PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist das ein berechtigter HU-Mangel?


Matti
2011-03-31, 19:12:02
Ich war heute beim TÜV und er hat die Plakette verweigert, weil die Airbag-Kontrollleuchte brennt. Ist das wirklich ein berechtigter Durchfallgrund? ...denn es gibt ja noch viele Autos, die haben gar keinen Airbag und bekommen natürlich trotzdem die Plakette...

Ich sehe ja ein, daß man das Problem beheben sollte, aber es ist nicht sooo eilig, denn der Airbag beeinträchtigt nicht das Fahrverhalten. Also wenn es der TÜV als geringfügigen Mangel ins Protokoll geschrieben hätte, würde ich das einsehen.

blackbox
2011-03-31, 19:18:41
JA! Der Airbag ist deaktiviert, somit nicht funktionsfähig.

Annator
2011-03-31, 19:19:36
Die allgemeine Betriebserlaubnis deines Fahrzeuges erlischt sobald die eingebauten Airbags nichtmehr funktionieren.

Ist alles richtig so.

Surrogat
2011-03-31, 19:19:55
würdest du es als "das Fahrverhalten beeinflussend" bezeichnen wenn dir der Airbag einfach so während der Fahrt in die Fresse knallt und du nix mehr siehst?

Crop Circle
2011-03-31, 19:20:34
Mit einer gelben Warnleuchte wäre ich vielleicht zur HU gefahren, aber nicht mit einer roten.

Spasstiger
2011-03-31, 19:22:36
Ja, das ist ein berechtigter Mangel, weil man bei leuchtender Kontrollleuchte davon ausgehen muss, dass der Airbag fehlzündet. Mein Bruder hatte das Problem mit seinem Auto auch und die Werkstatt konnte die Fehlerursache nicht finden. Die Plakette hat er dann über einen befreundeten TÜV-Prüfer vom Bekannten eines Bekannten bekommen ...

Matti
2011-03-31, 19:28:47
Mit einer gelben Warnleuchte wäre ich vielleicht zur HU gefahren, aber nicht mit einer roten.

Ich hab die HU vergessen und wurde erst vorgestern daran erinnert, daß ich noch im März zur HU muß ;) Normalerweise hätte ich den Mangel schon vorher beseitigen lassen.

Live1982
2011-03-31, 20:02:27
ok

1. ja berechtigter mangel, airbagsystem ist deaktiviert

2. gelb/rot ... was soll das für ne differenzierung sein? hab ich noch nie gehört. es gibt nur eine airbag warnleuchte, ob rot oder gelb is scheißegal. variiert wohl je nach KFZ

3. der airbag wird sicherlich nicht einfach so fehlzünden!

@TS

was fürn auto? meist sind das probleme durch übergangswiderstände in den steckverbindungen. fehlerspeicher auslesen lassen und wenn klar ist welcher airbag betroffen ist den fehler beheben. oft ist es ratsam die steckverbindung überlöten zu lassen. oder erstmal versuchen mit kontaktspray die stecker zu reinigen. meistens sind es die stecker unter den sitzen.

!!!HINWEIS!!!

Arbeiten am Airbag System nicht selber durchführen

!!!

Matti
2011-03-31, 20:09:10
was fürn auto?

Colt CZT

Alexander
2011-03-31, 20:45:25
Ist doch völlig egal dass du im März zum TÜV musstest. Musste ich auch. Ich fahre dennoch im April hin. Wie letztes Jahr auch. ;)

Pana
2011-03-31, 20:51:59
gelb/rot ... was soll das für ne differenzierung sein? hab ich noch nie gehört.Hast Du einen Führerschein?

Gelb = Hinweis, bitte zeitnah erledigen. Rot = Fehler, Fahrzeug nicht nutzen.

Crop Circle
2011-03-31, 20:55:27
Hast Du einen Führerschein?

Gelb = Hinweis, bitte zeitnah erledigen. Rot = Fehler, Fahrzeug nicht nutzen.
Ja, so meinte ich das.

Live1982
2011-03-31, 21:01:02
Hast Du einen Führerschein?

