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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist das rechtens? Altersabfrage bei Blödmarkt mit Vermerk auf Rechnung


PHuV
2011-03-23, 20:38:02
Ich wollte mir gerade beim Blödmarkt in Nürnberg Crysis 2 kaufen, da wollen die von mir mein Geburtsdatum haben? Nicht mein Alter, mein Geburtsdatum, und dies wird dann auf der Rechnung vermerkt. :mad:

Hallo, sind die blöd? :rolleyes: Welche rechtliche Legitumation gibt es, daß sie mein Geburtsdatum wissen müssen, und daß sie auch noch auf der Rechnung vermerken müssen? In Berlin habe ich Expandables auf BR gekauft ohne Altersnachfrage!

Der Geschäftsführer meinte, das wäre gesetzlich legitum. Ich habe das bezweifelt und wollte die AGB sehen, wo das bei MM drin steht. Konnte er mir natürlich nicht zeigen! So ein Gesetz wäre mir neu.

Das Spiel habe ich dann nicht gekauft, sondern bei Game Stop, die wollten mein Alter nicht haben.

Mr_Snakefinger
2011-03-23, 20:45:56
Hm, die Nachfrage an sich dürfte schon legitim sein?!

Aber der Vermerk auf der Rechnung kommt mir auch etwas seltsam vor...

Und jetzt, wo Du es sagst: Ich habe mal zum Spaß eine Rechnung von vor einer Woche rausgesucht, wo ich ein Spiel bei der gleichen Kette gekauft hab -> Tatsache, da steht unten wirklich drauf:

FSK/USK Prüfung durchgeführt
Geburtsdatum des Kunden: xx.xx.xxxx


Ich hab's an dem Tag ehrlich gesagt nicht so wirklich registriert, obwohl ich mich im ersten Moment schon gewundert habe, wieso die Kassiererin mein Geburtsdatum in die Kasse einhackt. Früher hab ich nur meinen Personalausweis auf den Tisch gelegt und gut war's.


Hm....

Matrix316
2011-03-23, 20:46:27
Äh eigentlich muss man bei allem was ab (mind) 18 ist den Ausweis vorlegen. Ich glaube auch bei USK 16 Sachen, aber das wird meistens nicht gemacht.

EL_Mariachi
2011-03-23, 20:47:47
also Perso vorzeigen, auch wenn man aussieht, als würde man morgen in Rente geht ist vollkommen ok...

Aber das Geb. Datum mit auf die Rechnung schreiben wär mir jetzt auch neu!

Redet Ihr da wirklich über Rechnungen oder über gemeine Kassenbons?

Auf ner richtigen Rechnung steht i.d.R. Datum, Name, Vorname, Anschrift, Menge, Artikel und Preis.

.

meikon
2011-03-23, 20:48:54
Bei uns wird bei allen Artikel ab FSK 16 die Ausweisnummer auf den Kassenbon geschrieben.
Hab mich auch schon gefragt, ob das rechtens ist...

Soll wohl "verhindern" das Kids solche Artikel zurückbringen oder umtauschen können!? :confused:

Mr_Snakefinger
2011-03-23, 20:50:00
Redet Ihr da wirklich über Rechnungen oder über gemeine Kassenbons?

In meinem Fall ist es der Kassenbon.

Skorpion
2011-03-23, 20:50:37
Das man 20 ist kann jeder sagen. Wenn man nach Geb-Datum gefragt wird fällts dann meist auf, weil viele erst überlegen müssen wie alt ist man denn, wenn man wirklich 18 ist.
Einfach nur dämlich sich wegen sowas aufzuregen. Ich hoffe du bist nicht bei irgendwelchen "SocialNetworks" registriert. Da haste sicherlich auch alles angegeben.

Matrix316
2011-03-23, 20:51:41
Wenn jetzt zum Beispiel ein 16 Jähriger Amok läuft und man überprüft und feststellt, dass er bei dem Kauf von Crysis 2 beim Alter geschummelt hat (oft wollen die garkeinen Ausweis sehen), dann könnte man den MM belangen oder so. ;)

Exec
2011-03-23, 20:55:01
Am naheliegendsten ist es doch, dass der Verkäufer nachweisen kann, die Kontrolle durchgeführt zu haben, indem er das Geburtsdatum oder die Ausweisnummer kennt.
Edit: Oder zum Kassieren muss es vom Kassierer ausgefüllt werden, damit es nicht vergessen geht und bei Testkäufen Strafen drohen..

PHuV
2011-03-23, 21:07:36
Am naheliegendsten ist es doch, dass der Verkäufer nachweisen kann, die Kontrolle durchgeführt zu haben, indem er das Geburtsdatum oder die Ausweisnummer kennt.
Edit: Oder zum Kassieren muss es vom Kassierer ausgefüllt werden, damit es nicht vergessen geht und bei Testkäufen Strafen drohen..

Aber was hat dann das Datum auf der Rechnung verloren? In meinen Augen ist das nicht rechtens. Wo soll die rechtliche Grundlage bestehen, persönliche Daten zu vermerken? Bei FSK18-Artikel muß nach meinem Wissen nur sichergestellt sein, daß keine Minderjährigen diesen Artikel erwerben. Dazu ist Kontrolle des Ausweises völlig ausreichend, daß genaue Geburtsdatum ist hier überhaupt nicht relevant.

PHuV
2011-03-23, 21:10:01
Einfach nur dämlich sich wegen sowas aufzuregen. Ich hoffe du bist nicht bei irgendwelchen "SocialNetworks" registriert. Da haste sicherlich auch alles angegeben.

Das ist in Deinen Augen dämlich, in meinen nicht. Und nein, ich verwende bewußt keine SocialNetworks! Die Bewahrung meiner Daten ist für mich immer noch ein hohes Gut.

PHuV
2011-03-23, 21:10:41
Redet Ihr da wirklich über Rechnungen oder über gemeine Kassenbons?


Auf dem Kassenbon!

airbag
2011-03-23, 21:12:09
Mhh ist schon ein bisschen seltsam, aber auf einem Kassenzettel stehen auch so schon recht viele interessante Sachen, wie z.b Einsicht auf das Konto des Käufers bei EC Kartenzahlung

dllfreak2001
2011-03-23, 21:21:21
Wenn sie dir auf den Perso glubschen können sie auch dein Geburtsdatum ablesen und irgendwas musst du sowieso vorzeigen.
Eigentlich ist das gut, da die Kontrolle so verschärft wird und man für den Kauf immer einen Ausweis vorzeigen muss. Damit meine ich vor allem die Verkäufer die öfters mal aus dem Bauch hinaus entscheiden ob kontrolliert werden muss.
Sie könnten höchstens EC-Kartendaten mit dem Geburtsdatum verknüpfen, bei Bahrzahlung ist die Information ansonsten sinnlos.

PHuV
2011-03-23, 21:37:31
Eigentlich ist das gut, da die Kontrolle so verschärft wird und man für den Kauf immer einen Ausweis vorzeigen muss. Damit meine ich vor allem die Verkäufer die öfters mal aus dem Bauch hinaus entscheiden ob kontrolliert werden muss.

Ich will nicht wissen, ob das gut ist oder nicht. Es ist IHMO bekloppt. Ich will die rechtliche Grundlage wissen.

deekey777
2011-03-23, 21:42:27
Eine absolut sinnlose Altersabfrage...
Ich würde einfach ein falsches Geburtsdatum angeben, so wie ich das bei jeder Alterfreigabe mache. Und wenn das einem nicht passt, werde ich keine Produkte mehr kaufen.

gisbern
2011-03-23, 21:47:13
Ist ja nicht so, dass sie dich zwingen würden bei ihnen einzukaufen. Ich kenne die Rechtslage nicht, finde es jedoch legitim, dies auf den Bon zu schreiben.

Regst du dich wirklich über das auf, was du hier schreibst? Oder ärgert dich die Tatsache, beim Kauf von FSK 18 Sachen nach deinem Ausweis gefragt zu werden ?

Black-Scorpion
2011-03-23, 21:56:04
Aber was hat dann das Datum auf der Rechnung verloren? In meinen Augen ist das nicht rechtens. Wo soll die rechtliche Grundlage bestehen, persönliche Daten zu vermerken? Bei FSK18-Artikel muß nach meinem Wissen nur sichergestellt sein, daß keine Minderjährigen diesen Artikel erwerben. Dazu ist Kontrolle des Ausweises völlig ausreichend, daß genaue Geburtsdatum ist hier überhaupt nicht relevant.
Erstens weißt du nicht einmal was eine Rechnung ist und willst dich beschweren weil das Geburtsdatum persönliche Angaben sind?
Keine Ahnung was bei dir alles unter persönliche Angaben zählt. Das reine Geburtsdatum ohne weitere Angaben die einen Verbindung zu dir herstellen ist es mit Sicherheit nicht. Denn du bist zu 100% nicht der einzige der an dem Tag Geburtstag hat.

derpinguin
2011-03-23, 21:57:36
Der Grund für die Ausgabe des Datums auf dem Bon würde mich allerdings interessieren.

deekey777
2011-03-23, 21:58:05
Erstens weißt du nicht einmal was eine Rechnung ist und willst dich beschweren weil das Geburtsdatum persönliche Angaben sind?
Keine Ahnung was bei dir alles unter persönliche Angaben zählt. Das reine Geburtsdatum ohne weitere Angaben die einen Verbindung zu dir herstellen ist es mit Sicherheit nicht. Denn du bist zu 100% nicht der einzige der an dem Tag Geburtstag hat.
Man kann keine Verbindung herstellen, wenn man sein Geburtsdatum persönlich nennt?

derpinguin
2011-03-23, 22:01:18
Und dann noch mit EC Karte bezahlen.

Dr.Doom
2011-03-23, 22:01:27
Wenn nur das Geburtsdatum, kein Name o.ä., auf dem Kassenbon vermerkt wird, dann finde ich das nicht weiter tragisch. Da hat jemand, der am soundsovielten geboren wurde, dieses oder jenes gekauft. So what? :confused:

Wichtiger ist allerdings für den Mediamarkt, dass sie sich damit abgesichert haben, dass der Käufer zB über 18 Jahre alt war. Dann kann nämlich niemand mehr das gekaufte Dings zurückgeben, mit der Begründung, dass ein Kind 'hier' was gekauft hat, was es eigentlich nicht hätte kaufen dürfen.

Black-Scorpion
2011-03-23, 22:02:27
Man kann keine Verbindung herstellen, wenn man sein Geburtsdatum persönlich nennt?
Und wen interessiert das außer dich selbst? Die haben außer den Zahlen nichts weiter. Ist sicher ganz schlimm und die können damit alles über dich raus finden. Selbst deinen Namen und die Adresse. Ihr habt echt Probleme. Die können mit dem Datum nichts, absolut nichts anstellen. Die sichern sich nur ab das sie das Spiel an jemand verkauft haben der dazu berechtigt ist. Und das geht am einfachsten indem das Datum auf dem Kassenbeleg steht.

deekey777
2011-03-23, 22:10:48
Und wen interessiert das außer dich selbst? Die haben außer den Zahlen nichts weiter. Ist sicher ganz schlimm und die können damit alles über dich raus finden. Selbst deinen Namen und die Adresse. Ihr habt echt Probleme. Die können mit dem Datum nichts, absolut nichts anstellen. Die sichern sich nur ab das sie das Spiel an jemand verkauft haben der dazu berechtigt ist. Und das geht am einfachsten indem das Datum auf dem Kassenbeleg steht.
Ihr, ihr, ihr...
Das Thema nicht verstanden?
"Ist das rechtens?"

GBWolf
2011-03-23, 22:17:52
war das nicht eventuell sogar freiwillig?

Kann mir vorstellen, dass es da ähnlich wie bei der PLZ Abfrage um statistische Erhebungen geht.

Bei mir selbst ist das jedenfalls nicht passiert, allerdings war ich ewig nicht mehr im mm kaufen und dann auch nix das ab 18 ist.

Black-Scorpion
2011-03-23, 22:22:37
Doch habe ich verstanden. Ich sehen nur das Problem nicht das er und du hier daraus machen wollt. Hier so einen Hermann wegen 8 Zahlen zu machen kann wirklich nicht euer ernst sein. Scheinbar muss es aber wirklich extra für euch für alles einen Paragraphen geben. Gibt ja auch sonst keine Probleme.

DerböseWolf
2011-03-23, 22:32:00
Naja finde ich schon richtig, all die Kiddies und so mit gefälschten Ausweisen und Ausweisen von Kollegen, kann mir vorstellen das sehr viele Eltern reklamieren oder vielleicht sogar Anzeige erstatten wenn ihr 13 Jähriger mit einem brutalen Film nach Hause kommt. Ist so eine Art Selbstschutz, Quittung muss man ja immer vorlegen bei einem Umtausch oder Reklamation.

Was ist schon dabei, ich mein würd sich jeder anständig verhalten hätten wir sowas nicht...... und wow, wenn mein Geburtstagsdatum auf der Quittung steht, an dem Tag hatten wohl noch 20000 andere Leute Geburtstag auf der Welt.

Dein Geburtstag steht ja auch auf der ID und so.... :D


Und das Paragraphenzeugs blablabla, kann man ja auch mit Anwalt drohen :D:D

JaDz
2011-03-23, 22:41:33
Der Geschäftsführer meinte, das wäre gesetzlich legitum.
Natürlich. Genauso ist es gesetzlich legitim, wenn ein Fleischer dir ein Leberkäs-Weck nur unter Vorlage eines Nacktfotos deiner Freundin verkauft. Da besteht doch wohl mMn Vertragsfreiheit. Ob du dich natürlich auf den Vertrag einlässt, ist deine Freiheit. :freak: Und da du den Bedingungen des Vertrages beim Media Markt Nürnberg nicht zustimmst, kam stattdessen eben der Vertrag mit Game Stop und den dir eher zusagenden Bedingungen zustande.

PHuV
2011-03-23, 22:46:43
Doch habe ich verstanden. Ich sehen nur das Problem nicht das er und du hier daraus machen wollt. Hier so einen Hermann wegen 8 Zahlen zu machen kann wirklich nicht euer ernst sein. Scheinbar muss es aber wirklich extra für euch für alles einen Paragraphen geben. Gibt ja auch sonst keine Probleme.

Du kapierst das Grundproblem nicht, dann schweig doch einfach! :mad: Du gibst auch Deine Kontodaten an jeden Telefonwerber durch, oder? :rolleyes:

Nochmals: Für FSK18-Waren ist gesetztlich lediglich erforderlich, daß die Abgabe an Personen über 18 Jahren erfolgt. Es ist rein gesetzlich noch nach meinen bisherigen Informationen rechtlich notwendig, daß der Verkäufer persönliche Daten von mir speichert! Ein Geburtsdatum sind persönliche Daten, und diese sind weder zur Verifikation noch zur Identifikation erforderlich. Auch sind diese Daten nicht auf dem Kassenbeleg notwendig. Also was soll das? Ich nenn das reine Schikane unter dem Deckmantel Jugendschutz. Warum muß ich beim Erwerb einer nicht gefährlichen Ware bzw. alltäglichen Gebrauchtsgegenstand, wie es Computerspiele darstellen, persönliche Daten preisgeben? Was kommt danach, Zwangsregistierung für jeden Shooter-Spieler?

