PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Iphone 4 Kauf auf Ebay


Ph03n!X
2011-03-24, 18:49:00
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=170616538909&ssPageName=STRK:MEWNX:IT

wie sich nun herausgestellt hat ist das Handy nicht unlocked.

Seht ihr eine Möglichkeit das Handy zurückzugeben obwohl Privatkauf ?

Es war kein Netzteil dabei und es ist definitiv nicht unlocked. Es funktioniert nur mit T-Mobile Karten.

Der Verkäufer beruft sich darauf das er nur angibt das der Vorbesitzere es als Unlocked deklariert hat.

Auch wenn oben in den Details "Simlock nicht bekannt" steht so würde doch jeder normale Mensch davon ausgehen das es "Unlocked ist" weil er es in Rot in seinem Text schreibt das er es mit Unlock anbietet !

Franconian
2011-03-24, 18:54:35
Du gibst 510 € dafür aus? Epic Fail. Vor allem da wie jedes Jahr im Juli ein neues iPhone kommt.

Steht doch da, dass er es nicht "weiß" ob es unlocked ist. Was bietest du da überhaupt mit?

Das fehlende Kabel muss er allerdings nachliefern. Im schlimmsten Fall musste es halt Jailbreaken und selber unlocken.

Ph03n!X
2011-03-24, 18:58:50
das mit Jailbreak und Unlock kriege ich notfalls hin. Hab das nicht für mich geholt.

Es steht doch ziemlich zum Ende des roten Text das er es mit Unlock verkauft.

BAGZZlash
2011-03-24, 20:12:11
Da steht doch ausdrücklich, dass das Handy unlocked sein soll:


Daher biete ich das Handy mit Unlock an.


Die Tatsache, dass die Sache nicht die beschriebene Eigenschaft aufweist, stellt einen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB dar.

Damit kannst Du das Handy aber nicht sofort zurückgeben. Du musst dem Verkäufer (zweimalig, innerhalb verkehrsmäßiger Frist) die Gelegenheit zur Nachbesserung geben, sprich: Er soll die Möglichkeit haben, dafür zu sorgen, dass der Mangel behoben wird. Konkret: Er darf versuchen, das Handy freizuschalten. Ist dies nach zwei Versuchen erfolglos (Unmöglichkeit i.S.d. § 275 BGB) oder lehnt der Verkäufer Nachbesserung ab ("keine Ahnung, ob und wie das geht"), so kannst Du die Sache nicht nur zurückgeben, sondern hast sogar das Recht, Dir woanders auf seine Kosten eine mangelfreie Sache vergleichbarer Güte zu beschaffen. Sprich: Du kaufst Dir dann ein entsperrtes Handy bei eBay und der Typ darf's bezahlen. :smile:

Cyv
2011-03-24, 20:15:44
Nicht so ganz. Der Ebay-Typ muss lediglich die Mehrkosten zahlen, die dir beim Kauf eines mangelfreien Gerätes entstanden sind... Versandkosten und so kram

Spasstiger
2011-03-24, 20:19:17
Bei der Rechtschreibung in der Auktion hätte ich keinen Cent mitgeboten. Allerdings hast du definitiv einen Gewährleistungsanspruch. Denn einerseits entspricht die Beschreibung nicht der gelieferten Ware und andererseits hat der Verkäufer Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen.

Dalai-lamer
2011-03-24, 20:30:48
Bei dem Deutsch hätte ich das auch nicht gekauft ^^
Als ob er da sHandy nciht benutzt hat. Das schreibt man doch immer rein, wenn man es nchit sagen will :p

Ich glaube er h at sich verschrieben als er es mit Unlock angeboten hat. Wenn er es nciht weiss, kann er es auch nicht so anbieten. Außerdem steht oben im text das der simlock unbekannt ist.