Gelb = Hinweis, bitte zeitnah erledigen. Rot = Fehler, Fahrzeug nicht nutzen.

welches auto

No.3
2011-03-31, 21:09:56
1. ja berechtigter mangel, airbagsystem ist deaktiviert

muss ich doch mal dumm fragen, wo ist denn das Problem, wenn das Airbagsystem deaktiviert ist?? Wenn gewährleistet, dass Airbag nicht einfach so los geht, dann geht von dem "Mangel" doch keine Gefahr aus? Ich meine, so könnte man dann ein kaputtes Autoradio als HU-Mangel ansehen?!?


welches auto

Opel, Fiat, Renault,...

Plutos
2011-03-31, 21:11:41
welches auto

Das ist doch in jedem Auto so, das nach europäischen Spezifikationen gefertigt wird :freak:. Klar, Amis können auch mal grüne Fernlicht-Lämpchen haben und sowas...aber o.g. ist doch normal ;).

Spasstiger
2011-03-31, 21:13:54
Wie gesagt, mein Bruder hatte dasselbe Problem und die Werkstatt meinte, dass die leuchtende Warnlampe auf einen Fehler im Steuergerät hindeuten kann, der zu einer Fehlzündung des Airbags führt.

Marc-
2011-03-31, 21:34:39
Ich war heute beim TÜV und er hat die Plakette verweigert, weil die Airbag-Kontrollleuchte brennt. Ist das wirklich ein berechtigter Durchfallgrund? ...denn es gibt ja noch viele Autos, die haben gar keinen Airbag und bekommen natürlich trotzdem die Plakette...

Ich sehe ja ein, daß man das Problem beheben sollte, aber es ist nicht sooo eilig, denn der Airbag beeinträchtigt nicht das Fahrverhalten. Also wenn es der TÜV als geringfügigen Mangel ins Protokoll geschrieben hätte, würde ich das einsehen.
Ja ist es. zudem ist das auslegungssache der Prüfungsbehörde. der TÜV beispielsweise hat eigene Vorgaben was als "schwerwiegender Mangel" zu deklarieren ist. Diese können von der Dekra beispielsweise abweichen. Es gibt keine echte einklagbare rechtliche definition eines schwerwiegenden Mangels bzw was genau einer ist.
Beispiel: Ich hatte das Problem bei der TÜV Prüfung: Auto 3 Jahre alt... keinerlei Probleme. Bis der Tüv Prüfer beim rausfahren merkt: Die einstellung der Scheinwerfer von innen (bei extremer Beladung hinten) funktioniert nicht.
Grund: Unfall im Ausland, Reparatur im Ausland, Scheinwerfer wurde gewechselt, Anbauteil (Stellmotor) nicht umgebaut sondern !weggeworfen!.
Prüfer sagt: schwerwiegender Mangel.
Es ist nichtmal vorschrift das diese Leuchtweitenregulierung vorhanden sein muss. Die Scheinwerfer selbst waren optimal eingestellt. Der Prüfer wusste das 90% aller Autofahrer (sofern sie denn überhaupt wissen, dass ihr auto sowas hat) das teil nie benutzen. Auch wenn ein Fahrzeug sowas nicht hat... kein Problem. Aber in dem Falle: schwerer Mangel.
Mein Problem: wie soll ich nun an einen Stellmotor kommen? Auto relativ jung, also schrott keine chance. Stellmotor kaufen? Nö, leider nicht. IN D wird von dem Hersteller der Stellmotor nicht einzeln verkauft sondern nur zusammen mit dem kompletten Scheinwerfer. Sehr witzig. OKay... vielleicht in Holland... haha... das holländische Modell HAT garkeinen Stellmotor. Supi. Riesenaufriss für kinkerlitzchen. Ich zur Dekra, mich mit denen unterhalten. Sie sagten; laut Ihren Regularien wäre das kein schwerwiegender Mangel, aber da der TÜV bereits nachuntersuchung gefordert hatte konnten sie mir das zertifikat nicht geben. Ich bin dann schliesslich zu einem befreundeten Garagenschlosser der einmal die woche einen unabhängigen Prüfer da hatte. Wir haben dann kurzerhand aus einem anderen wagen für die Vorführung einen stellmotor ausgebaut und nachher wieder zurück.
Aber soviel zum thema nachvollziehbarkeit schwerwiegender Mängel.

