Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Film-Ausschnitte auf öffentlicher Schulveranstaltung zeigen erlaubt?
Blade II
2011-03-31, 17:45:15
Meine Schule veranstaltet ein Benefitskonzert zugunsten einer caritativen Einrichtung. Es werden Soundtracks aus bekannten Filmen wie Herr der Ringe, Fluch der Karibik, Star Wars, etc. gespielt. Im Hintergrund sollen passend zu den Stücken Szenen aus den jeweiligen Filmen gezeigt werden. Jetzt kommt natürlich die Frage auf inwiefern das Zeigen der Filme mit dem Copyright vereinbar ist. Meine Recherche führte zu folgenden Ergebnissen:
Das Konzert ist als öffentliche Veranstaltung zu betrachten
Es wird kein Eintritt genommen, daher ist es keine kommerzielle Veranstaltung
Filme dürfen ohne entsprechende Lizenz weder in der Schule, noch öffentlich gezeigt werden. Die Lizenzen kosten zudem in einigen Fällen über 100€ pro Film.
Das Zeigen von offiziellen Trailern in der Öffentlichkeit ist ebenfalls nicht gestattet
Kennt sich jemand mit der rechtlichen Situation genauer aus? Gibt es vielleicht Ausnahmeregelungen für wohltätige Zwecke oder sonstige "Gesetzeslücken" die ein Zeigen der Filme ermöglichen? Kann man davon ausgehen, dass offizielles Promo-Material wie Trailer, Wallpaper, Poster und dergleichen auch nicht öffentlich gezeigt werden dürfen?
Philipus II
2011-03-31, 18:43:43
Das Konzert ist als öffentliche Veranstaltung zu betrachten
Es wird kein Eintritt genommen, daher ist es keine kommerzielle Veranstaltung
Filme dürfen ohne entsprechende Lizenz weder in der Schule, noch öffentlich gezeigt werden. Die Lizenzen kosten zudem in einigen Fällen über 100€ pro Film.
Das Zeigen von offiziellen Trailern in der Öffentlichkeit ist ebenfalls nicht gestattet
Ich kann nur sagen, dass diese Punkte zutreffen. Gesetzeslücken kenne ich keine. Eine Absprache mit den Rechteinhabern und einem kulanten Tarif ist einen Versuch wert, aber nicht gerade aussichtsreich.
doublehead
2011-04-01, 05:34:02
Wird für das Konzert nicht auch eine GEMA-Gebühr fällig?
Mylene
2011-04-01, 07:04:37
Wir hatten damals für ein Berufsschulprojekt ein Lied von "Wir sind Helden" verwendet. Dazu haben wir den Lizenzgeber recherchiert und diesen mit der genauen Beschreibung und der geplanten Verwendung des Liedes angeschrieben. Wir bekamen eine gebührenfreie Lizenz für genau diesen Zweck. Man muss halt einfach mal fragen!
Asaraki
2011-04-01, 10:20:26
Wir hatten damals für ein Berufsschulprojekt ein Lied von "Wir sind Helden" verwendet. Dazu haben wir den Lizenzgeber recherchiert und diesen mit der genauen Beschreibung und der geplanten Verwendung des Liedes angeschrieben. Wir bekamen eine gebührenfreie Lizenz für genau diesen Zweck. Man muss halt einfach mal fragen!
Genau! Alle Lizenzhalter anschreiben und hoffen. Die dürften im Schnitt relativ kulant sein, wobei grad die Filmvereine nicht als wohltätig bekannt sind :-) (Auf die grossen bezogen, Indyverleihe sind was ganz anderes)
Wird für das Konzert nicht auch eine GEMA-Gebühr fällig?
Yep! Besser vorher schlau machen, ned dass dann die ganzen Benefizgelder zum Bezahlen von Bussen herhalten müssen :(
Da auch die Soundtracks auf CD erhältlich sind (in der Regel) sind das ganz 'normale CDs'. Aber auch wenn es sie nicht auf CD gäbe wären sie Betandteil des Films und somit urheberrechtlich geschützt.
Btw : Deine Schule soll das klären und ned du. Wenn die das über ein städtisches Amt erledigen lassen haben die auch mehr Power als ein kleiner Schüler der Universal nach Rechten für Filme fragt :D
Simon Moon
2011-04-01, 11:54:04
Sollte keine Probleme geben
http://www.lehrer-online.de/514499.php
An dieser Stelle ist allerdings darauf hinzuweisen, dass diese Streitfrage auch nur für Filme relevant wird. Wie im "Schulkonzert-Fall" gesehen, erlaubt § 52 Absatz 1 Satz 3 UrhG bei schulischen Veranstaltungen mit erzieherischer Zweckbestimmung und abgegrenztem Personenkreis - und dazu gehört natürlich auch der Unterricht einer Schulklasse - die kostenlose unkörperliche Nutzung von Werken, so dass unter anderem auch die Wiedergabe von Musikaufzeichnungen problemlos gesetzlich zulässig ist.
Dass es der Contentmafia nicht gefällt, ist natürlich klar - aber nutzt dieses Recht, ansonsten verschwindet es noch!!!
Asaraki
2011-04-01, 12:33:46
Sollte keine Probleme geben
http://www.lehrer-online.de/514499.php
Dass es der Contentmafia nicht gefällt, ist natürlich klar - aber nutzt dieses Recht, ansonsten verschwindet es noch!!!