Der Marktleiter hat behautet, dafür gäbe es eine gesetzliche und rechtliche Grundlage. Da er mir nicht zeigen konnte, wo das so steht, nehme ich es als reine Schutzbehauptung.

Natürlich. Genauso ist es gesetzlich legitim, wenn ein Fleischer dir ein Leberkäs-Weck nur unter Vorlage eines Nacktfotos deiner Freundin verkauft. Da besteht doch wohl mMn Vertragsfreiheit. Ob du dich natürlich auf den Vertrag einlässt, ist deine Freiheit. :freak: Und da du den Bedingungen des Vertrages beim Media Markt Nürnberg nicht zustimmst, kam stattdessen eben der Vertrag mit Game Stop und den dir eher zusagenden Bedingungen zustande.

Richtig, aber dann ist die Behauptung des Marktleiters falsch! Er hat behauptet, es gäbe dafür ein Gesetz und eine Verpflichtung seitens des Marktes, was dann wohl nicht stimmt. Dann hätte er mir aber seine AGB zeigen müssen, wo drinsteht, daß ich mein Geburtsdatum nennen muß, was er auch nicht konnte.

PHuV
2011-03-23, 22:50:40
bump

Philipus II
2011-03-23, 23:30:53
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung des Marktes, persönliche Daten zu erheben. Allerdings gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Er muss dir das Spiel nicht verkaufen.
Ich würde den Laden wechseln und gut.

ShadowXX
2011-03-23, 23:37:23
Du kapierst das Grundproblem nicht, dann schweig doch einfach! :mad: Du gibst auch Deine Kontodaten an jeden Telefonwerber durch, oder? :rolleyes:

Nochmals: Für FSK18-Waren ist gesetztlich lediglich erforderlich, daß die Abgabe an Personen über 18 Jahren erfolgt. Es ist rein gesetzlich noch nach meinen bisherigen Informationen rechtlich notwendig, daß der Verkäufer persönliche Daten von mir speichert! Ein Geburtsdatum sind persönliche Daten, und diese sind weder zur Verifikation noch zur Identifikation erforderlich. Auch sind diese Daten nicht auf dem Kassenbeleg notwendig. Also was soll das? Ich nenn das reine Schikane unter dem Deckmantel Jugendschutz. Warum muß ich beim Erwerb einer nicht gefährlichen Ware bzw. alltäglichen Gebrauchtsgegenstand, wie es Computerspiele darstellen, persönliche Daten preisgeben? Was kommt danach, Zwangsregistierung für jeden Shooter-Spieler?

Der Marktleiter hat behautet, dafür gäbe es eine gesetzliche und rechtliche Grundlage. Da er mir nicht zeigen konnte, wo das so steht, nehme ich es als reine Schutzbehauptung.

Zur Prüfung deiner Angaben sind die Kassierer durchaus berechtigt deinen Ausweiß zu prüfen.....und es geht sogar so weit das Sie durchaus sogar deine Perso-Nummer irgendwo notieren dürften (natürlich kannst du dann sagen das möchtest du nicht, aber dann können Sie wiederum sagen: dann verkaufen wir es nicht).

Zum MM (und fast allen anderen die Kassensysteme benutzen): Da wird bei allen Ab 16 und Ab 18 Artikeln der Verkäufer auf dem Kassenscreen darauf hingewiesen das er Prüfen muss, er muss dafür auch extra einen Lock lösen und haftet damit selbst dafür, wenn er einem etwas Verkauft für das man nicht alt genug war, den er ist Gesetzlich verpflichtet dein Alter zu Prüfen (bei unserem MM haben Sie am Anfang nach der Gesetzesumstellung sogar von 60zig-Jährigen den Perso kontrolliert, inzwischen sind Sie da etwas lockerer geworden;)).

Verkauf mal bei deinem angeführten Gamestop ein Spiel....was meinst du was der sich plötzlich alles aus deinem Perso notieren möchte......

IVN
2011-03-23, 23:49:48
Ich wollte mir gerade beim Blödmarkt in Nürnberg Crysis 2 kaufen, da wollen die von mir mein Geburtsdatum haben? Nicht mein Alter, mein Geburtsdatum, und dies wird dann auf der Rechnung vermerkt. :mad:

Hallo, sind die blöd? :rolleyes: Welche rechtliche Legitumation gibt es, daß sie mein Geburtsdatum wissen müssen, und daß sie auch noch auf der Rechnung vermerken müssen? In Berlin habe ich Expandables auf BR gekauft ohne Altersnachfrage!

Der Geschäftsführer meinte, das wäre gesetzlich legitum. Ich habe das bezweifelt und wollte die AGB sehen, wo das bei MM drin steht. Konnte er mir natürlich nicht zeigen! So ein Gesetz wäre mir neu.

Das Spiel habe ich dann nicht gekauft, sondern bei Game Stop, die wollten mein Alter nicht haben.
Die wollten natürlich wissen, ob du alt genug bist, um das Spiel zu spielen. Jugendschutz und so. Crysis 2 ist ab 18.

AlecWhite
2011-03-24, 00:32:22
Nochmals: Für FSK18-Waren ist gesetztlich lediglich erforderlich, daß die Abgabe an Personen über 18 Jahren erfolgt.
Bis hierin stimmt der Absatz noch...aber jetzt wird es düster.

Es ist rein gesetzlich noch nach meinen bisherigen Informationen rechtlich [nicht, Einfügung von mir] notwendig, daß der Verkäufer persönliche Daten von mir speichert!
Sofern sie zur Abwicklung der Tranaktion bzw. der Erfüllung des Vertrag des Vertrages notwendig sind (und ab hier beginnt das juritische Dilema)
Ein Geburtsdatum sind persönliche Daten,
Hier irrst du. Dein Geburtsdatum mag für dich persönlich sein, aber es haben eine hinreichend große Anzahl an anderen Personen an diesen Tag Geburtstag, so dass eine Identifikation deiner Person weder unmittalbar noch mittelbar möglich ist. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDsG) greift in diesen Fall nicht.
und diese sind weder zur Verifikation noch zur Identifikation erforderlich. Auch sind diese Daten nicht auf dem Kassenbeleg notwendig. Also was soll das?
Für dich mag das nicht erforderlich sein, aber der Verkäufer kann im Zweifel nachweisen, dass er dein Alter geprüft hat. Falls sich diese Auflage aus dem Jugendschutzgesetz ableitet, wäre Erhebung (eine Speicherung wäre es in diesem Sinne wohl nicht) in jeden Fall zulässig - im übrigen auch ohne deine Zustimmung. Mit deiner Zustimmung kann sowieso alles mit deinen Daten gemacht werden (und da ist Erheben noch das liebste, bei Verarbeiten und übermitteln wird es interessant).
Ich nenn das reine Schikane unter dem Deckmantel Jugendschutz. Warum muß ich beim Erwerb einer nicht gefährlichen Ware bzw. alltäglichen Gebrauchtsgegenstand, wie es Computerspiele darstellen, persönliche Daten preisgeben? Was kommt danach, Zwangsregistierung für jeden Shooter-Spieler?
Bevor die 1984-Keule geschwungen wird.....ups, schon getan.

Andi_669
2011-03-24, 00:33:51
Zu bedenken ist ja auch das wenn unsere Jungendschützer mal einen Minderjährigen Testkäufer losschicken,
ist der Bong das einzige was der Testkäufer mit nimmt, u. dann steht da wenigstens gleich drauf das das Alter geprüft wurde,

ich verstehe die Aufregung ehrlich gesagt nicht, da wird lang u. breit von uns Gamern gesagt das die Gesetze zum Jugendschutz ausreichen, u. sie nur richtig angewendet werden müssen...

ich hab es lieber die vermerken mein Geburtsdatum auf dem Kassenbon, als das die Sachwachköpfe in der Politik das noch mehr verschärfen,

wenn man bei Amazon was bestellt was ab 18 ist kontrolliert der Postbote das Alter/Ausweis, bei Okaysoft muss man auch ein Scann von Ausweis hin schicken u. für den 18er Bereich freigeschaltet zu werden.

PHuV
2011-03-24, 00:43:54
Zu bedenken ist ja auch das wenn unsere Jungendschützer mal einen Minderjährigen Testkäufer losschicken,
ist der Bong das einzige was der Testkäufer mit nimmt, u. dann steht da wenigstens gleich drauf das das Alter geprüft wurde,

ich verstehe die Aufregung ehrlich gesagt nicht, da wird lang u. breit von uns Gamern gesagt das die Gesetze zum Jugendschutz ausreichen, u. sie nur richtig angewendet werden müssen...

Nochmals, Alterskontrolle verstehe ich, aber warum muß das auf dem Kassenbon vermerkt werden? Wenn man so rangeht, müßte man bei jedem Artikel ab 18 das Datum vermerken. Geh in einen Sexshop und kaufe da was, leih Dir in der Videothek einen Film ab 18 aus, kauf Dir im Waffenladen eine Softair-Waffe etc., nirgendwo wird nach Deinem Geburtsdaum nachgefragt. Daß das Alter verifiziert werden soll, kann ich ja noch nachvollziehen, nur da reicht die Vorlage des Ausweises aus. Was soll nun das Geburtsdatum auf dem Bon?

MojoMC
2011-03-24, 00:47:06
Zur Prüfung deiner Angaben sind die Kassierer durchaus berechtigt deinen Ausweiß zu prüfen.....und es geht sogar so weit das Sie durchaus sogar deine Perso-Nummer irgendwo notieren dürftenQuelle?


Die wollten natürlich wissen, ob du alt genug bist, um das Spiel zu spielen. Jugendschutz und so. Crysis 2 ist ab 18.Lies doch bitte den Thread, bevor du antwortest. Es beschwert sich niemand über die Alterskontrolle an sich bei FSK18-Artikeln:Wo soll die rechtliche Grundlage bestehen, persönliche Daten zu vermerken? Bei FSK18-Artikel muß nach meinem Wissen nur sichergestellt sein, daß keine Minderjährigen diesen Artikel erwerben. Dazu ist Kontrolle des Ausweises völlig ausreichend, daß genaue Geburtsdatum ist hier überhaupt nicht relevant.

blackbox
2011-03-24, 00:51:07
Ich finde deine Erregung berechtigt, aber übertrieben.
Machst du dir denn keine Sorgen, was mit deinen Kontodaten passiert? Denn jedes Mal, wo du mit deiner EC-Karte bezahlst, werden diese genau erfasst. Teilweise wird sogar erfasst, was du kaufst und du kannst so gut wie nichts gegen die Weitergabe machen. Und damit meine ich nicht MM selbst, sondern die Firma, die sich um diese Abwicklung kümmert.
Damit ließe sich um einige Potenzen mehr Unfug machen als mit deinen Geburtsdaten.

Diese Angabe dient wohl nur zur Absicherung des Marktes, etwas anderes kann ich mir nicht erklären.

MojoMC
2011-03-24, 00:55:56
Was soll nun das Geburtsdatum auf dem Bon?Ich kann mir nur vorstellen, dass MM & Co. denken, so können sie nachweisen, dass sie tatsächlich nach dem Alter gefragt bzw. den Ausweise angeschaut haben, siehe Diese Angabe dient wohl nur zur Absicherung des Marktes, etwas anderes kann ich mir nicht erklären.

Aber das halte ich für Quatsch:
a) Rechtliche Grundlage?
b) Wenn sie keine Kopie vom Perso machen und mit dem Bon verknüpfen, hat ein Datum auf dem Kassenbon ja nur die gleiche Aussagekraft wie "Wir, der MM, behaupten, wir haben bei diesem FSK18-Verkauf nach dem Alter gefragt und der Kunde hat gesagt, er ist volljährig".

Exec
2011-03-24, 01:32:42
Ist doch die Sache des Händlers, wie er es Umsetzt, dass die Gesetze eingehalten werden.
Es herrscht Vertragsfreiheit und solange das ganze nicht sittenwiedrig ist oder gegen den Datenschutz verstösst ist das ganze wohl rechtlich einwandfrei.

Es herrscht Vertragsfreiheit auf beiden Seiten, du musst nicht dort kaufen und sie müssen dir nichts verkaufen.

Schuld sind die, welche schlechte und unsinnige Gesetze machen. Das ist hald die Auswirkung des Jugendschutzgesetzes. Die Händler sichern sich davor ab gebüsst zu werden und bauen das einhalten des Gesetzes in ihren Arbeitsablauf ein und stellen dies ggf. noch mit einer Pflichteingabe sicher.

Selbstzensur und vorauseilender Gehorsam aufgrund "politischer Korrektheit" oder der Angst vor Anti-Diskriminierungsgesetzen etc. sind da um Welten schwerwiegender.

PHuV
2011-03-24, 01:40:53
Ich finde es nur sehr bedenklich, wie mehr und mehr die Privatsphäre und die Bewahrung der Daten unterminiert werden. Alles im Namen von Terror, Jugendschutz und sonstwas. Man soll nicht da Daten sammeln, wo sie nicht notwendig ist.

MojoMC
2011-03-24, 01:43:51
[...] solange das ganze nicht sittenwiedrig ist oder gegen den Datenschutz verstösst ist das ganze wohl rechtlich einwandfrei.Ja, das ist doch der Knackpunkt.
Ein Geburtsdatum würde ich - spätestens in Verbindung mit einer EC-Kartenzahlung - als personenbezogene Daten einstufen; die Ausweisnummer auf jeden Fall.
Und da haben wir dann (zum Glück) in D das Bundesdatenschutzgesetz mit Sachen wie Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt, Datensparsamkeit (http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__3a.html) und der "Hinweispflicht" (http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__13.html).

Die Frage bleibt weiterhin unbeantwortet:
Warum das Geburtsdatum oder die Personummer auf den Kassenbon?
Zur Alterskontrolle nicht notwendig, zum Nachweis der Alterskontrolle zumindest beim Geburtsdatum keine zusätzliche Aussagekraft. Und nein, "weil Mediamarkt das so will" ist nicht erlaubt, aber IANAL.

Exec
2011-03-24, 02:13:20
Tjo..
wenn ihrs wirklich wissen wollt, schreibt doch einen Brief an den Datenschutzbeauftragten von Media Markt. Da alle vernünftigen Ansätze die bisher als mögliche Begründung genannt wurden ja sowieso keine 100% Klärung bringen können.
Ausserdem hängt es davon ab, was genau wie verarbeitet/gespeichert wird.