BennY-
2011-03-31, 23:27:44
Hat dein Fahrzeug Seitenairbags? - Dann schau mal ob unter den Sitzen die Stecker noch korrekt Sitzen, das kannst du dann günstig in einer freien Werkstatt reparieren lassen. (selbst am Airbagsystem rumfummeln ist nicht zu empfehlen und afaik auch nicht erlaubt)

Tigershark
2011-04-01, 00:37:02
Ja ist es. zudem ist das auslegungssache der Prüfungsbehörde. der TÜV beispielsweise hat eigene Vorgaben was als "schwerwiegender Mangel" zu deklarieren ist. Diese können von der Dekra beispielsweise abweichen. Es gibt keine echte einklagbare rechtliche definition eines schwerwiegenden Mangels bzw was genau einer ist.
Beispiel: Ich hatte das Problem bei der TÜV Prüfung: Auto 3 Jahre alt... keinerlei Probleme. Bis der Tüv Prüfer beim rausfahren merkt: Die einstellung der Scheinwerfer von innen (bei extremer Beladung hinten) funktioniert nicht.
Grund: Unfall im Ausland, Reparatur im Ausland, Scheinwerfer wurde gewechselt, Anbauteil (Stellmotor) nicht umgebaut sondern !weggeworfen!.
Prüfer sagt: schwerwiegender Mangel.
Es ist nichtmal vorschrift das diese Leuchtweitenregulierung vorhanden sein muss. Die Scheinwerfer selbst waren optimal eingestellt. Der Prüfer wusste das 90% aller Autofahrer (sofern sie denn überhaupt wissen, dass ihr auto sowas hat) das teil nie benutzen. Auch wenn ein Fahrzeug sowas nicht hat... kein Problem. Aber in dem Falle: schwerer Mangel.
Mein Problem: wie soll ich nun an einen Stellmotor kommen? Auto relativ jung, also schrott keine chance. Stellmotor kaufen? Nö, leider nicht. IN D wird von dem Hersteller der Stellmotor nicht einzeln verkauft sondern nur zusammen mit dem kompletten Scheinwerfer. Sehr witzig. OKay... vielleicht in Holland... haha... das holländische Modell HAT garkeinen Stellmotor. Supi. Riesenaufriss für kinkerlitzchen. Ich zur Dekra, mich mit denen unterhalten. Sie sagten; laut Ihren Regularien wäre das kein schwerwiegender Mangel, aber da der TÜV bereits nachuntersuchung gefordert hatte konnten sie mir das zertifikat nicht geben. Ich bin dann schliesslich zu einem befreundeten Garagenschlosser der einmal die woche einen unabhängigen Prüfer da hatte. Wir haben dann kurzerhand aus einem anderen wagen für die Vorführung einen stellmotor ausgebaut und nachher wieder zurück.
Aber soviel zum thema nachvollziehbarkeit schwerwiegender Mängel.

Natuerlich ist es das. Seit 1.1.1990. Wenn da ein DEKRA Mann was anderes behauptet hat, dann hat er keine Ahnung. Und wenn eine LWR vorhanden ist, muss sie auch funktionieren, so einfach ist das. Genau wie beim Airbag. Wenn man keinen hat, kein Problem. Aber wenn man einen hat (oder mehrere), dann muessen die auch einwandfrei funktionieren (ohne Warnlampe undso). Bei manchen Autos geht die Lampe uebrigens auch an, wenn die Batterie gewechselt wurde... dann ist idR lediglich ein Loeschen des Fehlerspeichers notwending und sonst nix.

HAL
2011-04-01, 10:20:29
denn es gibt ja noch viele Autos, die haben gar keinen Airbag und bekommen natürlich trotzdem die Plakette...
Faustregel:
Was dran ist, muss auch funktionieren.

sun-man
2011-04-01, 10:20:32
Ich sehe ja ein, daß man das Problem beheben sollte, aber es ist nicht sooo eilig, denn der Airbag beeinträchtigt nicht das Fahrverhalten. Also wenn es der TÜV als geringfügigen Mangel ins Protokoll geschrieben hätte, würde ich das einsehen.