Ich weiss nciht wem ich recht geben würde ^^
Mit Menschenverstand würde man rauslesen, dass er es nciht weisst, es nciht garantieren kann und oben im Ebay Status steht auch unbekannt.

Er hat eben ein schlechtes Deutsch ^^

Mir wäre das Risiko bei so einer Auktion und dem Geld eh zu Risikoreich

doxy200
2011-03-24, 20:39:02
Ausserdem, so ganz Privat ist er ja nicht, der hat mal in den letzten 60 Tagen für knapp 6000 Euronen verkauft, und oft die gleichen Artikel.Da er das sein Geld nicht über Paypal haben will, wird wohl seine Gründe haben.


Keine Ahnung ob der Link funtioniert,

http://www.goofbay.com (http://www.goofbay.com/ebay_seller_history_tool.html?gsl_username=bullit2010*&gsl_days=60&gsl_include=sold&gsl_submit=&gsl_submit.x=106&gsl_submit.y=20)


Doxy

BAGZZlash
2011-03-24, 20:39:30
Nicht so ganz. Der Ebay-Typ muss lediglich die Mehrkosten zahlen, die dir beim Kauf eines mangelfreien Gerätes entstanden sind... Versandkosten und so kram
Das ist nicht richtig. Da es sich um eine Gattungsschuld (und keine Stückschuld) handelt, muss der Verkäufer dem Käufer eine Sache der zugesicherten Güte verschaffen. Im Extremfall heißt das, er muss ein anderes Handy bezahlen. Er darf in diesem Fall sein ursprünglich verkauftes Handy natürlich zurückfordern.


Denn einerseits entspricht die Beschreibung nicht der gelieferten Ware und andererseits hat der Verkäufer Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen.

Das spielt sowieso keine Rolle. Ausschluss von Gewährleistung heißt nicht, dass die Sache nicht mängelfrei sein muss. Durch die bei eBay üblichen Klauseln wird keineswegs das gesamte Kaufrecht ausgehebelt. Ich freu' mich schon drauf, wenn sich bei mir mal einer darauf zu berufen versucht.

Cyv
2011-03-24, 20:47:56
Tret halt vom Kaufvertrag zurück ;)
Die Ware ist nicht wie beschrieben, daher kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Ich würds so versuchen. Oder du verlangst aufgrund des Mangels eine Kaufpreisminderung....

Unioner86
2011-03-25, 12:42:12
Also ganz ehrlich : Der Typ hat dich verarscht und hat genau den gefunden,der auf diese alte betrügerische Masche reinfällt.Alles, aber auch alles, hätte bei genauem Lesen und auch Aufmachung der Auktion dich alarmieren müssen,das er ganz genau weiß was er da tut.Er weiß zu 100 Prozent das das iPhone gelockt ist.Diese miesen Typen kenn ich genau.Die haben alle den gleichen Stil.Verbuche es unter Lehrgeld.

ROXY
2011-03-25, 20:03:06
selber schuld wenn man bei ebay so teure sachen kauft.

wer kauft sich bitte ein handy für 510€ von einer unbekannten privatperson bei ebay?
dem ebay verkäufer kannst du genau gar nichts anhaben - null.

Verkaufe hier ei Iphone das ich hier bei ebay selbst gekauft habe jedoch doch nicht benutze da ich bei meinem Nokia n 7 bleibe.

... bereits beim ersten absatz weiss jeder mit normalverstand das das eine unsichere auktion auf gut glück ist.

warscheinlich in der grundschule von einem mitschüler geklaut um es bei ebay zu verschleudern. eventuell ist es aber auch mamas handy ...

TB1333
2011-03-25, 20:11:54
Bei der Rechtschreibung in der Auktion hätte ich keinen Cent mitgeboten...

Sehe ich genau so.

Zwar ist so ziemlich der gesamte Text in Rot gehalten, was somit einer Hervorhebung des Features "ohne Simlock", widerspricht.
Allerdings steht tatsächlich eindeutig da, dass das Handy simlockfrei verkauft wird.
Ergo besteht ein Recht auf Rückgabe/Nachbesserung.

