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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist ein Jurist unter uns? Oder einer, der sich mit Eigentümergemeinschaften auskennt?


GordonGekko
2011-04-06, 08:27:00
Hallo zusammen,

Eigentum verpflichtet, sagt man. Leider schließt das in unserem Fall auch einen extrem unangenehmen Miteigentümer mit ein (es sind insgesamt 3 Parteien), der sich bei allem querstellt. Der Typ hat uns nur Zeit und in den letzten Jahren viel Geld gekostet...

Folgendes aktuelles Problem: Historisch bedingt (Antenne) befindet sich der Kabelanschluss unserer Hausgemeinschaft in der Wohnung des Betroffenen (Dachgeschoss). Dieser Kabelanschluss ist jedoch defekt und soll nun (ohne Kosten für die Hausgemeinschaft) durch den Kabelbetreiber erneuert werden, da das Fernsehprogramm (inkl. Telefon) gestört ist. Den betroffenen Eigentümer habe ich bereits angeschrieben (inkl. einer Kopie an alle), damit er mir einen Termin zur Instandssetzung nennen kann – er müsste nur den Techniker hereinlassen, damit er das defekte Gerät austauschen kann.

Nur... er reagiert seit einer Woche nicht, eigentlich wie erwartet. Nun will ich eine etwas härtere Gangart einlegen und ihm deutlicher sagen, dass er uns (bzw. dem Techniker) – da es sich ja um Gemeinschaftseigentum handelt - Zugang zu dem defekten Gerät ermöglichen muss / soll.

Kennt einer von Euch ggf. Grundsatzurteile oder sonstige rechtliche Hintergründe, die ich in diesem Fall sinnvoll anbringen kann?

Danke vorab für Eure Hilfe!


Cheers

GG

Surrogat
2011-04-06, 10:28:57
gibt hier AFAIK mehrere Juristen, die sogar dann und wann mal helfen mit Tips, ich bin aber keiner
Soweit ich das sehe kannst du nicht viel machen, der Typ ist ja nicht ursächlich für den Defekt verantwortlich und die Unverletzbarkeit der Wohnung muss ich dir nicht erklären, also was will man da schon machen ausser hoffen?

GordonGekko
2011-04-06, 10:32:20
In der Zwischenzeit habe ich bereits einiges herausgefunden bzw. zusammengetragen:

1. Antennenanlagen

Antennenanlagen (Gemeinschaftsantenne, Breitbandkabelanschluss), die dem Fernseh- und Rundfunkempfang der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft dienen, stehen im gemeinschaftlichen Eigentum (Diester, Anm. zu LG Düsseldorf, Beschl. v. 12. 11. 1971, 15 T 661/71; vgl. auch AG Starnberg, Beschl. v. 10.3.1970, 1 UR 18/69; AG Wiesbaden, Innern Bl. 6131; auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 9.1.1975, 20 W 561/ 74).

2. Zugang zum notwendigen Gemeinschaftseigentum

§ 14 Nr. 4 WEG verpflichtet den Wohnungseigentümer, das Betreten und die Benutzung der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile zu gestatten, soweit dies zur Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich ist.

Fazit: Er ist verpflichtet, uns bzw. dem Techniker entsprechenden Zugang zu gewähren. Das ist bis dahin die Basis, von der ich ausgehe und die ich als Grundlage für das Schreiben nehmen möchte.

Surrogat
2011-04-06, 10:43:40
ja das war schon klar was du da schreibst, dennoch kannst du ihm keinen termin vorschreiben denke ich
Ich würde ins blaue hinein schreiben das ihr einen techniker für Datum XY bestellt habt und dem Typen klar sein muss das bei nichtreinlassen des Technikers ein Anfahrtsgeld fällig wird.
Damit ist er vom Termin unterrichtet und muss reagieren, der Trick liegt also darin den handlungsbedarf an ihn weiterzugeben, denn reagiert er nicht auf den Schrieb so akzeptiert er ihn ja und darf blechen, das wird er aber nicht wollen.

GordonGekko
2011-04-06, 11:00:01
Ich kann ihm ja schlecht einen Termin vorschreiben. Das wäre ja dann wiederum mein Privatvergnügen, wenn ich einen Techniker bestellen würde und er dann die Tür nicht öffnet. Ergo: Ich müsste zahlen.

Ich möchte nur soviel Druck wie eben möglich ausüben, dass er seinen rechtlichen Verpflichtungen als Teil der Hausgemeinschaft nachkommt und so schnell wie möglich einen Termin mit den Technikern vereinbart.

Keel
2011-04-06, 17:34:14
Ich würde mal klären, wer Eigentümer der Anlage ist. In der Regel ist es der Kabelbetreiber, aber in manchen Fällen kann es auch der Hauseigentümer (also Vermieter) sein. Gehört die Anlage dem Hauseigentümer, sollte er sich darum kümmern müssen. Ist - wie erwartet - der Kabelbetreiber der Eigentümer, so sollten die einen Termin mit dem Typen abmachen.

Wenn du einen Termin ausmachen musst, musst du sicherstellen, dass er deine Nachricht auch erhält und zu dem Zeitpunkt auch kann, denn er könnte im Urlaub sein oder sonstwas machen. Daher solltest du ihn am besten persönlich sprechen.

Grundsätzlich könnte der Eigentümer den Zugang mit Hilfe der Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr zur Eigentumssicherung erzwingen. Ob man das durchbekommt, sei mal dahingestellt. Eine andere Möglichkeit wäre es, dass der Kabelbetreiber Druck auf den Bewohner ausübt, indem dieser Schadensersatzforderungen androht. Etwaige Anfahrten und Arbeitszeit könnten ihm in Rechnung gestellt werden, sofern es das Verschulden des Bewohners war.

Der deutlich einfachere Weg wäre aber ein Gespräch mit dem Bewohner.

Eco
2011-04-06, 20:41:59
Schon mal versucht, beim Miteigentümer zu klingeln und einfach nach einem Termin zu fragen? :eek:

GordonGekko
2011-04-07, 10:09:53
@ Keel
Danke, klingt interessant. Vielen Dank für die umfangreichen Infos. Einige Dinge muss ich wohl noch mal vorab klären.
Fest steht jedoch, dass es sich um Gemeinschaftseigentum handelt (s. o.) und der Eigentümer uns bzw. dem Techniker Zugang verschaffen muss. Da der Hausverwalter in Kürze wieder vor Ort ist, werde ich mit ihm noch mal sprechen, denn letzterem ist es immerhin noch (als einzigem!) möglich, direkten Kontakt mit dem besagten Eigentümer aufzunehmen.

@ Eco
Klar, das wäre das Einfachste. ;) Nur, die Verhältnisse sind extrem verstritten. Da geht's nur noch über Anwälte und Briefe. Auch bei den Eigentümerversammlungen wird mit ihm nur das Nötigste besprochen, Danke, Wiedersehen. 1 Jahr Gesprächspause. Ist leider so.

Wie in diesem Fall stellt er sich einfach dauernd quer und nutzt jede Nickeligkeit, die anderen Miteigentümer (mich eingeschlossen), zu ärgern und zu nerven, wo es nur geht. Gott sei Dank hört man von ihm nix...

Eco
2011-04-08, 09:48:25
Tja, vielleicht trotzdem mal über den eigenen Schatten springen und persönlich vorstellig werden (sofern er denn die Türe öffnet). Immerhin ist sein TV-Empfang ja auch gestört.
Gibt es einen externen Verwalter der Eigentümergemeinschaft? Falls ja, den mal kontaktiert?