Es gibt Autos die tatsächlich nur drei Räder haben. Wenn Du aber mit Deinem Colt mit drei Rädern zum TÜV kommst wird Dir diese Erkenntnis nicht besonders viel bringen. Oder wie wärs mit nem Cabrio ? Nur weil es die gibt dürfte man nicht einfach irgendwo das Dach abschnippeln können und zum TÜV fahren.

Zur LWR
Wenn die Lichtquelle eines Scheinwerfers einen Soll-Lichtstrom von 2000 Lumen überschreitet, schreibt der Gesetzgeber für das Fahrzeug zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung vor. Zur Zeit wird dieser Grenzwert nur von Xenon-Brennern überschritten, wie sie im Xenonlicht zum Einsatz kommen.

Letztendlich macht es manchmal Sinn sich nicht jeden elektronischen Scheiß einbauen zu lassen denn es geht schneller ein Licht im Cockpit an oder irgendein doofer Fehler ist im Fehlerspeicher als man piep sagen kann.
Als ich meinen E39 geholt hab und in den Fehlerspeicher geschaut hab hab ich auch gedacht da sein sonstwas kaputt :D. Wegen jedem Rotz meckerte der damals. Im März, also vorm TÜV, nochmal reingeschaut - alles leer = fein. Ansonsten hätte ich kurz vorm TÜV nochmal selber gelöscht.

Pana
2011-04-01, 10:31:28
welches auto
Bei fast jedem Auto.

Unforgiven_II
2011-04-01, 10:59:21
Zweifarbige Airbagleuchte?
Wie wird beim Start geprüft ob die funktionieren, leuchtet das abwechselnd gelb und rot?
Also ich kenne blinken und dauerhaft brennen, aber 2-farbig klingt doch seltsam.

Pana
2011-04-01, 11:11:44
Zweifarbige Airbagleuchte?
Wie wird beim Start geprüft ob die funktionieren, leuchtet das abwechselnd gelb und rot?
Also ich kenne blinken und dauerhaft brennen, aber 2-farbig klingt doch seltsam.
Mit einer gelben Warnleuchte wäre ich vielleicht zur HU gefahren, aber nicht mit einer roten.
Und jetzt erneut denken und versuchen zu verstehen.

Alexander
2011-04-01, 14:04:47
Und jetzt erneut denken und versuchen zu verstehen.
Das gleiche gilt für dich.


Der TS hat nichts über die Farbe der Warnanzeige gesagt. Dies kam ausschließlich von Crop Circle. Und daraus entstand die Diskussion über die Bedeutung der Farben. War nur eine Frage der Zeit bis jemand dies so versteht wie Unforgiven_II.

Marc-
2011-04-01, 16:45:30
Natuerlich ist es das. Seit 1.1.1990. Wenn da ein DEKRA Mann was anderes behauptet hat, dann hat er keine Ahnung. Und wenn eine LWR vorhanden ist, muss sie auch funktionieren, so einfach ist das. Genau wie beim Airbag. Wenn man keinen hat, kein Problem. Aber wenn man einen hat (oder mehrere), dann muessen die auch einwandfrei funktionieren (ohne Warnlampe undso). Bei manchen Autos geht die Lampe uebrigens auch an, wenn die Batterie gewechselt wurde... dann ist idR lediglich ein Loeschen des Fehlerspeichers notwending und sonst nix.
zeigst du mir wo das steht?
2. die lwr war ja garnicht vorhanden nach der reparatur (wenn du richtig gelesen hättest).
3. ein in den Niederlanden gekauftes Fahrzeug dieser Marke (ab werk ohne LWR auch jetzt als NeuFz) bekommt hier auch problemlos tüv.
4. Zeigst mir noch bitte entsprechende stelle im Gesetz bzw der StVO wo genau die Anwendung der LWR geregelt ist? Denn nur wenn auch die verwendung zwingend ist macht das ganze ja Sinn.
5. Und klar... der Dekra Mann hat keine Ahnung. DAS jede Prüfgesellschaft EIGENE Vorgaben zur Deklaration !schwerwiegender! (und damit einer Plakette entgegenstehender) Mängel hat ist definitiv Fakt. Das teilt dir der TüV Rheinland sogar auf Anfrage schriftlich mit, wie in meinem Falle geschehen.
6. Zur LWR

Zitat:
Wenn die Lichtquelle eines Scheinwerfers einen Soll-Lichtstrom von 2000 Lumen überschreitet, schreibt der Gesetzgeber für das Fahrzeug zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung vor. Zur Zeit wird dieser Grenzwert nur von Xenon-Brennern überschritten, wie sie im Xenonlicht zum Einsatz kommen.

