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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenversicherungskarte eingezogen - Rechtens?


Khaane
2011-03-22, 17:02:08
Moin, moin,

bin gerade beim Wechsel von der GKV in die PKV und die
AOK hatte sich von Anfang an quergestellt - Erst einmal soll die
persönlich eingeworfene Kündigung verlorengegangen sein, dann war das Schreiben doch im Briefkasten, dieses aber erst nach Leerung durch die Filialmitarbeiter am 28.02 eingworfen und damit erst am 01.03 zugegangen und somit die Kündigung erst 1 Monat (Juni 2011) später möglich.

Dann durch beruflich bescheinigte Umstellung sei die Kündigung doch ohne Kündigungsfrist zum 01. März möglich, darüber wurde ich am 15. März informiert, also ab zur AOK Filiale und die verlangten Unterlagen eingereicht - Da hieß es, weil der Monat bereits begonnen hätte, müsse erst einmal für den Monat März die aktuelle Krankenversicherung den geänderten Lebensumständen angepasst werden und dann wäre eine Kündigung zum Juni 2011 möglich. :freak:

Da war ich erst einmal stinkesauer und hab ordentlich Stress in der Filiale gemacht - Nach einem Telefonat wurde gesagt, dass ich mich zum 01. März bei der PKV rückwirkend versichern kann, daraufhin wurde mir die Krankenversicherungskarte eingezogen und ich darauf hingewiesen dass ich für evtl. angefallene Behandlungskosten im Monat März die Rechnung bekäme. (Leider seit Anfang des Jahres kein Arztbesuch gehabt - Pech gehabt AOK)

Darf die Drecksversicherung einem einfach so die Krankenversicherungskarte einziehen? Irgendwie finde ich das Verhalten dem "Ex-Kunden" gegenüber absolut dreist und so wird man diese Kunden garantiert nie wieder sehen.

Gruß:)

x-force
2011-03-22, 17:11:31
also wenn du dir in die tasche greifen lässt...
bei mir hätten die gar nichts eingezogen.

die persönlich eingeworfene kündigung hätte ich mir von zeugen bestätigen lassen.

Surrogat
2011-03-22, 17:16:37
das ist der Grund warum offizielle Schreiben immer meine Frau einwirft, die ist dann nämlich ein Bote und damit Zeuge :D

AOK = Saftladen schlechthin

Black-Scorpion
2011-03-22, 17:20:10
Du sollst dich zum 01.März bei der PKV rückwirkend versichern. Genau das willst du doch. Und da wir Mitte März haben ziehen die natürlich die Karte ein.

rotkäppchen
2011-03-22, 17:43:48
also wenn du ab juni oder juli pkv versichert bist, benötigst du die KVK noch, wenn es rückwirkend seit märz sein soll, dann brauchst du die kvk nicht mehr.

Khaane
2011-03-22, 20:00:47
also wenn du ab juni oder juli pkv versichert bist, benötigst du die KVK noch, wenn es rückwirkend seit märz sein soll, dann brauchst du die kvk nicht mehr.

Im Grunde stimmt das, bloß ist der Wechsel ja noch nicht vollzogen - Erst einmal muss die PKV die Änderung des Vertragsbeginns anerkennen, solange muss die Gesetzliche ja noch haften und sich evtl. entstandene Kosten im März von der PKV zurückholen oder bin ich da falsch informiert - So steht man ja die 2-5 Tage bis zur Rückmeldung der PKV de facto ohne Versicherungsschutz da. :freak:

rotkäppchen
2011-03-23, 07:54:35
hmm ok, nee dann sollten die die kvk wieder rausrücken.
dann hat die gkv es wahrscheinlich auch falsch verstanden; evtl. dass du schon seit 1.3. bei der pkv bist und das nicht erst noch abgeklärt wird.

Khaane
2011-03-23, 08:24:10
hmm ok, nee dann sollten die die kvk wieder rausrücken.
dann hat die gkv es wahrscheinlich auch falsch verstanden; evtl. dass du schon seit 1.3. bei der pkv bist und das nicht erst noch abgeklärt wird.

Nein, da wurde nichts falsch verstanden - Es wurde mir sogar gedroht, dass wenn ich mich nicht umgehend privat versichere ich einem Straftatbestand schuldig mache. :freak: (hat ja niemand gesagt das ich vorhabe unversichert zu bleiben)

Werde den Fall wohl einer höheren AOK-Instanz melden.

Xilavius
2011-03-23, 08:53:23
AOK ist leider in Deutschland der Saftladen number 1.
Nicht umsonst verweigern viele Krankengymnasten oder Fachärzte Termine bei Patienten der AOK, da das Genehmigungsverfahren viel zu lange dauert und sehr umständlich ist.
Beispielsweise muss man bei der AOK für jede Krankengymnastikverordnung diese nach dem Ausstellen beim Arzt erst persönlich bei der AOK genehmigen lassen, normalerweise machen das sehr oft auch die Krankengymnasten selber, aber die AOK weigert sich immer mehr etwaige Behandlungen zu genehmigen und deswegen müssen die Krankengymnasten oder auch Fachärzte hinter ihrem Geld her rennen und sind dieses natürlich oft leid. Andere Krankenkassen wie DAK, Deutsche BKK usw sind da unkomplizierter und das Genehmigungsverfahren ist ein kurzer Telefonanruf anstatt wie bei der AOK schriftlich der mal eben ein paar Wochen dauern kann.

Es ist gut und schön das auch Sachen überprüft werden, aber beispielsweise bei der 5ten Verordnung in Folge für Krankengymnastik das da immer das gleiche Genehmigungsverfahren eingesetzt werden muss wie bei der ersten Verordnung ist lachhaft und ärgerlich für Patienten und Arzt/Behandler.

Mein Tip, setze einen Brief auf an die Geschäftsführung der AOK direkt, diesen Brief sendest du mit einer Fristsetzung zur Beantwortung per Fax mit Bestätigung und per Einschreiben mit Rückschein. Beim Fax schreibst du darauf das sie das Original noch per Einschreiben erhalten aber zur vorzeitigen Bearbeitung erst einmal per Fax.
Sollten sie sich nicht in der von dir gesetzten Frist melden und das geklärt haben mit der Kündigung wendest du dich an das Bundesversicherungsamt.

Hier die Adresse für den letzteren Schritt:

Bundesversicherungsamt
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Email: poststelle@bva.de
http://www.bva.de

Dort Fall schildern, mit Bitte um schnellstmögliche Bearbeitung und dann heißt es abwarten.

BoneDaddy
2011-03-30, 10:29:15
Wo ist das Problem?

Du wolltest doch auf Biegen und Brechen zum März kündigen?
Das hat dir die AOK ermöglicht.

CSI
2011-03-30, 12:38:56
AOK = Allgemeiner ordentlicher Kaoshaufen ;)

Hat zwar nichts direkt mit dem Thread zu tun, aber wenn selbst Empfangsdamen nicht wissen, in welchem Stock Zimmer 1.11 liegt (und deren Raum im EG die Bezeichnung 0.01 trägt und die des Vorstandes im 2OG 2.01, dann sollte das obiges erklären können ;)