Fairy
2011-03-25, 21:05:24
Konnte es jedoch nicht Testen da ich keine Micro Sim karte habe und meine nicht Schneiden kann.
Schere konnte er sich dann nicht mehr leisten. ;D

Surrogat
2011-03-25, 21:08:07
Texte wie "ich weiss nicht ob" und "ist mir nicht bekannt" etc. treiben mich normalerweise mit Lichtgeschwindigkeit weg von solchen Auktionen :weg:

Philipus II
2011-03-25, 21:10:35
Grundsätzlich ist die Auktion die eines Handys ohne Simlock.
Daher biete ich das Handy mit Unlock an. Das gelieferte Handy ist mangelhaft.
Du hast daher die gesetzlichen Rechte des §434 BGB.

Der Sandmann
2011-03-25, 22:12:56
Grundsätzlich ist die Auktion die eines Handys ohne Simlock.
Das gelieferte Handy ist mangelhaft.
Du hast daher die gesetzlichen Rechte des §434 BGB.

Ja, so sehe ich das auch. Hätte er den letzten Satz nicht hinzugefügt wäre er aus dem Schneider.

Also kannst du deine Rechte nach den oben ganannten Paragraphen geltend machen.

Und wenn du wirklich 510€ dafür bezahlst hast würde sich evtl. sogar ein Weg zum Anwalt lohnen.

deekey777
2011-03-25, 22:42:27
Daher biete ich das Handy mit Unlock an.
Also das ist nicht bloß eine fehlende zugesicherte Eigenschaft, das ist arglistige Täuschung.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=170616538909&ssPageName=STRK:MEWNX:IT

wie sich nun herausgestellt hat ist das Handy nicht unlocked.

Seht ihr eine Möglichkeit das Handy zurückzugeben obwohl Privatkauf ?

Es war kein Netzteil dabei und es ist definitiv nicht unlocked. Es funktioniert nur mit T-Mobile Karten.

Der Verkäufer beruft sich darauf das er nur angibt das der Vorbesitzere es als Unlocked deklariert hat.

Auch wenn oben in den Details "Simlock nicht bekannt" steht so würde doch jeder normale Mensch davon ausgehen das es "Unlocked ist" weil er es in Rot in seinem Text schreibt das er es mit Unlock anbietet!
Sein Haftungsausschluss ist schonmal für den Arsch.

Ein iPhone ist entweder unlocked oder nicht. Ein iPhone kann nicht schon deswegen unlocked sein, weil das der Vorverkäufer behauptet. Wenn man etwas ins Blaue hinein behauptet, muss er sich das auch zurechnen lassen.
http://lexetius.com/2006,1722
a) Zur Frage der arglistigen Täuschung bei einem Gebrauchtwagenkauf durch Zusicherung der Unfallfreiheit des Fahrzeugs "ins Blaue hinein".


(b) Die Nacherfüllung durch Lieferung einer anderen, mangelfreien Sache ist auch beim Stückkauf nicht von vorneherein wegen Unmöglichkeit ausgeschlossen. Möglich ist die Ersatzlieferung nach der Vorstellung der Parteien dann, wenn die Kaufsache im Falle ihrer Mangelhaftigkeit durch eine gleichartige und gleichwertige ersetzt werden kann. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens liegt es in der Regel nahe, dies zu verneinen, wenn dem Kaufentschluss eine persönliche Besichtigung des Fahrzeugs vorangegangen ist.)

Es gibt da eine Theorie: die Sausacktheorie. Der Sausack, der gegen das Recht verstößt, soll die volle Härte des Gesetzes erfahren.