Genau diese Information habe ich nämlich auch. Und mein Fahrzeug hat garantiert KEINE Xenon Scheinwerfer.

x-force
2011-04-01, 16:49:46
und du hast bestimmt auch keine automatische lwr (gehabt)

Schdeffan
2011-04-01, 16:51:53
Zitat:
Wenn die Lichtquelle eines Scheinwerfers einen Soll-Lichtstrom von 2000 Lumen überschreitet, schreibt der Gesetzgeber für das Fahrzeug zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung vor. Zur Zeit wird dieser Grenzwert nur von Xenon-Brennern überschritten, wie sie im Xenonlicht zum Einsatz kommen.

Genau diese Information habe ich nämlich auch. Und mein Fahrzeug hat garantiert KEINE Xenon Scheinwerfer.
Der von dir zitierte Text bezieht sich auf automatische LWR :rolleyes:

Marc-
2011-04-01, 17:08:19
und du hast bestimmt auch keine automatische lwr (gehabt)
das ist eine am Lenkrad regelbare.
trotzdem wäre es nett, wenn mal jemand die amtliche vorgabe zitiert. Denn wie gesagt im übrigen EU Ausland gilt dies nicht und natürlich bekommen eu importe hier auch problemlos tüv.
Die Scheinwerfer sind exakt die gleichen, nur ist an der Stelle, an der der Stellmotor an den Scheinwerfer kommt ein Blindstopfen. Also de fakto genauso wie bei mir zum zeitpunkt der Prüfung. Anders als ein nicht funktionierender Airbag liegt hier auch keine funktionseinschränkung oder sicherheitsgefährdung vor. Es gibt ja nicht mal die vorschrift das die Lwr zu benutzen ist (wie auch, wenn nicht mal sichergestellt ist das die fahreuge eine haben).
Desweiteren möchte ich noch eins hinzufügen:
Die Scheinwerfer haben beide funktionen. Das heisst sie !können! von Innen heraus reguluert werden, über die Armatur, sie haben aber zudem eine mechanische einstellmöglichkeit am Scheinwerfer selbst. Laut Wikipedia sind !beide! möglichkeiten zulässig. Genau das war nämlich der streitpunkt. Ich habe dem Tüv menschen nämlich vor ort demonstriert, das sich die Scheinwerfer mechanisch über eine Drehschraube exakt regulieren lassen.

Schdeffan
2011-04-01, 17:24:50
das ist eine am Lenkrad regelbare.
trotzdem wäre es nett, wenn mal jemand die amtliche vorgabe zitiert. Denn wie gesagt im übrigen EU Ausland gilt dies nicht und natürlich bekommen eu importe hier auch problemlos tüv.
Die Scheinwerfer sind exakt die gleichen, nur ist an der Stelle, an der der Stellmotor an den Scheinwerfer kommt ein Blindstopfen. Also de fakto genauso wie bei mir zum zeitpunkt der Prüfung. Anders als ein nicht funktionierender Airbag liegt hier auch keine funktionseinschränkung oder sicherheitsgefährdung vor. Es gibt ja nicht mal die vorschrift das die Lwr zu benutzen ist (wie auch, wenn nicht mal sichergestellt ist das die fahreuge eine haben).
Scheinwerfer müssen einstellbar [...] sein
§50 StVZO