Bezüglich dem "ist es rechtens" empfiehlt sich dann ein Rechtsanwalt, Verbraucherschutz oder Bundesbeauftragten für Datenschutz.

btw: https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?1290-Media-Markt-verlangt-und-speichert-vollst%E4ndiges-Geburtsdatum-von-Barzahlern/page1

Stormtrooper
2011-03-24, 06:30:57
Geh in einen Sexshop und kaufe da was
Nur der Eintritt in einen Sexshop ist meißt ab 18, Dildos und Handschellen haben keine Altersbeschränkung, wodurch hier die Eintragung des Geb. sinnlos wäre.


leih Dir in der Videothek einen Film ab 18 aus

Die Videothek hat sicher mehr Daten über dich, als nur dein Geburtsdatum.
Die kennen sogar deinen Namen und deine Adresse. :rolleyes:


nur da reicht die Vorlage des Ausweises aus. Was soll nun das Geburtsdatum auf dem Bon?
Prinzipiell hast du Recht.
Nur wenn was hinterher ist, ist der Laden in der beweispflicht.
Der Laden kann durchaus dein Geb. verlangen, wenn es dich stört, kauf woanders ein.
Ein Gesetz für oder gegen die Speicherung gibt es nicht, auf deutsch.
Du mußt klagen.

doublehead
2011-03-24, 08:39:37
Nur der Eintritt in einen Sexshop ist meißt ab 18, Dildos und Handschellen haben keine Altersbeschränkung, wodurch hier die Eintragung des Geb. sinnlos wäre.
Der Eintritt ist ab 18, weil es da pornografisches Material gibt und nicht wegen der Dildos. Als ob Du das nicht wüsstest.... Seltsame Argumentation deinerseits.

Schnaps ist auch ab 18, wird offen in jedem Supermarkt angeboten, und trotzdem schreibt einem kein Händler das Geburtsdatum auf den Kassenbon.

Dieses bohei wird nur bei Spielen und Filmen veranstaltet, weil unsere kulturfaschistoide Regierung Druck ausübt, und der Blödmarkt meint sich so absichern zu können. Ärgerlich ist es allemal.


Ein Gesetz für oder gegen die Speicherung gibt es nicht, auf deutsch.
Du mußt klagen.
Aber es wird doch gar nichts gespeichert, sondern nur was auf die Rechnung gekritzelt.

Mark
2011-03-24, 08:45:42
gelöscht

Turiz
2011-03-24, 09:02:27
Ich finde es nur sehr bedenklich, wie mehr und mehr die Privatsphäre und die Bewahrung der Daten unterminiert werden. Alles im Namen von Terror, Jugendschutz und sonstwas. Man soll nicht da Daten sammeln, wo sie nicht notwendig ist.
Ich verstehe, dass du keine persönlichen Daten hergeben willst. Aber in diesem Fall ist das Geburtsdatum doch ein rein statistischer Wert, weil es nicht mit deinem Namen verknüpft ist. Bedenklich wäre es IMO, wenn man Namen, Adressen und Geburtsdaten erfasst.

dllfreak2001
2011-03-24, 12:03:42
Ich will nicht wissen, ob das gut ist oder nicht. Es ist IHMO bekloppt. Ich will die rechtliche Grundlage wissen.

Ist es nicht, wie schon die anderen hier aufgezeigt haben. Die Verkäufer müssen dein Alter bei entsprechenden Medien prüfen und das ist die gesetzliche Grundlage, dazu gehört auch die Offenlegung deines Geburtsdatums. Wenn sie es nicht irgendwo sonst außer auf deinem Bon speichern spricht nichts dagegen.

Haarmann
2011-03-24, 12:57:33
PHuV

Bei uns in der Schweiz, so weit weg ist das nicht, ist das Geburtsdatum eines der Dinge, die "public" sind. Das kannst nicht verheimlichen -> das ist wohl rechtens auch bei euch.

MM ist nun fein raus, wenn dies Spiel plötzlich bei nem 12-jährigen auftaucht.

MojoMC
2011-03-24, 13:33:19
Nur wenn was hinterher ist, ist der Laden in der beweispflicht.Ja, und was beweist eine Zahl auf einem Kassenbon?

Der Laden kann durchaus dein Geb. verlangen, wenn es dich stört, kauf woanders ein.Ein Laden kann eben nicht aus Lust und Laune alle möglichen personenbezogenen Daten abfragen!
Ein Geburtsdatum würde ich - spätestens in Verbindung mit einer EC-Kartenzahlung - als personenbezogene Daten einstufen; die Ausweisnummer auf jeden Fall.
Und da haben wir dann (zum Glück) in D das Bundesdatenschutzgesetz mit Sachen wie Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt, Datensparsamkeit und der "Hinweispflicht".

Ein Gesetz für oder gegen die Speicherung gibt es nicht, auf deutsch.a) Es geht hier eher um den Vermerk des Datums auf dem Kassenbon - dass die Kasse jeden Bon (inkl. zusätzlich vermerkter Daten) sicher irgendwie speichert, wurde noch gar nicht angesprochen
b) Natürlich gibt es in D Richtlinien und Gesetze zum Umgang mit Daten, siehe Bundesdatenschutzgesetz. Wo lebst du?




Die Verkäufer müssen dein Alter bei entsprechenden Medien prüfen und das ist die gesetzliche Grundlage, dazu gehört auch die Offenlegung deines Geburtsdatums. Wenn sie es nicht irgendwo sonst außer auf deinem Bon speichern spricht nichts dagegen.Lies den Thread, bevor du antwortest. Es geifert niemand gegen eine Alterskontrolle bei FSK18-Artikeln!

Der Vermerk des Geburtsdatum oder der Personummer auf dem Kassenbon ist zur Alterskontrolle nicht notwendig.
Als Nachweis der Alterskontrolle hat zumindest das Geburtsdatum keine zusätzliche Aussagekraft.
Warum also?

Dr.Doom
2011-03-24, 13:51:29
Ja, und was beweist eine Zahl auf einem Kassenbon?Die beweist, dass der Kassierer darauf geachtet hat, dass der Käufer das erlaubte Alter beim Kauf gehabt hat.
Aber das wurde hier im Thread schon mehrfach genannt, wird aber jedesmal ignoriert. ;)

w0mbat
2011-03-24, 14:03:17
also die AGBs sind erstmal völlig egal. dich als kunde müssen die AGBs gar nicht interessieren, da dort nicht dem kunden nachteiliges stehen darf.

also dass sie den perso überprüfen dürfen ist ja klar, aber personummer/geb. datum auf die rechnung, die sie behalten, finde ich sehr fragwürdig. würde ich erstmal nicht machen.

akuji13
2011-03-24, 14:08:42
J
a) Es geht hier eher um den Vermerk des Datums auf dem Kassenbon - dass die Kasse jeden Bon (inkl. zusätzlich vermerkter Daten) sicher irgendwie speichert, wurde noch gar nicht angesprochen

Also bei uns im MM wird das Datum (welches übrigens NICHT gegenkontrolliert wird durch Ausweis ect. :wink:) nur auf meinem Bon vermerkt.

Sie trägt es in keine Liste ein und gibt es auch nicht in die Kasse ein.

Die Regelung ist also zumindest völlig überflüssig.

MojoMC
2011-03-24, 14:34:18
Die beweist, dass der Kassierer darauf geachtet hat, dass der Käufer das erlaubte Alter beim Kauf gehabt hat.
Aber das wurde hier im Thread schon mehrfach genannt, wird aber jedesmal ignoriert. ;)Ja, diese Behauptung, dass ein beliebiges Datum eine Beweiskraft hätte, wurde schon genannt.

Es fehlt aber die Begründung, warum ein Datum eine größere Beweiskraft als die Aussage "Wir, der MM, behaupten, wir haben bei diesem FSK18-Verkauf nach dem Alter gefragt und der Kunde hat gesagt, er ist volljährig" haben soll.

Aber das wird ja jedesmal ignoriert, wenn wieder jemand schreibt, "Das beweist, dass auf das Alter geachtet wurde"... :rolleyes:




Also bei uns im MM wird das Datum (welches übrigens NICHT gegenkontrolliert wird durch Ausweis ect. :wink:) nur auf meinem Bon vermerkt.

Sie trägt es in keine Liste ein und gibt es auch nicht in die Kasse ein.Wie, sie trägt es handschriftlich auf dem Bon ein?

Sven77
2011-03-24, 14:38:13
Wenn das so läuft wie in dem Laden in dem ich gearbeitet habe, wird der MM damit einfach sich absichern wollen, das die Verkäufer überhaupt fragen.
Es wird eine Arbeitsanweisung geben, das er Verkäufer dies zu tun hat, und wenn er es vergisst und jemand kommt mit seinem 12jährigen Sohn angehampelt der sich Dead Space 2 gekauft dann gibts ne Abmahnung..

sw0rdfish
2011-03-24, 14:57:15
Ich habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen, aber wer sagt denn bitte, dass MM das Geb. Datum irgendwo speichert. Wenn es auf Bon oder Rechnung landet, dann ist das doch nur zu deren eigenen Schutz. Wenn du im Internet was kaufst, musst du doch auch dein Geb. Datum angeben...

so what?

Dr.Doom
2011-03-24, 15:01:37
Ja, diese Behauptung, dass ein beliebiges Datum eine Beweiskraft hätte, wurde schon genannt.Nicht das spezielle Datum hat die Beweiskraft, sondern die blosse Existenz: "Wir, der MM, haben nachgefragt.". Was ist daran so schwer zu verstehen? Das ist reine Bürokratie. :rolleyes:

Xilavius
2011-03-24, 15:15:23
Wer die Frage nicht hören will oder sich dagegen streubt sie zu beantworten soll eben woanders kaufen.
Immer dieses rumheulen, es gibt genug Alternativen, zumal auch deutlich günstigere als MM.
Ich für meinen Teil hätte kein Problem damit das zu beantworten, wobei die Leute die am meisten heulen eh die Jungs mit den Payback, Bonusmeilen, usw Karten sind wo deutlich mehr Daten sogar gespeichert werden.

Klingone mit Klampfe
2011-03-24, 15:17:40
Ich bin auch mal etwas patzig geworden, nachdem ich als 26-jähriger bei einem USK18-Spiel nach meinem Alter gefragt wurde. Die Antwort: "Wir fragen jeden, der jünger als 30 aussieht - Anweisung von oben."

MojoMC
2011-03-24, 15:19:12
Ich habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen, aber wer sagt denn bitte, dass MM das Geb. Datum irgendwo speichert. Wenn es auf Bon oder Rechnung landet, dann ist das doch nur zu deren eigenen Schutz.Sobald es in die Kasse gehackt wird, ist es nicht gespeichert? Kassen speichern keine Kassenbons, zumindest nicht die des jeweiligen Tages? Nein?
Wird es handschriftlich auf dem Kassenbon, und am besten noch ohne Ausweiskontrolle, notiert, dann ist es ja vollends lächerlich.

Und "zu derem eigenen Schutz": Thread nicht gelesen? Vor was schützt ein Datum auf dem Bon? Was beweist ein Datum, das man falsch angeben kann oder die Kassiererin beliebig eintippen kann, auf dem Bon des Kunden?


Nicht das spezielle Datum hat die Beweiskraft, sondern die blosse Existenz: "Wir, der MM, haben nachgefragt.". Was ist daran so schwer zu verstehen? Das ist reine Bürokratie. :rolleyes:Wie hat die "blosse Existenz" eines Geburtsdatum auf dem Bon mehr Beweiskraft als die Aussage "Wir, der MM, behaupten, wir haben bei diesem FSK18-Verkauf nach dem Alter gefragt und der Kunde hat gesagt, er ist volljährig", die der Mediamarkt auch ohne die Erhebung von zusätzlichen Daten tätigen kann? Und das frage ich dich jetzt zum zweiten Mal...

MojoMC
2011-03-24, 15:26:13
Wer die Frage nicht hören will oder sich dagegen streubt sie zu beantworten soll eben woanders kaufen.
Immer dieses rumheulen, es gibt genug Alternativen, zumal auch deutlich günstigere als MM.Wer sich am Thread nicht beteiligen will oder sich dagegen sträubt, den Thread zu lesen oder zu verstehen, soll eben woanders spammen.
Immer dieses Rumtrollen, es gibt genug Alternativen, zumal auch deutlich belanglosere Foren als 3DC.



Ich für meinen Teil hätte kein Problem damit das zu beantworten, wobei die Leute die am meisten heulen eh die Jungs mit den Payback, Bonusmeilen, usw Karten sind wo deutlich mehr Daten sogar gespeichert werden.Ach wie süß - ja genau, PHuV, der keine social networks nutzt und völlig berechtigte Fragen zum wilden Datensammeln im Mediamarkt stellt, nutzt bestimmt ausgiebig Payback-Karten - aber auch nur, wenn er mit Kreditkarte und EC zahlt. Soll sich ja lohnen für die Datenkraken...

Xilavius
2011-03-24, 15:34:49
Wer sich am Thread nicht beteiligen will oder sich dagegen sträubt, den Thread zu lesen oder zu verstehen, soll eben woanders spammen.
Immer dieses Rumtrollen, es gibt genug Alternativen, zumal auch deutlich belanglosere Foren als 3DC.

Stimmt das 3D Center ist nunmal auch ein Forum speziell für MediaMarkt Hasser und Datenmüllsammel-whiner. ;D


Ach wie süß - ja genau, PHuV, der keine social networks nutzt und völlig berechtigte Fragen zum wilden Datensammeln im Mediamarkt stellt, nutzt bestimmt ausgiebig Payback-Karten - aber auch nur, wenn er mit Kreditkarte und EC zahlt. Soll sich ja lohnen für die Datenkraken...

Wilden Datensammeln bei Mediamarkt wird nun wirklich getrieben, die Mitarbeiter sprechen dich sogar an was man überhaupt nicht gewohnt ist im "wahren" Leben im Internet. :freak:
Was bringt denen denn das Geburtsdatum wenn du bar bezahlst und weiter keine Daten angibst ausser das sie eventuell eine Statistik später aufstellen können welche Altersklasse welches Produkt gekauft hat.
Rechtens gesehen hat diese Angabe auf dem Bon absolut nichts zu sagen, was ist wenn dein Bon entsorgt wird wie will Media Markt dann beweisen das sie dich gefragt haben beim Kauf nach dem Alter.

Dr.Doom
2011-03-24, 15:37:26
Wie hat die "blosse Existenz" eines Geburtsdatum auf dem Bon mehr Beweiskraft als die Aussage "Wir, der MM, behaupten, wir haben bei diesem FSK18-Verkauf nach dem Alter gefragt und der Kunde hat gesagt, er ist volljährig", die der Mediamarkt auch ohne die Erhebung von zusätzlichen Daten tätigen kann? Und das frage ich dich jetzt zum zweiten Mal...Weil man das Gekaufte dann nicht mehr mit der Begründung zurückgeben kann, dass es von einem nicht zum Kauf berechtigten erworben wurde.

Bleistift:
Du kaufst FSK18-Spiel, findest es doof. Gehst mit Abkömmling zum MM und behauptest, das Spiel hätte gar nicht an den Knilch verkauft werden dürfen. MM schuld usw, nehmt es zurück oder ich zeig euch an.
Datum auf Bon, über 18? Ja, nehmen wir nicht zurück, Berechtigter hat's gekauft.

;)

MojoMC
2011-03-24, 15:52:07
Was bringt denen denn das Geburtsdatum wenn du bar bezahlst und weiter keine Daten angibst ausser das sie eventuell eine Statistik später aufstellen können welche Altersklasse welches Produkt gekauft hat.Nicht weit genug gedacht: Warum packen sie denn dann überhaupt das Geburtsdatum auf den Bon, wenn es ihnen nichts bringt?
Eine Altersüberprüfung kann ja trotzdem erfolgen.