Philipus II
2011-03-25, 22:55:40
Und wenn du wirklich 510€ dafür bezahlst hast würde sich evtl. sogar ein Weg zum Anwalt lohnen.
Hinweis:
Jetzt zum Anwalt zu gehen ist dumm.
Das erste Schreiben schafft man auch alleine. Frühestens danach ist ein Rechtsanwalt sinnvoll.
Warum?
Übergibst du die Sache sofort, bleibst du möglicherweise auf den Gebühren sitzen. Ist der Verkäufer hingegen schon in Verzug, werden die Rechtsanwaltskosten "einfach" der Hauptforderung zugeschlagen.

Ph03n!X
2011-03-25, 23:08:21
es liegt aktuell beim Ebay Käuferschutz. Soll jetzt ein Gutachten einer dritten Person ein halten.

der Anwalt hat mir auch gesagt das man ihm argliste Täuschung vorwerfen kann. Und das er es definitiv Simlock frei verkauft.

Ich halte euch gerne auf dem Laufenden.

deekey777
2011-03-25, 23:12:42
Hinweis:
Jetzt zum Anwalt zu gehen ist dumm.
Das erste Schreiben schafft man auch alleine. Frühestens danach ist ein Rechtsanwalt sinnvoll.
Warum?
Übergibst du die Sache sofort, bleibst du möglicherweise auf den Gebühren sitzen. Ist der Verkäufer hingegen schon in Verzug, werden die Rechtsanwaltskosten "einfach" der Hauptforderung zugeschlagen.
OT:
Durch das erste Schreiben (=Mahnung) ist man nur dann im Verzug, wenn die Leistung fällig ist. Wenn es aber keine Vereinbarung über die Fälligkeit gibt, bedarf es zwei Schreiben: Ein Schreiben mit Fristsetzung und dann - wenn die Frist abgelaufen ist - eben die Mahnung. Erst dann ist der Schuldner im Verzug und erst dann kann man den Verzugsschaden geltend machen.

Erst mit dem Verzug geht man zum Anwalt. Zum Glück nimmt man das nicht so genau. Man könnte gar so argumentieren, dass der Schaden erst durch die Anwaltsrechnung entsteht, so dass der Schaden nach dem Verzugseintritt entsteht.

es liegt aktuell beim Ebay Käuferschutz. Soll jetzt ein Gutachten einer dritten Person ein halten.

der Anwalt hat mir auch gesagt das man ihm argliste Täuschung vorwerfen kann. Und das er es definitiv Simlock frei verkauft.

Ich halte euch gerne auf dem Laufenden.
IMO sollte sich auch die Staatsanwaltschaft mit dem Thema beschäftigen. :D

Philipus II
2011-03-26, 00:15:15
OT:
Durch das erste Schreiben (=Mahnung) ist man nur dann im Verzug, wenn die Leistung fällig ist. Wenn es aber keine Vereinbarung über die Fälligkeit gibt, bedarf es zwei Schreiben
Üblicherweise setzt man mit dem ersten Schreiben ja eine Frist mit einem Kalenderdatum. Das reicht in vielen Fällen aus.
Der Hinweis ist trotzdem gut. Wäre schade wenn man auf den Rechtsanwaltskosten sitzen bleibt.

Hier würde ich persönlich den Verkäufer zur Nacherfüllung auffordern, danach vom Kaufvertrag zurücktreten (Die Erheblichkeit des Mangels halte ich bei einer faktischen Unbenutzbarkeit ausserhalb des D1 Netzes für gegeben) und dann wohl zwangsweise einen Mahnbescheid veranlassen. Nur für den Fall, dass da ein Widerspruch kommt, übergebe ich das einen Rechtsanwalt.
Formulare ausfüllen kann ich auch selber:wink:

Einen Betrug im Sinne des Gesetzes halte ich nicht für beweisbar. Der Vorsatz wird wohl unklar bleiben. Ein denkender Verkäufer wird argumentieren, dass er davon ausging, dass das Handy simlock frei war.