Marc-
2011-04-01, 17:30:59
§50 StVZO
richtig. es steht aber auch hier nichts davon das diese !elektrisch! aus dem innern des Fahrzeugs heraus einstellbar sein müssen.
Im Gegenteil, soweit mir bekannt ist, sind beide Möglichkeiten zugelassen, die mechanische (am Scheinwerfer selbst) und die elektrische. Beide Möglichkeiten bieten meine Scheinwerfer. Die elektrische war momentan nicht einsetzbar. Was aber funktional keinen unterschied macht, denn dies ist auch mechanisch machbar.
Nehmen wir doch mal die spiegel:
natürlich müssen die spiegel für jeden Fahrer verstellbar sein. Das ist vorschrift. ABER: müssen sie !elektrisch! verstellbar sein? Auch hier bietet mein Fahrzeug, wie wohl die meisten Fahrzeuge beide möglichkeiten. Wäre es also korrekt das ein fahrzeug !keinen! Tüv bekommt, weil die spiegel sich nur manuell verstellen lassen? Genau dasselbe problem... und niemand kann mir erzählen das das irgendetwas mit Verkehrs- oder Fahrzeugsicherheit zu tun hat.
Mein Radio kann ich elektrisch über Lenkradwippe bedienen, oder manuell am Knopf. Sollte ich es nur am Knopf bedienen können, ein "erheblicher Mangel"?
Zitat STVO: Der Scheinwerfer muß am Fahrzeug einstellbar und so befestigt sein, daß er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann.
Da steht AM Fahrzeug, nicht IM Fahrzeug und da steht auch nicht ELEKTRONISCH verstellbar. Da die Schrauben eh gelöst sein müssen, damit der Stellmotor funktioniert, kann es sich auch nicht unbeabsichtigt lösen. Denn die Schrauben werden (wird der stellmotor nicht benutzt) festgezogen und sind der Halt.

Schlupp
2011-04-01, 18:41:33
Faustregel:
Was dran ist, muss auch funktionieren.

Absolut (mit Ausnahmen)!

Beispiel:

Heckscheibenwischer defekt -> Mangel
Heckscheibenwischer demontiert -> Kein Mangel


Kommt natürlich auf den HU-Prüfer an. Ich hab nen Golf der mit zig Mängeln durch die HU kam, bzw. eigentlich nie hätte durchkommen dürfen. Unsere DEKRA-Prüfstelle hier, ist dafür bekannt...

Pana
2011-04-01, 19:07:42
Das gleiche gilt für dich.


Der TS hat nichts über die Farbe der Warnanzeige gesagt. Dies kam ausschließlich von Crop Circle. Und daraus entstand die Diskussion über die Bedeutung der Farben. War nur eine Frage der Zeit bis jemand dies so versteht wie Unforgiven_II.
Und ich bin weder der TS, noch bin ich Crop Circle.

Tigershark
2011-04-01, 20:40:34
Marc-

es ist nunmal ganz einfach so, wie hier auch schon mehrfach erwähnt wurde. Was installiert ist/zur Ausstattung gehört, MUSS funktionieren. Tut es das nicht, es ein (erheblicher) Mangel. Es tut gar nichts zur Sache, dass man ja eigentlich theoretisch immer noch direkt am SW einstellen kann. Die (vorhandene, defekte) elektrische Einstellung geht nicht --> aus die Maus.

Alexander
2011-04-01, 21:33:58
Und ich bin weder der TS, noch bin ich Crop Circle.
Das erklärt nicht wieso du herablassend dazwischen gequatscht hast und nun eine sinnfreie Bemerkung abgelassen hast.