Datum auf Bon, über 18? Ja, nehmen wir nicht zurück, Berechtigter hat's gekauft.Ah ja - und abgesehen von deinem speziellen, konstruierten Fall, wo der Vater behaupten will, sein Grundschüler ("Knilch") habe das FSK18-Spiel gekauft:
Das Datum auf dem Bon beweist, dass der MM-Angestellte gefragt hat?
Das Datum beweist, dass er nicht, genervt von der Abfrage der Kasse, ein beliebiges Datum eingegeben hat?
Das Datum beweist, dass der Kunde sein tatsächliches Datum angegeben und nicht gelogen hat?

Ric
2011-03-24, 15:57:22
Nicht weit genug gedacht: Warum packen sie denn dann überhaupt das Geburtsdatum auf den Bon, wenn es ihnen nichts bringt?
Eine Altersüberprüfung kann ja trotzdem erfolgen.


Beitrag nicht verstanden?
Um eine Ware zurückgeben zu können, benötigt man einen Beleg, dass eine Sache von Verkäufer XYZ ist. - Allgemein nimmt man dafür den Kassenbon.
Steht da ein geprüftes Datum drauf -> wird vom Perso abgeglichen, dann ist der Einwand, ein Minderjähriger hätte die Sache gekauft, für den Popo.

MojoMC
2011-03-24, 16:25:18
Beitrag nicht verstanden?
Um eine Ware zurückgeben zu können, benötigt man einen Beleg, dass eine Sache von Verkäufer XYZ ist. - Allgemein nimmt man dafür den Kassenbon.
Steht da ein geprüftes Datum drauf -> wird vom Perso abgeglichen, dann ist der Einwand, ein Minderjähriger hätte die Sache gekauft, für den Popo.Thread weder gelesen noch verstanden?
a) Wurde schon erwähnt, dass teilweise nicht einmal der Perso verlangt wird.
b) Was soll auf einmal ein "geprüftes Datum" sein? Auf dem Bon steht ja nur das Datum, und hinterher kann man nachweisen, dass dort ein Datum steht - mehr nicht.
c) Selbst wenn der Perso verlangt wird, beweist das Geburtsdatum was genau?
Das Datum beweist, dass der Mitarbeiter nicht, genervt von der Abfrage der Kasse, ein beliebiges Datum eingegeben hat?
Das Datum auf dem Bon beweist, dass der MM-Angestellte gefragt hat?

Das Datum beweist mehr als die Aussage "Wir, der MM, behaupten, wir haben bei diesem FSK18-Verkauf nach dem Alter gefragt und der Kunde war volljährig", die der Mediamarkt auch ohne die Erhebung von zusätzlichen Daten tätigen kann?

PHuV
2011-03-24, 16:29:52
Ach wie süß - ja genau, PHuV, der keine social networks nutzt und völlig berechtigte Fragen zum wilden Datensammeln im Mediamarkt stellt, nutzt bestimmt ausgiebig Payback-Karten - aber auch nur, wenn er mit Kreditkarte und EC zahlt. Soll sich ja lohnen für die Datenkraken...

Wie Du es richtig siehst, ich verwende auch keine Payback-Karten. ;) Ich mache auch seit Jahren keine Preisausschreiben mehr mit, seitdem ich weiß, daß dies auch nur durch Datensammeln benutzt wird. Mir sind schon einige komische Dinge passiert, so daß ich mittlerweile ein vehementer Verfechter vom Sammeln unnötiger Daten sind. Glaubt mir, wenn Euch gewisse Dinge passieren, findet Ihr das auch nicht mehr lustig.

Beitrag nicht verstanden?
Um eine Ware zurückgeben zu können, benötigt man einen Beleg, dass eine Sache von Verkäufer XYZ ist. - Allgemein nimmt man dafür den Kassenbon.
Steht da ein geprüftes Datum drauf -> wird vom Perso abgeglichen, dann ist der Einwand, ein Minderjähriger hätte die Sache gekauft, für den Popo.

Das könnte ich ja noch nachvollziehen, aber dann ist das eine Angelegenheit des Marktes selbst, was dann aber sich wiederum in der AGB finden müßte. Fakt ist aber, daß der Marktleiter steif und fest behauptet hat, daß diese Maßnahme gesetzlich vorgeschrieben wäre.

BTW: Soweit mir bekannt ist, sind Tonträger und Spiele eh vom Umtausch ausgeschlossen. Und wie oft passiert es, daß Eltern Spiele zurückgeben, weil ihre Minderjährigen Kinder FSK18-Spiele gekauft haben. Dann ist eh schon etwas schief gelaufen, und MM bzw. der Mitarbeiter hätte sich strafbar gemacht!

PHuV
2011-03-24, 16:30:50
Das Datum beweist mehr als die Aussage "Wir, der MM, behaupten, wir haben bei diesem FSK18-Verkauf nach dem Alter gefragt und der Kunde war volljährig", die der Mediamarkt auch ohne die Erhebung von zusätzlichen Daten tätigen kann?

Sehe ich auch so. Eine Altersangabe beweist erst mal rein gar nichts.

Das nächste Mal würde ich 01.01.1900 angeben. Mal sehen, was der Kassenfuzzi dann sagt.

Ric
2011-03-24, 16:32:39
... warum sollte ein Angestellter sich gegen (abmahnungsfähige und kündigungsfähige) die Weisungen des Arbeitgebers stellen?
Gibt es eine generelle Vermutung, das Mediamarkt-Angestellte generell dazu neigen unzuverlässig zu sein?
Sind Mediamarkt-Angestellte unglaubwürdiger, als andere Menschen?

Die Antwort lautet beides mal nein. Das was du hier aufstellst sind einfach Behauptungen ins Blaue hinein, ohne Substanz.

Das könnte ich ja noch nachvollziehen, aber dann ist das eine Angelegenheit des Marktes selbst, was dann aber sich wiederum in der AGB finden müßte. Fakt ist aber, daß der Marktleiter steif und fest behauptet hat, daß diese Maßnahme gesetzlich vorgeschrieben wäre.

Es besteht Vertragsfreiheit. Der Händler kann an jeden verkaufen an den er wünscht, oder kann bestimmen unter welchen Bedingungen er Ware veräußert. Gesetzlich ist "nur" vorgeschrieben, dass z.B. der Verkauf von FSK 18 Titeln nur an Volljährige erfolgen darf. Wie die Maßnahme sichergestellt wird ist nicht bestimmt. Es muss nur sichergestellt werden dass das Verbot eingehalten wird.

MojoMC
2011-03-24, 16:34:48
... warum sollte ein Angestellter sich gegen (abmahnungsfähige und kündigungsfähige) die Weisungen des Arbeitgebers stellen?Ähm, unter anderem deshalb diskutieren wir in diesem Thread darüber, ob diese vom Nutzen her zweifelhaften Weisungen irgendeine rechtliche Grundlage haben?

Geh woanders trollen.

Lyka
2011-03-24, 16:37:16
die selbe Frage könnnnte man stellen, wieso ich bei Amazon etc. nachweisen muss, dass ich erwachsen bin ;)

musste sogar 2005 bei einem MM den Ausweis zeigen, um zu bekräftigen, dass ich > 18 bin^^

Ric
2011-03-24, 16:40:39
Geh woanders trollen.

Und da waren die Argumente alle.

MojoMC
2011-03-24, 17:12:56
die selbe Frage könnnnte man stellen, wieso ich bei Amazon etc. nachweisen muss, dass ich erwachsen bin ;)Zum werweisswievielten Mal:
Nein, es wurde in diesem Thread nicht eine generelle Altersverifikation bei FSK18-Titeln in Frage gestellt.


Und da waren die Argumente alle.Das deine Argumente alle sind, hast du ja schon gezeigt, als du in einem Thread, der diskutiert, ob diese vom Nutzen her zweifelhaften Anweisungen irgendeine rechtliche Grundlage haben, in 69sten Beitrag fragst, warum sich denn bloß ein Angestellter gegen (abmahnungsfähige und kündigungsfähige) die Weisungen des Arbeitgebers stellen sollte...

Ric
2011-03-24, 17:17:27
Schonmal was vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gehört?


Das deine Argumente alle sind, hast du ja schon gezeigt, als du in einem Thread, der diskutiert, ob diese vom Nutzen her zweifelhaften Anweisungen irgendeine rechtliche Grundlage haben, in 69sten Beitrag fragst, warum sich denn bloß ein Angestellter gegen (abmahnungsfähige und kündigungsfähige) die Weisungen des Arbeitgebers stellen sollte...

Das war eine rhetorische Frage. Nicht verstanden, macht nichts, hab ich auch nicht erwartet.
Das beantwortet nur deine im Post 66 gestellte Frage nach dem Beweiswert der Datumsangabe.
Aber im ignorieren hast du du dich hier ja schon gut geübt.

nemesiz
2011-03-24, 17:23:08
will ned alles durchlesen, nur falls es noch nicht erwähnt wurde.

Normal muss man den Ausweis vorlegen (naja sollte)
Dann gibt die Kasse das Datum ein, das Kassensystem rechnet selbst runter und gibt sein ok.

ist sozusagen ne Hilfestellung inkl. Bestätigung.

Nicht jeder an der Kasse kann gut rechnen ^^

Stormtrooper
2011-03-24, 17:26:19
Ja, und was beweist eine Zahl auf einem Kassenbon?

Die Zahl beweist das sich der Verkäufer den Perso hat zeigen lassen.


b) Natürlich gibt es in D Richtlinien und Gesetze zum Umgang mit Daten, siehe Bundesdatenschutzgesetz. Wo lebst du?

Wenn du schon zitierst dann richtig und nicht einfach irgendein Satz ...
Ist ja unterste Schublade.:mad:
Ich sagte es gibt kein Gesetz wo drin steht das der Laden das Geburtsdatum speichern muß für die Alterskontrolle.
Und der Laden kann sogar sagen.
Er verkauft nur an Personen die sich komplett mit Ausweis ausgewiesen haben.
Er muß sich zwar an bestimmte Regeln halten was er mit den Daten macht und eine Datenschutzerklärung rausgeben, aber dennoch ist das möglich.

MojoMC
2011-03-24, 17:55:51
Schonmal was vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gehört?Wo ist das jetzt relevant, wenn es für die Weisungen keine rechtliche Grundlage geben würde?
Das beantwortet nur deine im Post 66 gestellte Frage nach dem Beweiswert der Datumsangabe.Wie um Himmels willen beantwortet denn du mit "Warum sollte ein Angestellter sich gegen (abmahnungsfähige und kündigungsfähige) die Weisungen des Arbeitgebers stellen?" die Frage nach dem Beweiswert der Datumsangabe?
Aber im ignorieren hast du du dich hier ja schon gut geübt.Du wirkst so langsam auf mich zu doof für diese Diskussion. Ich weiss jetzt nicht, ob diese Aussenwirkung von dir trollenderweise gewollt ist oder ob du dich mangels Verständnis einfach nicht beteiligen solltest...



Normal muss man den Ausweis vorlegen (naja sollte)
Dann gibt die Kasse das Datum ein, das Kassensystem rechnet selbst runter und gibt sein ok.

ist sozusagen ne Hilfestellung inkl. Bestätigung.a) Ist das jetzt ein Erfahrungsbericht vom Mediamarkt?
b) Rechenhilfe schön und gut, aber wir fragen uns ja, warum das Geburtsdatum auf dem Kassenbon (bei Bar-, aber auch bei EC- und Kreditkarten-Zahlung) auftaucht.



Die Zahl beweist das sich der Verkäufer den Perso hat zeigen lassen.Wie kommst du auf das schmale Brett? Die Zahl an sich beweist nur, dass der Verkäufer ein Datum eingetippt hat.


Wenn du schon zitierst dann richtig und nicht einfach irgendein Satz ...
Ist ja unterste Schublade.:mad:
Ich sagte es gibt kein Gesetz wo drin steht das der Laden das Geburtsdatum speichern muß für die Alterskontrolle.Was willst du denn? Du sagtest "Ein Gesetz für oder gegen die Speicherung gibt es nicht, auf deutsch.".
Ich habe dich nicht nur korrekt zitiert, sondern auch noch darauf hingewiesen, dass dein Kommentar am Thema vorbeigeht und sachlich falsch ist.

Und noch einmal: Wenn es kein Gesetz gibt, dass die Speicherung des Geburtsdatum für die Alterskontrolle verlangt, zusätzlich aber das BDSG mit Sachen wie Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt, Datensparsamkeit und der "Hinweispflicht" existiert - ist das rechtens?
Schaut mal in den Threadtitel, da wird diese Frage schon gestellt...

Ric
2011-03-24, 18:01:28
Wo ist das jetzt relevant, wenn es für die Weisungen keine rechtliche Grundlage geben würde?

Dann sag mal wo du her nimmst, dass es eine gesetzliche Grundlage geben muss?
Das mit Privatautonomie hast du nicht gelesen? oder nicht verstanden?

Wie um Himmels willen beantwortet denn du mit "Warum sollte ein Angestellter sich gegen (abmahnungsfähige und kündigungsfähige) die Weisungen des Arbeitgebers stellen?" die Frage nach dem Beweiswert der Datumsangabe?
Nein, dass hast du nicht verstanden, oder das willst du nicht verstehen. Warum? Keine Ahnung, vermutlich hast du dich in eine fixe Idee verrannt.

Du wirkst so langsam auf mich zu doof für diese Diskussion. Ich weiss jetzt nicht, ob diese Aussenwirkung von dir trollenderweise gewollt ist oder ob du dich mangels Verständnis einfach nicht beteiligen solltest...

Bis jetzt kommt leider nur durch, dass du den Beiträgen, die nicht in dein Weltbild passen ignorierst oder nicht folgen kannst.

MojoMC
2011-03-24, 18:06:53
Dann sag mal wo du her nimmst, dass es eine gesetzliche Grundlage geben muss?
Das mit Privatautonomie hast du nicht gelesen? oder nicht verstanden?Ein Geburtsdatum würde ich - spätestens in Verbindung mit einer EC-Kartenzahlung - als personenbezogene Daten einstufen; die Ausweisnummer auf jeden Fall.
Und da haben wir dann (zum Glück) in D das Bundesdatenschutzgesetz mit Sachen wie Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt, Datensparsamkeit (http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__3a.html) und der "Hinweispflicht" (http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__13.html).-->"Dieses besagt, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Prinzip verboten ist. Sie ist nur dann erlaubt, wenn entweder eine klare Rechtsgrundlage gegeben ist (d. h., das Gesetz erlaubt die Datenverarbeitung in diesem Fall) oder wenn die betroffene Person ausdrücklich (meist schriftlich) ihre Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung gegeben hat (§ 13 Absatz 2 ff)."


Nein, dass hast du nicht verstanden, oder das willst du nicht verstehen.Ja, dann erklär doch mal, wie du mit "Warum sollte ein Angestellter sich gegen (abmahnungsfähige und kündigungsfähige) die Weisungen des Arbeitgebers stellen?" die Frage nach dem Beweiswert der Datumsangabe beantwortest...

Bitte hab Verständnis, dass ich auf deine infantilen persönlichen Anfeindungen nicht mehr reagieren werde.

Ric
2011-03-24, 18:14:15
personenbezogenen Daten

Und hier beginnst du schon zu scheitern.
Begründung: Das Datum kann weder mittelbar, noch unmittelbar einer Person zugeordnet werden.