LOD
2011-03-26, 01:46:58
Der Verkäufer verkauft Neuwaren.... hart an der Grenze zum Gewerbe...

z.B diese Auktion :

http://cgi.ebay.de/Burg-Wachter-TSE-5001-Wireless-Neu-OVP-/170619960975?pt=DE_Haus_Garten_Heimwerker_Sicherheitstechnik&hash=item27b9bdfe8f

Da steht Qualität vom Fachhändler - Wir sind: BurgWächter Systempartner

Das sieht nach einem gewerblichen aus, der sich aber als Privatverkäufer angemeldet hat.... Schick mal eine Mail an das Finanzamt Köln... die beobachten den dann schon....am besten dann aber mit dem GoofBay-Link ......

Außerdem scheint der Verkäufer ein Sonnenstudio zu betreiben..... siehe folgende Links :

http://cgi.ebay.co.uk/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=170591473710&category=46384

http://cgi.ebay.co.uk/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=170591472067&category=46384

Beides verkaufte Artikel von diesem Verkäufer.....

Philipus II
2011-03-26, 02:17:05
Abmahnungen nach Wettbewerbsrecht können nur durch Wettbewerber, Wettbewerbsverbände, Verbraucherzentralen etc. veranlasst werden.

Live1982
2011-03-26, 17:56:12
Da steht doch ausdrücklich, dass das Handy unlocked sein soll:



Die Tatsache, dass die Sache nicht die beschriebene Eigenschaft aufweist, stellt einen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB dar.

Damit kannst Du das Handy aber nicht sofort zurückgeben. Du musst dem Verkäufer (zweimalig, innerhalb verkehrsmäßiger Frist) die Gelegenheit zur Nachbesserung geben, sprich: Er soll die Möglichkeit haben, dafür zu sorgen, dass der Mangel behoben wird.

nix da, als käufer hab ich das wahlrecht! umtausch oder nachbesserung. da umtausch unmöglich -> kohle zurück

Ph03n!X
2011-03-27, 14:26:07
tja das mit dem Finanzamt hatte ich mir auch schon überlegt. Mir ist auch aufgefallen das er vieles so verkauft als ob er Händler wär. Er ist aber als Privatperson gemeldet.

Ich werde Ihm gleich nochmals eine Email zukommen lassen in der ich ihm anbiete das er alle Kosten übernimmt + Handy zurück. Wenn er das tut ist die Sache für mich erledigt, wenn nicht übertrage ich es dem Anwalt eines Freundes.

Er fragt mich was ich mir für eine Kaufpreisminderung vorstelle.

Was haltet ihr da für realistisch ? ( Ich persönlich möchte lieber das Handy wieder zurückgeben)

BAGZZlash
2011-03-28, 17:35:09
nix da, als käufer hab ich das wahlrecht! umtausch oder nachbesserung. da umtausch unmöglich -> kohle zurück
Wo steht das?

Philipus II
2011-03-28, 18:58:36
439,I
Problem: Von der Regel gibts Ausnahmen.

BAGZZlash
2011-03-28, 19:37:14
439,I
Problem: Von der Regel gibts Ausnahmen.


Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


Wo steht da was von Rückgabe mit Geld zurück?

Vom Prinzip her hast Du in diesem konkreten Fall natürlich recht, ist ja auch das, was ich schreib: Der OP fordert Nacherfüllung, die der Verkäufer nicht leisten können wird (Unmöglichkeit i.S.d. § 275 BGB). Erst daraufhin ergeben sich die von mir genannten Konsequenzen. Mit einer "Wahl des Rücktritts" hat das aber nichts zu tun. Vorher muss Unmöglichkeit eintreten, und das hat der Verkäufer in der Hand.

Und, um das nochmal klar zu stellen: Der OP hat sogar durchaus bessere Alternativen zur Verfügung, als nur vom Vertrag zurückzutreten.

