
http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/eherecht/content_04_01.html

Avalox
2011-03-19, 12:09:17
Im Ehevertrag wird geregelt, wer das während der Ehe beschaffte blaue Auto bekommt und wer dafür dann das in der Ehe beschaffte rote Auto bekommt. Wenn der Ehevertrag in der Art geschlossen wird, dass einer beide Autos bekommt und der andere gar nichts, dann verstößt dieser Vertrag gegen die guten Sitten und ist das Papier nicht Wert auf dem dieser steht.

Natürlich kann alles im Vertrag stehen, aber was davon vor Gericht umzusetzen ist steht auf einen ganz anderen Blatt.

Lethargica
2011-03-19, 12:19:08
Huhu! :smile:

Hätte eine Frage zu einem Ehevertrag in Deutschland...

Wenn ich einen Ehevertrag in Deutschland abschliesse, wo ausdrücklich jegliche Forderung auf Unterhalt für die Frau ausgeschlossen wird und auch keinen Anspruch auf "wertvolle" materiellen Dinge besteht, ist der so rechtswirksam?
Unterhalt für das Kind mal ausgenommen.

Es geht primär darum, das keiner von dem anderen irgendwas fordern kann nach der Scheidung.
Sei es Unterhalt, der Flachbildschirm oder was auch immer.
Geht sowas in Deutschland oder ist das rechtlich nicht 100% abgesichert?


Danke schonmal,

Hatstick

KA, aber zumindest wäre die Frau, die diesen Vertrag unterschreibt ziemlich blöd ;)

Hatstick
2011-03-19, 12:35:03
Vielen Dank für eure Infos! :smile:

Also sofern ich das richtig verstanden habe, kann man vor der Eheschliessung auflisten wer was an "wertvollen" Sachen mit in die Ehe nimmt und wer was nach der Scheidung bekommt?

Es ist aber anscheinend nicht möglich, wenn z.B. der Mann in der Ehe zwei Autos bezahlt nach der Scheidung auch beide Autos bekommt?
Sowas nur als Beispiel verstößt dann gegen die Sitte?
So richtig?

@ Lethargica!

Warum ist die Frau blöd, wenn sie sowas unterschreibt?
Ich bin der Auffassung, das man sofern eine Scheidung ansteht nunmal getrennte Wege geht. Auch finanziell.
Enzieht sich für mich jeglicher Logik, warum der Mann dann der Frau weiterhin das Leben finanzieren soll. :confused: ... und natürlich auch in seltenen Fällen umgekehrt.

Ric
2011-03-19, 12:50:18
Es ist aber anscheinend nicht möglich, wenn z.B. der Mann in der Ehe zwei Autos bezahlt nach der Scheidung auch beide Autos bekommt?

Kommt darauf an in welchen Ehestand ihr heiratet. Im gesetzlichen Ehestand bleibt/wird Eigentümer, wer die Sachen erwirbt (Regelfall). Aber ggf. bei einer Scheidung Zugewinnausgleich.
Im Ehestand der Gütergemeinschaft, werden beide Miteigentümer.
Im Ehestand der Gütertrennung bleiben beide Vermögensmassen wie im gesetzlichen Ehestand getrennt. Aber im Falle einer Scheidung gibt es keine Ausgleichssansprüche.

Sowas nur als Beispiel verstößt dann gegen die Sitte?

Ausnutzung der Unerfahrenheit, Ausnutzung Zwangssituationen. Wesentliches Ungleichgewicht (keine Verhandlungen auf Augenhöhe).


PS: Wenn dein Flachbildschirm und dein Auto nun jetzt schon höhere Prioritäten hat ...
Vorsorge ist gut, aber das nur reduziert auf Luxusgüter.

Avalox
2011-03-19, 12:51:42
Es ist aber anscheinend nicht möglich, wenn z.B. der Mann in der Ehe zwei Autos bezahlt nach der Scheidung auch beide Autos bekommt?
Sowas nur als Beispiel verstößt dann gegen die Sitte?
So richtig?


Das ist eine komplexe Geschichte. Es sollte nur ein Beispiel sein, weil viele Annehmen aus einer Ehe ohne finanzielle oder materielle Einbußen dank eines Ehevertrags heraus zu kommen. Der Grundgedanke eines jeden Vertrags ist, dass beide Seiten einen Vorteil haben und "heiraten dürfen" ist kein hinreichender Vorteil der einen Seite.

Wikipedia schreibt:
"Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit, das heißt die Eheleute sind frei, welche Regelungen sie in den Ehevertrag aufnehmen wollen. Bis 2001 wurden Eheverträge nur in besonders außergewöhnlichen Fällen für unwirksam erklärt.
Seit 2001 hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs der Vertragsfreiheit jedoch Grenzen gesetzt. Falls der Ehevertrag eine evident einseitige Lastenverteilung enthält und ehebedingte Nachteile im Falle der Scheidung nicht angemessen ausgeglichen werden, kann der Ehevertrag entweder wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein, oder die Berufung auf den Ehevertrag kann im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen. Besonders problematisch sind Vereinbarungen, die nach der Rechtsprechung des BGH in den sog. "Kernbereich" des Scheidungsfolgenrechts eingreifen. Hierzu gehören der nacheheliche Unterhalt wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder (Betreuungsunterhalt), der Unterhalt wegen Alters, Krankheit und Gebrechen sowie der Versorgungsausgleich als vorweggenommener Altersunterhalt.
„Paradebeispiel“ für eine unwirksame ehevertragliche Vereinbarung ist der Verzicht des wirtschaftlich unterlegenen Ehepartners auf jede Form des Betreuungsunterhalts, aber auch auf Unterhalt wegen Alters oder Krankheit. Auch Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich sind nach dieser Rechtsprechung häufig unwirksam.
Der Ehevertrag darf überdies die Unterhaltspflichten nicht so verteilen, dass damit das Kindeswohl gefährdet ist oder die Vereinbarung den Staat als Träger der sozialen Transfersysteme über Gebühr belastet.
Regelungen zum Güterstand sind dagegen in aller Regel wirksam. Denn damit wird nach dem Bundesgerichtshof nicht in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingegriffen.
Schließlich kann auch eine ungleiche Verhandlungsposition bei Abschluss des Ehevertrages dazu führen, dass der Ehevertrag nichtig ist. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes indiziert die Tatsache, dass die Ehefrau bei Abschluss des Ehevertrages schwanger war, eine ungleiche Verhandlungsposition, was zur Unwirksamkeit des Ehevertrages insgesamt führen kann."

http://de.wikipedia.org/wiki/Ehevertrag

Hatstick
2011-03-19, 15:04:13
Ok, vielen Dank euch allen! :smile:


MfG,

Hatstick