Ja, dann erklär doch mal, wie du mit "Warum sollte ein Angestellter sich gegen (abmahnungsfähige und kündigungsfähige) die Weisungen des Arbeitgebers stellen?" die Frage nach dem Beweiswert der Datumsangabe beantwortest...

Weil du im Post 66 danach gefragt hast.

MojoMC
2011-03-24, 19:49:55
Und hier beginnst du schon zu scheitern.
Begründung: Das Datum kann weder mittelbar, noch unmittelbar einer Person zugeordnet werden.Du hast wieder nicht gelesen. Ich habe 2 Sätze vorher folgendes geschrieben: "Ein Geburtsdatum würde ich - spätestens in Verbindung mit einer EC-Kartenzahlung - als personenbezogene Daten einstufen; die Ausweisnummer auf jeden Fall."
Oder hast du nicht bemerkt, dass es hier nicht ausschliesslich um Barzahlungen geht und von einigen die Behauptung aufgestellt wurde, das Notieren der Ausweisnummer wäre rechtens?

Weil du im Post 66 danach gefragt hast.Ich weiss, warum du geantwortest hast.
Ich weiss aber nicht, warum du denkst, du hast mit deiner Gegenfrage eine passende Antwort gegeben.
Aber leider "Warum sollte ein Angestellter sich gegen (abmahnungsfähige und kündigungsfähige) die Weisungen des Arbeitgebers stellen?" inhaltlich nicht zur Frage nach dem Beweiswert der Datumsangabe.
Sie beantwortet auch nicht, welchen Beweiswert die Datumsangabe an sich haben soll - und warum die Datumsangabe besser einen Zweck haben sollte, wurde bereits mehrfach im Thread erwähnt.

Black-Scorpion
2011-03-24, 19:52:37
-->"Dieses besagt, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Prinzip verboten ist. Sie ist nur dann erlaubt, wenn entweder eine klare Rechtsgrundlage gegeben ist (d. h., das Gesetz erlaubt die Datenverarbeitung in diesem Fall) oder wenn die betroffene Person ausdrücklich (meist schriftlich) ihre Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung gegeben hat (§ 13 Absatz 2 ff)."
Dein Geburtsdatum zählt nicht zu den personengebunden Angaben und fällt nicht unter das Datenschutzgesetz. Vielleicht hast du es jetzt endlich mal verstanden. Und selbst bei einer EC Kartenzahlung kann der MM nichts damit anfangen. Die Zahlung wird von anderen Firmen verarbeitet und die kenen dein Geburtsdatum eh schon.

MojoMC
2011-03-24, 22:49:05
Dein Geburtsdatum zählt nicht zu den personengebunden Angaben und fällt nicht unter das Datenschutzgesetz. Vielleicht hast du es jetzt endlich mal verstanden.Ach so.
Dann irrt sich der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/Inhalt/FAQ/PersonenbezogeneDaten.php) sicherlich, wenn er schreibt, dass Geburtsdatum und Personalausweisnummer personenbezogene Daten sind.
Korrigier ihn doch bitte, da du es besser weisst... :freak:

Aber sollte der Fachmann Recht haben und du Unrecht, dann gilt immer noch Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt, Datensparsamkeit, "Hinweispflicht", klare Rechtsgrundlage, Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung etc. - auch für den Mediamarkt.

Ric
2011-03-24, 22:52:34
Dann lese auch die folgenden Absätze und den Satz vor den Stichpunkten.


Ein Beispiel: 23.07.1980 - Wer bin ich?

Das ist der Punkt, das Datum ist nicht personenbezogen, weil es weder mittelbar, noch unmittelbar einer Person identifizieren kann. Das hatten war aber schon.

MojoMC
2011-03-24, 23:08:50
Das ist der Punkt, das Datum ist nicht personenbezogen, weil es weder mittelbar, noch unmittelbar einer Person identifizieren kann. Das hatten war aber schon.Jein - ich schrieb schon mehrmals "Ein Geburtsdatum würde ich - spätestens in Verbindung mit einer EC-Kartenzahlung - als personenbezogene Daten einstufen; die Ausweisnummer auf jeden Fall."

Wenn jetzt also der Threadstarter nichts davon erwähnt, dass das Geburtsdatum nur bei Barzahlung notiert wird (es also da wirklich nicht unmittelbar einer Person zuzuordnen wäre), sondern es allgemein und im Besonderen auch bei Zahlung mit EC oder Kreditkarte erwähnt, sind wir wieder bei den personenbezogenen Daten. Wenn, wie jemand anders erwähnte, die Personummer notiert wird, sowieso.
Und es ist zusätzlich immer noch unnötig, bei einer Altersverifikation im Elektronikgroßmarkt ein Geburtsdatum aufzuschreiben bzw. zu speichern.

Und auf den Einwand hin, dass MM mit dem Datum ja nichts anfangen kann bzw. eine andere Firma die EC-Abwicklung übernimmt: Mag sein, hat aber nichts mit der Fragestellung zu tun. Was eine andere Firma macht oder darf, gilt noch lange nicht für Mediamarkt.

Tigershark
2011-03-24, 23:13:58
wieso les ich hier eigentlich fast ausschliesslich "Mimimimi?"

Achso - weil es fast ausschliesslich Mimimimi ist...

http://roflmania.de/wp-content/uploads/2010/01/mimimi.jpeg

Wem's nicht passt, der kauft halt woanders... where's the f***** problem?

MojoMC
2011-03-24, 23:16:20
Wem's nicht passt, der kauft halt woanders... where's the f***** problem?Wenn du nicht verstehst, worum es in diesem Thread geht, dann frag doch einfach, anstelle gleich rumzupöbeln.

Und der Ratschlag, einfach woanders zu kaufen, ist ja sowas von kindisch und unpassend...

Cubitus
2011-03-24, 23:21:08
Ich würde immer den 29.02.1984 angeben :D

Tigershark
2011-03-24, 23:22:11
Ich verstehe schon, es geht darum seine Paranoia zu pflegen und ein wenig Gutmenschentum an den Tag zu legen... und das halte ich fuer Zeitverschwendung... da geh ich doch lieber woanders hin statt mich sinnlos darueber aufzuregen (weil ich an der Situation sowieso nix aendern kann...).

MojoMC
2011-03-24, 23:25:34
GutmenschentumManche nennen es Zivilcourage.

da geh ich doch lieber woanders hin statt mich sinnlos darueber aufzuregen (weil ich an der Situation sowieso nix aendern kann...).Ja, geh bitte.

Tigershark
2011-03-24, 23:34:58
Zivilcourage? Weil die BOESEN, BOESEN Menschen mich nach meinem Geburtsdatum gefragt haben? ROFL.... in was fuer einer Welt lebst Du denn? Taunus Wunderland? So mit Milch und Honig und sowas allem? Vielleicht wird's mal Zeit aufzuwachen in der echten Welt... man kann sich natuerlich auch weiter verstecken und hinter allem und jedem den Teufel in Person vermuten...

PHuV
2011-03-25, 00:50:23
Ich verstehe schon, es geht darum seine Paranoia zu pflegen und ein wenig Gutmenschentum an den Tag zu legen... und das halte ich fuer Zeitverschwendung... da geh ich doch lieber woanders hin statt mich sinnlos darueber aufzuregen (weil ich an der Situation sowieso nix aendern kann...).

Tja, und wer nix sagt, ändert nix! Ganz einfach! Nur aufgeben und hinnehmen ist einfach, bequem und dämlich. Damit gibst Du den anderen mit ihrem kruden Handeln recht. Es funktioniert nicht immer, aber es funktioniert doch ab und zu mal. Wir bestimmen alle direkt und indirekt, wie Dinge laufen. Wenn man nicht protestiert und aufbegehrt, kommen die immer wieder auf weitere und absurdere Dinge. Es fängt mit kleinen subtilen Dingen an, und es steigert sich mehr.

Die müssen begreifen, daß es Kunden sind, die den Laden am Leben halten. Und der Handel muß sich nach dem Kunden richten, und nicht umgekehrt. Du hast nicht gesagt, welches Gesetz deren Verhalten legitimiert.

Wir alle können die Welt ändern und verbessern, aber auch durch hinnehmen und nichtstun verschlechtern.

w0mbat
2011-03-25, 01:26:28
Zivilcourage? Weil die BOESEN, BOESEN Menschen mich nach meinem Geburtsdatum gefragt haben? ROFL.... in was fuer einer Welt lebst Du denn? Taunus Wunderland? So mit Milch und Honig und sowas allem? Vielleicht wird's mal Zeit aufzuwachen in der echten Welt... man kann sich natuerlich auch weiter verstecken und hinter allem und jedem den Teufel in Person vermuten...

sag mal, merkst du was du hier für einen stiel an den tag legst? ich finde es völlig normal dass man sich wundert, wenn man ohne grund nach dem geburtsdatum gefrag wird. alter - ok. aber das genaue datum?

-|NKA|- Bibo1
2011-03-25, 03:24:17
Wäre es nicht leichter, wenn einige von Euch eine mail an den jeweiligen Datenschutzbeauftragten schreiben?
Dieser thread dreht sich doch momentan nur im Kreis, und wird von Seite zu Seite immer schlimmer, was die gegenseitigen "Anfeindungen" angeht.
Es wäre schön wenn sich der TS u.a dann die Anworten der Datenschutzbeauftragten hier dann mitteilen würden. Vielleicht ist es eine rechtliche Lücke, vielleicht ist es wirklich unter bestimmten Bedingungen rechtens, oder vielleicht bekommt MM eine Abmahnung (o.ä) sowas zu unterlassen.

PHuV
2011-03-25, 08:34:06
Wäre es nicht leichter, wenn einige von Euch eine mail an den jeweiligen Datenschutzbeauftragten schreiben?

Ich habe in anderen Dingen schon ein paar mal den/die Datenschutzbeauftragten kontaktiert, und habe bisher keine guten Erfahrungen gemacht. Es ist teilweise gar nichts passiert, und das ist traurig. Teilweise mauern die Firmen, verweigern die Auskunft, oder geben sogar falsche Statments ab, und der Datenschutzbeauftragte zuckt nur mit den Schultern. Selbst die jeweiligen DS-Beauftragten in den Firmen sind recht ahnungslos und unwillig.

In der Öffentlichkeit tönen diese recht rum, aber praktisch machen passiert nicht viel. Ich könnte da einige interessante Geschichten erzählen.

dllfreak2001
2011-03-25, 09:00:04
Lies den Thread, bevor du antwortest. Es geifert niemand gegen eine Alterskontrolle bei FSK18-Artikeln!

Der Vermerk des Geburtsdatum oder der Personummer auf dem Kassenbon ist zur Alterskontrolle nicht notwendig.
Als Nachweis der Alterskontrolle hat zumindest das Geburtsdatum keine zusätzliche Aussagekraft.
Warum also?

Lies meinen Post und verstehe ihn!

Im Rahmen der Alterkontrolle musst du dem Verkäufer dein Alter nachweisen, was ihm auch das Recht gibt dein Geb.-Datum auf den Bon zu drucken, da er es wissen muss.
Ohne Namen kann man das Datum allein nicht auf deine Person zurückführen und stellt somit nur die Aussage, dass eine Person entsprechendem Alters dieses Produkt gekauft hat.

Bei Kartenzahlung verfügt MM sowieso über umfangreichere Daten und bei Barzahlung ist das Datum als Information wertlos.

nemesiz
2011-03-25, 09:06:03
a) Ist das jetzt ein Erfahrungsbericht vom Mediamarkt?
b) Rechenhilfe schön und gut, aber wir fragen uns ja, warum das Geburtsdatum auf dem Kassenbon (bei Bar-, aber auch bei EC- und Kreditkarten-Zahlung) auftaucht.




a) genau dieses vorgehen wurde schonmal im TV gezeigt und auch erklärt, eben dass die Kassensystem selbst nachrechnen und der Kasse dann mitteilen, jap ware darf raus.

b) dass wenn jemand kommt und nörgelt eben ein beweis existiert, altersnachweis erbracht und geprüft.

natürlich muss man bei b) noch davon ausgehen dass an der kasse auch aufs bild geschaut wird bzw. der ausweis echt ist.

geht also echt nur um die rechtliche absicherung der kassierer und des marktes, wie ich finde auch verständlich.

Xilavius
2011-03-25, 09:13:43
Ich habe in anderen Dingen schon ein paar mal den/die Datenschutzbeauftragten kontaktiert, und habe bisher keine guten Erfahrungen gemacht. Es ist teilweise gar nichts passiert, und das ist traurig. Teilweise mauern die Firmen, verweigern die Auskunft, oder geben sogar falsche Statments ab, und der Datenschutzbeauftragte zuckt nur mit den Schultern. Selbst die jeweiligen DS-Beauftragten in den Firmen sind recht ahnungslos und unwillig.

In der Öffentlichkeit tönen diese recht rum, aber praktisch machen passiert nicht viel. Ich könnte da einige interessante Geschichten erzählen.

Das kann ich gut glauben.

Es ist nun einmal auch ein lukratives Geschäft mit den Daten, kein großer Aufwand zur Verwaltung, Mehrfachs-Verkauf obwohl nur einmal angekauft weil immaterielles Gut, teilweise sehr einfach und günstig zu beschaffen.

Diese Art von Geschäft hat damals ihren Boom gehabt als die ganzen Telefon-CDs auf dem Markt kamen, unglaublich viele Informationen wie Namen, Adressen, Telefonnummern für ein paar Mark damals. Einen weiteren Boom gab es mit der Einführung der Flatrate bei Telefonanschlüssen wo teilweise Privatleute angeworben wurden die wahllos Leute anriefen um Informationen aus denen zu bekommen mit Erzählungen wie "Sie haben an einem Rätsel damals teilgenommen, deswegen haben wir ihren Namen und Telefonnummer und bräuchten noch weitere Informationen um ihren eventuellen Gewinn zu "überreichen""
Derzeit gibt es arg viele Call Centers, das Geschäft boomt und die Leute fallen darauf rein, ja sehr viele sogar sonst wäre diese Art schon lange ausgestorben.
Aber auch die Privatleute verlangen immer mehr Informationen, wenn sie Google Maps schaun wollen sie entweder ihr Haus sehen oder es verschleiern lassen, jeder der mal im Internet war hat da schon einmal nachgeschaut. Netzwerke wie Facebook, MySpace und der ganze andere Müll trägt dazu bei, wer sich dort anmeldet gibt auch Informationen schon raus auch wenn er nur "mitziehen" will oder einfach nicht will das sein Namen vielleicht schon von einem anderen dort missbraucht wird.
Jeder der einen Namen schon einmal in Google eingegeben hat landet auch bei 123people und sucht dort auch.

Wer also meint seine Daten sollten mehr geschützt werden, der sollte auch endlich einmal verstehen das andere ihre Daten auch schützen wollen und dies dann auch respektieren, aber solange die Hand mehr aufgehalten wird als sie entgegen gestreckt wird, wird es so hier bleiben.