EOD

Marc-
2011-04-01, 21:51:30
Marc-

es ist nunmal ganz einfach so, wie hier auch schon mehrfach erwähnt wurde. Was installiert ist/zur Ausstattung gehört, MUSS funktionieren. Tut es das nicht, es ein (erheblicher) Mangel. Es tut gar nichts zur Sache, dass man ja eigentlich theoretisch immer noch direkt am SW einstellen kann. Die (vorhandene, defekte) elektrische Einstellung geht nicht --> aus die Maus.
Und nochmals:
die Stellmotoren gehören nicht zur EU Ausstattung. Bei jedem EU import sind sie nicht dabei.
Desweiteren waren sie während der Prüfung nicht installiert, d.h. die Stellmotoren waren nicht vorhanden (wie im standartmässigen EU-Auslieferungszustand). Was vorhanden war, ist die generelle elektrische Vorrichtung.
Da nichts defekt war, ist es eben genau dasgleiche als wenn ich einen Heckscheibenwischer abmontiere: die vorrichtung ist da, der Scheibenwischer nicht- kein Mangel. Ist allerdings der Scheibenwischer dran und defekt oder verschlissen- Mangel.
Und nochmals an dich die Frage: Elektrisch verstellbare spiegel (am besten noch Beifahrerseitig die nicht mal vorgeschrieben sind) die sich bei der Prüfung nur mechanisch verstellen lassen sind also ein schwerwiegender Mangel?
Genau das ist im übrigen der Punkt... genau hier gibt es KEINE genauen vorgaben für die Prüforganisationen... das regelt jeder so wie er lustig ist (oder obs eben ne minirock tragende blondine ist die den wagen checken lässt oder nicht).

AtTheDriveIn
2011-04-01, 22:11:42
Das erklärt nicht wieso du herablassend dazwischen gequatscht hast und nun eine sinnfreie Bemerkung abgelassen hast.

EOD

Weil er Panasonic ist

Tigershark
2011-04-01, 23:57:05
Und nochmals:
die Stellmotoren gehören nicht zur EU Ausstattung. Bei jedem EU import sind sie nicht dabei.
Desweiteren waren sie während der Prüfung nicht installiert, d.h. die Stellmotoren waren nicht vorhanden (wie im standartmässigen EU-Auslieferungszustand). Was vorhanden war, ist die generelle elektrische Vorrichtung.
Da nichts defekt war, ist es eben genau dasgleiche als wenn ich einen Heckscheibenwischer abmontiere: die vorrichtung ist da, der Scheibenwischer nicht- kein Mangel. Ist allerdings der Scheibenwischer dran und defekt oder verschlissen- Mangel.
Und nochmals an dich die Frage: Elektrisch verstellbare spiegel (am besten noch Beifahrerseitig die nicht mal vorgeschrieben sind) die sich bei der Prüfung nur mechanisch verstellen lassen sind also ein schwerwiegender Mangel?
Genau das ist im übrigen der Punkt... genau hier gibt es KEINE genauen vorgaben für die Prüforganisationen... das regelt jeder so wie er lustig ist (oder obs eben ne minirock tragende blondine ist die den wagen checken lässt oder nicht).

eben. Wenn Du im Innenraum die Blende mit der Verstellung gegen eine OHNE Verstellung getautscht hättest, dann hätte Dir da wahrscheinlich auch keiner an den Karren gepinkelt. Und das mit den Spiegeln ist doch klar. Licht (und Bremsen und Airbags, u.a.) ist sicherheitsrelevante Ausstattung - und eine falsche bzw. nicht sicher gewährleistete Funktion/Ausrichtung ist eben ein Mangel. Bei einem Rückspiegel ist das nicht der Fall. Dass die Auslegungen manchmal durchaus (je nach Laune der Prüfer etc.) hanebüchen sein können, will ich hingegen gar nicht bestreiten...

Khaane
2011-04-02, 00:00:50
Man fällt schon wg. unbedeutenderen Mängeln durch die HU - Ein Aufleuchten der Airbagkontrollleuchte ist schon ziemlich gravierend - Wärst auch bei ABS/ESP Leuchte oder kaputten 3. Bremslicht durchgefallen. ;)

