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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arge ALG1 Förderungsmaßnahmen


GBWolf
2011-03-22, 12:57:11
Nur mal blöd gefragt, kann die Arge wirklich einem arbeitslos gewordenen Taxifahrer die Förderung des kurz nach dem Eintritt der Arbeitslosigkeit abgelaufenen Personenbeförderungsscheins ablehnen?

Ohne diesen ist ein Wiedereinstieg in den Beruf ja nachweislich nicht möglich.

Gibts zu solchen Dingen schriftliche Grundlagen die man heranziehen kann oder unterliegt eine solche Entscheidung tatsächlich der Willkür einzelner Sachbearbeiter in der Arge?

Kira
2011-03-22, 13:01:18
wieso wird es denn abgelehnt? was haben sie dir gesagt? Begründung?

GBWolf
2011-03-22, 13:07:25
§45 Sozialgesetzbuch 3. Buch wurde herangezogen, angeblich würde sowas nur bezahlt wenn es direkt dazu führt, dass man wieder einen sozialsteuerpflichtigen Beruf antritt....



Abgesehen davon, dass das imho der falsche Paragraph ist (es müsste nämlich §48 3. Buch sein)

Was passiert wenn man zu so einer Ablehnung Widerspruch einlegt?

_Slayer_
2011-03-22, 13:14:16
Wenn du Einspruch einlegst, wird normalerweise die Sache noch mal geprüft und von einem anderen Sachbearbeiter der Rechtsbehelfsstelle geprüft.

Ob die Streichung rechtens ist, weiß ich allerdings nicht. Ich kenne mich leider im Sozialgesetzbuch nicht aus.

GBWolf
2011-03-22, 13:20:26
Wenn du Einspruch einlegst, wird normalerweise die Sache noch mal geprüft und von einem anderen Sachbearbeiter der Rechtsbehelfsstelle geprüft.

Ob die Streichung rechtens ist, weiß ich allerdings nicht. Ich kenne mich leider nicht im Sozialgesetzbuch aus.


Hi, danke für die Antwort, das heißt aber erstmal, dass der Sachbearbeiter der es abgelehnt hat, davon nicht wirlich was mitbekommt oder?

Ich habe nämlich den Eindruck, hier wurde nicht unbedingt aus sachlichen Gründen abgelehnt.

Eine 2. Prüfung von einem anderen Sachbearbeiter mit Rechtskenntnis wäre ja wünschenswert.

_Slayer_
2011-03-22, 13:26:05
Ich denke schon, dass das untereinander noch mal abgesprochen wird. Aber die Chance, dass das ein anderer Sachbearbeiter anders sieht und dir die Förderung gewährt ist durchaus gegeben.

Wenn der Sachbearbeiter, der den Ablehnungsbescheid verfasst hat wirklich nicht will, dass du diese Förderung bekommst, wirst du sie wahrscheinlich auch nicht bekommen.

Dann hilft leider nur der Rechtsanwalt.

EureDudeheit
2011-03-22, 17:10:30
In der Arge arbeiten überwiegend keine Juristen, sondern Leute die Bio etc studiert haben. Selbst, wenn die Sachbearbeiter mit ihrer Rechtsansicht falsch liegen, wird nach interner Anweisung einfach bescheidet. In diesem Falle hilft nur ein Rechtsanwalt für Sozialrecht.