Tigershark
2011-03-25, 11:45:32
Tja, und wer nix sagt, ändert nix! Ganz einfach! Nur aufgeben und hinnehmen ist einfach, bequem und dämlich. Damit gibst Du den anderen mit ihrem kruden Handeln recht. Es funktioniert nicht immer, aber es funktioniert doch ab und zu mal. Wir bestimmen alle direkt und indirekt, wie Dinge laufen. Wenn man nicht protestiert und aufbegehrt, kommen die immer wieder auf weitere und absurdere Dinge. Es fängt mit kleinen subtilen Dingen an, und es steigert sich mehr.

Die müssen begreifen, daß es Kunden sind, die den Laden am Leben halten. Und der Handel muß sich nach dem Kunden richten, und nicht umgekehrt. Du hast nicht gesagt, welches Gesetz deren Verhalten legitimiert.

Wir alle können die Welt ändern und verbessern, aber auch durch hinnehmen und nichtstun verschlechtern.

Wo sagst Du jetzt nochmal genau was, ausser HIER, wo es keinen Unterschied machen wird? Etwas erreichen wirst Du damit hier doch nicht, ausser dass es eine tolle (sinnlose) Diskussion gibt, aber wenn Du wirklich das willst, was Du oben behauptest, dann musst Du den (unbequemen) Weg gehen, Dich eben NOCHMAL an den unfreundlichen Datenschutzbeauftragten zu wenden, eine Initiative zu gruenden, evtl. eine Petition zu aktivieren etc. etc. - aber das ist dann natuerlich anstrengend, nicht? Da hat man doch viel schneller mal in 10 Foren einen Heulthread erstellt und laesst sich von gleichgerichteten wie MojoMC und wombat ein wenig die Seele streicheln.

Wasser predigen und Wein trinken... das bringt's dann doch auch nicht :confused:

radi
2011-03-25, 12:01:24
Seh ich genauso!

Außerdem nimmt man ja den Bon sowieso mit nach Hause, also wo ist das Problem. Und wems nicht passt, der kauft echt wo anders. Ist ja nicht so als gibts nur Waschmaschinen beim MediaMarkt. Den Einzelhändler wirds freuen! Und wer sich die Belege einrahmt und an die Wand hängen will, der TippExt sich den Kram weg (oder hier im Forum mit Scan und Photoshop) und kopiert ihn sich.

mann mann mann ...

MojoMC
2011-03-25, 13:47:15
[B]Im Rahmen der Alterkontrolle musst du dem Verkäufer dein Alter nachweisen, was ihm auch das Recht gibt dein Geb.-Datum auf den Bon zu drucken, da er es wissen muss.a) Mal wieder: Quelle? Wo steht das, mit dem "Recht"?
b) Ich bin mir relativ sicher, dass heutige Kassensysteme mindestens die Bons eines Tages speichern - gabs zumindest früher schon bei einfachen Kassen. Und dann sind wir im Bereich Datenspeicherung, wenn der gesamte Boninhalt drin ist...

Ohne Namen kann man das Datum allein nicht auf deine Person zurückführen und stellt somit nur die Aussage, dass eine Person entsprechendem Alters dieses Produkt gekauft hat.Ja, das wäre deine Meinung bei Barzahlung.
Warum lässt du wieder den Fall Kartenzahlung (Verknüpfung mit Konto bzw. Name) unter den Tisch fallen?
Ganz zu schweigen vom Notieren der Personummer, was in diesem Thread auch angesprochen wurde?

Und auf den Einwand hin, dass MM bei Kartenzahlung ja "sowieso" über umfangreichere Daten verfügt: Jein - es kommt schon auf die Verwendung und die Verknüpfung der Daten an. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass das Notieren des Geburtsdatum nicht notwendig ist für eine Altersverifikation, also unnötig und deshalb aus datenschutzrechtlichen Gründen schon fragwürdig ist.



natürlich muss man bei b) noch davon ausgehen dass an der kasse auch aufs bild geschaut wird bzw. der ausweis echt ist.Aber genau davon muss man doch aus ausgehen, wenn der MM aussagt "Unser Kassierer hat das Alter kontrolliert". Sonst kann man ja genau so gut behaupten, der Kassierer hat ein falsches Datum reingehackt, weil es ihm zu lange dauerte bzw. er den Kunden nicht nerven wollte...



Außerdem nimmt man ja den Bon sowieso mit nach Hause, also wo ist das Problem.In den Postings 1-99 dürftest du Infos darüber finden, warum das ein Problem ist. Falls du Verständnisschwierigkeiten hast, melde dich einfach wieder, nachdem du den Thread gelesen hast.

Und wems nicht passt, der kauft echt wo anders.Bist du der Bruder von Tigershark? Der Ratschlag, einfach woanders zu kaufen, ist ja sowas von kindisch und unpassend...

Exec
2011-03-25, 13:57:27
a) Mal wieder: Quelle? Wo steht das, mit dem "Recht"?


Zeig mir das Gesetz, in dem drin steht, dass ich mir den Hintern nach dem Besuch auf dem Klo abwischen darf. :freak:

1. Grundsätzlich ist erlaubt was nicht verboten ist.
2. Datenschutz ist zu berücksichtigen, was bedeutet, dass es davon abhängt wie mit den Daten umgegangen wird.
Wenn dein Datum angefragt wird, berechnet wird ob du über 18 bist und ein Flag "über 18" im Kassensystem gespeichert wird und das eingebene Datum nur auf dem Ausdruck ist, wird das einwandfrei mit dem Datenschutz vereinbar sein.

ABER, wie was wo genau mit den Daten geschieht, das kann dir nur der DATENSCHUTZVERANTWORTLICHE vom Media Markt sagen. Da es genau DESSEN Aufgabe ist die Abläufe im Media Markt auf Einhaltung der Datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu prüfen. Grundsätzlich VOR der Umsetzung von Abläufen/Massnahmen die im Konflikt mit dem Datenschutz stehen.

Alles andere ist wirklich "mimimi", und die Ignoranz jeglicher sachlichen Aussage im Thread von deiner Seite aus ist an Penetranz schwer zu überbieten.

MojoMC
2011-03-25, 14:08:17
Zeig mir das Gesetz, in dem drin steht, dass ich mir den Hintern nach dem Besuch auf dem Klo abwischen darf. :freak:

1. Grundsätzlich ist erlaubt was nicht verboten ist.Wieso muss ich mir hier dauernd wiederholen und solche lustigen Thesen direkt widerlegen?
Ein wesentlicher Grundsatz des Gesetzes ist das so genannte Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Dieses besagt, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Prinzip verboten ist. Sie ist nur dann erlaubt, wenn entweder eine klare Rechtsgrundlage gegeben ist (d. h., das Gesetz erlaubt die Datenverarbeitung in diesem Fall) oder wenn die betroffene Person ausdrücklich (meist schriftlich) ihre Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung gegeben hat (§ 13 Absatz 2 ff).



Deine Ignoranz, jegliche sachliche Aussage im Thread hier zu missachten, ist an Penetranz schwer zu überbieten.

Ric
2011-03-25, 14:14:49
Du irrst dich über die Rechtsnatur des § 3a BDSG. Das ist ein Grundsatz, eine Zielstellung, aus der man keine Rechtsfolgen ableiten kann.

Du hast dich komplett in etwas verrannt: PS: Wikipedia ist keine zuverlässige Quelle, was Rechtsthemen angeht.

Bei § 3 a handelt es sich um eine Zielvorgabe für den AG. An die Nichteinhaltung ist jedoch keine Rechtsfolge geknüpft. § 3 a führt erstmals den Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit in das allg. Datenschutzsystem ein.
Wank
in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht
11. Auflage 2011, § 3a Rn.1

Du liegst sowas von daneben, aber leider realisierst du das nicht.

Exec
2011-03-25, 14:22:59
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/jugendschutzgesetz-fliesstext,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf[

§ 2 Prüfungs- und Nachweispflicht
(2) Personen, bei denen nach diesem Gesetz Altersgrenzen zu beachten sind, haben ihr
Lebensalter auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen. Veranstalter und
Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen das Lebensalter zu überprüfen.


Erhebung könnte mit der Pflicht zur Prüfung erledigt sein.
Ab welchem Alter oder ob sich bei deinem Aussehen eine Prüfung erübrigt, kann dir sicherlich ein Richter am Ende des Prozesses mitteilen.

Bezüglich ob die Punkte Verarbeitung und Speicherung des Datenschutzgesetzes betroffen sind, brauchst du Kentnisse über den genauen Ablauf der Datenverarbeitung, inkl. Arbeitsablauf, IT etc.
Die für diese Informationen zuständige Stelle wurde ja genannt.

Über die Auslegung und Abwägung von Gesetzen befinden Richter, die den Einzelfall klären.

Solange kein Politiker auf den Trichter kommt, eine Erhebung und/oder Speicherung des Geburtsdatums gesetzlich zu regeln, oder gar vorzuschreiben, wirst hierzu kaum etwas 100% passendes finden.

Genaueres kann dir aber sicherlich eine Rechtsberatung mitteilen.

Aber an einer wirklichen Klärung der Situation besteht ja kein Interesse, da dieses mit erheblichem Aufwand verbunden ist.

Tigershark
2011-03-25, 14:37:39
Bist du der Bruder von Tigershark? Der Ratschlag, einfach woanders zu kaufen, ist ja sowas von kindisch und unpassend...

Ist er nicht, aber scheinbar clever genug 1 & 1 zu addieren, was andere hier offenbar nicht koennen...
Wieso genau ist es also kindisch, woanders zu kaufen?

Exec
2011-03-25, 14:42:21
Ist er nicht, aber scheinbar clever genug 1 & 1 zu addieren, was andere hier offenbar nicht koennen...
Wieso genau ist es also kindisch, woanders zu kaufen?

Der Empfehlung kann ich mich nur anschliessen. Besser wäre es noch, kund zu tun, dass mit der Umsetzung des Jugendschutzes übertrieben wird.

Oder weitergehend:
Rechtsberatung aufsuchen
Datenschutzbeauftragter
Verbraucherschutz
Übergeordnete Instanz des Datenschutzbeauftragten (Bundesbeauftragter für Datenschutz ist falsch wie ich in der Zwischenzeit herausgefunden habe).

MojoMC
2011-03-25, 15:04:09
Du irrst dich über die Rechtsnatur des § 3a BDSG. Das ist ein Grundsatz, eine Zielstellung, aus der man keine Rechtsfolgen ableiten kann.Interessanter Kommentar. Gibts zur Hinweispflicht, zum Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt oder gar zum gesamten BDSG auch eine Zeile im Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, die das ganze zur Richtlinie ohne Rechtsfolge runterstuft oder gelten die ganzen anderen Punkte, die ich ausser dem §3a angesprochen habe, doch noch als normales Gesetz?



Erhebung könnte mit der Pflicht zur Prüfung erledigt sein.
[...]
Bezüglich ob die Punkte Verarbeitung und Speicherung des Datenschutzgesetzes betroffen sind, brauchst du Kentnisse über den genauen Ablauf der Datenverarbeitung, inkl. Arbeitsablauf, IT etc.Schön - du hast verstanden, worum sich dieser Thread dreht und warum sich einige hier dran beteiligen. Natürlich abgesehen von den Spammern...
Aber an einer wirklichen Klärung der Situation besteht ja kein Interesse, da dieses mit erheblichem Aufwand verbunden ist.Schließe nicht von dir auf andere.



Wieso genau ist es also kindisch, woanders zu kaufen?Schon mal das Threadthema gelesen? Die Frage ist nicht "Was ist eine Alternative zum Mediamarkt?" Das Thema ist nicht "Ich will nicht beim Mediamarkt kaufen, weil die Sachen von mir wissen wollen".
Wenn du nichts zum Thema beizutragen hast ausser "Ich finde, das ist nicht schlimm", dann reicht auch einmal aus, aber dicke...

Ric
2011-03-25, 15:14:31
@MojoMC

Die Gründe sind schon aufgezählt. Deinen süffisanten Kommentar zur Folge meinst du, dass allgemein Grundsätze (wie oft hast du das schon genannt? - zig mal) da anders ausgelegt werden - oder sprichst du den Autoren ihre Kompetenz ab? Interessant.
Zu den anderen Punkten: Lese noch mal hier in Thread nach, was zu Thema personenbezogene Daten, Vertragsfreiheit usw. gesagt worden ist. Dann löst sich das Problem schnell in Luft auf.

Exec
2011-03-25, 15:28:50
Schließe nicht von dir auf andere.


Ein letzter Versuch danach geb ichs auf:
1. Du wirst hier kaum eine kostenlose Rechtsberatung erhalten, die sowieso nur durch Fachkundige erfolgen darf.
2. Gesetze sind allgemein gehalten, häufig müssen verschiedene Gesetze und Sachverhalte gegeneinander abgewogen werden. Das von dir verlangte: zeig mir wo steht, dass die das dürfen wird dir sehr warscheinlich keiner erfüllen dürfen.
3. Solange nicht bekannt ist, wie genau mit den erhobenen Daten umgegangen wird ist diese ganze Diskussion sinnlos und führt zu NICHTS.
Ich vermute die Verantwortlichen bei Media Markt haben ihre Arbeit gemacht und berücksichtigen den Datenschutz angemessen, du gehst vom Gegenteil aus.. und nun??

Schlussendlich sollte doch einfach einer an die Stellen wenden die eine wirkliche Klärung bringen können und an der Situation ggf. etwas ändern können.

Ruf doch einfach mal bei der Verbraucherzentrale (http://www.verbraucherzentrale.de/) an und gib Bescheid was die dazu sagen.

MojoMC
2011-03-25, 15:33:13
Die Gründe sind schon aufgezählt.Ich habe nicht nach den Gründen gefragt. Aber ich markiere für dich mal fett, vielleicht hilfts:
Gibts zur Hinweispflicht, zum Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt oder gar zum gesamten BDSG auch eine Zeile im Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, die das ganze zur Richtlinie ohne Rechtsfolge runterstuft oder gelten die ganzen anderen Punkte, die ich ausser dem §3a angesprochen habe, doch noch als normales Gesetz?

Deinen süffisanten Kommentar zur Folge meinst du, dass allgemein Grundsätze (wie oft hast du das schon genannt? - zig mal) da anders ausgelegt werden - oder sprichst du den Autoren ihre Kompetenz ab?Hast du irgendeine Verbindung zum Verlag oder zum Autor? Naja, mir solls egal sein, warum du zwanghaft etwas in meine Aussagen reininterpretieren willst. Antworte bitte auf meine Fragen und trage sonst einfach zum Threadthema bei.

Zu den anderen Punkten: Lese noch mal hier in Thread nach, was zu Thema personenbezogene Daten, Vertragsfreiheit usw. gesagt worden ist. Dann löst sich das Problem schnell in Luft auf. Dass eine Personalausweisnummer zu den personenbezogenen Daten gehört, habe ich schon mehrfach erwähnt und imho auch belegt - schliesslich ist sie weit mehr (http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweisnummer) als ein bloßes Datum.
Dass (in meinen Augen als Fachleute zu bezeichnende Menschen wie) der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW das Geburtsdatum auch zu den personenbezogenen Daten zählt, habe ich schon mehrfach erwähnt und belegt.
Dass ein Geburtsdatum ohne weitere Daten - also nur bei einer Barzahlung, nicht etwa bei Kartenzahlung - wahrscheinlich kaum einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden kann, steht auch im Thread.
Dass es generell aber auch darum geht, dass eine wie auch immer geartete Speicherung zur Altersverifikation nicht notwendig ist und der Grundsatz der Datensparsamkeit gelten sollte, wurde auch erwähnt. Soviel zu den personenbezogenen Daten. Gegenargumente?

