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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Laptop 2x gleicher Fehler! Umtausch möglich?


Herr.Penaten
2011-04-01, 21:27:19
Hallo!

Ich habe letztes Jahr Oktober einen Laptop bei Notebooksbilliger erworben. Es handelt sich hierbei um einen Thinkpad Edge 13. Im Januar ging die Tastatur nicht mehr und ich musste diesen in die Reperatur schicken, was ca. 2 Wochen dauerte, da die Ersatzteile erst geliefert werden musste. Nun habe ich meinen Laptop seit ca. 1 Monat wieder und es tritt wieder das selbe Problem auf. Windows bootet nicht. Ich sehe mal wieder nur einen schwarzen Bildschirm, der mir den Hardwaredefekt anzeigt.
Nun meine Frage: Ab wann ist es möglich vom Kaufvertrag zurückzutreten. Soweit ich weiß, kann man dies nach einer gewissen Anzahl Reperaturen tun. Oder ist es möglich ein Austauschgerät anzufordern. Ich bin wirklich auf mein Notebook angewiesen und mir ist es ehrlich gesagt zu doof, wenn ich jede 2 Monate mein Gerät einschicken muss, da es sich anscheinend um einen Haufen Schrott handelt.

LG

mapel110
2011-04-01, 21:29:30
iirc darf man zweimal durch Umtausch/Reparatur nachbessern als Verkäufer. Erst dann gibts ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag für den Käufer.

Thowe
2011-04-01, 21:40:29
Garantie deckt eine beliebige Anzahl an Reparaturen ab, also ist darüber nichts zu wollen.

Anders sieht es mit der Gewährleistung aus, hier ist aber der Händler verantwortlich und da sagt man im allgemeinen 2x hat er das Recht auf Nacherfüllung hier Nachbesserung. Allerdings würde ich hier noch die AGBs des Verkäufers prüfen und ja nicht die Beweislast aus den Augen verlieren, die liegt nur in den ersten 6 Monaten beim Händler und sagt aus: Dass das Gerät beim Zeitpunkt der Übergabe fehlerfrei war und nach diesen 6 Monaten muss man als Kunde den Händler beweisen, dass dies nicht der Fall war.

Wurde das Notebook hier nach IBM bzw. deren Werkstatt geschickt, hat er immer noch diese 2x die Möglichkeit es zu tun, weil er der Vertragspartner beim Kaufvertrag ist und nicht der Hersteller, dessen Leistungen sind rein freiwillig.

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Ein "schwarzer Schirm" muss kein Hardwaredefekt sein, zumindest nicht dann, wenn Windows beim Booten hängen bleibt. Bei Notebooks eben sehr gerne auf Grund von Schrott im Speicher durch Ruhezustand oder ähnlichen. Es kann aber auch, wenn es nach dem Einschalten gleich einen schwarzen Schirm zeigt, in einen undefinierten Zustand sein. Hier hilft es es stromlos zu machen und den Akku für mindestens 10 Minuten heraus zu nehmen.

Herr.Penaten
2011-04-01, 22:13:28
@ Thowe Danke! Aber es handelt sich definitiv um einen Hardwarefehler. Die Tastatur funktioniert nicht mehr und beim booten fängt dieses DOS piepsen an und nach einer kurzen Zeit bekomme ich ein schwarzes Bild mit der Fehlermeldung "Error:Stuck Key". Beim ersten mal musste die Tastatur auch ausgewechselt werden. Nun tritt der Fehler wieder auf, mit einer neuen Tastatur.

Was würdet ihr mir denn raten nun zu tun? Ich brauche mein Notebook echt dringend, da ich damit arbeiten muss und alle meine Daten darauf gespeichert sind und nun komm ich nichtmal mehr in Windows rein. Das darf mir einfach nicht alle 2 Wochen passieren.

LG

MarcWessels
2011-04-01, 22:16:19
Beim ersten Fehlerauftritt im Januar hättest Du Dich besser nicht auf eine Reparatur eingelassen, sondern direkt ein neues Gerät verlangt.