Liest du auch? :P
=> Das Konzert ist als öffentliche Veranstaltung zu betrachten. Du mich auch mit abgegrenztem Personenkreis ^^
Skinner
2011-04-01, 12:42:27
Wenn es ein Konzert ist, müsst ihr euch an die GEMA wenden. Im Normal erklären die auch, was alles gemacht werden muss, damit es keine rechtlichen Probleme gibt.
Ohne Anmeldung sollte man aber nichts einspielen, da die Damen und Herren von der GEMA auch gerne mal auf solchen Veranstaltungen Rumschleichen ;)
Simon Moon
2011-04-01, 12:54:25
Liest du auch? :P
=> Das Konzert ist als öffentliche Veranstaltung zu betrachten. Du mich auch mit abgegrenztem Personenkreis ^^
Was geht denn mit dir ab?
Es ist kein kommerzielles Konzert, sondern eine Schulveranstalltung, da haben Auswärtige normalerweise keinen Zutritt.
Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrags oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler (§ 73) eine besondere Vergütung erhält. Für die Wiedergabe ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung dem Erwerbszweck eines Dritten dient; in diesem Fall hat der Dritte die Vergütung zu zahlen.
Blade II
2011-04-01, 16:35:12
Es ist kein kommerzielles Konzert, sondern eine Schulveranstalltung, da haben Auswärtige normalerweise keinen Zutritt.
Der Zutritt zum Konzert ist absolut öffentlich. Es wurden auch im Vorfeld schon Flyer/Plakate verteilt.
Mylene
2011-04-04, 11:27:55
Genau! Alle Lizenzhalter anschreiben und hoffen. Die dürften im Schnitt relativ kulant sein, wobei grad die Filmvereine nicht als wohltätig bekannt sind :-) (Auf die grossen bezogen, Indyverleihe sind was ganz anderes)
Ja, wird darauf hinaus laufen. Abgesehen davon, dass Bild und Ton getrennt gesehen werden muss. Die Rechteinhaber am Film sind eben andere als die an der Musik.
Und Simon.... lies doch bitte vollständig! Da stand doch im ersten Posting schon drin, dass es sich um ein Benefizkonzert handelt. Ist doch klar, dass da nicht nur die Schülerschaft für ein bißchen erzieherische Zweckbestimmung, sprich: Unterricht, antanzt. Deine ganzen Quotes treffen in keinster Weise auf diesen Fall zu, da liest du ebenfalls nur die Hälfte.
Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind.
Guten Morgen!
Simon Moon
2011-04-04, 13:39:06
Und Simon.... lies doch bitte vollständig! Da stand doch im ersten Posting schon drin, dass es sich um ein Benefizkonzert handelt. Ist doch klar, dass da nicht nur die Schülerschaft für ein bißchen erzieherische Zweckbestimmung, sprich: Unterricht, antanzt. Deine ganzen Quotes treffen in keinster Weise auf diesen Fall zu, da liest du ebenfalls nur die Hälfte.
Blubber, das schrieb er erst nachträglich, dass es öffentlich ist... sind Schulveranstalltungen aber normalerweise nicht... und auch der Benefizgedanke setzt keinen öffentlichen Zugang vorraus...
Asaraki
2011-04-04, 13:49:28
Blubber, das schrieb er erst nachträglich, dass es öffentlich ist... sind Schulveranstalltungen aber normalerweise nicht... und auch der Benefizgedanke setzt keinen öffentlichen Zugang vorraus...
LOL - es ist das 'fucking' Startposting das du nichtmal lesen konntest. Red dich nicht raus, wird nur noch peinlicher ^^
@Blade : Kannst du - sofern nicht vergessen - im Nachhinein noch posten wie es schlussendlich kam?
Mylene
2011-04-04, 14:28:06
Blubber, das schrieb er erst nachträglich, dass es öffentlich ist... sind Schulveranstalltungen aber normalerweise nicht... und auch der Benefizgedanke setzt keinen öffentlichen Zugang vorraus...
Ich empfehle dir dringend, dich mit der Definition von "Benefiz" auseinander zu setzen, damit dir ein Lichtlein aufgehe.
@Blade : Kannst du - sofern nicht vergessen - im Nachhinein noch posten wie es schlussendlich kam?
+1
Würd mich auch interessieren.
Simon Moon
2011-04-04, 17:05:16
Ich empfehle dir dringend, dich mit der Definition von "Benefiz" auseinander zu setzen, damit dir ein Lichtlein aufgehe.
Benefiz spendet die Einnahmen einem wohltätigen Zweck - wo geht daraus hervor, dass es öffentlich ist?
wir mussten für manche schulinternen Anlässe auch Geld zahlen...
Mylene
2011-04-04, 17:09:30
Benefiz spendet die Einnahmen einem wohltätigen Zweck - wo geht daraus hervor, dass es öffentlich ist?
wir mussten für manche schulinternen Anlässe auch Geld zahlen...
Ach, red doch keinen Schmarrn. Find dich damit ab, dass du einfach mal auf dem Holzweg warst und ich Recht hatte. Diskussion beendet.
Simon Moon
2011-04-04, 17:50:53
Ach, red doch keinen Schmarrn. Find dich damit ab, dass du einfach mal auf dem Holzweg warst und ich Recht hatte. Diskussion beendet.
Hab ich ja, bis die Avantgarde kam und es mir unter die Nase reiben wollte :P
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