Und zur Vertragsfreiheit: Lies doch mal das Posting direkt über dir.
Die Frage ist nicht "Was ist eine Alternative zum Mediamarkt?" Das Thema ist nicht "Ich will nicht beim Mediamarkt kaufen, weil die Sachen von mir wissen wollen".

MojoMC
2011-03-25, 15:37:41
Ein letzter Versuch danach geb ichs auf:Hoffentlich...

1. Du wirst hier kaum eine kostenlose Rechtsberatung erhalten, die sowieso nur durch Fachkundige erfolgen darf.Hat irgendjemand eine kostenlose Rechtsberatung, am besten durch Fachkundige, auch nur annähernd gefordert? Lass doch die themenfremden Einwürfe.

2. Gesetze sind allgemein gehalten, häufig müssen verschiedene Gesetze und Sachverhalte gegeneinander abgewogen werden. Das von dir verlangte: zeig mir wo steht, dass die das dürfen wird dir sehr warscheinlich keiner erfüllen dürfen.Ja, könnte eventuell auch am http://de.wikipedia.org/wiki/Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt (http://de.wikipedia.org/wiki/Verbot_mit_Erlaubnisvorbehalt_(Datenschutz)) im BDSG liegen...

3. Solange nicht bekannt ist, wie genau mit den erhobenen Daten umgegangen wird ist diese ganze Diskussion sinnlos und führt zu NICHTS.Ach, und dieser Thread ist nicht erstellt worden, um sich zu dem Thema auszutauschen und Erfahrungen & Meinungen zu sammeln?
Was ist denn der Zweck dieses Threads? Gelangweilte Trolle anzulocken, die unbehelligt von der Moderation ihr monotones "Kauft doch woanders" plärren können?

Exec
2011-03-25, 15:42:24
Dass es generell aber auch darum geht, dass eine wie auch immer geartete Speicherung zur Altersverifikation nicht notwendig ist und der Grundsatz der Datensparsamkeit gelten sollte, wurde auch erwähnt. Soviel zu den personenbezogenen Daten. Gegenargumente?[/LIST]


Ich bin dafür den Thread zu schliessen, bis der Beweis erbracht wurde, DASS eine SPEICHERUNG des (nicht anonymisierten) Geburtsdatums oder der (nicht anonymisierten) Personalausweisnummer abseits des Ausdruckes erfolgt oder eine nicht datenschutzkonforme Verarbeitung der erhobenen Daten seitens Media Markts erfolgt.

MojoMC
2011-03-25, 15:50:29
Ich bin dafür den Thread zu schliessen, bis der Beweis erbracht wurde, DASS eine SPEICHERUNG des (nicht anonymisierten) Geburtsdatums oder der (nicht anonymisierten) Personalausweisnummer abseits des Ausdruckes erfolgt oder eine nicht datenschutzkonforme Verarbeitung der erhobenen Daten seitens Media Markts erfolgt.Hast du schon mal mit einer Kasse/an einer Kasse gearbeitet?
Selbst an ziemlich alten Modellen sind die kompletten Bons eines Tages noch abrufbar. Anzunehmen, bei den Mediamarktkassen ist das anders, ist mindestens naiv.

Und zum tausendsten Mal:
Ausserdem gilt immer noch der Grundsatz der Datensparsamkeit, was selbst das Notieren auf dem Bon fragwürdig macht, da es zur Altersverifikation nicht notwendig ist und ich auch keine zusätzliche Beweiskraft sehe, die noch niemand in diesem Thread nachvollziehbar darlegen konnte.
Oder was beweist das Geburtsdatum genau?
Das Datum beweist, dass der Mitarbeiter nicht, genervt von der Abfrage der Kasse, ein beliebiges Datum eingegeben hat?
Das Datum auf dem Bon beweist also, dass der MM-Angestellte gefragt hat?

derpinguin
2011-03-25, 16:06:56
Wäre es möglich den allgemeinen aggressiven Ton wieder rauszunehmen?

Exec
2011-03-25, 16:08:03
Hast du schon mal mit einer Kasse/an einer Kasse gearbeitet?
Selbst an ziemlich alten Modellen sind die kompletten Bons eines Tages noch abrufbar. Anzunehmen, bei den Mediamarktkassen ist das anders, ist mindestens naiv.


Ich hab auf der Arbeit die Anpassung und Support für Kassen aufs Auge gedrückt bekommen. Mit Anpassungen Kassenmaske, Auswertungen und allem PIPAPO, nach den Vorgaben des Kunden.
Ich kann dir locker im Artikelstamm ein Jugenschutzflag einbauen, dazu auf der Kassenmaske ein Geburtsdatumfeld. Anschliessend lasse ich den Bezahlvorgang, falls im Verkauf ein Artikel mit Jugendschutzflag ist nur zu, falls das Geburtsdatum mit einem entsprechenden Geburtsdatum gefüllt ist.
Für Administrative Zwecke drucke ich dir das Geburtsdatum vollständig auf den Kassenbon. Und in der Datenbank speichere ich danach z.B. entweder ein Flag "Alterskontrolle erfolgt", das anonymisiertes Geburtsdatum (ohne Tag/Monat aber zusammen mit einem Ü16/18 Flag) oder was du willst.

Den Ausdruck KANN ich als PDF archivieren, muss ich aber nicht.. kann ich im Formular für den Kassenbeleg einstellen.

Und jetzt die Gegenfrage, weisst du wie der Media Markt bei der Verarbeitung des Geburtsdatums vorgeht?

Ric
2011-03-25, 17:35:40
@ MojoMC

[ironie]
Ich merke schon, gegen dein nichtWissen und deine episch Prophezeiungen und fachlich untermauerten Feststellungen komme ich nicht an. Dann kann ich nur hoffen, dass du mich noch missionieren kannst damit ich deine Herrlichkeit auch begreifen kann.
[/irone]

Tigershark
2011-03-25, 18:00:03
ja, putzig, nicht? ;D

MojoMC
2011-03-25, 19:08:04
Ich hab auf der Arbeit die Anpassung und Support für Kassen aufs Auge gedrückt bekommen.[...]Und in der Datenbank speichere ich danach z.B. entweder ein Flag "Alterskontrolle erfolgt", das anonymisiertes Geburtsdatum (ohne Tag/Monat aber zusammen mit einem Ü16/18 Flag) oder was du willst.[...]Und jetzt die Gegenfrage, weisst du wie der Media Markt bei der Verarbeitung des Geburtsdatums vorgeht?Wenn deine Aussage stimmt:
Schön, dass du dich im 116. Beitrag des Threads endlich mal entschliesst, fachlich etwas dazu beizutragen.

Du hättest natürlich auch schon im 40. Beitrag auf viele der offenen Fragen eingehen können, aber du hast dich dazu entschlossen, lieber mit "du musst nicht dort kaufen" zu antworten, was hier immer noch offtopic ist.

Wie Panasonic so gerne sagt: Typisch 3DC...

BTT: Ist denn in dem Falle, dass der gesamte Boninhalt, also inklusive "Geburtsdatumfeld", gespeichert wird, die Zahlung in der Datenbank nicht mit den Daten der Zahlung verknüpft? Wenn ja, wäre das ja nur im Falle einer Barzahlung unproblematisch. Ganz zu schweigen von der Personummer (siehe Thread).
Gut, wir wissen also auf der dritten Seite des Threads, dass es technische Möglichkeiten gibt, die ganze Sache trotz Ausdruck des Datums auf dem Bon ohne Speicherung durchzuziehen..... :rolleyes:


@ pingu: Wäre es möglich, hier mal langsam zu moderieren?

Der Sandmann
2011-03-25, 19:13:56
will ned alles durchlesen, nur falls es noch nicht erwähnt wurde.

Normal muss man den Ausweis vorlegen (naja sollte)
Dann gibt die Kasse das Datum ein, das Kassensystem rechnet selbst runter und gibt sein ok.

ist sozusagen ne Hilfestellung inkl. Bestätigung.

Nicht jeder an der Kasse kann gut rechnen ^^

So. Das ist so ziemlich die beste Erklärung die ich hier finden konnte.

Schon einmal jemand eine Mail an MM geschickt und gefragt was dieses Verfahren soll?

Poekel
2011-03-25, 19:45:12
So. Das ist so ziemlich die beste Erklärung die ich hier finden konnte.

Schon einmal jemand eine Mail an MM geschickt und gefragt was dieses Verfahren soll?

Denke mal, dass diese Erklärung von Seite 3 imho besser zutreffen würde:

Wenn das so läuft wie in dem Laden in dem ich gearbeitet habe, wird der MM damit einfach sich absichern wollen, das die Verkäufer überhaupt fragen.
Es wird eine Arbeitsanweisung geben, das er Verkäufer dies zu tun hat, und wenn er es vergisst und jemand kommt mit seinem 12jährigen Sohn angehampelt der sich Dead Space 2 gekauft dann gibts ne Abmahnung..

Ein Kassierer, der das Alter eingibt, wird wahrscheinlich eher tatsächlich Kontrollen durchführen, als ein Kassierer der nur auf nen Knopf drücken muss. Da auf dem Perso auch das tatsächliche Alter steht, hat der Kassierer einen zusätzlichen Grund, den Perso zu überprüfen, sollte tatsächlich jemand mit nem Bon zurückkommen (ein anderes Datum als auf dem Perso würde bedeuten, dass der Kassierer das Alter eben nicht überprüft hat und damit Konsequenzen für den Kassierer nach sich ziehen).

Könnte mir auch gut vorstellen, dass bei Kassierern auch die Geschwindigkeit gemessen wird. Wer nicht auf 18 überprüft, hat bessere Zahlen, kriegt vielleicht Boni, was auch immer, und hat damit evtl. Anreize, verstärkt reine Sichtkontrollen durchzuführen.

Der Sandmann
2011-03-25, 20:17:29
Habe denen spaßeshalber mal eine email geschrieben. evtl. kommt ja eine Antwort.

Labberlippe
2011-03-26, 14:31:45
Hi

Die Frage ist ja ob die es rein rechtlich gesehen dürfen.
Im eigntlichen Sinn schliesst man ja mit dem Bezahlvorgang einen Kaufvertrag ab.

Wenn jemand Möbel oder Handys kauft werden ja auch die Daten genommen.

Im Prinzip ist es nichts anderes.

Wobei die Aktion vom Media Markt nichts anderes ist als Datensammlung.
Das hat mit Jugenschutz in meine Augen nichts zu tun.

Wenn der Personalausweis notiert wird, dann ist es egal ob man das Geburtsdatum angibt, da man das ja sowieso über den Perso hat.

Nur das Datum alleine bringt in meine Augen nichts.
A Kann der Kunde ja ein Datum angeben was er will.
B Wer sagt das der Kassier nicht selbst einfach ein Datum einfragt.

Wie gesagt in meine Augen geht es nur um Datensammlung für Statistiken.

Gruss Labberlippe

akuji13
2011-03-26, 15:02:32
Ein kleines Update von mir:

Habe heute Crysis 2 gekauft (schöne Grüße übrigens an die ****** im C2 thread die mich als Raubkopierer beschimpft haben) und Serious Sam HD.

Beide ab 18, trotzdem musste ich keinen Perso vorzeigen.
Obwohl ich sehr jung aussehe, was schonmal zu kuriositäten wie "Sind schon 16?" beim Kauf einer DVD geführt hat.

Geändert hat sich jetzt, das das Datum in die Kasse eingegeben wird und auf den Bon gedruckt wird.

Dort steht dann:

"FSK/USK Prüfung durchgeführt
Geburtsdatum des Kunden: 14.11.1975"

Labberlippe
2011-03-26, 15:27:15
Ein kleines Update von mir:

Habe heute Crysis 2 gekauft (schöne Grüße übrigens an die ****** im C2 thread die mich als Raubkopierer beschimpft haben) und Serious Sam HD.

Beide ab 18, trotzdem musste ich keinen Perso vorzeigen.
Obwohl ich sehr jung aussehe, was schonmal zu kuriositäten wie "Sind schon 16?" beim Kauf einer DVD geführt hat.

Geändert hat sich jetzt, das das Datum in die Kasse eingegeben wird und auf den Bon gedruckt wird.

Dort steht dann:

"FSK/USK Prüfung durchgeführt
Geburtsdatum des Kunden: 14.11.1975"

Hi

Hast Du auch den Auseiss zeigen müssen oder nur das Datum gesagt?

Gruss Labberlippe

Black-Scorpion
2011-03-26, 18:08:32
Hi

Hast Du auch den Auseiss zeigen müssen oder nur das Datum gesagt?

Gruss Labberlippe
Steht doch da. :confused:

Ein kleines Update von mir:

Beide ab 18, trotzdem musste ich keinen Perso vorzeigen.

Labberlippe
2011-03-26, 22:43:18
Steht doch da. :confused:


Hi

Argh habe ich komplett übersehen.;(;(

Tja dann ist das ganze von MM irgendwie sinnlos.

Gruss Labberlippe

PHuV
2011-03-27, 16:37:21
Tja dann ist das ganze von MM irgendwie sinnlos.

Merkste was? Deshalb bin ich auch sauer, weil diese Prüfung rein gar nichts aussagt, und einfach unberechtigt Dein Datum auf dem Bon vermerkt wird.

Sven77
2011-03-27, 17:20:29
Warum wird hier eigentlich immer ignoriert, das dies offensichtlich ein reines schikanieren der Verkäufer ist, und weder etwas mit Daten noch mit den Kunden zu tun hat?

x-force
2011-03-27, 18:02:37
klar, ich würde meine mitarbeiter auch schikanieren, damit sie effizienter arbeiten...
ich mein wer würde denn nicht vollkommen sinnlose arbeit schaffen, damit sich die angestellten damit die zeit vertreiben.

wo ist denn da bitte die logik sven?
du verärgerst kunden und es kostet arbeitszeit, die sonst zum kassieren genutzt werden könnte.
was hat also der blödmarkt davon, wenn er keine daten sammeln will?

akuji13
2011-03-27, 19:53:27
Wie bei so vielem wird diese Maßnahme anstandslos geschluckt, ich habe das schon mehrfach beobachtet.

Du verärgert vielleicht einen von zehntausend.

x-force
2011-03-27, 19:56:22
wie so oft scheinen sich die statistischen ausnahmen dann im 3dc zu häufen ;)

3dc für eine bessere welt?!

Sven77
2011-03-27, 20:10:27
wo ist denn da bitte die logik sven?


Ich habe nichts von Logik gesagt, aber ich habe schon bei einer ähnlichen Kette während dem Studium gejobt, und die Arbeitsanweisungen die da manchmal kamen waren um einiges haarsträubender und bekloppter als das hier.. ;)
Der Angestellte wird angewiesen bei jedem Käufer das Alter zu prüfen (bei den entsprechenden Produkten)..
Verkäufer haben wenig Bock und machen es nicht.
Beschwerden häufen sich, das Zeug an Minderjährige verkauft wurde
Es gibt eine Arbeitsanweisung, das ab sofort das Geburtsdatum auf dem Bon vermerkt wird, da bei Reklamation exakt dieser Bon benötigt wird..
Die Verkäufer sind weiterhin faul und fragen nur anstatt sich den Perso zeigen zu lassen..

