PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsfrage zu Auftragsfertigung (Liquid Extasy)


boxleitnerb
2011-04-09, 15:37:12
Folgendes:

Ich habe in der Community hier und drüben im Luxx/CB/PCGH eine Sammelbestellung für Wasserkühler für die Gainward 570/580 Phantom gestartet. Herstellen soll die Kühler Liquid Extasy, die explizit mit Prototyping werben, wenn noch keine Wasserkühler für bestimmte Karten erhältlich sind.

Der Inhaber der Firma hat das Geld erhalten, das ist jetzt gute 6 Wochen her. Es wurden bisher keine Kühler geliefert, immer kamen neue Ausreden, die zuletzt etwas abstrus erscheinen. So wurden angeblich am 5.4. die ersten Kühler verschickt, Identcode für DHL-Paket gibts nicht, der Beleg liege beim Steuerberater, der jetzt praktischerweise krank ist...heute haben wir den 9.4. und ich habe kein Paket erhalten.

Es existiert aber zumindest ein Kühler (schön auf meiner Karte, die ich vor 8 Wochen hingeschickt habe, fotografiert), und er ist auch schon im Webshop gelistet.

Was für Rechtsmittel habe ich, wenn die Dinger nicht bald kommen? Ich habe dem guten Mann bis Mittwoch eine Frist gesetzt, bis zu der ich wenigstens die erste Fuhre der Kühler oder einen Identcode haben möchte. Was kann ich tun, wenn bis Mittwoch nichts geschieht?

Simon Moon
2011-04-09, 15:48:05
Wie hast du die Frist gesetzt? Gültig ist die nur, sofern du sie per versicherten Versand oder per Fax gesendet hast, wobei letzteres noch sicherer ist als ersteres, wenn du deine versendeten Faxe speicherst.

Ansonsten müssen wir hier wie üblich genau wissen, was du mit ihm ausgemacht hast. Wir wissen ja nicht, wie der Vertrag für die Auftragsfertigung lautet.

boxleitnerb
2011-04-09, 15:52:24
Ich muss gestehen, ich bin da etwas blauäugig rangegangen, weil Liquid Extasy überall im Forum für sowas empfohlen wurde und eigentlich als vertrauenswürdig gilt/galt.

Erst kam die Sammelbestellung, dann habe ich per Vorkasse überwiesen und eine Rechnung erhalten. Einen richtigen Vertrag wo eine Lieferfrist drinstand, gab es nicht. Seitdem waren wir.

Der Ablauf ist laut LE Homepage so:
http://www.liquid-extasy.de/hp/index.php?option=com_content&view=article&id=74%3Afertigung-von-kuehlern-ausserhalb-der-produktpalette&catid=55%3Amainpages&Itemid=91

Die Frist habe ich per Mail kommuniziert. Mir ist klar, das ist nicht rechtlich bindend, aber was soll ich denn machen? Ich muss ja irgendwie Druck machen, sonst hat das Paket morgen der Drache gefressen oder was weiß ich.

Edit:
Auf der Rechnung steht:

Zahlungskondition Vorkasse
Die Warenlieferung erfolgt unmittelbar nach Zahlungseingang

Edit:
Habe gerade ausführliche Antwort erhalten. Warten wir mal bis nächste Woche ab, vielleicht löst sich das doch noch in Wohlgefallen auf.

Philipus II
2011-04-09, 19:21:42
Sollte nächste Woche wirklich nichts kommen, musst du halt auf den Postweg wechseln.

airbag
2011-04-09, 19:32:42
Unter Störungen im Schuldverhältnis und Kaufvertragsrecht dürftest du passende Sachen finden
http://www.zivilrecht.wi.tu-darmstadt.de/fachgebiete_8/lehre_15/lehrveranstaltungen_6/wintersemester20102011/vertragsrecht_2.de.jsp

edit:
Jetzt ist es der richtige LInk :)

Allgemein kann man btw nicht sagen, dass E-Mailverkehr nicht rechtskräftig ist ;)
Z.b. Wenn der Händler dir eine Willenserklärung(also keine Bestellbestätigung, die nur eine Wiedergabe deiner Willenserklärung ist - kommt in vielen Fällen aber genau auf den Wortlaut an) per Mail zugesandt hat, ist es ein gültiger Kaufvertrag.


edit:
Und falls die Qualität nicht stimmt, kannst du dir auch noch den Part zu Werkverträgen durchlesen.


edit:

BTW
bei dem Titel könnte man denken, dass du mit Drogen handelst :D;)