Herr.Penaten
2011-04-01, 22:19:42
Ja stimmt schon, ich habe allerdings immer gute Erfahrungen mit IBM/Lenovo Geräten bzw. deren Reperatur-Service gehabt. Hatte davor einen IBM R60 und wenn etwas nicht ging, wurde alles vor Ort repariert und lief weiter, ohne solche Probleme :(

Herr.Penaten
2011-04-01, 22:54:14
Achja, kann ich nicht jetzt noch nach nem neuen Gerät fragen?? Ich würde das gerne so schnell wie möglich regeln :(

dreas
2011-04-01, 23:05:05
Achja, kann ich nicht jetzt noch nach nem neuen Gerät fragen?? Ich würde das gerne so schnell wie möglich regeln :(

fragen schon, nur wird dir das nix nützen. das halbe jahr gewährleistung ist um. auch kannst du nicht beweisen das der fehler definitiv der gleiche ist wie beim ersten mal. für jeden einzelnen fehler kann der händler 3 mal nachbessern. du bist jetzt auf die herstellergarantie angewiesen.

auch im januar hätte der händler das gerät nicht umgetauscht. warum auch.

Herr.Penaten
2011-04-01, 23:23:04
Also sitz ich somit auf nem kaputten Laptop, der warscheinlich alle 2 Wochen repariert werden muss und kann nix machen?

dreas
2011-04-01, 23:27:04
Also sitz ich somit auf nem kaputten Laptop, der warscheinlich alle 2 Wochen repariert werden muss und kann nix machen?

du kannst druck machen das er bei gleichen symptomen mal richtig repariert wird und nicht nur die tastatur sondern eventuell auch die base-unit inkl. des tastaturcontrollers mitgetauscht wird.

Herr.Penaten
2011-04-01, 23:32:53
Okay, vielen dank

dreas
2011-04-01, 23:39:01
such dir am besten hier: http://www2.partnerinfo.lenovo.com/us/en/dealerlocator.shtml
einen autorisierten gewährleistungsanbieter. (entsprechenden haken setzen nicht vergessen) denen dein problem schildern und die garantie über einen persönlichen kontakt vor ort in deiner nähe abwickeln. einem menschen auge in auge kannst du besser druck machen als ner hotline.

MarcWessels
2011-04-01, 23:46:33
auch im januar hätte der händler das gerät nicht umgetauscht. warum auch.Weil der Kunde das Recht hat, sich die Art der Nachbesserung (übrigens nur zweimal) auszusuchen!

dreas
2011-04-01, 23:48:14
Weil der Kunde das Recht hat, sich die Art der Nachbesserung (übrigens nur zweimal) auszusuchen!
das ist leider falsch. der händler hat dieses recht. ihm obliegt es den gebrauchsfähigen zustand wieder herzustellen. wie er das macht ist ihm überlassen.

Herr.Penaten
2011-04-01, 23:51:29
Ich glaub übrigens, dass ich laut AGB 1 Jahr Gewährleistung habe. Hilft mir das irgendwie weiter?

dreas
2011-04-01, 23:59:02
Ich glaub übrigens, dass ich laut AGB 1 Jahr Gewährleistung habe. Hilft mir das irgendwie weiter?
nein, die beweislastumkehr (http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr)nach 6 monaten bleibt davon unberührt. als endverbraucher hast du gesetzlich 2 jahre gewährleistung auf mängel welche schon beim kauf nachweislich vorhanden waren.

nacherfüllung (http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html)

MarcWessels
2011-04-02, 01:34:17
So, hast es jetzt ja selbst verlinkt, dass der Käufer die Wahl hat.

sei laut
2011-04-02, 11:36:16
So, hast es jetzt ja selbst verlinkt, dass der Käufer die Wahl hat.
Aber nicht, wenn die Reparatur deutlich günstiger kommt. Der schön klingende 1. Absatz wird später eingeschränkt. Wie immer.
Stichwort: Unverhältnismäßigkeit.

Spasstiger
2011-04-02, 12:21:13
Reparatur und Austausch durch den Händler unterliegen ebenfalls der gesetzlichen Gewährleistung. Wenn die Reparatur im Januar war und der Mangel derselbe ist wie der, der angeblich bereits behoben wurde, dann muss dir momentan (April) der Händler nachweisen, dass der Mangel nicht bei der letzten Übergabe bestand. Wichtig ist, dass du einen Nachweis über die Reparatur/den Tausch hast, z.B. eine Null-Euro-Rechnung. Ein Reparaturprotokoll reicht dabei nicht, weil das kein Vertragsdokument darstellt.

MarcWessels
2011-04-02, 14:29:02
So, hast es jetzt ja selbst verlinkt, dass der Käufer die Wahl hat.
Aber nicht, wenn die Reparatur deutlich günstiger kommt. Der schön klingende 1. Absatz wird später eingeschränkt. Wie immer.
Stichwort: Unverhältnismäßigkeit.Nein, damit sind völlig andere Dimensionen gemeint, aber nicht der Austausch eines Notebooks oder eines Fernsehers u.ä.