Sollte es wieder eine Beschwerde geben ohne Geburtsdatum auf dem Bon gibts Abmahnung..

Klingt für mich schlüssig und ähnliche Fälle auch schon erlebt..

Labberlippe
2011-03-27, 20:19:23
Merkste was? Deshalb bin ich auch sauer, weil diese Prüfung rein gar nichts aussagt, und einfach unberechtigt Dein Datum auf dem Bon vermerkt wird.

Hi

In meine Augen geht es im Hintergrund um Zielgruppen Analyse und um sagen zu können wir haben die FSK Prüfung gemacht.

Gruss Labberlippe

x-force
2011-03-28, 01:08:02
Beschwerden häufen sich, das Zeug an Minderjährige verkauft wurde


wie sieht es da denn mit der beweislast aus? normalerweise müsste man den verstoß dem laden erstmal nachweisen. solange würde ich die schuld von mir weisen. wenn der beweis erbracht ist, hat der blödmarkt auch gleich den zu kündigenden mitarbeiter an der hand.

wäre wohl zu einfach...

Captain Future
2011-03-28, 20:16:39
Also ich find die Angabe vom Geb-Datum logisch.
Man schließt ja einen Kaufvertrag ab, Bestandteil ist dass man ü18 ist. Man gibt also sein Geb-Datum als Teil des Kaufvertrags an. Ist das gelogen, ist der Kaufvertrag ungültig und MM muss ich nicht vorwerfen lassen, das Spiel rechtmäßig an Minderjährige verkauft zu haben.

EvilTechno
2011-03-29, 00:15:20
Richtig Captain.

Für einen Kaufvertrag braucht es zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Die müssen allerdings nicht durchdiskutiert werden. Die Ware vor die Kassiererin zu legen reicht völlig aus. Damit erklärt ihr "ich möchte die Ware kaufen zu den üblichen, vom Media festgelegten Konditionen". Und wenn dazu gehört dass ein Alterscheck durchgeführt wird, dann habt ihr euch damit einverstanden erklärt. Und wenn zum Alterscheck gehört, dass euer Geburtsdatum auf einen euch ausgestellten Beleg gedruckt wird dann spricht da doch nichts dagegen. Dass dieser Beleg im System von MediaMarkt steckt ist auch kein Problem, schließlich ist es ja nicht einer Person zuzuordnen.

MojoMC
2011-03-29, 00:38:58
Und wenn dazu gehört dass ein Alterscheck durchgeführt wird, dann habt ihr euch damit einverstanden erklärt.Jein - nur, weil MM das möchte, muss das noch lange nicht rechtens in D sein. Über dieses Problem wird in diesem Thread diskutiert...

Dass dieser Beleg im System von MediaMarkt steckt ist auch kein Problem, schließlich ist es ja nicht einer Person zuzuordnen.Bei Barzahlung: Ja. Was ist mit Kartenzahlung?

Crazy_Bon
2011-03-29, 01:08:09
Ich frage mich auch was an der Altersabfrage bzw. dem Datum auf dem Kassenbon so verwerflich ist. Anfangen können sie damit nichts, nutzlos für eine Vermarktung von (Kunden)Daten. Ich denke die Prüfung dient einfach der Absicherung, dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Schliesslich kann ein minderjähriger Jugendlicher immer behaupten, daß man volljährig sei und kein erzürnter Elternteil mit dem Jugendschutz drohen kann.

Bedenklicher finde ich, daß bei EC-Zahlung meine Kontonummer samt BLZ auf dem Bon steht. Sollte man den Bon verlieren und dieser in falschen Händen gelangen, dann ist das Geld auf dem Konto nicht mehr so sicher.

MojoMC
2011-03-29, 01:54:38
Ich denke die Prüfung dient einfach der Absicherung, dazu sind sie gesetzlich verpflichtet.Verwechselt du jetzt die Pflicht zur Alterskontrolle bei FSK18-Artikeln mit dem Threadthema? Denn eine Altersüberprüfung ist natürlich gesetzlich vorgeschrieben und wird hier auch nicht bezweifelt.

Oder meinst du, folgende Vorgehensweise dient irgendwie der "Absicherung"?
[...]
Beide ab 18, trotzdem musste ich keinen Perso vorzeigen.
Obwohl ich sehr jung aussehe
[...]
auf den Bon gedruckt
[...]
"FSK/USK Prüfung durchgeführt
Geburtsdatum des Kunden: 14.11.1975"

PHuV
2011-03-29, 02:36:34
Richtig Captain.

Für einen Kaufvertrag braucht es zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Die müssen allerdings nicht durchdiskutiert werden. Die Ware vor die Kassiererin zu legen reicht völlig aus. Damit erklärt ihr "ich möchte die Ware kaufen zu den üblichen, vom Media festgelegten Konditionen". Und wenn dazu gehört dass ein Alterscheck durchgeführt wird, dann habt ihr euch damit einverstanden erklärt. Und wenn zum Alterscheck gehört, dass euer Geburtsdatum auf einen euch ausgestellten Beleg gedruckt wird dann spricht da doch nichts dagegen. Dass dieser Beleg im System von MediaMarkt steckt ist auch kein Problem, schließlich ist es ja nicht einer Person zuzuordnen.

Nochmals, was bringt der Alterscheckt mit Geburtsdatum? Es ist dann nur auf dem Beleg ein Datum vermerkt. Ob es korrekt ist, oder ob derjenige es falsch angibt, ist damit noch lange nicht gesagt. Es sagt auch nicht, ob der Ausweis vorlag. Welchen Nachweis soll der also bringen? Für den Kunden bringt es nichts, und für den MM auch nichts, wenn deutlich ersichtlich ist, daß der Käufer über 18 Jahre alt ist. Wo steht den überhaupt, daß irgendwie schriftlich nachweisen muß, daß ich 18 bin? Dochn nur, wenn es nicht ersichtlich ist, muß man sich ausweisen. Sobald es offensichtlich ersichtlich ist, daß die Person über 18 ist, ist doch jeder schriftliche Nachweis Humbug. Der schriftliche Nachweis wäre dann gegeben, wenn die Gefahr besteht, daß ein Minderjähriger seine Angaben fälschen kann. Wozu sollte eine Person über 18 überhaupt die Notwendigkeit haben, diese Angabe zu fälschen. Spätestens ab 30 ist schon allein durch Sichtkontakt festzustellen, ob jemand über 18 ist oder nicht. Jede Fälschung oder Falschangabe ist doch dann obsolet.

Wenn es danach geht, müßte man bei jedem Zigarrettenkauf oder Alkoholkauf, Sexartikel usw. das Geburtsdatum auf den Bon vermerken. Da wiederum ist es nicht erforderlich.

Poekel
2011-03-29, 03:03:03
Nochmals, was bringt der Alterscheckt mit Geburtsdatum?
Dann noch einmal: Zusätzlicher Druck auf die Mitarbeiter, das Alter tatsächlich zu kontrollieren, um das Risiko von Strafzahlungen zu minimieren.

Neben einfach Dingen wie Unlust, ist es realistisch, auch davon auszugehen, dass die Geschwindigkeit der Kassierer überprüft wird. Entweder gibts Boni oder Vorteile für die Schnellen oder den Langsamen wird mit Rausschmiss gedroht.

Damit sorgt man dafür, dass die Kassierer effizient arbeiten und man weniger Kassierer braucht. Gleichzeitig steigen die Anreize für Kassierer, das Alter nicht zu überprüfen.

Also sucht man nach einem System, mit dem man Geschwindigkeitsdruck weiter aufrecht erhält, aber Kassierer dazu bringt, trotzdem bei entsprechenden Waren das Alter zu kontrollieren. Ob das der gewünschte Effekt nun tatsächlich eintritt, hat erstmal nichts damit zu tun, dass sich das Management diesen Effekt wünscht und denkt, dass die Maßnahme sinnvoll ist.

akuji13
2011-03-29, 09:19:38
Bei Barzahlung: Ja. Was ist mit Kartenzahlung?

Dieses generelle Problem hat man bei online Käufen aber auch.
Wenn ich was bestelle muss ich ja des öfteren ein Geburtsdatum angeben.

dllfreak2001
2011-03-29, 10:00:06
Spätestens ab 30 ist schon allein durch Sichtkontakt festzustellen, ob jemand über 18 ist oder nicht. Jede Fälschung oder Falschangabe ist doch dann obsolet.


Da kannst du nicht mit deinem Söhnchen und diesem Bon ankommen und das Spiel mit der Begründung, dass er es gekauft hat umtauschen.
Als Käufer hast du zudem die Pflicht die Daten auf dem Beleg zu kontrollieren und ggf. zu reklamieren. Wird das Geb.-Datum direkt von einem Perso oder Führerschein von dem Verkäufer abgelesen ist das System relativ fälschungssicher.
Ansonsten müsstest erstmal du beweisen, dass der Verkäufer das Spiel absichtlich an deinen Sohn verkauft. Ja, die Unschludsvermutung geht zunächst auch in Richtung des Verkäufers.

Baalzamon
2011-05-13, 13:56:55
Meine Erfahrung von vor ungefähr 2 Stunden. Stalker - SOC dicker 18er Aufkleber drauf für 5€, bar zahlend, im Media-Markt mitgenommen. An diesen Thread denkend schon an der Kasse damit rechnend das ich nach dem Geburtsdatum gefragt werde. Aber dem war nicht so.

Stattdessen steht auf dem Bon: Altersüberprüfung durchgeführt, Geburtsdatum 17.05.1984. X-D

Nein, das ist nicht mein Geburtsdatum. ;)

doublehead
2011-05-13, 14:37:04
Meine Erfahrung von vor ungefähr 2 Stunden. Stalker - SOC dicker 18er Aufkleber drauf für 5€, bar zahlend, im Media-Markt mitgenommen. An diesen Thread denkend schon an der Kasse damit rechnend das ich nach dem Geburtsdatum gefragt werde. Aber dem war nicht so.

Stattdessen steht auf dem Bon: Altersüberprüfung durchgeführt, Geburtsdatum 17.05.1984. X-D

Nein, das ist nicht mein Geburtsdatum. ;)

Klasse! :biggrin:

PHuV
2011-06-20, 16:04:03
Ich habe letzte Woche Kill Bill 1&2 auf BR im MM Berlin Charlottenburg gekauft, hier wurde nichts gefragt. Da muß ich echt mal nachschauen, was für ein Alter auf dem Beleg drauf steht.

Acid-Beatz
2011-06-22, 16:21:03
Mein Bruder hat sich vor paar Wochen auch irgendein Spiel schicken lassen, das ab 18 war (ich denk mal von Amazon). Er in der Arbeit, meine Mutter daheim.
Er hat extra den Ausweis zu Hause gelassen falls was ist ... dann wollt die Postbotin meiner Mutter das Spiel nicht geben bzw laut ihrer eigenen Aussage hätte sie es meiner Mutter garnicht geben dürfen ^^

Also irgendwie denk ichs mir auch manchmal ...

Black-Scorpion
2011-06-22, 19:15:43
Mein Bruder hat sich vor paar Wochen auch irgendein Spiel schicken lassen, das ab 18 war (ich denk mal von Amazon). Er in der Arbeit, meine Mutter daheim.
Er hat extra den Ausweis zu Hause gelassen falls was ist ... dann wollt die Postbotin meiner Mutter das Spiel nicht geben bzw laut ihrer eigenen Aussage hätte sie es meiner Mutter garnicht geben dürfen ^^

Also irgendwie denk ichs mir auch manchmal ...
Wieso? Er hat richtig gehandelt und setzt sich sicher nicht für deinen Bruder in die Nesseln. Es steht ganz groß dabei das die Lieferung eigenhändig ausgeliefert wird. Und das heißt Ausweis vorlegen und selber in Empfang nehmen.

Acid-Beatz
2011-06-23, 16:44:51
Mag sein aber trotzdem halte ich es für reine Korinthenkackerei. Hier gehts ja wirklich "nur" ums Alter weil selbst wenn bei meinen Nachbarn ein Paket kommt, dann klingelts bei mir und ich darf es gegen eine Unterschrift annehmen.
Meine Eltern/Mutter ist logischerweise auch schon über 18, sie wär also auch durchaus berechtig sich ein solches Spiel zu holen. Wo ist also das Problem, dass meine Mutter das Paket annimmt und es dann meinem Bruder gibt?


Greez

P.S: Ausserdem kann ich mir ein Spiel seit Jahren auf anderen Wegen besorgen, wenn ich es haben will und aus obigen Gründen nicht rankomme ;)

Black-Scorpion
2011-06-23, 17:42:28
Mag sein aber trotzdem halte ich es für reine Korinthenkackerei. Hier gehts ja wirklich "nur" ums Alter weil selbst wenn bei meinen Nachbarn ein Paket kommt, dann klingelts bei mir und ich darf es gegen eine Unterschrift annehmen.
Meine Eltern/Mutter ist logischerweise auch schon über 18, sie wär also auch durchaus berechtig sich ein solches Spiel zu holen. Wo ist also das Problem, dass meine Mutter das Paket annimmt und es dann meinem Bruder gibt?


Greez

P.S: Ausserdem kann ich mir ein Spiel seit Jahren auf anderen Wegen besorgen, wenn ich es haben will und aus obigen Gründen nicht rankomme ;)
Hallo? Die dürfen nur eigenhändig versandt werden und kein Paketbote wird das missachten und wegen dir seinen Job riskieren. Und dein Vergleich mit einem normalen Paket ist ja wohl total daneben. Sollte ein Paket für die Nachbarn aber auch mit eigenhändig deklariert sein wird auch keiner klingeln um es irgendwo abzugeben.

Keine Ahnung was an dem Wort eigenhändig so schwer zu verstehen ist.

Acid-Beatz
2011-06-23, 19:06:06
Ich versteh den Wirbel nicht: Mein Bruder hat sich hier keine Bombe oder sonst was bestellt, das in "unkundigen" Händen Schaden anrichten kann. Von daher Korinthenkackerei :rolleyes:
Außerdem scheint ja direkt im Geschäft auch kein solcher Wirbel gemacht worden zu sein, obwohl das Alter wohl vermerkt hätte werden müssen.


Greez

Edit: Da der Postbote wohl nicht wusste, was in dem Paket war, hast du doch recht, mein Fehler ;)

Black-Scorpion
2011-06-23, 20:00:27
DHL hat da keine keine Wahl. Das liegt an unseren Vorschriften. Übrigens muss der Name des Empfängers auch genauso im Ausweis stehen. Hat man als Empfängername Horst Meier angeben und im Ausweis steht steht Horst Herbert Meier bekommt man das Paket auch nicht. ;)

Berliner Pflanze
2012-12-25, 20:28:01
Woher soll denn der Paketbote wissen das da ein spiel drinn ist und nicht evtl. eine Scharfe waffe die nur der Waffenscheinbesitzer entgegen nehmen darf?

Das hat nix mit kackerei zu tun sondern ist nun mal richtig so.

edit:
ups...der thread war ja tot.

Sorry