Live1982
2011-03-28, 19:50:12
ich mein ja nur, dass grundsätzlich erstmal das wahlrecht beim käufer liegt. umtausch kommt ja nicht in frage, d.h. dann tritt die von dir angesprochene unmöglichkeit in kraft und der vertrag wird rückgängig gemacht.

von "wahl des rücktritts" habe ich nicht gesprochen

Unioner86
2011-03-28, 21:57:56
Was haltet ihr da für realistisch ? ( Ich persönlich möchte lieber das Handy wieder zurückgeben)

Also ich würde von ihm 100 Euro zurückverlangen.Aber wenn du schon für dich entschieden hast,das du lieber das Handy zurückgeben möchtest,dann tu das auch.Höre auf dein Bauchgefühl,evt. liegt ja noch viel mehr mit dem Handy im Argen.

Philipus II
2011-03-28, 22:12:53
@BAGZZlash
Ich denke mal, dass die Nachbesserung und die Ersatzlieferung scheitern werden:wink:
Natürlich muss man dem VK die Gelegenheit geben.

BAGZZlash
2011-03-28, 22:38:48
@BAGZZlash
Ich denke mal, dass die Nachbesserung und die Ersatzlieferung scheitern werden:wink:
Natürlich muss man dem VK die Gelegenheit geben.

Ich denke mal, dass man das Früchtchen überhaupt nicht am Wickel zu fassen bekommen wird. ;( Aber das ist ja auch eine ganz andere Story, bisher ging es ja nur darum, welche Ansprüche man überhaupt in so einem Fall hat (und welche nicht). Das Durchsetzen dieser Ansprüche steht auf einem anderen Blatt... :mad:

Ph03n!X
2011-03-29, 17:57:28
hab 70€ von Ihm als Minderung verlangt. Da kam nur zurück ob ich in der Realität leben würde. Ich solle das Gutachten an Ebay schicken und Ihn in Zukunft keine Nachrichten mehr schreiben.

Habe das Gutachten bereits an Ebay weitergesandt. Bei Interesse kann ich dies gerne Mal posten !

Unioner86
2011-03-30, 13:11:55
^^^^

Sehr gern, mach das mal.Das solch eine Reaktion von diesem miesen Typen kommt,habe ich gewusst und hat alle meine Ahnungen zu dieser betrügerischen Spezies bestätigt.

Ph03n!X
2011-03-30, 18:21:16
anbei das Gutachten

http://img819.imageshack.us/i/sa11030096.jpg/

hab für das Gutachten 25€ gezahlt

Ph03n!X
2011-03-31, 18:55:08
mir wurde übrigens heute vom Ebay Käuferschutz Recht gegeben

Liarnd
2011-04-01, 01:18:40
Was macht der Ebay Käuferschutz genau? Gibts da Geld zurück?
Läuft der über Paypal bzw ist das das Gleiche?
Ansonsten hätte ich bei Paypal ein neuen Fall eröffnet.
Dort gibts die Option "Artikel entspricht nicht der Beschreibung".
Die wollen desöfteren zwar auch ein Gutachten, habe aber auch schon von Fällen gelesen, die ihren Artikel behalten dürften und kein Gutachten hinschicken mussten, da ging es sogar auch um knapp 400 Euro :biggrin:
Glaube das lag aber daran, dass dieser Händler auch schon von anderen gemeldet wurde

Unioner86
2011-04-01, 17:12:45
Mensch Ph03n!X,da hast du aber wirklich absoluten Schrott gekauft,wenn ich nach dem Gutachten aus urteile.Das Ding ist keine 350 Euro mehr wert,wenn es wirklich so wie beschrieben ist.(Sturz,fehlendes Ladekabel,nicht Simlockfrei usw.)
Das nächste Mal besser aufpassen,und vorher genau den Verkäufer fragen.Da merkt man dann schon meistens ob das alles seriös über die Bühne geht,gerade bei solchen utopisch hohen Summen.