Marc-
2011-04-02, 02:12:06
eben. Wenn Du im Innenraum die Blende mit der Verstellung gegen eine OHNE Verstellung getautscht hättest, dann hätte Dir da wahrscheinlich auch keiner an den Karren gepinkelt. Und das mit den Spiegeln ist doch klar. Licht (und Bremsen und Airbags, u.a.) ist sicherheitsrelevante Ausstattung - und eine falsche bzw. nicht sicher gewährleistete Funktion/Ausrichtung ist eben ein Mangel. Bei einem Rückspiegel ist das nicht der Fall. Dass die Auslegungen manchmal durchaus (je nach Laune der Prüfer etc.) hanebüchen sein können, will ich hingegen gar nicht bestreiten...
Aehem.
Die Spiegel sind ebenso vorgeschrieben und definitiv sicherheitsrelevant wie die beleuchtung auch. insofern ist der vergleich 1:1 korrekt. Beide sind einmal elektrisch und einmal mechanisch zu verstellen.
Was zur LWR noch interessant ist: es gibt nicht einen Grund dies !während! der Fahrt aus dem Innenraum heraus zu tun. Denn es dürfte sich niemals der Sachverhalt ergeben das sich während der Fahrt die Lastenverteilung im Fahrzeug so ändert, das die Leuchtweite reguliert werden müsste. Insofern hat die elektrische LWR, die reine Bequemlichkeitsgründe hat, garkeine Bedeutung. Wenn Sie wirklich einzustellen ist, dann hat dies ohnehin !VOR! Fahrtantritt zu geschehen, um nämlich die korrekte Funktion der Beleuchtung sicherzustellen. Und dies kann ich dann auch Problemlos durch schräubchendrehen machen.
Ausserdem war dem Prüfer der Sachverhalt bekannt. Ich habe ihm ja sowohl das Handbuch, als auch die mechanische Vorrichtung gezeigt und vorgeführt. Auch die Hintergründe kannte er. Er hat ja auch zugegeben bzw überprüft das die Scheinwerfer korrekt eingestellt waren.
Insofern haben solche entscheidungen nichts mit sicherheitsrelevanten Mängeln zu tun, auch nicht damit was letztendlich die StVO fordert, sondern im zweifelsfalle damit, ob der werte Herr Prüfer des morgens guten Stuhlgang hatte. Und da ich Deutschland bisher nicht für eine Bananenrepublik hielt, denke ich das hier ein arger Fehler im System vorliegt.

Geächteter
2011-04-02, 17:50:07
Faustregel:
Was dran ist, muss auch funktionieren.
So siehts aus. Je nach Gewissenhaftigkeit des PI, wird sogar der Licht- und Regensensor geprüft (abdunkeln und antröpfeln), wenn es nicht ausgelesen werden kann. Ist er kaputt --> Reparatur und Nachuntersuchung. Mehr Sonderausstattung kann auch Nachteile haben.

Flyinglosi
2011-04-02, 17:56:35
Noch dazu wurde das Fahrzeug ja beim vom Hersteller durchgeführten Crashtest ja nur mit dem Airbag als sicher eingestuft. Die Tatsache das heute noch Autos ohne Airbag rumfahren zeigt ja nur, dass bei uns Sparen noch immer vor Sicherheit geht.

mfg Stephan

Philipus II
2011-04-02, 18:09:31
Es gibt durchaus einen gewissen Wettbewerb bei der Hauptuntersuchung. Wir haben hier auf dem Land TÜV, Dekra und einen Selbstständigen der KÜS im 30km Umkreis.
Wer nicht ganz jenseits der Zivilisation wohnt, sollte ebenfalls Auswahl haben.
Ihr kauft euren Döner ja auch, wo er schmeckt:wink:
Wenn ihr mit der Dienstleistung nicht zufrieden seid, gebt doch mal der Konkurrenz eine Chance.

Marc-
2011-04-02, 19:10:37
Es gibt durchaus einen gewissen Wettbewerb bei der Hauptuntersuchung. Wir haben hier auf dem Land TÜV, Dekra und einen Selbstständigen der KÜS im 30km Umkreis.
Wer nicht ganz jenseits der Zivilisation wohnt, sollte ebenfalls Auswahl haben.
Ihr kauft euren Döner ja auch, wo er schmeckt:wink:
Wenn ihr mit der Dienstleistung nicht zufrieden seid, gebt doch mal der Konkurrenz eine Chance.
Tut man ja gern.
Nur weiss man ja leider vorher nicht, welchen Prüfer man antrifft bzw ob denn der Herr des morgens angenehmen und fluffigen Stuhlgang gehabt hat oder nicht.
Und werden die "Mängel" eben festgestellt, dann kannste eben nicht sagen: Nö... dann geh ich woanders hin.
Du kannst zwar sagen, das nächste mal geh ich woanders hin... aber das ist in 2 Jahren, und ob die dies so bedrohlich finden, wag ich zu bezweifeln.