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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist das ein Gewährleistungsfall?


-=THC|SPIDER=-
2011-03-27, 08:07:44
Hallo,
ich hoffe mal das ich im richtigen Bereich frage :)

Folgende Situation:
Ich habe einen Drucker, der 1 Jahr Garantie hatte, die auch bereits abgelaufen ist.
Nun hat mir der Drucker eines Tages beim einschalten die Fehlermeldung gebracht, dass der Patronenschlitten blockiert ist. Nach dem ich die Hersteller FAQ dazu abgearbeitet habe, habe ich im Papierschacht ein abgebrochenes Plastikteil gefunden. Das Teil stammt vermutlich aus dem Bereich des Schlittens, jedoch aus einen nicht sichtbaren (bzw. mir zugänglichen) Bereich.

So, ich dachte hierbei eigentlich direkt an so was wie einen Konstruktionsfehler und habe den Drucker zum Händler eingeschickt. Dieser schreibt mir aber nun, dass es sich um eine mechanische Beschädigung handelt, die nicht in die Gewährleistung fällt...

Wer hat nun Recht? Der Fehler ist schließlich ohne mein Einwirken entstanden und kommt vermutlich von einem Konstruktionsfehler oder es ist einfach Verschleiß*.


*Verschleiß wäre allerdings sehr krass, da gerade mal zwei Patronensets verbraucht wurden.

greets

[dzp]Viper
2011-03-27, 08:17:52
Nach Ablauf der Garantie/Gewährleistung bist du leider am Zuge zu beweisen, dass es ein Herstellerfehler ist... viel Spass..

Wirst du nicht viel machen können wenn die Garantie abgelaufen ist.

ux-3
2011-03-27, 11:20:13
Im Internet schauen, ob ganz viele davon betroffen sind.

Oid
2011-03-27, 11:33:44
Gewährleistung heisst nur, dass die Ware zum Zeitpunkt des Kaufs keinen Mangel haben darf. Und da nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr in Kraft tritt, musst du beweisen, dass die Ware beim Kauf bereits den Mangel hatte. Und das ist praktisch kaum möglich.

DerböseWolf
2011-03-27, 12:35:54
Lass mich raten, ist es ein HP Drucker?


So oder so, wie gesagt, das wird unmöglich sein...

-=THC|SPIDER=-
2011-03-27, 15:14:24
Ja, HP *hust*

Nunja, ich werde wohl aus Prinzip den harten weg gehen und ein Gutachten machen lassen. Die weiteren Schritte anschließend über Anwalt. Rechtsschutz ist glücklicherweise vorhanden.

Edit:
Im Internet schauen, ob ganz viele davon betroffen sind.
Mache ich. Aber was kann ich mir davon erhoffen?

Shop ist übrigends notebooksbilliger:mad:

Ferengie
2011-03-27, 15:37:37
zum Thema geplante Obsoleszenz (http://www.youtube.com/watch?v=tI798T2tRrQ&hd=1)

Spasstiger
2011-03-27, 16:12:11
Wegen einem verkackten Drucker ein Gutachten erstellen lassen? Wenn du das durchziehst, Respekt. :up:
Was der Händler macht, ist auf jeden Fall rechtmäßig.

-=THC|SPIDER=-
2011-03-27, 16:37:39
Der Drucker ist es natürlcih absolut nicht wert, es geht hierbei mehr um das Prinzip. Laut Google bin ich nicht der erste, dem das mit notebooksbilliger passiert. Der Shop versucht sich scheinbar wo es nur geht um die Gewährleistung zu drücken...und wenn alle immer klein beigeben, wird die Welt auch nicht besser...

Neuer Drucker ist bereits bestellt (kein HP ;))...also ist genug Zeit da, um mit dem alten Drucker in die Schlammschlacht zu ziehen...

Was der Händler macht, ist auf jeden Fall rechtmäßig.
Das ist natürlich richtig. Aber ich verwette mein Leben darauf, dass es dem Shop klar ist, dass es sich hierbei um einen Gewährleistungsfall handelt. Die wollen sich einfach nur die Kosten sparen und nutzen hierfür das Gesetz aus...

kiX
2011-03-27, 21:05:39
Aber ich verwette mein Leben darauf, dass es dem Shop klar ist, dass es sich hierbei um einen Gewährleistungsfall handelt. Die wollen sich einfach nur die Kosten sparen und nutzen hierfür das Gesetz aus...
Und du wolltest Kosten sparen und dafür das Gesetz ausnutzen. Wo ist das Problem?
Solange der Hersteller keinen Produktionsfehler einräumt, ob "freiwillig" (wie bei Rückrufaktionen) oder gezwungenermaßen (zB durch Gerichtsurteil), werden die meisten Händler da garnichts machen.